KFZ-Anmeldung in Tübingen
In Baden-Württemberg wird die Kfz-Zulassung über die jeweils zuständige Behörde des Landkreises abgewickelt – für Tübingen ist das die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt. Hier, bei kfzamt.de, erledigen Sie die KFZ-Anmeldung vollständig online: ohne Wartezeiten, ohne Anfahrt, mit klarem Ablauf. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad oder Wohnmobil – wir bearbeiten Ihren Antrag für das Kennzeichen-Kürzel TÜ direkt und rechtssicher.
Sobald Ihr Fahrzeug zugelassen ist, darf es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Zulassung ist damit nicht nur Pflicht, sondern Voraussetzung für Versicherungsschutz und Steuererhebung. Alle Voraussetzungen, Unterlagen und Fahrzeugbesonderheiten finden Sie auf dieser Seite vollständig zusammengestellt.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über eines der dichtesten Netze an Zulassungsbezirken in Deutschland. Jeder der 35 Stadt- und Landkreise führt eine eigenständige Zulassungsstelle – entsprechend klar ist die Zuständigkeit geregelt. Für Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Stadtkreis Tübingen gilt ausschließlich die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt als zuständige Stelle, und das Kennzeichen TÜ wird vergeben.
Umweltzonen: Baden-Württemberg hat im Bundesvergleich besonders viele ausgewiesene Umweltzonen. Betroffen sind unter anderem Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg – und auch Tübingen verfügt über eine Umweltzone im Innenstadtbereich. Für die Einfahrt ist mindestens die grüne Umweltplakette erforderlich, die bei der Zulassung berücksichtigt wird. Fahrzeuge ohne entsprechende Einstufung dürfen diese Zonen nicht befahren.
Diesel-Fahrverbote in Stuttgart: Der Raum Stuttgart unterliegt seit 2019 stufenweise ausgeweiteten Diesel-Fahrverboten. Fahrzeuge mit Euro-4-Diesel-Einstufung sind bereits ganzjährig betroffen, Euro-5-Diesel unterliegen ebenfalls Einschränkungen an Tagen mit Feinstaubalarm. Wer ein Fahrzeug mit Dieselantrieb zulässt und regelmäßig in der Region Stuttgart unterwegs ist, sollte die aktuelle Einstufung seines Fahrzeugs bei der Anmeldung prüfen lassen.
Saisonkennzeichen: In Baden-Württemberg sind Saisonkennzeichen besonders bei Motorrad- und Wohnmobilhaltern verbreitet. Die zulässigen Betriebszeiträume werden direkt auf dem Kennzeichen vermerkt und sind bei der Zulassung verbindlich festzulegen.
Wunschkennzeichen: Das Wunschkennzeichen TÜ ist im Stadtkreis Tübingen möglich und kann bereits vor der eigentlichen Zulassung reserviert werden. Wir prüfen die Verfügbarkeit und sichern die gewünschte Kombination im Zuge des Anmeldeverfahrens.
Technische Prüfpflichten: Fahrzeuge, die in Baden-Württemberg erstmals oder nach längerer Stilllegung zugelassen werden, müssen gültige HU/AU-Nachweise (Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung) vorweisen. Für Wohnmobile gilt seit Juni 2025 zusätzlich die Gasprüfung nach G 607, sofern eine Gasanlage verbaut ist.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Die vollständige Einreichung aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine reibungslose Bearbeitung. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen. Nachfolgend finden Sie die Anforderungen nach Anmeldergruppe.
Privatpersonen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen: COC-Dokument und Herstellernachweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Kfz-Versicherers
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird an das Finanzamt weitergeleitet)
- Bei Gebrauchtwagen: Nachweis über bestandene Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Abgasuntersuchung (AU)
- Bei Import: Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung, ggf. Zolldokumente
Gewerbetreibende
Alle Unterlagen wie für Privatpersonen, ergänzt um:
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei Fahrzeugen, die steuerlich geltend gemacht werden)
- Vollständige Firmenanschrift als Halterdaten
Bei Bevollmächtigung
Wer die Anmeldung nicht selbst vornimmt, benötigt:
- Schriftliche Vollmacht der haltenden Person, mit Originalunterschrift
- Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
- Eigener Personalausweis der bevollmächtigten Person
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung für einen PKW umfasst die Prüfung aller Fahrzeug- und Halterdaten sowie die Zuteilung eines TÜ-Kennzeichens. Wer beim Neuwagen anmelden oder Gebrauchtwagen anmelden in Tübingen ein individuelles Kennzeichen möchte, kann ein Wunschkennzeichen TÜ beantragen. Die Kombination muss den geltenden Vorschriften entsprechen (maximal acht Zeichen, keine anstößigen oder gesperrten Kombinationen). Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen des Antrags.
Für Fahrzeuge mit Elektroantrieb ist ein E-Kennzeichen möglich, das steuerliche Vorteile und in einigen Kommunen Sonderparkrechte ermöglicht. Die Beantragung erfolgt im selben Verfahren wie das Standard-TÜ-Kennzeichen.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Tübingen sind neben den Standardunterlagen die Hubraumangabe und die Leistung in kW relevant – beides wird für die Einstufung durch den Kfz-Versicherer und die Berechnung der Steuer benötigt. Die eVB-Nummer muss daher fahrzeugspezifisch ausgestellt sein und darf nicht von einem anderen Fahrzeug übertragen werden.
Saisonkennzeichen sind für Motorräder besonders verbreitet. Der gewählte Betriebszeitraum wird auf dem Kennzeichen eingestanzt und ist für die Dauer der Zulassung bindend. Eine nachträgliche Änderung des Zeitraums erfordert eine erneute Bearbeitung. Übliche Saisonzeiträume für Motorräder liegen zwischen März und Oktober.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges TÜ-Kennzeichen – sie sind nicht automatisch über das ziehende Fahrzeug zugelassen. Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist, da dies Auswirkungen auf die zulässige Gesamtmasse und die erforderliche Führerscheinklasse hat. Ungebremste Anhänger bis 750 kg sind mit dem Führerschein Klasse B zulässig; darüber hinaus gelten Klasse BE oder höher.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist auch für Anhänger Pflicht und muss beim Anhänger zulassen in Tübingen vorgelegt werden.
Wohnmobil
Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGM fallen unter die PKW-ähnliche Zulassung; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erfordern zusätzliche Nachweise, unter anderem zur Achslast und zur Fahrzeugklasse.
Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit fest eingebauter Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 Pflicht. Das entsprechende Prüfprotokoll eines anerkannten Sachverständigen muss bei der Zulassung vorgelegt werden. Wer ein Wohnmobil zulassen möchte und sich bei der Gasprüfpflicht unsicher ist, sollte dies vorab klären – wir weisen im Antragsformular auf die Pflichtfelder hin.
Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich. Die Steuerberechnung erfolgt nach dem Hubraum bzw. bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen nach dem Gewicht.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – So funktioniert es
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Bevor Sie den Antrag starten, stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scans oder hochauflösende Fotos der Originale sind ausreichend. Die vollständige Liste finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter oben.
Schritt 2 – eVB-Nummer einholen Kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer und fordern Sie die elektronische Versicherungsbestätigung an. Die eVB-Nummer ist siebenstellig und alphanumerisch. Sie wird im Antrag direkt eingetragen und von uns elektronisch verifiziert.
Schritt 3 – Antrag online ausfüllen Starten Sie den Antrag über den Button auf dieser Seite. Sie geben Halterdaten, Fahrzeugdaten und die gewünschte Kennzeichenart ein. Bei Wunschkennzeichen TÜ können Sie die gewünschte Kombination direkt im Formular eingeben.
Schritt 4 – Unterlagen hochladen Im letzten Schritt des Formulars laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. Das System prüft die Vollständigkeit automatisch und weist auf fehlende Angaben hin.
Schritt 5 – Bearbeitung und Bestätigung Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbestätigung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital zugestellt. Die Kennzeichen können Sie bei einem Schilderpräger Ihrer Wahl anfertigen lassen.
Schritt 6 – Fahrzeug in Betrieb nehmen Nach Erhalt aller Unterlagen ist Ihr Fahrzeug offiziell zugelassen und darf im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Tübingen
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Tübingen?
Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen. Die Bearbeitungszeit kann in Ausnahmefällen – etwa bei Importfahrzeugen mit zusätzlichem Prüfbedarf – etwas länger dauern. Unvollständige Anträge werden zur Nachbesserung zurückgegeben, was die Bearbeitungszeit verlängert. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen ist daher empfehlenswert.
Was brauche ich, um ein Auto in Tübingen anzumelden?
Für die KFZ-Anmeldung in Tübingen benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. bei Neuwagen das COC-Dokument), eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Gebrauchtwagen ist zudem ein aktueller HU-Nachweis erforderlich. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Tübingen?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, innerhalb der geltenden Zeichenvorgaben eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination für das TÜ-Kennzeichen zu wählen. Die Kombination beginnt immer mit dem Kürzel TÜ, gefolgt von ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Die Beantragung erfolgt direkt im Antragsformular auf dieser Seite. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren die gewünschte Kombination für Sie.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Tübingen?
Alle im Stadtkreis Tübingen zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen-Kürzel TÜ. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Tübingen Stadt und ist bundesweit eindeutig. Neben dem Standard-TÜ-Kennzeichen sind auch Saisonkennzeichen (TÜ mit Betriebszeitraum), E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge sowie H-Kennzeichen für Oldtimer möglich.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Tübingen online an?
Die KFZ-Anmeldung in Tübingen erfolgt vollständig über diese Seite. Sie starten den Antrag über den entsprechenden Button, füllen das Formular mit Ihren Halter- und Fahrzeugdaten aus, laden die erforderlichen Unterlagen hoch und übermitteln den Antrag digital. Wir bearbeiten den Eingang und stellen Ihnen die Zulassungsunterlagen nach erfolgreicher Prüfung zu. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Tübingen?
Die Gebühren für die KFZ-Anmeldung richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW/Auto: 229,00 €
- Motorrad: 219,00 €
- Anhänger: 209,00 €
- Wohnmobil: 259,00 €
- H-Kennzeichen (Aufpreis): 29,00 €
Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder, die separat bei einem Schilderpräger anfallen, sowie die laufende Kfz-Steuer.
Wann hat die Zulassungsstelle in Tübingen geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da Sie Ihre Anmeldung hier vollständig online einreichen können, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Wir bearbeiten eingegangene Anträge innerhalb der regulären Bearbeitungszeiten.
Kann ich ein Fahrzeug in Tübingen anmelden, wenn ich außerhalb des Stadtkreises wohne?
Die Zuständigkeit der Kfz-Zulassung Tübingen Stadt richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der haltenden Person bzw. dem Betriebssitz bei gewerblichen Haltern. Liegt dieser im Stadtkreis Tübingen, sind wir die zuständige Stelle und vergeben das Kennzeichen TÜ. Personen mit Wohnsitz in einem anderen Landkreis müssen ihre Zulassung über die dort zuständige Behörde abwickeln.