KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Kelheim

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Kelheim

Kelheim vergibt das Kennzeichenkürzel KEH – und die KFZ-Ummeldung für diesen Zulassungsbezirk wird bei uns vollständig online erledigt. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug in den Landkreis Kelheim neu anmelden, einen Halterwechsel vollziehen oder Ihre Adresse aktualisieren möchten: Die Kfz-Zulassung Kelheim ist die zuständige Stelle, und wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und ohne unnötige Wartezeiten.

Der Landkreis Kelheim liegt im Herzen Bayerns, eingebettet zwischen der Donau und dem Naturpark Altmühltal. Wer hier seinen Wohnsitz nimmt oder ein Fahrzeug übernimmt, ist gesetzlich verpflichtet, das Fahrzeug zeitnah umzumelden. Was genau dabei zu beachten ist, welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Abläufe je nach Fahrzeugtyp aussehen – all das erfahren Sie auf dieser Seite.

Jetzt KFZ-Ummeldung starten →


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Kelheim erforderlich?

Eine KFZ-Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich die im Fahrzeugschein eingetragenen Daten des Halters ändern. Das betrifft verschiedene Lebenssituationen, die wir im Folgenden erläutern.

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der eingetragene Halter. In diesem Fall spricht man von einem Halterwechsel in Kelheim: Das Fahrzeug muss auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Käufer und Verkäufer im selben Ort wohnen oder aus verschiedenen Regionen stammen. Der neue Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf seinen Namen ummelden zu lassen – mit den entsprechenden Fahrzeugdokumenten und einem gültigen Versicherungsnachweis (eVB-Nummer).

Umzug nach Kelheim

Wer seinen Hauptwohnsitz in den Landkreis Kelheim verlegt, muss sein Fahrzeug beim Zulassungsbezirk KEH ummelden. Das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Landkreis bleibt zwar grundsätzlich nutzbar (dazu mehr im Abschnitt Kennzeichen), jedoch muss die Ummeldung formal vollzogen werden. Wir erfassen dabei die neue Anschrift und aktualisieren die Fahrzeugpapiere entsprechend.

Umzug innerhalb von Kelheim

Auch wer innerhalb des Landkreises umzieht – etwa von Abensberg nach Mainburg oder von Bad Abbach in die Kreisstadt – ist zur Ummeldung verpflichtet, sofern sich dadurch die im Fahrzeugschein eingetragene Adresse ändert. In diesen Fällen bleibt das KEH-Kennzeichen in der Regel erhalten, und die Ummeldung beschränkt sich auf die Aktualisierung der Halterdaten.

Namens- oder Adressänderung

Eine Namensänderung – etwa durch Heirat oder eine gerichtliche Namensänderung – sowie eine reine Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks müssen ebenfalls in den Fahrzeugpapieren nachgeführt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) muss stets aktuelle und korrekte Halterdaten enthalten.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht findet sich in § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach ist eine KFZ-Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen – also nach dem Einzug am neuen Wohnort, nach dem Kauf des Fahrzeugs oder nach der Namensänderung.

Die KFZ-Ummeldung Frist von sieben Tagen ist verbindlich. Wer sie überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Einzelfall können dabei Bußgelder von bis zu 50 Euro verhängt werden. In besonders gelagerten Fällen – etwa bei gewerblicher Nutzung oder wiederholtem Verstoß – kann der Bußgeldrahmen höher ausfallen. Hinzu kommt das Risiko, dass der Versicherungsschutz bei einem nicht ordnungsgemäß umgemeldeten Fahrzeug in bestimmten Situationen eingeschränkt sein kann.

Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung nicht aufzuschieben. Bei uns können Sie den Vorgang direkt anstoßen – ohne Wartezeit im Amt und ohne unnötige Verzögerungen.

Fahrzeug jetzt hier ummelden →


Kennzeichen bei der Ummeldung in Kelheim

Seit der Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein bestehendes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Das bedeutet: Wer beispielsweise aus dem Landkreis Regensburg nach Kelheim zieht, kann sein bisheriges Kennzeichen – etwa mit dem Kürzel R – behalten, sofern es noch gültig und versichert ist. Eine gesonderte Genehmigung ist dafür nicht erforderlich; die Mitnahme wird im Rahmen der Ummeldung technisch erfasst.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel KEH wünscht, kann dieses bei der Ummeldung beantragen. Das gilt sowohl bei einem Umzug als auch beim Halterwechsel. Beim Halterwechsel ist ein neues Kennzeichen ohnehin häufig sinnvoll, um klare Verhältnisse zu schaffen. Auf Wunsch vergeben wir ein Wunschkennzeichen Kelheim mit dem Kürzel KEH – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Buchstaben- und Zahlenkombinationen können vorab reserviert werden.

Bitte beachten Sie: Wird bei einem Halterwechsel das alte Kennzeichen vom Vorbesitzer behalten, benötigt das Fahrzeug in jedem Fall neue Schilder mit einem anderen Kennzeichen. Wir stellen sicher, dass alle Angaben in der Zulassungsbescheinigung korrekt und vollständig erfasst werden.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

Je nach Art des Fahrzeugs gelten bei der Ummeldung unterschiedliche Anforderungen und Besonderheiten.

PKW und Auto

Die Ummeldung eines PKW ist der Standardfall. Beim Auto ummelden in Kelheim prüfen wir die Fahrzeugdokumente, die Versicherungsbestätigung sowie den aktuellen HU-Nachweis. Die anfallenden KFZ-Ummeldung Kelheim Kosten für einen PKW betragen 179,00 Euro. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung sowie die Ausstellung neuer Zulassungsdokumente, sofern erforderlich.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Kelheim ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Betriebsmonate beschränkt und müssen bei einer Ummeldung gegebenenfalls angepasst werden – insbesondere dann, wenn sich die Nutzungsgewohnheiten geändert haben oder ein neues Kennzeichen mit abweichendem Saisonzeitraum gewünscht wird. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Ein Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und wird unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug zugelassen und umgemeldet. Beim Anhänger ummelden in Kelheim ist daher kein Bezug zum Zugfahrzeug herzustellen – die Ummeldung erfolgt auf den neuen Halter oder die neue Adresse, unabhängig davon, welches Fahrzeug den Anhänger zieht. Die Gebühr beträgt 159,00 Euro.

Wohnmobil

Das Wohnmobil ummelden in Kelheim erfordert in einigen Fällen zusätzliche Prüfschritte. Zum einen ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant, da sie Einfluss auf die Zulassungsart und ggf. auf den erforderlichen Führerschein hat. Zum anderen sollte geprüft werden, ob eine aktuelle Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage vorgeschrieben und muss regelmäßig erneuert werden. Liegt keine gültige Gasprüfung vor, kann dies die Ummeldung verzögern. Wir empfehlen, dieses Dokument vorab bereitzuhalten. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nachdem, ob ein Umzug oder ein Halterwechsel der Anlass für die Ummeldung ist.

Bei Umzug

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern vorhanden
  • Aktueller Nachweis der Hauptuntersuchung (HU-Plakette bzw. AU-Nachweis)
  • Gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Bei Saisonkennzeichen: Angabe des gewünschten Betriebszeitraums

Bei Halterwechsel

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Vorbesitzers
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (bei natürlichen Personen)
  • Gültige eVB-Nummer des neuen Halters
  • Aktueller HU-Nachweis
  • Bei Wohnmobilen: Gasprüfung G 607
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Alle Unterlagen sollten im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Wir bearbeiten Ihren Antrag auf Grundlage der eingereichten Dokumente – fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Der Landkreis Kelheim mit dem Kürzel KEH ist dabei ein eigenständiger Verwaltungsbezirk – eine Verwechslung mit benachbarten Bezirken wie Regensburg (R), Straubing (SR) oder Landshut (LA) ist bei der Ummeldung zu vermeiden, da jeder Bezirk eine eigene zuständige Stelle hat.

Ein wichtiger bayernspezifischer Aspekt betrifft Umweltzonen: In den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg gelten Umweltzonen mit Einfahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette. Wer im Landkreis Kelheim wohnt und regelmäßig in diese Städte pendelt, sollte sicherstellen, dass das Fahrzeug über eine gültige grüne Umweltplakette verfügt. München verfügt dabei über eine besonders strenge Regelung: Dort ist die Einfahrt nur für Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) gestattet. Diese Plaketten sind nicht Bestandteil der Ummeldung selbst, aber ein relevanter Aspekt für die Nutzung des Fahrzeugs im bayerischen Raum.

Darüber hinaus gilt in Bayern, dass ländliche Zulassungsbezirke wie Kelheim eigene Öffnungszeiten und Bearbeitungsrhythmen haben. Die Kfz-Zulassung Kelheim ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Durch die Online-Bearbeitung über unser Portal entfällt für viele Vorgänge die Notwendigkeit, persönlich während dieser Zeiten vorstellig zu werden.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Kelheim

Wie lange dauert die Bearbeitung der KFZ-Ummeldung in Kelheim?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen in lesbarer Form vorliegen. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nach Kelheim behalten?

Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, ein bestehendes Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bei einem Umzug mitzunehmen. Das Kennzeichen bleibt gültig, solange Versicherung und Hauptuntersuchung aktuell sind. Die Ummeldung auf den Landkreis Kelheim muss dennoch vollzogen werden.

Was kostet das Auto ummelden in Kelheim?

Die KFZ-Ummeldung Kelheim Kosten betragen für einen PKW 179,00 Euro. Für Motorräder fallen 169,00 Euro, für Anhänger 159,00 Euro und für Wohnmobile 209,00 Euro an. Die Gebühren decken die Verwaltungsbearbeitung sowie die Ausstellung aktualisierter Fahrzeugdokumente ab.

Ist eine KFZ-Ummeldung in Kelheim online möglich?

Ja. Die KFZ-Ummeldung Kelheim online ist über unser Portal vollständig möglich. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen, prüfen die Unterlagen und veranlassen alle notwendigen Schritte. Sie müssen dafür nicht persönlich erscheinen.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Nach § 27 FZV ist die Ummeldung innerhalb von sieben Tagen Pflicht. Bei Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wir empfehlen, die Frist ernst zu nehmen und den Vorgang frühzeitig anzustoßen.

Brauche ich beim Halterwechsel in Kelheim ein neues Kennzeichen?

Nicht zwingend. Wenn der Vorbesitzer sein Kennzeichen behält, muss der neue Halter ein neues Kennzeichen beantragen – entweder ein Standard-KEH-Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen Kelheim. Gibt der Vorbesitzer das Kennzeichen frei und möchte der neue Halter es übernehmen, ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Muss ich beim Umzug innerhalb des Landkreises Kelheim ein neues Kennzeichen beantragen?

Nein. Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks KEH bleibt das Kennzeichen erhalten. Lediglich die Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung werden aktualisiert. Das Kennzeichen behalten beim Ummelden in Kelheim ist in diesem Fall der Regelfall.

Was muss ich beim Wohnmobil ummelden in Kelheim besonders beachten?

Für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage ist eine gültige Gasprüfung nach G 607 erforderlich. Liegt diese nicht vor oder ist sie abgelaufen, sollte sie vor der Ummeldung erneuert werden. Außerdem ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zu prüfen, da sie für die Zulassungsart relevant sein kann.


KFZ-Ummeldung in Kelheim – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Kelheim

Kfz-Zulassung Kelheim

Donaupark 12

93309 Kelheim

Tel: 09441-207-0

E-Mail: zulassungsstelle@lra-keh.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr