Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Merzig

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Merzig

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – das Kurzzeitkennzeichen in Merzig wird für alle Fahrzeugtypen direkt hier online abgewickelt. Als zuständige Online-Stelle für den Landkreis Merzig-Wadern ermöglichen wir Ihnen die vollständige Beantragung des MZG-Kurzzeitkennzeichens ohne Wartezeit vor Ort. Das sogenannte 5-Tage-Kennzeichen ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen, das speziell für Überführungsfahrten, Probefahrten und den Transport eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung ausgestellt wird. Es erlaubt die vorübergehende Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb Deutschlands – auch dann, wenn das Fahrzeug noch nicht dauerhaft zugelassen ist oder seine reguläre Zulassung bereits erloschen ist.

Das Kurzzeitkennzeichen trägt das Kürzel MZG für den Zulassungsbezirk Merzig-Wadern und ist an ein konkretes Fahrzeug sowie einen festen Gültigkeitszeitraum gebunden. Die Kfz-Zulassung Merzig-Wadern ist die zuständige Behörde für die Ausstellung – wir stellen den digitalen Zugang zu diesem Verfahren bereit, sodass Sie Ihren Antrag bequem von zu Hause stellen können.

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So funktioniert das Kurzzeitkennzeichen in Merzig – Ablauf Schritt für Schritt

Der Beantragungsprozess ist klar strukturiert und vollständig online durchführbar. Folgen Sie diesen Schritten:

Schritt 1 – Antragsformular ausfüllen Starten Sie den Antrag über unser Online-Portal. Geben Sie alle relevanten Fahrzeugdaten ein: Fahrzeugtyp, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Gewichtsklasse, technische Daten laut Fahrzeugschein sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum (Startdatum und Enddatum, maximal 5 Tage).

Schritt 2 – Versicherungsnachweis beschaffen Vor der Beantragung benötigen Sie eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bei einer in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer ist speziell auf das Kurzzeitkennzeichen auszustellen und muss dem Antrag beigefügt werden. Ohne gültige eVB ist eine Ausstellung nicht möglich.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch. Eine vollständige Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im folgenden Abschnitt.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags direkt entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen).

Schritt 5 – Kennzeichenschilder und Zulassungsbescheinigung erhalten Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen. Die Kennzeichenschilder werden über einen zugelassenen Schilderpräger gefertigt; die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit eingetragenem Gültigkeitszeitraum wird Ihnen ausgehändigt bzw. zugestellt.

Schritt 6 – Fahrt durchführen Das Fahrzeug darf ausschließlich innerhalb des auf der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Zeitraums und ausschließlich auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland bewegt werden. Halten Sie alle Dokumente während der Fahrt griffbereit.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Merzig sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) des betreffenden Fahrzeugs
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), sofern vorhanden
  • Gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) einer deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung, ausgestellt für das Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) – Prüfbericht oder Eintragung im Fahrzeugschein (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse: Nachweis über die entsprechende Fahrerlaubnisklasse (C1 oder C)
  • Bei Anhängern: Eigene Zulassungsbescheinigung Teil II des Anhängers sowie ggf. Nachweis über Betriebserlaubnis

Alle Dokumente sind in gut lesbarer Form digital einzureichen. Unleserliche oder unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Kurzzeitkennzeichen für den PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen reguläre Zulassung noch nicht abgeschlossen ist, die Überführung eines Fahrzeugs vom Händler zum Wohnort oder die Fahrt zur Hauptuntersuchung. Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 €. Die Angaben aus dem Fahrzeugbrief (FIN, Motorleistung, Hubraum, Schadstoffklasse) müssen vollständig und korrekt im Antrag angegeben werden.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für das Motorrad weist einige Besonderheiten auf. Aufgrund der spezifischen Kennzeichengröße bei Krafträdern ist darauf zu achten, dass die eVB-Nummer ausdrücklich für ein Kraftrad ausgestellt wird – dies ist nicht automatisch identisch mit einer PKW-eVB. Häufiger Anlass für ein Kurzzeitkennzeichen beim Motorrad ist die Überführung zu Beginn der Motorradsaison, wenn das Fahrzeug nach der Winterpause reaktiviert wird und zunächst zur Hauptuntersuchung oder zum Händler transportiert werden muss. Die Gebühr für das Motorrad-Kurzzeitkennzeichen beträgt 129,00 €.

Anhänger

Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – eine Mitnutzung des Kennzeichens des Zugfahrzeugs ist nicht zulässig. Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 750 kg gilt ein vereinfachtes Verfahren, da diese Fahrzeuge in bestimmten Konstellationen von der Zulassungspflicht befreit sind; dennoch ist für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, sofern kein dauerhaftes Kennzeichen vorhanden ist. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse im Antrag zwingend anzugeben. Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fallen unter die regulären PKW-ähnlichen Anforderungen. Bei Wohnmobilen über 3,5 t ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die entsprechende Fahrerlaubnisklasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) nachzuweisen. Dieser Nachweis ist bei der Antragstellung einzureichen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 € und ist damit die höchste Gebührenstufe, die dem erhöhten Verwaltungsaufwand bei schweren Fahrzeugen Rechnung trägt.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es darf ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgestellt wurde, und ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Fahrten ins Ausland – insbesondere relevant angesichts der Grenzlage des Saarlandes zu Frankreich und Luxemburg – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Das Ausfuhrkennzeichen hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr und ist speziell für den grenzüberschreitenden Verkehr konzipiert. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen die Grenze überfährt, riskiert den Versicherungsschutz und begeht eine Ordnungswidrigkeit.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachgewiesen werden. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist, erhalten grundsätzlich kein reguläres Kurzzeitkennzeichen.

Eine Ausnahme besteht: Wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten geeigneten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden soll, kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Zweck der Fahrt – Fahrt zur Hauptuntersuchung – im Antrag ausdrücklich anzugeben und zu begründen. Die Route ist auf das notwendige Minimum zu beschränken; Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig.


Besonderheiten im Saarland

Das Saarland ist das flächenmäßig kleinste Flächenbundesland Deutschlands und verfügt über eine überschaubare Anzahl an Zulassungsbezirken. Für den Landkreis Merzig-Wadern ist die Kfz-Zulassung Merzig-Wadern zuständig; das Kennzeichen MZG kennzeichnet alle in diesem Bezirk zugelassenen Fahrzeuge eindeutig.

Die Grenzlage zu Frankreich und Luxemburg ist für das Kurzzeitkennzeichen von praktischer Bedeutung: Wer ein Fahrzeug aus dem benachbarten Ausland importiert – etwa einen Gebrauchtwagen aus dem Großherzogtum Luxemburg oder aus der französischen Grenzregion Lothringen – und dieses Fahrzeug zunächst nach Merzig überführen möchte, benötigt für Fahrten auf deutschem Hoheitsgebiet ein gültiges deutsches Kurzzeitkennzeichen. Das ausländische Kennzeichen verliert mit der Eigentumsübertragung in vielen Fällen seinen Versicherungsschutz für Deutschland. Importfahrzeuge aus diesen Nachbarländern sind im Landkreis Merzig-Wadern keine Seltenheit; wir empfehlen, die eVB-Nummer bereits vor der Abholung des Fahrzeugs zu beschaffen.

Für Fahrten in die Nachbarländer – etwa zur Überführung eines in Deutschland gekauften Fahrzeugs nach Frankreich oder Luxemburg – ist, wie erwähnt, kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. In der Landeshauptstadt Saarbrücken existieren zudem Regelungen zu Umweltzonen, die bei der Streckenplanung für Überführungsfahrten durch das Stadtgebiet zu berücksichtigen sind, sofern das Fahrzeug keine entsprechende Umweltplakette trägt.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Merzig

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Der genaue Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist unveränderlich. Eine Verlängerung oder Übertragung auf einen anderen Zeitraum ist nicht möglich. Nach Ablauf darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist strikt fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug angebracht werden, für das es ausgestellt wurde. Für jedes weitere Fahrzeug ist ein separater Antrag mit eigener eVB-Nummer zu stellen.

Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Merzig?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Diese Gebühren werden bei der Online-Beantragung direkt entrichtet.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen nach Frankreich oder Luxemburg fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Fahrten – auch in die unmittelbaren Nachbarländer Frankreich und Luxemburg – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Wir stellen auch dieses Kennzeichen online aus.

Benötige ich eine gültige HU für das Kurzzeitkennzeichen?

Ja, seit 2015 ist eine gültige Hauptuntersuchung grundsätzlich Voraussetzung. Ausnahme: Wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten Prüfstelle gefahren wird, kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. Dieser Zweck muss im Antrag klar angegeben werden.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig beantragen?

Ja. Über unser Online-Portal ist eine kurzfristige Beantragung möglich. Wir empfehlen jedoch, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem geplanten Startdatum einzureichen, um ausreichend Bearbeitungszeit zu gewährleisten. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Merzig-Wadern sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.

Was passiert, wenn ich das Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf nicht abgebe?

Nach Ablauf der Gültigkeit erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das Kennzeichen ist einzuziehen; eine Weiternutzung ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem besteht nach Ablauf kein Versicherungsschutz mehr über die zum Kurzzeitkennzeichen ausgestellte eVB.


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Zuständige Zulassungsstelle für Merzig

Kfz-Zulassung Merzig-Wadern

Bahnhofstr. 44

66663 Merzig

Tel: 06861-80-300

E-Mail: zulassung@merzig-wadern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr