Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Hamburg

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Hamburg

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Hamburg kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Das gelbe Kennzeichen mit dem Hamburger Kürzel HH ist bis zu fünf Tage gültig und berechtigt zur einmaligen Überführungsfahrt oder Probefahrt innerhalb Deutschlands. Sie erledigen das hier – schnell, sicher und vollständig digital.

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Fahrzeugtypen

Bei uns können Sie ein Kurzzeitkennzeichen in Hamburg für nahezu alle gängigen Fahrzeugklassen beantragen. Das Kurzzeitkennzeichen PKW Hamburg ist die häufigste Variante – etwa für den Kauf eines Gebrauchtwagens oder eine Probefahrt. Darüber hinaus stellen wir das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Hamburg aus, zum Beispiel für die Überführung einer Maschine nach dem Saisonkauf. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Hamburg kommt häufig bei gebrauchten Wohnwagen oder landwirtschaftlichen Anhängern zum Einsatz. Wer ein Reisemobil überführen möchte, benötigt ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Hamburg. In allen Fällen handelt es sich um ein fahrzeuggebundenes Überführungskennzeichen Hamburg – das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen Hamburg – das ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug gilt.


Erforderliche Unterlagen

Für die Online-Beantragung des Kurzzeitkennzeichens halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
  • eVB-Nummer einer speziellen Kurzzeitversicherung (nicht mit einer regulären Kfz-Versicherung zu verwechseln)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchungsnachweis), sofern vorhanden – bei abgelaufener oder fehlender HU gelten besondere Einschränkungen (siehe Abschnitt Gültigkeit)

Alle Dokumente werden im Zuge der Online-Beantragung digital hochgeladen. Ein postalischer Versand oder ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.


So funktioniert die Online-Beantragung

Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Hamburg online ist in drei Schritten abgeschlossen:

  1. Antrag ausfüllen: Geben Sie die Fahrzeugdaten, Ihre Personalien sowie die eVB-Nummer in das Online-Formular ein. Der gesamte Vorgang ist vollständig digital – kein Behördenbesuch nötig.
  2. Unterlagen hochladen und Gebühr bezahlen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch und begleichen Sie die Bearbeitungsgebühr sicher online. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag umgehend bearbeitet.
  3. Kennzeichenschilder und Zulassungsdokument erhalten: Die Kennzeichenschilder werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem im Antrag angegebenen Startdatum für maximal fünf Tage gültig. Beachten Sie: Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden.

Detaillierte Anleitung zum Kurzzeitkennzeichen

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Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf einen Zeitraum von maximal fünf Tagen begrenzt. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen; nach Ablauf der Gültigkeit verliert das Kennzeichen seine Zulassung automatisch. Es ist fahrzeuggebunden: Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das Fahrzeug, das im Antrag angegeben wurde, und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Die Nutzung ist auf das Inland beschränkt – Fahrten ins Ausland sind mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig. Fehlt eine gültige Hauptuntersuchung oder ist diese abgelaufen, darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle bewegt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung – etwa als Probefahrtkennzeichen oder zur freien Überführung – ist in diesem Fall nicht gestattet.


Besonderheiten in Hamburg

Hamburg ist als Stadtstaat zugleich Stadt und Bundesland und bildet einen einzigen Zulassungsbezirk. Alle in Hamburg zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen HH. Eine Aufteilung in mehrere Zulassungsbezirke – wie in Flächenländern üblich – gibt es hier nicht.

Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen in Hamburg unterwegs ist, sollte folgende verkehrsrechtliche Besonderheiten kennen:

Umweltzone: Das gesamte Stadtgebiet Hamburgs ist als Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen diese Zone nicht befahren. Da ein Kurzzeitkennzeichen häufig für Fahrzeuge ohne aktuelle Zulassung genutzt wird, ist vorab zu prüfen, ob das betreffende Fahrzeug die Anforderungen der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) erfüllt. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Dieselfahrverbote: Auf einzelnen Straßenabschnitten in Hamburg gelten streckenbezogene Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Betroffen sind derzeit Abschnitte der Max-Brauer-Allee sowie der Stresemannstraße. Fahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 6 (Diesel-Pkw) bzw. Euro 6c (Diesel-Lkw) entsprechen, dürfen diese Strecken nicht befahren. Auch bei der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens gelten diese Verbote uneingeschränkt.

Es wird empfohlen, die Fahrtroute bei der Überführung oder Probefahrt entsprechend zu planen und die Einhaltung der geltenden Fahrverbote sicherzustellen.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Hamburg

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Hamburg?

Die Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen in Hamburg richten sich nach der Fahrzeugklasse:

Fahrzeugklasse Gebühr
PKW 179,00 €
Motorrad 129,00 €
Anhänger 139,00 €
Wohnmobil 199,00 €

Die Gebühr ist im Rahmen der Online-Beantragung zu entrichten. In den genannten Beträgen sind die Bearbeitungsgebühren enthalten.


Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal fünf Kalendertage gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug nicht mehr mit diesem Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.


Brauche ich eine gültige HU?

Eine gültige Hauptuntersuchung ist keine zwingende Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Liegt jedoch keine gültige HU vor, darf das Fahrzeug ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden. Eine freie Nutzung – etwa zur Überführung an einen anderen Ort oder für eine Probefahrt – ist ohne gültige HU nicht zulässig. Wir empfehlen, den HU-Nachweis im Antrag hochzuladen, sofern er vorhanden ist.


Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Fahrt innerhalb Deutschlands. Fahrten ins europäische oder außereuropäische Ausland sind damit nicht gestattet. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten sind andere Zulassungsformen erforderlich.


Brauche ich einen Termin?

Nein – alles läuft hier vollständig online ab. Es ist kein Termin, kein Behördenbesuch und kein persönliches Erscheinen erforderlich. Sie stellen den Antrag, laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten die Kennzeichenschilder auf dem Postweg. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital.


Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch in der Hamburger Umweltzone?

Das Kurzzeitkennzeichen selbst entbindet nicht von den Regelungen der Umweltzone. Das gesamte Stadtgebiet Hamburgs ist Umweltzone – das Fahrzeug muss daher die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette (Schadstoffklasse 4) erfüllen, um im Stadtgebiet fahren zu dürfen. Zusätzlich gelten auf bestimmten Strecken (u. a. Max-Brauer-Allee, Stresemannstraße) Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob ein Kurzzeitkennzeichen oder ein reguläres Kennzeichen geführt wird.


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Zuständige Zulassungsstelle für Hamburg

Kfz-Zulassung Hamburg-Mitte

Ausschläger Weg 100

20537 Hamburg

Tel: 040-42858-0

E-Mail: kfz-zulassung@lbv.hamburg.de

Web: https://www.hamburg.de/kfz-zulassung/

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr