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Kurzzeitkennzeichen in Mayen
Für das Kurzzeitkennzeichen in Mayen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Mayen genannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung vorübergehend im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Es wird von der Kfz-Zulassung Mayen-Koblenz ausgegeben und trägt das Kennzeichenkürzel MYK in Kombination mit einem roten Aufdruck des Ablaufdatums.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden, zeitlich auf maximal fünf Tage begrenzt und ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Es eignet sich für Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, für Probefahrten oder für die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Online-Portal – schnell, ohne Wartezeit und unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle.
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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
Die Anforderungen und Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Mayen unterscheiden sich je nach Fahrzeugkategorie. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen geordnet nach Fahrzeugtyp.
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Es wird benötigt, wenn ein Fahrzeug nach dem Kauf vom Abholort zum neuen Standort überführt werden soll, wenn eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen stattfinden soll oder wenn das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung gefahren werden muss, ohne dauerhaft zugelassen zu sein.
Für PKW und Autos gelten folgende Konditionen:
- Gebühr: 179,00 €
- Gültigkeit: Maximal 5 Tage ab dem eingetragenen Startdatum
- Geltungsbereich: Ausschließlich innerhalb Deutschlands
Das Kennzeichen wird auf das spezifische Fahrzeug ausgestellt und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Das eingetragene Ablaufdatum ist verbindlich – eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei Bedarf muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Mayen weist einige Besonderheiten auf, die bei der Beantragung beachtet werden müssen. Motorräder erfordern eine fahrzeugspezifische eVB-Nummer, die ausdrücklich für die Fahrzeugklasse L (Krafträder) ausgestellt ist. Eine eVB-Nummer, die ursprünglich für einen PKW ausgestellt wurde, ist für ein Motorrad nicht verwendbar.
Typische Einsatzbereiche sind Überführungsfahrten zu Saisonbeginn, wenn das Motorrad nach dem Winterlager oder nach einer Reparatur erstmals bewegt werden soll, sowie Käufe von Privatpersonen, bei denen das Fahrzeug noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist.
- Gebühr: 129,00 €
- Gültigkeit: Maximal 5 Tage
- Besonderheit: eVB-Nummer muss explizit für Krafträder ausgestellt sein
Das Kennzeichen für Motorräder ist in seiner physischen Größe an das kleinere hintere Kennzeichenformat angepasst. Bei der Beantragung ist die Fahrzeugklasse korrekt anzugeben.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Mayen erforderlich – das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anhänger beladen oder unbeladen ist.
Eine vereinfachte Regelung besteht für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier entfällt in bestimmten Fällen die Pflicht zur separaten Hauptuntersuchung, und die Dokumentationsanforderungen sind geringer. Die genauen Voraussetzungen prüfen wir im Rahmen des Antragsverfahrens.
- Gebühr: 139,00 €
- Gültigkeit: Maximal 5 Tage
- Besonderheit: Eigenes Kennzeichen erforderlich, unabhängig vom Zugfahrzeug
Wohnmobil
Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Mayen ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt und erfordern keinen besonderen Führerschein für die Überführungsfahrt.
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gilt: Der Fahrzeugführer muss im Besitz eines Führerscheins der Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C (über 7,5 Tonnen) sein. Diese Anforderung besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug dauerhaft oder nur mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt wird. Bei der Beantragung ist die korrekte Gewichtsklasse zwingend anzugeben, da dies Auswirkungen auf die versicherungstechnische Einstufung hat.
- Gebühr: 199,00 €
- Gültigkeit: Maximal 5 Tage
- Besonderheit: Führerscheinklasse C1 oder C bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Mayen sind folgende Dokumente bereitzuhalten:
Für alle Fahrzeugtypen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Bei Neufahrzeugen ohne Zulassung: Fahrzeugbrief (ZB II) sowie CoC-Papiere oder Einzelgenehmigung
Zusätzlich bei Anhängern:
- Nachweis über das zulässige Gesamtgewicht
- Bei Anhängern über 750 kg: aktueller HU-Nachweis
Zusätzlich bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen:
- Führerschein der Klasse C1 oder C (als Kopie zur Prüfung)
Bei Fahrzeugen ohne gültige HU:
- Nachweis der nächstgelegenen Prüfstelle als Fahrtdestination (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
Alle Unterlagen werden im Rahmen des Online-Antrags digital eingereicht. Eine Vorlage im Original ist für die Online-Beantragung nicht erforderlich.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Mayen über unser Portal ist in wenigen Schritten abgeschlossen:
Schritt 1 – Fahrzeugtyp und Daten eingeben Wählen Sie zunächst den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) und geben Sie die Fahrzeugdaten ein. Dazu gehören Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeugklasse sowie das zulässige Gesamtgewicht.
Schritt 2 – Gültigkeitszeitraum festlegen Legen Sie das gewünschte Startdatum fest. Das Ablaufdatum wird automatisch auf fünf Tage nach dem Startdatum gesetzt. Das Startdatum kann frühestens der aktuelle Tag sein.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen, insbesondere bei Fahrzeugpapieren und eVB-Nummer.
Schritt 4 – eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die eVB-Nummer ein, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten haben. Diese wird elektronisch geprüft und muss zum angegebenen Fahrzeugtyp passen.
Schritt 5 – Gebühr bezahlen Begleichen Sie die anfallende Gebühr sicher über unser Online-Zahlungssystem. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.
Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Nach Prüfung und Freigabe durch die Kfz-Zulassung Mayen-Koblenz erhalten Sie Ihre Zulassungsdokumente und die Kennzeichendaten digital zugestellt. Das physische Kennzeichen wird Ihnen per Post zugesandt oder kann – je nach gewählter Option – direkt abgeholt werden.
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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz unterscheidet sich in einigen verkehrsrechtlichen Punkten von anderen Bundesländern, die für die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens relevant sind.
Keine flächendeckenden Umweltzonen: Anders als in Ballungsräumen anderer Bundesländer gibt es in Rheinland-Pfalz keine großflächigen Umweltzonen, die den Einsatz von Fahrzeugen ohne aktuelle Feinstaubplakette einschränken würden. Dies erleichtert Überführungsfahrten erheblich, da keine gesonderte Umweltplakette für das Kurzzeitkennzeichen beschafft werden muss. Gleichwohl empfehlen wir, sich vor Fahrten in andere Bundesländer über dortige Regelungen zu informieren.
Vielzahl an Kennzeichenkürzeln: Rheinland-Pfalz ist in zahlreiche Landkreise mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln unterteilt. Das Kürzel MYK steht für den Landkreis Mayen-Koblenz und ist damit klar einer bestimmten Zulassungsbehörde zugeordnet. Wer ein Fahrzeug aus einem anderen rheinland-pfälzischen Landkreis überführt, muss darauf achten, dass das Kurzzeitkennzeichen beim zuständigen Zulassungsbezirk des Fahrzeughalters – nicht des Fahrzeugstandorts – beantragt wird.
Koblenz als regionaler Zulassungsschwerpunkt: Die Stadt Koblenz sowie der Landkreis Mayen-Koblenz gehören zu den größeren Zulassungsbezirken in Rheinland-Pfalz, neben Mainz und Ludwigshafen. Die Kfz-Zulassung Mayen-Koblenz ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig und bearbeitet entsprechend ein hohes Antragsvolumen. Die Online-Beantragung über unser Portal umgeht Wartezeiten vor Ort vollständig.
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle:
- Montag: 07:30–15:00 Uhr
- Dienstag: 07:30–15:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr
- Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Die Online-Beantragung ist unabhängig von diesen Zeiten rund um die Uhr möglich.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen: Seit einer bundesweiten Regelung aus dem Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge, bei denen die HU abgelaufen ist oder noch nicht stattgefunden hat, dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich direkt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden. In diesem Fall ist der Nachweis der Prüfstelle als Fahrtdestination bei der Beantragung anzugeben. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Kennzeichens ist in diesem Fall nicht zulässig.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Mayen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Mayen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum maximal fünf Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sollte mehr Zeit benötigt werden, ist ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen Mayen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa beim Export eines Fahrzeugs – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine andere Rechtsgrundlage und wird gesondert beantragt.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Überführungskennzeichen?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe häufig synonym verwendet. Das Überführungskennzeichen Mayen ist ein umgangssprachlicher Begriff für das Kurzzeitkennzeichen, das für Überführungsfahrten genutzt wird. Rechtlich gibt es nur das Kurzzeitkennzeichen gemäß § 16a FZV sowie das rote Händlerkennzeichen, das jedoch nur für Kfz-Händler und Hersteller zugänglich ist.
Benötige ich für jeden Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Jeder Anhänger, der im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – unabhängig davon, welches Fahrzeug ihn zieht. Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Anhänger unter 750 kg unterliegen dabei vereinfachten Anforderungen hinsichtlich der HU-Nachweispflicht.
Wie erhalte ich die eVB-Nummer für mein Kurzzeitkennzeichen?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Sie besteht aus einer alphanumerischen Zeichenfolge und bestätigt, dass für das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung für den Kurzzeitkennzeichen-Zeitraum besteht. Die eVB-Nummer ist fahrzeugtyp-spezifisch – für ein Motorrad benötigen Sie eine eVB, die explizit für Krafträder ausgestellt ist. Die Kurzzeitkennzeichen Mayen Versicherung muss mindestens die Pflichtversicherung (Haftpflicht) abdecken.
Was passiert, wenn ich das Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf nicht zurückgebe?
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert das Kennzeichen automatisch seine Rechtswirkung. Eine Weiternutzung im Straßenverkehr ist nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Das Kennzeichen ist nach Ablauf unverzüglich aus dem Verkehr zu nehmen. Eine formelle Rückgabe an die Zulassungsstelle ist nicht erforderlich, das Kennzeichen kann entsorgt werden.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig am selben Tag beantragen?
Ja, sofern der Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Nutzungszeitpunkt vollständig eingereicht und die Zahlung abgeschlossen wurde. Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag im Voraus zu stellen, um ausreichend Bearbeitungszeit einzuplanen. Bei dringendem Bedarf prüfen Sie bitte die aktuellen Bearbeitungszeiten in unserem Portal.