KFZ-Ummeldung in Landau
In Rheinland-Pfalz wird die KFZ-Ummeldung über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – für Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße erledigen Sie das vollständig online bei uns. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Südliche Weinstraße, die alle Vorgänge rund um das Kennzeichen SÜW bearbeitet. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel umschreiben lassen, nach Landau gezogen sind oder Ihre Adresse geändert haben – wir führen Sie sicher durch den gesamten Prozess.
Die KFZ-Ummeldung in Landau ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein klar geregelter Vorgang mit festen Fristen, überschaubaren Unterlagen und transparenten Gebühren. PKW werden hier für 179,00 €, Motorräder für 169,00 €, Anhänger für 159,00 € und Wohnmobile für 209,00 € umgemeldet. Alle Angaben gelten für den aktuellen Bearbeitungsstand 2026.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz zeichnet sich im bundesweiten Vergleich durch eine besonders kleinteilige Struktur der Zulassungsbezirke aus. Das Land verfügt über zahlreiche Landkreise mit eigenen Kennzeichenkürzeln, was bedeutet, dass ein Umzug innerhalb des Bundeslandes häufig auch einen Wechsel des Kennzeichenkürzels nach sich zieht. Große Zulassungsbezirke wie Mainz, Ludwigshafen und Koblenz bearbeiten entsprechend hohe Fallzahlen, während Landkreise wie die Südliche Weinstraße mit dem Kürzel SÜW eigenständige Zulassungsstellen unterhalten.
Ein weiteres Merkmal Rheinland-Pfalz': Es existieren keine flächendeckenden Umweltzonen, wie sie etwa in nordrhein-westfälischen Ballungsräumen verbreitet sind. Für Fahrzeughalter im Bereich Landau bedeutet das: Beim Ummelden entfällt die Prüfung einer Umweltplakettenpflicht vollständig. Es sind keine zusätzlichen Nachweise zur Schadstoffklasse erforderlich, sofern keine individuelle Ausnahmeregelung greift.
Für Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz in der Südlichen Weinstraße gilt das Kürzel SÜW. Wer aus einem anderen Landkreis nach Landau zieht – etwa aus dem benachbarten Germersheim (GER) oder aus Neustadt an der Weinstraße (NW) – muss das Kennzeichen nicht zwingend tauschen, kann aber von der Mitnahmeregelung Gebrauch machen oder auf Wunsch ein neues SÜW-Kennzeichen beantragen. Wir bearbeiten beide Varianten gleichermaßen zuverlässig.
Darüber hinaus gilt in Rheinland-Pfalz wie im gesamten Bundesgebiet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) als maßgebliche Rechtsgrundlage. Landesspezifische Abweichungen beim Verfahrensablauf bestehen nicht – wohl aber bei den zuständigen Stellen und den jeweiligen Öffnungszeiten. Die Kfz-Zulassung Südliche Weinstraße ist wie folgt erreichbar: montags bis dienstags von 07:30 bis 15:00 Uhr, mittwochs und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 07:30 bis 18:00 Uhr.
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um einen Umzug oder einen Halterwechsel handelt. Bitte stellen Sie alle Unterlagen vollständig zusammen, bevor Sie den Antrag bei uns einreichen – unvollständige Vorgänge verzögern die Bearbeitung.
Bei Umzug
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Landau verlegt haben oder innerhalb des Zuständigkeitsbereichs umgezogen sind, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse (Landau oder Südliche Weinstraße)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer, sofern noch nicht hinterlegt
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Plakette auf dem Kennzeichen ist ausreichend)
- Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
Bitte beachten Sie: Bei einem Umzug innerhalb von Landau oder in den Landkreis Südliche Weinstraße bleibt das bisherige SÜW-Kennzeichen in der Regel bestehen. Eine Änderung der Halterdaten wird dennoch zwingend vorgenommen.
Bei Halterwechsel
Beim Auto ummelden nach einem Halterwechsel – also beim Kauf oder Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs – sind folgende Dokumente erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintrag des Vorhalters
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit Eintrag des Vorhalters sowie Übergabevermerk
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) der neuen Kfz-Haftpflichtversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Hauptuntersuchung – gültig oder Nachweis über einen aktuellen HU-Termin
- Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug sowie Vollmacht bei Vertretung
Wir empfehlen, die eVB-Nummer unmittelbar vor der Antragstellung zu besorgen, da diese nur begrenzt gültig ist.
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Auto ummelden in Landau ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Der Ablauf ist standardisiert: Nach Einreichung aller Unterlagen wird das Fahrzeug auf den neuen Halter oder die neue Adresse umgeschrieben, ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt und – sofern gewünscht – ein neues Kennzeichen zugeteilt. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Landau beträgt bei PKW 179,00 €. Wunschkennzeichen mit dem Kürzel SÜW können im Rahmen des Halterwechsels direkt mitbeantragt werden.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden in Landau ist ein zusätzlicher Aspekt zu berücksichtigen: Viele Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das einen definierten Betriebszeitraum festlegt. Bei der Ummeldung prüfen wir, ob das bestehende Saisonkennzeichen übernommen werden soll oder ob eine Anpassung des Betriebszeitraums gewünscht ist. Beides ist möglich. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €. Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, ob Sie das Saisonkennzeichen beibehalten oder in ein ganzjähriges Kennzeichen umwandeln möchten.
Anhänger
Beim Anhänger ummelden in Landau gilt: Ein Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und ist unabhängig vom Zugfahrzeug zugelassen. Das bedeutet, dass ein Halterwechsel beim Zugfahrzeug keine automatische Ummeldung des Anhängers auslöst – und umgekehrt. Beide Fahrzeuge müssen separat umgemeldet werden. Wir bearbeiten Anhänger-Ummeldungen für 159,00 € und benötigen dafür die Zulassungsbescheinigung des Anhängers sowie die üblichen Halterdokumente.
Wohnmobil
Das Wohnmobil ummelden in Landau erfordert in einigen Fällen eine zusätzliche Prüfung. Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlichen Fahrzeugklassen zugeordnet – dies kann sich auf die Steuerberechnung und die zulässigen Achslasten auswirken. Bitte prüfen Sie vor der Ummeldung, ob sich die Gewichtsklasse Ihres Fahrzeugs seit der letzten Zulassung geändert hat. Darüber hinaus ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 relevant: Diese muss zum Zeitpunkt der Ummeldung aktuell und gültig sein. Liegt kein gültiger Nachweis vor, kann die Ummeldung nicht vollständig abgeschlossen werden. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.
So funktioniert die KFZ-Ummeldung bei uns
Der Ablauf der KFZ-Ummeldung in Landau ist klar strukturiert und vollständig online durchführbar:
- Antrag stellen – Füllen Sie das Formular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Halterdaten und den Grund der Ummeldung an.
- Unterlagen einreichen – Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch. Wir prüfen die Vollständigkeit und melden uns bei Rückfragen.
- Gebühr begleichen – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang.
- Zulassungsbescheinigung erhalten – Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie gegebenenfalls neue Kennzeichenschilder auf dem Postweg.
Wir bearbeiten vollständige Anträge in der Regel innerhalb der gesetzlichen Frist. Bei unvollständigen Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis vorzunehmen. Diese Frist gilt sowohl beim Halterwechsel als auch beim Umzug – unabhängig davon, ob es sich um einen Umzug nach Landau oder einen Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereichs handelt.
Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann je nach Schwere des Verstoßes und Dauer der Fristüberschreitung mehrere hundert Euro betragen. Hinzu kommen mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen, wenn das Fahrzeug unter falschen Halterdaten geführt wird. Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung unmittelbar nach Einzug oder Fahrzeugübernahme anzustoßen.
Die KFZ-Ummeldung Frist von einer Woche ist nicht verlängerbar und gilt ohne Ausnahme.
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Kennzeichen bei der Ummeldung in Landau
Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, das bisherige Kennzeichen auch nach einem Wohnortwechsel beizubehalten – das sogenannte Kennzeichen mitnehmen beim Umzug. Wer also beispielsweise aus Karlsruhe (KA) nach Landau zieht, kann sein KA-Kennzeichen weiterhin führen, sofern es weiterhin gültig zugelassen ist.
Umgekehrt können Sie bei der Ummeldung auch ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel SÜW beantragen. Beim Halterwechsel in Landau ist zudem die Beantragung eines Wunschkennzeichens SÜW möglich – Sie wählen dabei Buchstaben- und Zahlenkombination selbst, soweit die gewünschte Kombination verfügbar ist. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen des Antragsverfahrens.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten, muss dieses weiterhin einer gültigen Zulassung zugeordnet sein. Ein abgemeldetes Kennzeichen kann nicht einfach übernommen werden.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Landau
Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Landau?
Die KFZ-Ummeldung Landau Kosten betragen je nach Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 € und Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren sind bei Antragstellung fällig und decken die vollständige Bearbeitung inklusive Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung ab.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen nach dem Umzug nach Landau behalten?
Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein bestehendes Kennzeichen bundesweit mitzunehmen. Sie müssen kein neues SÜW-Kennzeichen beantragen, wenn Sie Ihr altes Kennzeichen weiterführen möchten. Wir vermerken dies entsprechend in den Zulassungsunterlagen.
Welche Frist gilt für die KFZ-Ummeldung nach einem Umzug?
Gemäß § 27 FZV beträgt die gesetzliche Frist eine Woche ab dem Datum des Umzugs oder des Halterwechsels. Bei Fristüberschreitung droht ein Bußgeld. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach dem Einzug zu stellen.
Muss ich meinen Anhänger separat ummelden, wenn ich mein Auto umschreibe?
Ja. Ein Anhänger verfügt über eine eigenständige Zulassung und muss unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Die Ummeldung des Zugfahrzeugs löst keine automatische Änderung beim Anhänger aus. Wir bearbeiten beide Vorgänge, wenn Sie die jeweiligen Unterlagen einreichen.
Was ist beim Wohnmobil ummelden in Landau besonders zu beachten?
Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse zu prüfen, da diese steuerrelevant ist. Zudem muss bei Fahrzeugen mit Gasanlage eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegen. Ohne diesen Nachweis kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden. Bitte legen Sie den Prüfbericht bei der Antragstellung vor.
Kann ich ein Wunschkennzeichen SÜW bei der Ummeldung beantragen?
Ja, ein Wunschkennzeichen Landau mit dem Kürzel SÜW kann im Rahmen der Ummeldung beantragt werden – insbesondere beim Halterwechsel. Wir prüfen die Verfügbarkeit der gewünschten Kombination und teilen Ihnen das Ergebnis im Verlauf der Bearbeitung mit.
Ist die KFZ-Ummeldung in Landau auch online möglich?
Ja. Die KFZ-Ummeldung Landau online ist vollständig über unser Portal möglich. Sie reichen alle Unterlagen digital ein, wir bearbeiten den Vorgang und stellen die aktualisierte Zulassungsbescheinigung auf dem Postweg zu.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung versäume?
Wer die gesetzliche Frist von einer Woche überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 FZV. Die Bußgelder können mehrere hundert Euro betragen. Zudem können versicherungsrechtliche Fragen entstehen, wenn Halterdaten und tatsächliche Nutzung nicht übereinstimmen. Wir raten dazu, die Ummeldung ohne Verzögerung anzustoßen.