KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Rostock

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Rostock

Für die KFZ-Ummeldung in Rostock benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug ummelden, einen Halterwechsel vollziehen oder Ihre Adresse im Fahrzeugschein aktualisieren möchten – wir bearbeiten Ihren Vorgang vollständig und rechtssicher. Das Kennzeichen-Kürzel HRO steht für die Hansestadt, die als kreisfreie Stadt und wirtschaftliches Zentrum Mecklenburg-Vorpommerns eine eigene Kfz-Zulassung Rostock unterhält. Alle Vorgänge rund um das Auto ummelden in Rostock wickeln Sie hier ab – ohne Wartezeit vor Ort und ohne unnötige Wege.

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Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich in mehreren zulassungsrelevanten Punkten von anderen Bundesländern – diese Besonderheiten sind auch für die KFZ-Ummeldung in Rostock unmittelbar relevant.

Keine Umweltzonen im gesamten Bundesland: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine ausgewiesenen Umweltzonen. Das bedeutet, dass bei der Ummeldung keine Feinstaubplakette geprüft oder ausgestellt werden muss. Fahrzeuge ohne grüne Plakette können ohne Einschränkungen zugelassen werden. Dieser Umstand vereinfacht den Ummeldeprozess in bestimmten Fällen erheblich.

Großflächige Landkreisstruktur mit wenigen Zulassungsbezirken: Das Bundesland ist flächenmäßig groß, verfügt jedoch über eine überschaubare Anzahl an Zulassungsbezirken. Rostock ist als kreisfreie Stadt ein eigenständiger Zulassungsbezirk. Wer aus dem Umland – etwa aus dem Landkreis Rostock – in die Stadt zieht, wechselt damit in einen anderen Zulassungsbezirk und ist zur Ummeldung verpflichtet. Das HRO-Kennzeichen ist dabei das eindeutige Merkmal der Hansestadt.

Saisonkennzeichen besonders verbreitet: Aufgrund der Küstenlage und der touristischen Bedeutung der Region sind Saisonkennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich häufig. Motorräder, Wohnmobile und Freizeitanhänger werden vielfach nur für die Sommermonate zugelassen. Bei einer Ummeldung muss der bestehende Saisonzeitraum geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Wir prüfen im Rahmen Ihres Antrags, ob der hinterlegte Betriebszeitraum mit Ihren Angaben übereinstimmt.

Kein SEPA-Sonderverfahren: Für die Kfz-Steuer gilt bundesweit das SEPA-Lastschriftverfahren. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine abweichenden Regelungen – die Angabe Ihrer IBAN im Zuge der Ummeldung ist zwingend erforderlich, sofern ein neues Kennzeichen zugeteilt wird oder sich der Steuerpflichtige ändert.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Nachfolgend finden Sie die vollständigen Anforderungen für die beiden häufigsten Fälle.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Rostock verlegt haben oder innerhalb der Stadt umgezogen sind und das Fahrzeug auf die neue Adresse umschreiben möchten, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktueller Meldeanschrift oder ergänzender Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (7-stellig, vom Versicherer mitzuteilen)
  • IBAN für den Kfz-Steuereinzug
  • Bei Wechsel des Kennzeichens: bisherige Kennzeichenschilder

Wenn das bisherige Kennzeichen bereits ein HRO-Kennzeichen trägt und Sie innerhalb von Rostock umziehen, ist in der Regel kein Kennzeichenwechsel erforderlich. Die Adressänderung wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Rostock – also wenn das Fahrzeug den Eigentümer wechselt – sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ausgefüllt und vom Vorhalter unterschrieben)
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • IBAN des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat (wird im Antragsprozess erfasst)
  • Bei Wunschkennzeichen: Wunschkombination mit HRO-Kürzel angeben
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: aktueller HU-Nachweis (AU-Bericht)

Handelt es sich um ein Fahrzeug, das auf eine juristische Person (GmbH, UG, Verein) umgemeldet werden soll, ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug oder eine vergleichbare Legitimationsurkunde erforderlich.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Rostock ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Für PKW gilt das Standardverfahren: Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer, Ausweisdokument und IBAN. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Rostock beträgt bei PKW 179,00 €. Bei einem Halterwechsel kann gleichzeitig ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel HRO beantragt werden. Die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination prüfen wir im Antragsprozess automatisch.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Rostock ist besonders auf den Saisonzeitraum zu achten. Viele Motorräder in der Region sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur für bestimmte Monate des Jahres gilt. Bei einer Ummeldung – sei es durch Halterwechsel oder Umzug – muss der Saisonzeitraum ausdrücklich bestätigt oder neu festgelegt werden. Außerhalb des zugelassenen Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind unabhängig vom Zugfahrzeug zuzulassen und umzumelden. Das gilt sowohl für Pkw-Anhänger als auch für Bootsanhänger, Pferdeanhänger oder Arbeitsanhänger. Beim Anhänger ummelden in Rostock gelten dieselben Fristen wie bei anderen Fahrzeugen. Ein Halterwechsel des Zugfahrzeugs zieht keine automatische Ummeldung des Anhängers nach sich – dieser muss separat beantragt werden. Die Gebühr beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Rostock sind zwei Punkte besonders zu beachten: die zulässige Gesamtmasse und die Gasprüfung. Wohnmobile werden je nach Gewichtsklasse unterschiedlich besteuert und eingestuft. Liegt das zulässige Gesamtgewicht über 3.500 kg, gelten gesonderte Anforderungen. Darüber hinaus muss für Wohnmobile mit Gasanlage eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegen. Ist diese abgelaufen, ist vor der Ummeldung eine erneute Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen erforderlich. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Rostock erforderlich?

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug den Halter – durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft –, muss der neue Halter das Fahrzeug umgehend auf sich ummelden. Der Halterwechsel in Rostock ist innerhalb einer Woche nach Übergabe des Fahrzeugs abzuschließen. Solange das Fahrzeug nicht auf den neuen Halter umgeschrieben ist, bleibt der bisherige Halter haftungsrechtlich relevant. Wir empfehlen, den Vorgang unmittelbar nach dem Fahrzeugkauf einzuleiten.

Umzug nach Rostock

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Rostock verlegt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug auf die neue Adresse umzumelden. Das bisherige Kennzeichen kann in vielen Fällen behalten werden – dazu mehr im Abschnitt zu Kennzeichen. Sobald die neue Adresse im Einwohnermelderegister erfasst ist, beginnt die gesetzliche Frist zu laufen.

Umzug innerhalb von Rostock

Auch ein Umzug innerhalb der Stadt begründet eine Ummeldepflicht, da die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aktualisiert werden muss. Das HRO-Kennzeichen bleibt dabei erhalten. Der Vorgang ist in der Regel weniger aufwendig als ein vollständiger Halterwechsel.

Namens- oder Adressänderung

Eine Namensänderung – etwa durch Heirat oder gerichtliche Entscheidung – sowie jede Änderung der Wohnanschrift machen eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss den aktuellen Namen und die aktuelle Anschrift des Halters tragen. Wir bearbeiten diese Änderungen im Rahmen des regulären Ummeldeverfahrens.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine gesetzliche Frist von einer Woche, innerhalb derer eine KFZ-Ummeldung nach einem Halterwechsel oder einem Wohnsitzwechsel abgeschlossen sein muss. Diese Frist gilt bundesweit und damit auch für die KFZ-Ummeldung in Rostock.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50 Euro, in besonders gelagerten Fällen auch darüber hinaus. Hinzu kommen mögliche zivilrechtliche Konsequenzen, wenn ein Fahrzeug noch auf den Vorhalter zugelassen ist und in einen Unfall oder eine Ordnungswidrigkeit verwickelt wird.

Die Ummeldepflicht gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wird oder abgemeldet auf einem Privatgrundstück steht. Auch ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug unterliegt der Frist.

Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach Einzug oder Fahrzeugübernahme einzureichen. Hier können Sie den Vorgang jederzeit starten – ohne Wartezeiten und unabhängig von den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Rostock (Mo–Di 07:30–15:00 Uhr, Mi 07:30–12:00 Uhr, Do 07:30–18:00 Uhr, Fr 07:30–12:00 Uhr).

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Rostock

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Wer beispielsweise mit einem auswärtigen Kennzeichen nach Rostock zieht, muss nicht zwingend auf ein HRO-Kennzeichen wechseln. Das bisherige Kennzeichen kann weitergeführt werden, sofern es gültig zugelassen bleibt.

Beim Halterwechsel in Rostock hingegen erlischt das bisherige Kennzeichen des Vorhalters grundsätzlich. Der neue Halter hat in diesem Fall die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel HRO zu beantragen. Die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination wird im Rahmen des Antragsverfahrens auf Verfügbarkeit geprüft.

Wer ein neues HRO-Kennzeichen benötigt, erhält dieses nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags. Die Kennzeichenschilder selbst sind bei einem zugelassenen Schilderpräger anfertigen zu lassen – dieser Schritt erfolgt außerhalb unseres Verfahrens.

Wird das Kennzeichen bei einem Umzug beibehalten (sogenanntes „Kennzeichen mitnehmen"), entfallen die Kosten für neue Schilder. Die Ummeldung selbst ist dennoch gebührenpflichtig.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Rostock

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner KFZ-Ummeldung?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsvolumen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sie erhalten nach Abschluss eine Bestätigung sowie die aktualisierten Fahrzeugdokumente.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Rostock umziehe?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirks bei einem Umzug beizubehalten. Wenn Sie also mit einem Kennzeichen aus einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt nach Rostock ziehen, müssen Sie nicht auf ein HRO-Kennzeichen wechseln. Die Ummeldung selbst bleibt jedoch verpflichtend.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Rostock?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 €, Wohnmobil 209,00 €. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder neue Kennzeichenschilder entstehen.

Muss ich beim Halterwechsel persönlich erscheinen?

Nein. Wir ermöglichen die vollständige Abwicklung des Halterwechsels in Rostock über dieses Portal. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt hochgeladen werden. Eine physische Vorsprache ist nicht erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nach der Frist vornehme?

Bei Versäumnis der gesetzlichen Wochenfrist nach § 27 FZV handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es kann ein Bußgeld von bis zu 50 Euro verhängt werden. Darüber hinaus kann es zu zivilrechtlichen Komplikationen kommen, wenn das Fahrzeug noch auf den früheren Halter zugelassen ist. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis zu stellen.

Kann ich für mein Motorrad in Rostock ein Saisonkennzeichen beantragen?

Ja. Saisonkennzeichen sind in der Region besonders verbreitet und können auch im Rahmen einer Ummeldung beantragt oder angepasst werden. Der Betriebszeitraum wird im Antrag festgelegt und in der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Gilt die Ummeldepflicht auch für Anhänger?

Ja. Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge mit eigener Zulassungsbescheinigung. Ein Halterwechsel oder Umzug verpflichtet zur separaten Ummeldung des Anhängers – unabhängig davon, ob das Zugfahrzeug bereits umgemeldet wurde. Wir bearbeiten beide Vorgänge, die auch gleichzeitig eingereicht werden können.

Benötige ich für ein Wohnmobil besondere Nachweise?

Bei Wohnmobilen mit eingebauter Gasanlage ist eine gültige Gasprüfung nach G 607 erforderlich. Ist diese bei der Ummeldung abgelaufen, muss zunächst eine erneute Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen erfolgen. Außerdem wird die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs geprüft, da diese für die steuerliche Einstufung relevant ist.

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Zuständige Zulassungsstelle für Rostock

Kfz-Zulassung Rostock

Charles-Darwin-Ring 6

18059 Rostock

Tel: 0381-381-3145

E-Mail: stadtamt-verkehrsabteilung@rostock.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr