Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Dessau-Roßlau

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Dessau-Roßlau

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – ein Kurzzeitkennzeichen in Dessau-Roßlau wird für alle Fahrzeugtypen über unser Portal vollständig online abgewickelt. Das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung legal im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen – etwa für eine Überführungsfahrt nach dem Kauf, eine Probefahrt oder den Transport zur Hauptuntersuchung. Die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Dessau-Roßlau, die das amtliche Kennzeichen mit dem Kürzel DE ausgibt. Wir nehmen Ihren Antrag online entgegen und bereiten die Ausstellung so vor, dass Sie das Kennzeichen schnell und ohne unnötige Wartezeiten erhalten.

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Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland mit großräumig strukturierten Landkreisen. Das hat praktische Konsequenzen für alle, die ein Kurzzeitkennzeichen beantragen: Überführungsfahrten führen häufig über längere Strecken, etwa wenn ein Fahrzeug aus dem südlichen Teil des Landes in Richtung Magdeburg oder Halle (Saale) bewegt werden soll. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel DE gilt dabei ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands – Auslandsfahrten sind nicht gestattet.

Wer mit dem Fahrzeug durch Halle (Saale) oder Magdeburg fährt, muss zusätzlich die dort geltenden Umweltzonen beachten. Beide Städte sind als Umweltzonen ausgewiesen. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen diese Zonen nicht befahren. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug lediglich mit einem Kurzzeitkennzeichen ausgestattet ist. Prüfen Sie daher vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug die erforderliche Schadstoffklasse erfüllt und eine gültige Plakette besitzt. Die Plakettenpflicht entfällt nicht durch die temporäre Natur des Kurzzeitkennzeichens.

Die Kennzeichenbezirke MD (Magdeburg) und HAL (Halle) sind die bevölkerungsreichsten Zulassungsbezirke im Land. Dessau-Roßlau ist als kreisfreie Stadt ein eigenständiger Zulassungsbezirk – zuständig ist ausschließlich die Kfz-Zulassung Dessau-Roßlau. Anträge aus anderen Bezirken können wir nicht bearbeiten; die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens muss jeweils durch die örtlich zuständige Stelle erfolgen.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Dessau-Roßlau benötigen Sie die folgenden Unterlagen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind, bevor Sie den Antrag einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (gültig)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder – bei Neufahrzeugen ohne bisherige Zulassung – die Betriebserlaubnis (COC-Papiere)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; ohne gültige eVB-Nummer ist keine Ausstellung möglich
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) – bei Fahrzeugen, die der HU-Pflicht unterliegen (siehe gesonderter Abschnitt)
  • Bei gewerblichen Antragstellern: Handelsregisterauszug oder Gewerbenachweis sowie Vollmacht, sofern eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt
  • Bei Anhängern: Eigene Fahrzeugpapiere des Anhängers, separate eVB-Nummer für den Anhänger

Alle Unterlagen können im Rahmen des Online-Antrags digital eingereicht werden. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos der Dokumente.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Dessau-Roßlau ist die Überführung eines PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson, Abholung beim Händler oder Rückführung eines Fahrzeugs nach einer Reparatur – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr für genau diesen Zweck. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt in Dessau-Roßlau 179,00 €.

Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Motorrad

Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen einige Besonderheiten. Die Kennzeichengröße weicht von der Standard-PKW-Größe ab; das Kennzeichen muss am Fahrzeug ordnungsgemäß angebracht werden können. Achten Sie bei der Antragstellung darauf, den Fahrzeugtyp korrekt anzugeben, damit das Kennzeichen in der richtigen Abmessung ausgestellt wird.

Gerade zu Beginn der Motorradsaison ist die Nachfrage nach dem Kurzzeitkennzeichen Motorrad in Dessau-Roßlau erfahrungsgemäß hoch – etwa wenn ein Motorrad nach dem Winter aus einer anderen Stadt überführt oder nach einer Winterinspektion abgeholt wird. Auch für diese Fälle benötigen Sie eine separate, auf das Motorrad ausgestellte eVB-Nummer. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen für Motorräder betragen 129,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – er kann nicht unter das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs geführt werden. Das gilt auch dann, wenn Zugfahrzeug und Anhänger gemeinsam überführt werden sollen. Für den Anhänger ist eine separate eVB-Nummer und ein eigenständiger Antrag erforderlich.

Eine vereinfachte Regelung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Für diese Fahrzeuge entfällt die Pflicht zur Hauptuntersuchung, was den bürokratischen Aufwand reduziert. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger in Dessau-Roßlau beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden zulassungsrechtlich nach ihrer Gewichtsklasse unterschiedlich behandelt. Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten die gleichen Regelungen wie für PKW. Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklassen C1 oder C – das ist bei der Antragstellung anzugeben, da es Auswirkungen auf die versicherungsrechtlichen Anforderungen haben kann. Bitte geben Sie die Gewichtsklasse Ihres Fahrzeugs im Antrag korrekt an. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen aktuellen und nicht abgelaufenen HU-Nachweis verfügen.

Eine Ausnahme besteht für Fahrten, die ausschließlich dem Zweck dienen, das Fahrzeug zur nächsten Prüfstelle zu bringen. In diesem Fall kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden – allerdings nur für diese spezifische Fahrt und unter der Bedingung, dass der Fahrtweg zur Prüfstelle direkt und ohne Umwege eingehalten wird. Dieser Ausnahmefall ist bei der Antragstellung ausdrücklich anzugeben und zu begründen.

Für alle anderen Nutzungszwecke – Überführung, Probefahrt, Transportfahrt – ist die gültige HU zwingend erforderlich. Fahrzeuge mit abgelaufener HU dürfen auf dieser Grundlage nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Gewichtsklasse (bei Wohnmobilen und Anhängern), gewünschten Gültigkeitszeitraum sowie Ihre persönlichen Daten an.

Schritt 2: Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Vollständigkeit – fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Schritt 3: eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung ein, die Sie vorab bei Ihrer Kfz-Versicherung angefordert haben. Ohne gültige eVB-Nummer kann der Antrag nicht abgeschlossen werden.

Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird online beglichen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag an die Kfz-Zulassung Dessau-Roßlau weitergeleitet und dort bearbeitet.

Schritt 5: Kennzeichen erhalten Nach Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsdokumente und das Kennzeichen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Dessau-Roßlau für die Abholung: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.

Schritt 6: Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen gilt ab dem auf dem Dokument eingetragenen Startdatum für maximal 5 Tage. Das Kennzeichen ist ausschließlich für das angegebene Fahrzeug gültig und darf nur innerhalb Deutschlands genutzt werden.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Dessau-Roßlau

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen gültig. Das genaue Start- und Enddatum wird bei der Ausstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich; in diesem Fall muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und andere Anforderungen mit sich bringt.

Benötige ich für jeden Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Ein Anhänger muss stets mit einem eigenen Kurzzeitkennzeichen ausgestattet sein. Es ist nicht zulässig, einen Anhänger unter das Kennzeichen des Zugfahrzeugs zu führen. Für den Anhänger ist eine separate eVB-Nummer und ein eigenständiger Antrag erforderlich.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Dessau-Roßlau?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW/Auto: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €. Die Zahlung erfolgt im Rahmen des Online-Antrags.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nicht für allgemeine Überführungs- oder Probefahrten genutzt werden. Eine Ausnahme gilt ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle. Dieser Zweck muss bei der Antragstellung angegeben werden.

Wie früh sollte ich den Antrag stellen?

Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem geplanten Fahrtbeginn einzureichen, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung und gegebenenfalls die Abholung des Kennzeichens einzuplanen. Berücksichtigen Sie dabei die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Dessau-Roßlau, insbesondere an Mittwoch und Freitag mit verkürzten Öffnungszeiten bis 12:00 Uhr.

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Zuständige Zulassungsstelle für Dessau-Roßlau

Kfz-Zulassung Dessau-Roßlau

Ferd.-von-Schill-Str. 8

06844 Dessau-Roßlau

Tel: 0340-204-1339

E-Mail: kfz-zulassungsstelle@dessau-rosslau.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr