KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Tübingen

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

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KFZ-Abmeldung in Tübingen

Die KFZ-Abmeldung in Tübingen kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Tübingen Stadt. Über unser Portal wickeln wir die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs mit dem Kennzeichen TÜ rechtssicher und vollständig digital ab. Ob Sie ein Auto, ein Motorrad, einen Anhänger oder ein Wohnmobil abmelden möchten – wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Vorgang.

Die Abmeldung ist nicht nur bei einem Verkauf relevant. Auch bei Stillstand, Verschrottung, Export oder Totalschaden ist die fristgerechte Außerbetriebsetzung gesetzlich vorgeschrieben. Wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig abmeldet, riskiert die weitere Belastung durch Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge – obwohl das Fahrzeug längst nicht mehr genutzt wird.

Mit unserem Online-Verfahren entfällt die Notwendigkeit, persönlich während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle zu erscheinen. Die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 07:30–12:00 Uhr sowie Donnerstag 07:30–18:00 Uhr. Wer diese Zeiten nicht einhalten kann oder möchte, erledigt die Abmeldung bequem über uns.

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Was bedeutet KFZ-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)?

Die Außerbetriebsetzung bezeichnet den behördlichen Vorgang, durch den ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugregister abgemeldet und damit von der öffentlichen Nutzung ausgeschlossen wird. Rechtlich wird zwischen zwei Varianten unterschieden.

Vorübergehende Außerbetriebsetzung

Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung – auch als Stilllegen bezeichnet – bleibt das Fahrzeug grundsätzlich erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden. Das Kennzeichen wird entwertet, die Zulassungsbescheinigung Teil I wird einbehalten. Die vorübergehende Außerbetriebsetzung ist typisch bei saisonaler Nutzung, längeren Auslandsaufenthalten oder vorübergehender Nichtnutzung. Das Fahrzeug darf während dieser Zeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Dauerhafte Außerbetriebsetzung

Die dauerhafte Abmeldung erfolgt, wenn das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird – etwa nach Verkauf, Verschrottung oder Export. In diesem Fall werden Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen eingezogen und entwertet. Eine erneute Zulassung desselben Fahrzeugs ist nur nach erneuter Anmeldung mit vollständigen Unterlagen möglich.


Wann ist eine KFZ-Abmeldung in Tübingen erforderlich?

Es gibt mehrere Situationen, in denen das Fahrzeug abmelden in Tübingen zwingend erforderlich ist:

  • Verkauf des Fahrzeugs: Nach dem Eigentumsübergang muss das Fahrzeug umgehend abgemeldet oder auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Solange die Abmeldung nicht erfolgt, haften Sie als eingetragener Halter für Steuern und eventuelle Schäden.
  • Verschrottung: Wird das Fahrzeug einem zertifizierten Demontagebetrieb übergeben, ist die Abmeldung Voraussetzung für die ordnungsgemäße Entsorgung. Der Verwertungsnachweis ist einzureichen.
  • Längerer Stillstand: Wer ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzt, kann es stilllegen, um laufende Kosten zu vermeiden.
  • Export ins Ausland: Bei der Ausfuhr eines Fahrzeugs in ein Nicht-EU-Land ist die Abmeldung in Deutschland zwingend. Bei EU-internem Export gelten gesonderte Regelungen.
  • Totalschaden: Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem eine Reparatur unwirtschaftlich ist, wird das Fahrzeug in der Regel dauerhaft abgemeldet.

Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Das Auto abmelden in Tübingen folgt dem standardisierten Verfahren der Außerbetriebsetzung. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen – Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kennzeichen – wird das Fahrzeug aus dem Register gelöscht. Die Bestätigung der Abmeldung erhalten Sie als offizielles Dokument, das Sie für die Kfz-Steuererstattung und die Kündigung oder Umstellung der Versicherung benötigen. Die Gebühr für die KFZ-Abmeldung Tübingen Kosten beim PKW beträgt {{price_abmeldung_pkw}}.

Motorrad

Beim Motorrad abmelden in Tübingen ist zu beachten, dass viele Halter alternativ zur vollständigen Abmeldung ein Saisonkennzeichen beantragen können. Ein Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung des Motorrads nur in einem definierten Zeitraum – außerhalb dieser Zeit gilt das Fahrzeug automatisch als stillgelegt. Dies spart den administrativen Aufwand einer jährlichen Neu- und Abmeldung. Wer das Motorrad hingegen dauerhaft nicht mehr nutzen möchte, meldet es vollständig ab. Die Gebühr beträgt {{price_abmeldung_motorrad}}.

Anhänger

Der Anhänger abmelden in Tübingen ist ein eigenständiger Verwaltungsvorgang, der unabhängig vom Zugfahrzeug durchgeführt wird. Jeder Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Die Abmeldung des Zugfahrzeugs hat keine automatische Auswirkung auf den Zulassungsstatus des Anhängers. Halter, die ihren Anhänger verkaufen oder dauerhaft stilllegen, müssen diesen separat bei der Kfz-Zulassung Tübingen Stadt abmelden. Die Gebühr beträgt {{price_abmeldung_anhaenger}}.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil abmelden in Tübingen empfehlen wir zunächst zu prüfen, ob eine saisonale Außerbetriebsetzung über ein Saisonkennzeichen sinnvoller ist als eine vollständige Abmeldung. Wer sein Wohnmobil nur in den Sommermonaten nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen Kosten sparen, ohne den bürokratischen Aufwand einer erneuten Vollzulassung in Kauf zu nehmen. Wichtig: Bei der Wiederzulassung eines Wohnmobils nach dauerhafter Abmeldung ist unter Umständen eine erneute Gasprüfung nach G 607 erforderlich, sofern das Fahrzeug mit einer Gasanlage ausgestattet ist. Diese Prüfung muss durch eine anerkannte Prüfstelle erfolgen, bevor die Wiederzulassung beantragt werden kann. Die Gebühr für die Abmeldung beträgt {{price_abmeldung_wohnmobil}}.


Erforderliche Unterlagen

Für die KFZ-Abmeldung in Tübingen sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original
  • Beide Kennzeichen des Fahrzeugs zur Entwertung
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht sowie Ausweiskopie des Halters
  • Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagbetriebs
  • Bei Export: ggf. Ausfuhrkennzeichen-Unterlagen

Alle Dokumente werden digital eingereicht. Wir prüfen die Vollständigkeit und leiten den Vorgang an die zuständige Stelle weiter.

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So funktioniert die KFZ-Abmeldung online

Der Ablauf über unser Portal ist klar strukturiert und vollständig digital:

  1. Antrag starten: Wählen Sie den Vorgang „KFZ-Abmeldung" und geben Sie das Kennzeichen sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer ein.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
  3. Identifikation: Die Identitätsprüfung erfolgt digital über ein anerkanntes Verfahren.
  4. Kennzeichen entwerten: Die Kennzeichen werden im Rahmen des Online-Verfahrens entwertet. Sie erhalten eine Anleitung, wie Sie die Entwertungsmarken selbst anbringen.
  5. Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die offizielle Abmeldebestätigung per E-Mail. Dieses Dokument gilt als Nachweis gegenüber Versicherung und Zollamt.

Der gesamte Vorgang ist in der Regel innerhalb eines Werktages abgeschlossen.


KFZ-Steuer – Erstattung nach der Abmeldung

Nach der Außerbetriebsetzung Tübingen wird die Kfz-Steuer anteilig erstattet. Die Erstattung erfolgt automatisch über das zuständige Hauptzollamt – ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Grundlage ist der Zeitraum zwischen dem Tag der Abmeldung und dem Ende des bereits bezahlten Steuerzeitraums. Je früher die Abmeldung im Jahr erfolgt, desto höher fällt die Erstattung aus.

Die Abmeldebestätigung, die Sie von uns erhalten, wird automatisch an die zuständigen Stellen übermittelt. Die Erstattung wird auf das beim Zollamt hinterlegte Konto überwiesen. Sollten Ihre Bankdaten dort nicht aktuell sein, empfehlen wir, diese zeitnah zu aktualisieren.


Kfz-Versicherung nach der Abmeldung

Mit der Abmeldung des Fahrzeugs endet die Pflicht zur Haltung einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen, die Versicherung unmittelbar nach Erhalt der Abmeldebestätigung zu kündigen oder auf eine Ruheversicherung umzustellen.

Die Ruheversicherung sichert das abgemeldete Fahrzeug gegen Risiken ab, die auch im Stillstand entstehen können – etwa Diebstahl, Vandalismus oder Brandschäden. Sie ist deutlich günstiger als eine vollständige Kfz-Versicherung.

Wichtig: Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt bei einer Abmeldung erhalten, sofern die Versicherung innerhalb der zulässigen Frist – in der Regel bis zu einem Jahr – wieder aktiviert wird. Bei längerer Unterbrechung können je nach Versicherungsvertrag Einbußen entstehen. Sprechen Sie Ihren Versicherer frühzeitig an.


Was passiert mit den Kennzeichen?

Die Kennzeichen werden im Rahmen der Abmeldung entwertet. Bei der Online-Abmeldung erhalten Sie eine Entwertungsanleitung. Die Entwertungsmarken (TÜV- und DEKRA-Plaketten) werden dabei unbrauchbar gemacht, sodass eine weitere Nutzung der Schilder ausgeschlossen ist.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen zu reservieren. Das bedeutet: Das TÜ-Kennzeichen bleibt für einen definierten Zeitraum Ihrem Namen zugeordnet und kann bei einer späteren Wiederzulassung – auch für ein anderes Fahrzeug – erneut verwendet werden. Die Reservierung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie das Kennzeichen aus persönlichen oder praktischen Gründen behalten möchten.


Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Bundesland in zahlreiche Stadt- und Landkreise unterteilt ist. Die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt ist ausschließlich für Fahrzeuge mit dem Kennzeichen TÜ zuständig. Fahrzeuge, die in anderen Landkreisen zugelassen sind, müssen bei der jeweils zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet werden.

Ein weiterer relevanter Aspekt in Baden-Württemberg ist die Umweltzone. Tübingen verfügt über eine Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette fahren dürfen. Wer ein Fahrzeug dauerhaft abmeldet, das die Anforderungen der Umweltzone nicht erfüllt, vermeidet künftige Bußgelder und Einschränkungen. Auch in anderen Städten des Bundeslandes – darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg und Heidelberg – gelten Umweltzonen. Stuttgart geht dabei am weitesten: Dort gelten Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, was für viele Halter ein zusätzlicher Anreiz zur Abmeldung älterer Dieselfahrzeuge ist.

Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg das i-Kfz-Verfahren (internetbasierte Fahrzeugzulassung), das die vollständige Online-Abmeldung ermöglicht. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug über eine Zulassungsbescheinigung mit Sicherheitscode verfügt. Ältere Fahrzeuge ohne diesen Code müssen gegebenenfalls persönlich bei der Behörde vorstellig werden.


Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Tübingen

Kann ich mein Fahrzeug auch ohne persönliches Erscheinen abmelden?

Ja. Die KFZ-Abmeldung Tübingen online ist vollständig möglich, sofern Ihr Fahrzeugschein einen Sicherheitscode enthält. Wir führen den gesamten Vorgang digital durch.

Was kostet die Abmeldung eines PKW in Tübingen?

Die Gebühr für die Auto abmelden Tübingen Kosten beim PKW beträgt {{price_abmeldung_pkw}}. Für Motorräder fallen {{price_abmeldung_motorrad}}, für Anhänger {{price_abmeldung_anhaenger}} und für Wohnmobile {{price_abmeldung_wohnmobil}} an.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen ist die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Werktages abgeschlossen. Sie erhalten die Abmeldebestätigung per E-Mail.

Bekomme ich die Kfz-Steuer zurück?

Ja. Nach der Abmeldung wird die anteilig gezahlte Kfz-Steuer automatisch vom Hauptzollamt erstattet. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Was passiert mit meiner Schadensfreiheitsklasse?

Die SF-Klasse bleibt bei vorübergehender Abmeldung in der Regel bis zu einem Jahr erhalten. Sprechen Sie Ihren Versicherer frühzeitig an, um genaue Fristen zu klären.

Muss ich den Anhänger separat abmelden, wenn ich das Zugfahrzeug abmelde?

Ja. Anhänger und Zugfahrzeug sind zulassungsrechtlich unabhängig voneinander. Die Abmeldung des Anhängers abmelden Tübingen muss separat beantragt werden.

Kann ich mein TÜ-Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Eine vollständige Mitnahme des Kennzeichens ist nicht möglich. Sie können das Kennzeichen jedoch reservieren lassen, sodass es bei einer späteren Zulassung wieder genutzt werden kann.

Was ist bei der Wiederzulassung eines Wohnmobils zu beachten?

Bei Wohnmobilen mit Gasanlage ist bei der Wiederzulassung nach dauerhafter Abmeldung eine erneute Gasprüfung nach G 607 durch eine anerkannte Prüfstelle erforderlich. Planen Sie diese Prüfung rechtzeitig ein.


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Zuständige Zulassungsstelle für Tübingen

Kfz-Zulassung Tübingen Stadt

Wilhelm-Keil-Str. 50

72072 Tübingen

Tel: 07071-207-4361

E-Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr