KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Lüneburg

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Lüneburg

Für die KFZ-Ummeldung in Lüneburg benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel, einem Umzug in den Landkreis Lüneburg oder aufgrund einer Namensänderung umschreiben lassen – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig über dieses Portal. Das Kürzel LG steht für den Zulassungsbezirk Lüneburg und wird bei jeder Ummeldung durch die Kfz-Zulassung Lüneburg neu zugewiesen oder auf Wunsch beibehalten.

Die Gebühren für die KFZ-Ummeldung in Lüneburg richten sich nach der Fahrzeugart:

Fahrzeugart Gebühr
PKW / Auto 179,00 €
Motorrad 169,00 €
Anhänger 159,00 €
Wohnmobil 209,00 €

Die Bearbeitung erfolgt hier direkt – ohne Wartezeiten vor Ort und ohne zusätzliche Behördengänge.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Lüneburg erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich fahrzeug- oder halterbezogene Daten ändern. Die häufigsten Anlässe im Überblick:

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer, ist eine vollständige Ummeldung erforderlich – unabhängig davon, ob Käufer und Verkäufer im selben Bezirk wohnen. Beim Halterwechsel in Lüneburg wird das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben. Das bisherige Kennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden; alternativ ist die Beantragung eines neuen Kennzeichens mit dem Kürzel LG möglich.

Umzug nach Lüneburg

Wer seinen Hauptwohnsitz in den Landkreis Lüneburg verlegt, ist verpflichtet, das dort gemeldete Fahrzeug ebenfalls umzumelden. Das gilt auch dann, wenn das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Bundesland stammt. Seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 dürfen Halter ihr bisheriges Kennzeichen behalten – dazu später mehr. Die Ummeldung muss bei uns erfolgen, sobald der neue Wohnsitz offiziell eingetragen ist.

Umzug innerhalb von Lüneburg

Wer innerhalb des Zulassungsbezirks umzieht, also beispielsweise von einer Adresse in eine andere innerhalb des Landkreises, muss die neue Anschrift im Fahrzeugschein aktualisieren lassen. Das LG-Kennzeichen bleibt in diesem Fall unverändert bestehen. Dennoch besteht die gesetzliche Pflicht zur Meldung der Adressänderung.

Namens- oder Adressänderung

Nach einer Heirat, Scheidung oder behördlichen Namenskorrektur ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) entsprechend zu aktualisieren. Gleiches gilt für eine Adressänderung, die nicht durch einen Umzug bedingt ist, etwa bei einer Straßenumbenennung. Wir aktualisieren die Fahrzeugdaten auf Grundlage der eingereichten Nachweise.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Halter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug oder eine Datenänderung.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Einzelfall können Bußgelder von bis zu 50 Euro verhängt werden. Hinzu kommen mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen, wenn die Fahrzeugdaten nicht mit den Vertragsdaten der Kfz-Versicherung übereinstimmen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherungsschutz bei einem Unfall eingeschränkt sein.

Wir empfehlen daher, die KFZ-Ummeldung Frist ernst zu nehmen und den Antrag unmittelbar nach dem Ereignis einzureichen. Über unser Portal ist dies ohne Verzögerung möglich.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Lüneburg

Seit der Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 ist es in ganz Deutschland möglich, ein bestehendes Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Wer also beispielsweise aus Hamburg oder Hannover nach Lüneburg zieht, darf das dortige Kennzeichen weiterführen – ein Wechsel auf das LG-Kürzel ist nicht zwingend erforderlich, aber möglich.

Kennzeichen behalten bei der Ummeldung in Lüneburg: Möchten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, teilen Sie uns dies im Antrag mit. Wir prüfen, ob das Kennzeichen noch reserviert oder reservierbar ist, und übernehmen es in die neue Zulassung.

Wunschkennzeichen Lüneburg: Beim Halterwechsel besteht die Möglichkeit, ein neues Wunschkennzeichen mit dem Kürzel LG zu beantragen. Dabei können Buchstaben- und Zahlenkombinationen frei gewählt werden, sofern diese noch nicht vergeben sind und den zulässigen Zeichenrahmen nicht überschreiten. Wunschkennzeichen können direkt im Rahmen des Ummeldungsantrags hier beantragt werden.

Neues Kennzeichen Lüneburg: Wer kein Wunschkennzeichen wählt und auch das alte nicht behalten möchte, erhält automatisch ein neues Kennzeichen mit dem LG-Kürzel, das von der Kfz-Zulassung Lüneburg zugeteilt wird.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto ummelden in Lüneburg ist der häufigste Vorgang, den wir hier bearbeiten. Der Ablauf ist standardisiert: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis, eVB-Nummer und – bei Halterwechsel – die ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer werden eingereicht. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung in Lüneburg beträgt bei PKW 179,00 Euro. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I mit den neuen Halterdaten.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Lüneburg ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf einen definierten Betriebszeitraum beschränkt (z. B. März bis Oktober) und müssen bei der Ummeldung gegebenenfalls angepasst werden, wenn der neue Halter einen anderen Betriebszeitraum wünscht. Wir nehmen diese Anpassung direkt im Rahmen der Ummeldung vor. Die Gebühr beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und werden unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Der Anhänger ummelden in Lüneburg erfordert daher eine separate Antragstellung – auch wenn Zugfahrzeug und Anhänger denselben Halter haben. Für Anhänger gilt die Gebühr von 159,00 Euro. Bitte reichen Sie die Zulassungsbescheinigung des Anhängers separat ein.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Lüneburg sind zwei Punkte besonders zu beachten: Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zu prüfen, da Wohnmobile je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Zulassungsanforderungen unterliegen. Zweitens muss eine gültige Gasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorliegen, sofern das Wohnmobil mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet ist. Ist die Prüfung abgelaufen, ist vor der Ummeldung eine neue Prüfung durch einen zugelassenen Fachbetrieb einzuholen. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Wenn Sie nach einem Wohnsitzwechsel Ihr Fahrzeug ummelden – also Auto ummelden nach Umzug Lüneburg –, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (oder Nachweis des neuen Wohnsitzes)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Adressänderung innerhalb desselben Bezirks nicht immer erforderlich, im Zweifel beilegen
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung (7-stellig)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (sofern noch nicht hinterlegt)
  • Bei Wohnmobilen: aktueller G-607-Prüfnachweis

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Lüneburg sind zusätzliche Dokumente erforderlich, da das Fahrzeug vollständig auf einen neuen Halter umgeschrieben wird:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – ausgefüllt mit Angaben zum neuen Halter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – zwingend erforderlich
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer auf den neuen Halter
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbenachweis
  • Bei minderjährigen Haltern: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter

So funktioniert die KFZ-Ummeldung hier

Der Ablauf der KFZ-Ummeldung in Lüneburg über unser Portal ist klar strukturiert:

  1. Antrag auswählen: Wählen Sie den zutreffenden Ummeldungsgrund (Halterwechsel, Umzug, Namensänderung etc.).
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
  3. Kennzeichenoption wählen: Entscheiden Sie, ob Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, ein Wunschkennzeichen LG beantragen oder ein automatisch zugeteiltes Kennzeichen wünschen.
  4. eVB-Nummer eingeben: Tragen Sie die 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer ein. Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
  5. Gebühr bezahlen: Die Gebühr wird online entrichtet. Wir bestätigen den Zahlungseingang vor Bearbeitung.
  6. Bearbeitung und Zusendung: Wir bearbeiten den Antrag und stellen die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Sie erhalten die Dokumente auf dem von Ihnen gewählten Weg.

Die Kfz-Zulassung Lüneburg ist zu folgenden Zeiten erreichbar, sofern Sie Rückfragen zu einem laufenden Antrag haben:

Tag Öffnungszeit
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Besonderheiten in Niedersachsen

Niedersachsen ist das flächenmäßig größte westdeutsche Bundesland und gliedert sich in eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Diese Struktur hat praktische Auswirkungen auf Ummeldungsvorgänge, insbesondere wenn Halter innerhalb des Bundeslandes umziehen.

Umweltzonen: In Niedersachsen bestehen Umweltzonen in den Städten Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg. Wer sein Fahrzeug in einen dieser Bereiche überführt oder dort regelmäßig fährt, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug über die erforderliche Schadstoffplakette verfügt. Der Landkreis Lüneburg selbst verfügt über keine Umweltzone, jedoch kann dies relevant werden, wenn das Fahrzeug regelmäßig in die genannten Städte geführt wird.

Region Hannover als Sonderbezirk: Die Region Hannover nimmt in Niedersachsen eine Sonderstellung ein. Sie ist weder ein klassischer Landkreis noch eine kreisfreie Stadt, sondern ein eigenständiger Kommunalverband mit eigener Zulassungsbehörde. Fahrzeughalter, die aus der Region Hannover in den Landkreis Lüneburg umziehen, müssen die Ummeldung vollständig neu durchführen – eine bloße Adresskorrektur genügt in diesem Fall nicht.

Viele Zulassungsbezirke, klare Zuständigkeit: Durch die Vielzahl an Zulassungsbezirken in Niedersachsen ist die Zuständigkeit eindeutig geregelt: Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz des Halters. Wer in Lüneburg gemeldet ist, meldet sein Fahrzeug hier um – unabhängig davon, wo das Fahrzeug bisher zugelassen war.

Saisonkennzeichen in der Fläche: Aufgrund der ländlich geprägten Struktur des Landkreises Lüneburg und der Nähe zur Lüneburger Heide sind Saisonkennzeichen für Motorräder und Wohnmobile besonders verbreitet. Bei der Ummeldung ist stets zu prüfen, ob der gewünschte Betriebszeitraum mit der bisherigen Eintragung übereinstimmt oder angepasst werden muss.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Lüneburg

Kann ich mein Fahrzeug online ummelden, ohne persönlich erscheinen zu müssen?

Ja. Die KFZ-Ummeldung in Lüneburg online ist vollständig über unser Portal möglich. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihre Kennzeichenoption und bezahlen die Gebühr digital. Wir bearbeiten den Antrag ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Lüneburg?

Die Auto ummelden Lüneburg Kosten betragen für PKW 179,00 Euro. Für Motorräder fallen 169,00 Euro an, für Anhänger 159,00 Euro und für Wohnmobile 209,00 Euro. Die Gebühr wird im Rahmen der Online-Antragstellung entrichtet.

Kann ich mein altes Kennzeichen bei der Ummeldung in Lüneburg behalten?

Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, ein Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Wenn Sie also beispielsweise ein Kennzeichen aus Hamburg oder Hannover mitbringen, können Sie dieses behalten. Kennzeichen behalten bei der Ummeldung in Lüneburg ist also ohne Aufpreis möglich, sofern das Kennzeichen noch gültig reserviert ist.

Wie lange habe ich nach einem Halterwechsel Zeit für die Ummeldung?

Die gesetzliche KFZ-Ummeldung Frist beträgt gemäß § 27 FZV eine Woche ab dem Zeitpunkt des Halterwechsels. Bei Überschreitung droht ein Bußgeld. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrags einzureichen.

Was benötige ich für das Motorrad ummelden in Lüneburg?

Sie benötigen die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, einen Lichtbildausweis, eine eVB-Nummer sowie – bei bestehendem Saisonkennzeichen – die Angabe des gewünschten Betriebszeitraums. Wir passen den Saisonzeitraum bei Bedarf im Rahmen der Ummeldung an.

Muss ich beim Anhänger ummelden in Lüneburg auch das Zugfahrzeug ummelden?

Nein. Anhänger werden unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen und umgemeldet. Jedes Fahrzeug erfordert einen eigenen Antrag. Wenn sowohl Anhänger als auch Zugfahrzeug umgemeldet werden sollen, reichen Sie bitte zwei separate Anträge ein.

Was ist beim Wohnmobil ummelden in Lüneburg besonders zu beachten?

Beim Wohnmobil ist die Gewichtsklasse zu prüfen und – sofern eine Flüssiggasanlage vorhanden ist – eine aktuelle Prüfbescheinigung nach DVGW G 607 einzureichen. Ist diese abgelaufen, ist vor der Ummeldung eine Neuprüfung durch einen Fachbetrieb erforderlich.

Gilt das LG-Kennzeichen auch für Gemeinden außerhalb der Stadt Lüneburg?

Das Kennzeichen LG ist dem gesamten Landkreis Lüneburg zugeordnet und gilt damit für alle Halter, die ihren Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Lüneburg haben. Die genaue Zuordnung einzelner Gemeinden entnehmen Sie bitte dem Antrag oder fragen Sie uns im Zuge Ihrer Antragstellung.


KFZ-Ummeldung in Lüneburg – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Lüneburg

Kfz-Zulassung Lüneburg

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Tel: 04131-26-1239

E-Mail: zulassung@landkreis-lueneburg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr