KFZ-Ummeldung in Tübingen
Für die KFZ-Ummeldung in Tübingen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Halterwechsel umschreiben lassen, nach einem Umzug neu anmelden oder eine Adressänderung im Fahrzeugschein eintragen müssen – wir bearbeiten alle Vorgänge rund um das TÜ-Kennzeichen vollständig hier über unser Portal. Die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt ist die zuständige Stelle für alle Zulassungsangelegenheiten im Stadtgebiet. Mit der Online-Abwicklung über unser Portal entfällt die persönliche Vorsprache in den meisten Standardfällen vollständig.
Die Gebühren für die KFZ-Ummeldung Tübingen richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen PKW fallen 179,00 € an, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Diese Gebühren sind bei der Antragstellung fällig und werden im Rahmen des Online-Verfahrens direkt abgerechnet.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist eines der am dichtesten mit Zulassungsbezirken versorgten Bundesländer in Deutschland. Durch die kleinteilige Landkreisstruktur mit zahlreichen eigenständigen Zulassungsstellen ist die zuständige Behörde stets klar dem jeweiligen Wohnort zugeordnet. Für Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet ist ausschließlich die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt zuständig.
Ein wichtiger praktischer Hinweis für Fahrzeughalter in der Region betrifft die Umweltzone Tübingen: Das Stadtgebiet verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone, in der grundsätzlich nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) fahren dürfen. Dies gilt es insbesondere beim Halterwechsel zu beachten, wenn das Fahrzeug künftig im Stadtgebiet bewegt werden soll. Die Plakettenpflicht besteht unabhängig vom Zulassungsvorgang und ist vor der ersten Nutzung des Fahrzeugs in der Umweltzone sicherzustellen.
Auch Fahrten in benachbarte Großstädte des Landes können durch Umweltregelungen eingeschränkt sein. In Stuttgart bestehen seit mehreren Jahren Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 in weiten Teilen des Stadtgebiets. Wer also ein Fahrzeug in Tübingen ummelden möchte und dieses regelmäßig in Stuttgart oder anderen Städten mit Umweltzone – darunter Karlsruhe, Mannheim, Freiburg und Heidelberg – betreibt, sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vor der Ummeldung prüfen. Die Schadstoffklasse ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen und kann dort eingesehen werden.
Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg, wie bundesweit, die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) nach §§ 29 StVZO. Ein gültiges HU-Siegel ist keine formale Voraussetzung für die Ummeldung, jedoch ist ein Fahrzeug mit abgelaufener HU nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Wir empfehlen, den HU-Termin im Zuge der Ummeldung zu prüfen.
Erforderliche Unterlagen
Die einzureichenden Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Nachfolgend finden Sie eine vollständige Übersicht für die beiden häufigsten Fälle.
Bei Umzug
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Tübingen verlegt haben oder innerhalb des Stadtgebiets umgezogen sind, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (bei neuem Wohnsitz)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
- Bisherige Kennzeichen, sofern ein neues TÜ-Kennzeichen gewünscht wird oder ein Kennzeichenwechsel erforderlich ist
- Bei Namensänderung durch Heirat oder gerichtliche Entscheidung: entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde, Beschluss)
Bei Halterwechsel
Beim Halterwechsel – also beim Kauf oder bei der Übernahme eines Fahrzeugs – sind folgende Dokumente einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit ausgefülltem Halterwechselabschnitt, sofern vorhanden)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (mit Eintragung des Vorhalters und Freigabevermerk)
- eVB-Nummer der neuen Kfz-Haftpflichtversicherung des künftigen Halters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird durch die Zulassungsbehörde an das Finanzamt weitergeleitet)
- Bei Fahrzeugen mit Außerbetriebsetzung: Entstempelungsnachweis und ggf. neue Kennzeichen
- Bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.): aktueller Handelsregisterauszug und Vertretungsnachweis
Ummeldung nach Fahrzeugtyp
Die KFZ-Ummeldung Tübingen folgt je nach Fahrzeugkategorie leicht unterschiedlichen Anforderungen. Wir weisen nachfolgend auf die wesentlichen Besonderheiten hin.
PKW und Auto
Das Auto ummelden in Tübingen ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Der Ablauf entspricht dem beschriebenen Standardverfahren. Für Privatpersonen ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und der vollständigen Fahrzeugpapiere ausreichend. Bei der Ummeldung eines PKW nach Halterwechsel wird automatisch geprüft, ob das Fahrzeug der Umweltzone entspricht. Die Gebühr beträgt 179,00 €.
Motorrad
Beim Motorrad ummelden in Tübingen ist zusätzlich zu prüfen, ob das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist oder werden soll. Saisonkennzeichen sind für Motorräder in Deutschland weit verbreitet und schränken den Betrieb auf einen festgelegten Zeitraum ein (z. B. März bis Oktober). Bei einem Halterwechsel oder Umzug ist der Saisonzeitraum bei Bedarf anzupassen. Wir tragen die gewünschten Betriebsmonate in die Zulassungsbescheinigung ein. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.
Anhänger
Anhänger verfügen über eine eigene Zulassungsbescheinigung und werden unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug zugelassen. Beim Anhänger ummelden in Tübingen ist daher stets die ZB I und ZB II des Anhängers selbst vorzulegen – nicht die des ziehenden Fahrzeugs. Dies gilt für Pkw-Anhänger, Bootstrailer, Pferdeanhänger und sonstige Lastanhänger gleichermaßen. Die Gebühr beträgt 159,00 €.
Wohnmobil
Beim Wohnmobil ummelden in Tübingen sind zwei zusätzliche Aspekte zu beachten. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant: Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterliegen anderen steuerlichen und zulassungsrechtlichen Regelungen als leichtere Fahrzeuge. Die zulässige Gesamtmasse ist in der ZB I eingetragen und wird bei der Ummeldung geprüft. Zweitens sollte vor der Ummeldung geprüft werden, ob eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese ist zwar keine formale Zulassungsvoraussetzung, jedoch für den sicheren Betrieb des Wohnmobils gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der nächsten Hauptuntersuchung kontrolliert. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.
Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Tübingen erforderlich?
Halterwechsel
Sobald ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt – durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft –, ist eine Ummeldung auf den neuen Halter verpflichtend. Der Halterwechsel Tübingen muss durch den neuen Fahrzeughalter veranlasst werden. Bis zur vollständigen Ummeldung bleibt der bisherige Halter in den amtlichen Registern eingetragen und haftet entsprechend.
Umzug nach Tübingen
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Tübingen verlegt, ist verpflichtet, das Fahrzeug auf die neue Adresse umzumelden. Das Auto ummelden nach Umzug Tübingen betrifft alle Fahrzeughalter, die aus einem anderen Zulassungsbezirk zuziehen. Dabei kann das bisherige Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden (siehe Abschnitt Kennzeichen).
Umzug innerhalb von Tübingen
Auch ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets löst eine Ummeldepflicht aus, da die neue Adresse in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss. Da der Zulassungsbezirk dabei unverändert bleibt, ist in diesem Fall kein Kennzeichenwechsel erforderlich.
Namens- oder Adressänderung
Bei einer Namensänderung – etwa durch Heirat oder Scheidung – sowie bei einer reinen Adressänderung ohne Umzug (z. B. Umbenennung einer Straße) ist ebenfalls eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Wir tragen die geänderten Daten in die ZB I ein und stellen bei Bedarf eine neue Zulassungsbescheinigung aus.
Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten
Die gesetzliche Frist für die KFZ-Ummeldung beträgt eine Woche ab dem Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses. Dies ergibt sich aus § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die KFZ-Ummeldung Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für die Ummeldung nach einem Wohnsitzwechsel.
Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 50 Euro, in schwerwiegenderen Fällen – insbesondere wenn das Fahrzeug trotz fehlender Ummeldung weiterhin im Straßenverkehr genutzt wird – können die Sanktionen höher ausfallen. Darüber hinaus kann der bisherige Halter bei einem nicht umgemeldeten Halterwechsel für Schäden oder Verkehrsverstöße haftbar gemacht werden, die durch den neuen Nutzer verursacht werden.
Wir empfehlen daher, die Ummeldung unmittelbar nach dem Kauf, dem Einzug oder der Namensänderung zu veranlassen.
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Kennzeichen bei der Ummeldung in Tübingen
Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk beizubehalten. Wer also mit einem Kennzeichen eines anderen Landkreises nach Tübingen zieht, muss dieses nicht zwingend gegen ein TÜ-Kennzeichen tauschen. Das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug ist ausdrücklich zulässig und wird von uns entsprechend in den Fahrzeugpapieren vermerkt.
Wer hingegen ein neues Kennzeichen Tübingen mit dem Kürzel TÜ wünscht, kann dies bei der Ummeldung beantragen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen Tübingen zu wählen. Das Wunschkennzeichen kann aus dem verfügbaren Zeichenvorrat frei kombiniert werden, sofern die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist. Beim Halterwechsel ist die Beantragung eines neuen Wunschkennzeichens mit TÜ-Präfix ebenfalls möglich.
Bitte beachten Sie: Wird das Fahrzeug mit den alten Kennzeichen auf den neuen Halter umgeschrieben, muss der Vorhalter der Weiternutzung der Kennzeichen ausdrücklich zustimmen. Andernfalls werden neue Kennzeichen zugeteilt oder es erfolgt eine Neuvergabe nach Wahl des neuen Halters.
Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Tübingen
Kann ich die KFZ-Ummeldung Tübingen online erledigen?
Ja. Wir bearbeiten Ummeldungsanträge vollständig über unser Online-Portal. In Standardfällen – also bei vollständig vorliegenden Unterlagen und eindeutiger Datenlage – ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Werktage.
Was kostet die Auto ummelden Tübingen für einen PKW?
Die Gebühr für die Ummeldung eines PKW beträgt 179,00 €. Für Motorräder fallen 169,00 €, für Anhänger 159,00 € und für Wohnmobile 209,00 € an. Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig.
Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten, wenn ich nach Tübingen umziehe?
Ja. Seit 2015 können Kennzeichen anderer Zulassungsbezirke bundesweit mitgenommen werden. Kennzeichen behalten beim Ummelden in Tübingen ist problemlos möglich. Wir vermerken das beibehaltene Kennzeichen in der aktualisierten Zulassungsbescheinigung.
Welche Öffnungszeiten gelten für die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt?
Die Kfz-Zulassung Tübingen Stadt ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr sowie Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten einreichen.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?
Das Versäumen der gesetzlichen Frist nach § 27 FZV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es können Bußgelder von bis zu 50 Euro verhängt werden. Bei einem nicht umgemeldeten Halterwechsel haftet der eingetragene Vorhalter weiterhin für alle mit dem Fahrzeug verbundenen Pflichten.
Brauche ich beim Halterwechsel eine neue eVB-Nummer?
Ja. Bei jedem Halterwechsel muss eine neue eVB-Nummer vorliegen, die auf den neuen Fahrzeughalter ausgestellt ist. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne gültige eVB-Nummer kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden.
Muss ich beim Umzug innerhalb von Tübingen neue Kennzeichen beantragen?
Nein. Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets bleibt der Zulassungsbezirk unverändert. Die vorhandenen TÜ-Kennzeichen behalten ihre Gültigkeit. Wir aktualisieren lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Gilt die Umweltzone Tübingen auch für umgemeldete Fahrzeuge?
Ja. Die Umweltzonenpflicht gilt unabhängig vom Zulassungsvorgang für alle Fahrzeuge, die im betroffenen Bereich des Stadtgebiets bewegt werden. Fahrzeuge ohne gültige grüne Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht befahren. Die Schadstoffklasse wird bei der Ummeldung geprüft und in den Fahrzeugpapieren vermerkt, ersetzt jedoch nicht die Prüfung der tatsächlichen Fahrerlaubnis in der Umweltzone.