Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Kelheim

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Kurzzeitkennzeichen in Kelheim

Für das Kurzzeitkennzeichen in Kelheim benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen Kelheim bekannt – erlaubt es Ihnen, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Es trägt das Kennzeichenkürzel KEH und wird ausschließlich über die zuständige Kfz-Zulassung Kelheim ausgegeben.

Das Kennzeichen ist gebunden an ein konkretes Fahrzeug, gilt ausschließlich im Inland und ist auf maximal fünf Kalendertage befristet. Es eignet sich für Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, für Probefahrten sowie für Fahrten zur Hauptuntersuchung. Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – für jeden Fahrzeugtyp gelten dabei spezifische Anforderungen, die wir Ihnen auf dieser Seite vollständig erläutern.

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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Kelheim ist die Überführung eines PKW. Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, das noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist, benötigt für die Heimfahrt oder die Fahrt zur nächsten Zulassungsstelle ein temporäres Kennzeichen. Gleiches gilt für Probefahrten mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen oder für die Fahrt zur Hauptuntersuchung.

Für PKW und Autos beträgt die Gebühr 179,00 €. In den Fahrzeugpapieren muss das Fahrzeug eindeutig identifizierbar sein. Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) wird bei der Ausgabe des Kennzeichens geprüft und eingetragen. Das Kennzeichen ist ausschließlich für das angegebene Fahrzeug gültig – eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Motorrad

Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen Motorrad Kelheim einige Besonderheiten. Das Kennzeichen muss der Größe des Motorradschildes entsprechen – die Abmessungen weichen von denen eines PKW-Kennzeichens ab. Achten Sie daher bei der Beantragung darauf, die korrekte Fahrzeugart anzugeben, damit das ausgestellte Schild die richtige Dimension aufweist.

Gerade zu Saisonbeginn ist die Nachfrage nach Kurzzeitkennzeichen für Motorräder hoch, wenn Fahrzeuge aus der Winterpause reaktiviert oder neu erworben werden und zunächst überführt werden müssen. Auch hier ist eine gültige eVB-Nummer zwingend erforderlich – diese muss speziell für Krafträder ausgestellt sein, da Versicherungsschutz und Fahrzeugklasse übereinstimmen müssen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Kelheim erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier ist das Verfahren vereinfacht, da für diese Fahrzeugklasse geringere Nachweispflichten gelten.

Bei schwereren Anhängern – etwa Pferdeanhängern, Bootstrailern oder Baumaschinen-Transportern – gelten die vollständigen Anforderungen. Der Anhänger muss eindeutig identifiziert werden können, und auch hier ist eine eigene eVB-Nummer notwendig. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Kelheim ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs von zentraler Bedeutung. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse werden wie PKW behandelt und erfordern keinen besonderen Führerschein für die Überführung. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist hingegen ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dies ist bei der Planung der Überführungsfahrt unbedingt zu berücksichtigen.

Geben Sie bei der Beantragung die korrekte Gewichtsklasse an. Fehlerhafte Angaben können zur Ungültigkeit des Kennzeichens führen. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 199,00 € und spiegelt den erhöhten Prüfaufwand dieser Fahrzeugklasse wider.


Erforderliche Unterlagen

Für das Kurzzeitkennzeichen beantragen Kelheim sind folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Vollmacht: zusätzlich schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Fahrzeughalters)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die COC-Papiere
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Fahrzeugen, die noch nicht zugelassen waren
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung und muss zum Fahrzeugtyp passen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfplakette) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und eine gültige HU vorliegt
  • SEPA-Lastschriftmandat oder Barzahlung für die Gebührenentrichtung

Bei gewerblichen Antragstellern ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vorzulegen. Alle Unterlagen müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine eVB-Nummer für das betreffende Fahrzeug an. Stellen Sie sicher, dass die Versicherungsklasse mit dem Fahrzeugtyp übereinstimmt.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen Legen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit: Personalausweis, Fahrzeugpapiere und eVB-Nummer. Prüfen Sie die Gültigkeit der Hauptuntersuchung.

Schritt 3: Online-Antrag stellen Füllen Sie den Antrag über unser Portal vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrzeugidentifikationsnummer, gewünschten Gültigkeitszeitraum und Ihre persönlichen Daten ein. Das gewünschte Startdatum muss ein Werktag sein.

Schritt 4: Gebühr entrichten Die anfallende Gebühr wird im Zuge des Antragsverfahrens erhoben. Halten Sie Ihre Zahlungsdaten bereit.

Schritt 5: Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie das Kennzeichen. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal fünf Kalendertage gültig.

Schritt 6: Fahrzeug bewegen Führen Sie die Überführungsfahrt, Probefahrt oder Fahrt zur Hauptuntersuchung innerhalb des Gültigkeitszeitraums durch. Das Kennzeichen muss während der Fahrt gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein. Nach Ablauf der Gültigkeit ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine kleinteilige Verwaltungsstruktur aus. Nahezu jeder Landkreis verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel – so steht KEH eindeutig für den Landkreis Kelheim. Diese regionale Kennzeichnung ist auch beim Kurzzeitkennzeichen verbindlich: Das ausgestellte 5-Tage-Kennzeichen trägt stets das Kürzel der ausstellenden Zulassungsstelle.

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Kelheim durch bayerische Städte fährt, sollte zudem die geltenden Umweltzonen beachten. In München gilt eine besonders verschärfte Umweltzone, die nur Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) beziehungsweise Euro 6 (Diesel) zulässt. Auch Augsburg, Nürnberg und Regensburg verfügen über Umweltzonen, in denen bestimmte Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette nicht fahren dürfen. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von der Pflicht zur Einhaltung dieser Vorschriften – überprüfen Sie daher vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug die jeweiligen Anforderungen erfüllt.

Da der Landkreis Kelheim im östlichen Bayern liegt und an Regionen mit eigenem Zulassungsbezirk angrenzt – darunter Regensburg (R), Straubing (SR) und Neustadt an der Donau –, sind grenzüberschreitende Überführungsfahrten innerhalb Bayerns häufig. Das Kurzzeitkennzeichen gilt in diesem Fall für das gesamte Bundesgebiet und kann daher problemlos auch für Fahrten in benachbarte Landkreise oder Bundesländer genutzt werden – solange die Fahrt auf deutschem Staatsgebiet stattfindet.

Für Fahrten ins Ausland – etwa in die angrenzende Tschechische Republik oder nach Österreich – ist das Kurzzeitkennzeichen nicht geeignet. In diesen Fällen ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das für internationale Überführungsfahrten zugelassen ist.

HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 ist für die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) Voraussetzung. Fahrzeuge ohne gültige HU dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden – und nur auf direktem Weg. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht zulässig.

Diese Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp. Auch bei PKW, Motorrädern, Anhängern und Wohnmobilen wird der HU-Status geprüft. Liegt keine gültige HU vor, wird dies im Antrag vermerkt und das Kennzeichen entsprechend eingeschränkt ausgestellt. Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Antragstellung zu prüfen, um Verzögerungen zu vermeiden.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Kelheim

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Kelheim gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage befristet. Das Startdatum wird bei der Beantragung festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist ist das Fahrzeug nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für eine Fahrt ins Ausland nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf deutschem Staatsgebiet. Für Überführungsfahrten ins Ausland – etwa nach Österreich, in die Schweiz oder in die Tschechische Republik – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen Kelheim?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für PKW und Autos fallen 179,00 € an, für Motorräder 129,00 €, für Anhänger 139,00 € und für Wohnmobile 199,00 €. Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge übertragen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich nicht zulässig und macht das Kennzeichen ungültig.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Für alle anderen Zwecke – Überführung, Probefahrt, Verkauf – ist eine gültige HU Voraussetzung. Planen Sie die Hauptuntersuchung daher gegebenenfalls vor der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens ein.

Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen Kelheim Versicherung?

Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch eine eVB-Nummer nachgewiesen wird. Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Die eVB-Nummer muss für den entsprechenden Fahrzeugtyp ausgestellt sein. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Wann ist die Kfz-Zulassung Kelheim geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Kelheim ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung unabhängig von diesen Öffnungszeiten jederzeit möglich ist.

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Zuständige Zulassungsstelle für Kelheim

Kfz-Zulassung Kelheim

Donaupark 12

93309 Kelheim

Tel: 09441-207-0

E-Mail: zulassungsstelle@lra-keh.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr