KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Hamburg

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Hamburg

In Hamburg wird die KFZ-Ummeldung über die zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – bei uns erledigen Sie das vollständig online, ohne einen Behördengang einplanen zu müssen. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Umzug innerhalb oder nach Hamburg ummelden möchten, einen Halterwechsel vollziehen oder eine Namensänderung eintragen lassen – Sie starten den Vorgang hier direkt im Portal. Das Hamburger Kennzeichenkürzel HH bleibt dabei auf Wunsch erhalten.

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Besonderheiten in Hamburg

Hamburg ist ein Stadtstaat und bildet gleichzeitig ein einzelnes Bundesland sowie einen einzigen Zulassungsbezirk. Es gibt daher keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Landkreisen oder kommunalen Zulassungsstellen – das gesamte Stadtgebiet fällt unter das Kennzeichenkürzel HH.

Darüber hinaus bestehen in Hamburg besondere verkehrsrechtliche Regelungen, die bei einer Ummeldung relevant sein können:

Umweltzone: Das gesamte Hamburger Stadtgebiet ist als Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge, die innerhalb dieser Zone betrieben werden sollen, müssen die entsprechenden Schadstoffanforderungen erfüllen (mindestens grüne Umweltplakette). Bei der Ummeldung wird die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs automatisch mit erfasst.

Dieselfahrverbote: Auf einzelnen Straßenabschnitten im Hamburger Stadtgebiet gelten streckenbezogene Dieselfahrverbote. Betroffen sind unter anderem Teile der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße. Diese Verbote gelten unabhängig vom Zulassungsvorgang und richten sich nach der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs. Wir empfehlen, die Einstufung Ihres Fahrzeugs vor der Ummeldung zu prüfen, sofern Sie diese Strecken regelmäßig befahren.

Einziger Zulassungsbezirk: Da Hamburg keinen weiteren Unterbezirk kennt, ist die Zuordnung eindeutig. Alle Ummeldungen für im Hamburger Stadtgebiet gemeldete Fahrzeuge werden einheitlich unter dem Kürzel HH geführt.


Erforderliche Unterlagen

Für die KFZ-Ummeldung in Hamburg halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – zwingend erforderlich beim Halterwechsel
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) – sofern die letzte Hauptuntersuchung noch nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist

Bei einem Halterwechsel sind zusätzlich die Unterlagen des bisherigen Halters erforderlich, sofern die Abmeldung nicht bereits separat erfolgt ist. Bei einer Namensänderung genügt in der Regel der aktualisierte Personalausweis in Verbindung mit den Fahrzeugpapieren.


Fahrzeugtypen

Bei uns können Sie sämtliche gängigen Fahrzeugtypen ummelden. Wer sein Auto ummelden in Hamburg möchte, nutzt dasselbe Verfahren wie beim Motorrad ummelden Hamburg oder beim Anhänger ummelden Hamburg – der Ablauf ist einheitlich digital gestaltet. Auch ein Wohnmobil ummelden Hamburg ist hier ohne Behördengang möglich. Beim Halterwechsel Hamburg – also beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs – wickeln Sie den Vorgang vollständig über unser Portal ab. Wer sein bisheriges Kennzeichen behalten Hamburg möchte, gibt dies im Antrag an; ebenso ist ein Wunschkennzeichen Hamburg wählbar. Die KFZ Ummeldung Hamburg gilt für alle Halter mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Hamburger Stadtgebiet – unabhängig davon, ob es sich um ein privates Fahrzeug oder ein gewerblich genutztes Kfz handelt. Das Stichwort Auto umschreiben Hamburg bezeichnet dabei denselben Vorgang wie die offizielle KFZ-Ummeldung.


So funktioniert die Online-Ummeldung

Die KFZ Ummeldung Hamburg online läuft in drei Schritten ab – vollständig digital, ohne Termin und ohne Behördenbesuch:

Schritt 1: Antrag ausfüllen Sie geben Ihre Fahrzeug- und Halterdaten in das gesicherte Formular ein. Alle relevanten Felder – Fahrzeugtyp, bisheriges Kennzeichen, gewünschtes Kennzeichen, Halterdaten – werden Schritt für Schritt abgefragt.

Schritt 2: Unterlagen hochladen und Zahlung Laden Sie die erforderlichen Dokumente als digitale Kopie hoch. Die anfallenden Gebühren entrichten Sie sicher und direkt im Portal. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag bearbeitet.

Schritt 3: Bestätigung und neue Zulassungsunterlagen Sie erhalten die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie alle weiteren Nachweise digital zugestellt. Das Verfahren gilt als abgeschlossen, sobald die Bestätigung vorliegt.

Gesetzliche Fristen: Bei einem Umzug sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug innerhalb von einer Woche nach der Ummeldung des Wohnsitzes auch fahrzeugseitig umzumelden. Bei einem Halterwechsel ist die Ummeldung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, vorzunehmen.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in unserer detaillierten Anleitung zur KFZ-Ummeldung →

Fahrzeug jetzt hier ummelden →


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Hamburg

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Hamburg?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW 179,00 €
Motorrad 169,00 €
Anhänger 159,00 €
Wohnmobil 209,00 €

Die KFZ Ummeldung Hamburg Kosten werden im Rahmen des Online-Antrags fällig und sind vor Abschluss des Vorgangs transparent ausgewiesen. Zusätzliche Kosten für ein Wunschkennzeichen können je nach Verfügbarkeit anfallen.


Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?

Die KFZ Ummeldung Frist beträgt bei einem Umzug eine Woche ab dem Datum der Wohnsitzummeldung. Bei einem Halterwechsel ist keine starre Wochenfrist gesetzlich definiert, jedoch gilt die Pflicht zur unverzüglichen Ummeldung. Ein schuldhaftes Hinauszögern kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Eigentümerwechsel hier vorzunehmen.


Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten?

Ja. Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, ein bestehendes Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Kennzeichen behalten Hamburg bedeutet konkret: Wer von außerhalb nach Hamburg zuzieht, kann sein bisheriges Kürzel behalten. Wer innerhalb Hamburgs umzieht, behält das HH-Kennzeichen ohnehin. Im Antrag geben Sie einfach an, dass Sie Ihr aktuelles Kennzeichen weiterführen möchten.


Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?

Nein – Sie erledigen die KFZ-Ummeldung vollständig hier bei uns, ohne Termin und ohne persönliches Erscheinen bei einer Behörde. Der gesamte Vorgang – von der Dateneingabe über den Dokumentenupload bis zur Zahlung und Bestätigung – läuft digital ab.


Was brauche ich für die Ummeldung bei Halterwechsel?

Für den Halterwechsel Hamburg benötigen Sie neben den allgemeinen Unterlagen (Personalausweis, ZB Teil I und II, HU-Bericht) insbesondere die eVB-Nummer des neuen Versicherungsvertrags sowie ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung und geben sie im Antragsformular ein. Ohne gültige eVB-Nummer kann die Ummeldung bei Halterwechsel nicht abgeschlossen werden.


Gilt die Hamburger Umweltzone auch nach einer Ummeldung weiterhin für mein Fahrzeug?

Ja. Die Umweltzone umfasst das gesamte Hamburger Stadtgebiet und ist unabhängig vom Zulassungsvorgang gültig. Die Ummeldung ändert nichts an der Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs. Maßgeblich ist die im Fahrzeugschein eingetragene Emissionsklasse. Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette dürfen die ausgewiesene Umweltzone nicht befahren – unabhängig davon, ob sie in Hamburg oder andernorts zugelassen sind. Bei der Ummeldung werden diese Angaben automatisch aus Ihren Fahrzeugdaten übernommen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Hamburg

Kfz-Zulassung Hamburg-Mitte

Ausschläger Weg 100

20537 Hamburg

Tel: 040-42858-0

E-Mail: kfz-zulassung@lbv.hamburg.de

Web: https://www.hamburg.de/kfz-zulassung/

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr