Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Tübingen

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Tübingen

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Tübingen kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne Termin vor Ort. Über unser Portal erledigen Sie die gesamte Abwicklung digital: von der Antragstellung über die Prüfung Ihrer Unterlagen bis zur Ausstellung des gültigen 5-Tage-Kennzeichens mit dem Kürzel .

Ein Kurzzeitkennzeichen – auch als Überführungskennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen Tübingen bekannt – ist ein befristetes amtliches Kennzeichen, das für die kurzfristige Nutzung eines Fahrzeugs ausgestellt wird. Es ermöglicht, ein Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ohne eine reguläre Zulassung vorzunehmen. Zuständig für die Ausstellung ist die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt.

Ob Sie ein Fahrzeug vom Händler abholen, zu einer Hauptuntersuchung fahren oder einen Neukauf überführen möchten – wir stellen Ihnen das passende Kurzzeitkennzeichen Tübingen schnell und unkompliziert aus.

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →


So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt

Der Ablauf der Beantragung ist klar strukturiert und vollständig online abbildbar:

  1. Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Halterdaten, gewünschten Gültigkeitszeitraum sowie die eVB-Nummer Ihrer Versicherung an.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch. Eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt.
  3. Prüfung durch unsere Stelle: Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei Rückfragen melden wir uns direkt bei Ihnen.
  4. Gebühr bezahlen: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr wird sicher online beglichen.
  5. Kennzeichen erhalten: Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Kennzeichenunterlagen. Das physische Schilderpaar holen Sie bei einem zugelassenen Schilderpräger ab oder lassen es sich liefern.
  6. Fahrzeug bewegen: Ab dem auf dem Kennzeichen vermerkten Startdatum ist das Fahrzeug für maximal 5 Tage im deutschen Straßenverkehr zugelassen.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Tübingen Stadt (für persönliche Vorsprachen):

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Wir empfehlen, die Online-Beantragung zu nutzen, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Tübingen benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (des Antragstellers)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern vorhanden)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) – bei Fahrzeugen, die der HU-Pflicht unterliegen
  • Bei Motorrädern: gesonderte eVB-Nummer, die speziell für das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt ist
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis über die zulässige Gesamtmasse sowie ggf. Führerschein der Klasse C1 oder C
  • Bei Anhängern: Fahrzeugpapiere des Anhängers; bei Anhängern unter 750 kg ggf. vereinfachter Nachweis

Alle Unterlagen können Sie im Rahmen der Online-Beantragung als Scan oder Foto hochladen. Achten Sie auf gut lesbare, vollständige Abbildungen.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung eines Neuwagens vom Händler oder die Fahrt zur nächsten Hauptuntersuchungsstelle. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Tübingen für einen PKW beträgt 179,00 €.

Das Kennzeichen trägt das Kürzel und ist personengebunden – das heißt, der im Antrag eingetragene Halter ist verantwortlich für das Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer.

Motorrad

Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen Tübingen einige Besonderheiten. Das Kennzeichen hat ein kleineres Format, das der Fahrzeuggröße entspricht. Wichtig: Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für ein Motorrad-Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein – eine allgemeine Kfz-eVB ist nicht ausreichend.

Ein typischer Anwendungsfall ist die Überführung eines Motorrads zu Beginn der Fahrsaison, etwa wenn ein Saisonkennzeichen noch nicht ausgestellt ist oder ein neu erworbenes Motorrad vom Vorbesitzer abgeholt wird. Die Gebühr beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger ist ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 750 kg gelten vereinfachte Nachweisanforderungen. Bei schwereren Anhängern sind vollständige Fahrzeugpapiere vorzulegen.

Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Tübingen kostet 139,00 € und wird für den konkreten Anhänger ausgestellt, nicht fahrzeugübergreifend.

Wohnmobil

Für Wohnmobile ist bei der Antragstellung die zulässige Gesamtmasse zwingend anzugeben, da dies für die versicherungsrechtliche Einordnung relevant ist. Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen erfordern zudem den Nachweis eines gültigen Führerscheins der Klasse C1 oder C. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Tübingen beträgt 199,00 €.


Gültigkeit und Einschränkungen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist stets fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.

Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 5 Tage ab dem eingetragenen Startdatum. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Frist weiter im Straßenverkehr bewegt, erlischt der Versicherungsschutz, und es drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Das 5-Tage-Kennzeichen Tübingen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss und andere Voraussetzungen hat.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Ohne gültigen HU-Nachweis kann kein reguläres Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Ausnahme: Wenn das Fahrzeug ausdrücklich zur nächsten Hauptuntersuchungsstelle überführt werden soll, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Fahrstrecke auf die direkte Route zur nächsten Prüfstelle beschränkt. Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig.

Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil. Bitte legen Sie den HU-Nachweis bei der Antragstellung vor.


Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Zulassungsbezirken, das durch die Vielzahl eigenständiger Landkreise und kreisfreier Städte geprägt ist. Für Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen TÜ gelten dieselben verkehrsrechtlichen Regelungen wie für regulär zugelassene Fahrzeuge.

Besonders relevant für Überführungsfahrten innerhalb des Bundeslandes: In mehreren Städten Baden-Württembergs bestehen Umweltzonen, die nur mit entsprechender Umweltplakette befahren werden dürfen. Betroffen sind unter anderem Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg sowie Tübingen selbst. Für Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette ist das Befahren dieser Zonen auch mit einem Kurzzeitkennzeichen untersagt.

In Stuttgart gelten darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5. Wer mit einem überführten Fahrzeug durch Stuttgart fahren möchte, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die dort geltenden Anforderungen erfüllt. Ein Kurzzeitkennzeichen hebt diese Einschränkungen nicht auf.

Planen Sie Ihre Überführungsroute daher sorgfältig und prüfen Sie vorab, ob das betreffende Fahrzeug die Zufahrtsvoraussetzungen für die jeweiligen Umweltzonen erfüllt.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Tübingen

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Tübingen vollständig online beantragen?

Ja. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, begleichen die Gebühr digital und erhalten die Kennzeichenunterlagen ohne persönlichen Behördengang. Lediglich die physischen Schilder müssen bei einem Schilderpräger gefertigt werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Tübingen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr ist mit Antragstellung fällig und wird online bezahlt.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig, beginnend ab dem eingetragenen Startdatum. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Frist erlischt auch der Versicherungsschutz.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene Versicherung?

Ja. Sie benötigen eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie bei einer Kfz-Versicherung Ihrer Wahl für das konkrete Fahrzeug und den Gültigkeitszeitraum abschließen. Ohne eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Dies gilt auch für das Kurzzeitkennzeichen Tübingen Versicherung in vollem Umfang.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für Auslandsfahrten oder die Überführung in ein anderes Land ist ein gesondertes Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das andere Voraussetzungen und Konditionen hat.

Was gilt, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige HU ist die Ausstellung eines regulären Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten Hauptuntersuchungsstelle überführt wird. In diesem Fall ist die Nutzung strikt auf diese Fahrt beschränkt.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch in Umweltzonen?

Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt nicht automatisch zur Einfahrt in Umweltzonen. Das Fahrzeug muss die jeweiligen Anforderungen der Umweltzone – insbesondere die gültige Umweltplakette – selbst erfüllen. In Tübingen sowie weiteren Städten in Baden-Württemberg bestehen Umweltzonen, die auch für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen gelten.

Kurzzeitkennzeichen in Tübingen – jetzt online beantragen →

Zuständige Zulassungsstelle für Tübingen

Kfz-Zulassung Tübingen Stadt

Wilhelm-Keil-Str. 50

72072 Tübingen

Tel: 07071-207-4361

E-Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr