KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Offenbach a.Main

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KFZ-Anmeldung in Offenbach a.Main

Für die KFZ-Anmeldung in Offenbach a.Main benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Importfahrzeug oder Wiederzulassung – wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig online. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird aktualisiert, und Ihre Kennzeichen mit dem Kürzel OF sind reserviert und zur Abholung bereit. Alle Unterlagen, Gebühren und Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite übersichtlich zusammengefasst.

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Ablauf der KFZ-Anmeldung – So funktioniert es Schritt für Schritt

Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs läuft bei uns vollständig strukturiert ab. Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Fahrzeug zügig und korrekt zuzulassen:

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, bevor Sie den Antrag stellen. Dazu gehören insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil II, Ihr Personalausweis und die eVB-Nummer. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen".

Schritt 2 – Wunschkennzeichen reservieren (optional) Falls Sie ein individuelles OF-Kennzeichen wünschen, können Sie dieses direkt im Antragsprozess auswählen. Die Verfügbarkeit wird in Echtzeit geprüft.

Schritt 3 – Antrag online einreichen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Wir prüfen alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Schritt 4 – Gebühr entrichten Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr ist je nach Fahrzeugtyp gestaffelt (siehe FAQ). Die Zahlung erfolgt sicher im Rahmen des Antragsverfahrens.

Schritt 5 – Zulassungsunterlagen erhalten Nach vollständiger Bearbeitung stellen wir Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Ihre Kennzeichenschilder können mit dem zugesandten Genehmigungsdokument beim Schilderpräger Ihrer Wahl geprägt und angebracht werden.

Schritt 6 – Fahrzeug in Betrieb nehmen Sobald die Kennzeichen angebracht und die Zulassungsunterlagen vollständig vorliegen, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Privatpersonen benötigen für die Fahrzeuganmeldung folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung bei Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern vorhanden (bei Wiederzulassung)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – 7-stelliger Code, den Ihre Kfz-Versicherung ausstellt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird an das Finanzamt weitergeleitet)
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung nach §29 StVZO), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder Einzelgenehmigung nach §21 StVZO

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende legen zusätzlich vor:

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Gesellschafterliste, Prokura)
  • Alle oben genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen

Bei Fahrzeugleasing ist außerdem der Leasingvertrag sowie eine schriftliche Zustimmungserklärung des Leasinggebers erforderlich.

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch die haltende Person selbst vorgenommen, ist Folgendes beizufügen:

  • Schriftliche Vollmacht der bevollmächtigenden Person im Original
  • Kopie des Personalausweises der bevollmächtigenden Person
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Bei Neuwagen liefert in der Regel der Händler die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie das COC-Dokument. Bei einem Gebrauchtwagen sollten Sie vor der Anmeldung prüfen, ob eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt – ist diese abgelaufen, muss sie vor der Zulassung erneuert werden. Für PKW ist ein Wunschkennzeichen OF möglich, solange die gewünschte Kombination verfügbar ist. Die Gebühr für die Zulassung eines PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Offenbach a.Main sind einige Besonderheiten zu beachten: Die eVB-Nummer muss explizit für ein Kraftrad ausgestellt sein, da Versicherungsklassen und Hubraumklassen für die Prämienberechnung relevant sind. Hubraum in ccm und Leistung in kW sind daher korrekt in den Fahrzeugpapieren anzugeben. Besonders beliebt ist bei Motorrädern das Saisonkennzeichen, das für einen frei wählbaren Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten ausgestellt wird – ideal für Fahrer, die ihr Motorrad nur in den Sommermonaten nutzen. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel OF. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges OF-Kennzeichen. Dabei wird unterschieden zwischen gebremsten Anhängern (mit eigener Bremsanlage, zulässig bis 3.500 kg zGG) und ungebremsten Anhängern (bis 750 kg zGG). Welche Führerscheinklasse zum Ziehen des Anhängers berechtigt, ist nicht Teil des Zulassungsverfahrens, aber fahrtechnisch relevant: Anhänger über 750 kg erfordern in der Regel die Klasse BE. Für die Anhängerzulassung fällt eine Gebühr von 209,00 € an.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Offenbach a.Main erfordert besondere Aufmerksamkeit bei Fahrzeugen über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, da hier andere Führerscheinklassen (C1 oder C) erforderlich sein können. Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 (DVGW-Arbeitsblatt) verpflichtend nachzuweisen. Diese Prüfung muss von einer anerkannten Fachkraft durchgeführt und dokumentiert sein. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen OF möglich, da viele Halter ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen. Die Zulassungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Offenbach a.Main

Alle in der Stadt zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel OF. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Verfügung:

  • Standardkennzeichen OF: Wird automatisch bei der Anmeldung vergeben, wenn kein Wunschkennzeichen beantragt wird. Die Buchstaben- und Zahlenkombination wird systemseitig zugeteilt.
  • Wunschkennzeichen OF: Sie wählen eine individuelle Kombination innerhalb der zulässigen Zeichen (2–3 Buchstaben, 1–4 Ziffern). Die Verfügbarkeit wird bei der Antragstellung geprüft. Wunschkennzeichen können auch reserviert werden.
  • Saisonkennzeichen OF: Gültig für einen definierten Zeitraum pro Jahr (z. B. 04–10 für April bis Oktober). Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
  • E-Kennzeichen (OF–E...): Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride. Das E-Kennzeichen berechtigt in einigen Kommunen zu Sonderrechten, etwa bei Parkgebühren oder der Einfahrt in Umweltzonen.
  • H-Kennzeichen (OF–H...): Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Status (mindestens 30 Jahre alt, weitgehend im Originalzustand). Auf die Standardgebühr wird ein Aufpreis von 29,00 € erhoben. Das H-Kennzeichen bringt steuerliche Vorteile und pauschale Einstufung in die Schadstoffklasse.

Besonderheiten in Hessen

Hessen zählt zu den Bundesländern mit der dichtesten Zulassungsbezirksstruktur im Rhein-Main-Gebiet. Offenbach a.Main liegt eingebettet zwischen mehreren Großstadtzulassungsbezirken, was insbesondere für Pendler und Unternehmen mit Fahrzeugflotten relevant ist: Der Zulassungsbezirk richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. Betriebssitz des Halters, nicht nach dem Standort des Fahrzeugs.

Ein zentrales Thema in der Region ist die Umweltzone. In Hessen bestehen Umweltzonen in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Marburg und Limburg. Für die Einfahrt in diese Zonen ist grundsätzlich eine Umweltplakette erforderlich. Frankfurt am Main geht dabei einen Schritt weiter: Dort gilt ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 auf bestimmten Streckenabschnitten. Wer in der Region unterwegs ist, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen – diese ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

Das E-Kennzeichen gewinnt in der Rhein-Main-Region zunehmend an Bedeutung, da mehrere hessische Kommunen entsprechende Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge erlassen haben. Bei der Fahrzeuganmeldung wird die Antriebsart automatisch erfasst und das E-Kennzeichen entsprechend ausgestellt, sofern die technischen Voraussetzungen vorliegen.

Darüber hinaus gilt in Hessen – wie bundesweit – die Pflicht zur Hauptuntersuchung nach §29 StVZO. Die Prüffristen sind im Fahrzeugschein vermerkt und müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung eingehalten sein. Bei Fahrzeugen, die länger als 18 Monate außer Betrieb gesetzt waren, kann eine erneute HU vor der Wiederzulassung erforderlich werden.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Offenbach a.Main

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Offenbach a.Main?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsvolumen und der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. Achten Sie darauf, alle Unterlagen in lesbarer Form hochzuladen, um Rückfragen zu vermeiden.

Was brauche ich, um ein Auto in Offenbach a.Main anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Offenbach a.Main benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil II im Original, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen aktuellen HU-Nachweis (sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist zusätzlich das COC-Dokument oder eine Einzelgenehmigung erforderlich.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Offenbach a.Main?

Ein Wunschkennzeichen OF ermöglicht es Ihnen, eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination für Ihr Fahrzeug zu wählen. Die Kombination muss den Formatvorgaben entsprechen (Ortskürzel OF, zwei bis drei Buchstaben, eine bis vier Ziffern) und darf nicht bereits vergeben sein. Sie beantragen das Wunschkennzeichen direkt im Rahmen der Online-Anmeldung. Eine Reservierung ist ebenfalls möglich, wenn Sie das Kennzeichen zu einem späteren Zeitpunkt verwenden möchten.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Offenbach a.Main?

Alle in Offenbach a.Main zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel OF. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Offenbach am Main und wird von der Kfz-Zulassung Offenbach am Main vergeben. Das Kürzel ist unabhängig davon, ob Sie ein Standard-, Wunsch-, Saison-, E- oder H-Kennzeichen wählen.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Offenbach a.Main online an?

Die KFZ-Anmeldung in Offenbach a.Main erledigen Sie vollständig über unser Online-Portal. Stellen Sie zunächst alle erforderlichen Unterlagen digital bereit, füllen Sie das Antragsformular aus und laden Sie Ihre Dokumente hoch. Nach Prüfung und Zahlung der Gebühr erhalten Sie Ihre Zulassungsunterlagen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Offenbach a.Main?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) + 29,00 €

Die Gebühr wird nach Prüfung Ihres Antrags zur Zahlung fällig. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder Sonderkennzeichen anfallen.

Wann hat die Zulassungsstelle in Offenbach a.Main geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Offenbach am Main ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da Sie Ihre Anmeldung vollständig online einreichen können, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Wir bearbeiten eingegangene Anträge fortlaufend.

Gilt die Anmeldung auch, wenn ich in einer Umlandgemeinde wohne?

Maßgeblich für den Zulassungsbezirk ist der Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz des Fahrzeughalters. Liegt dieser im Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Offenbach am Main, erhalten Sie das Kennzeichen OF – unabhängig davon, wo das Fahrzeug überwiegend genutzt oder abgestellt wird.


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Zuständige Zulassungsstelle für Offenbach a.Main

Kfz-Zulassung Offenbach am Main

Berliner Str. 100

63065 Offenbach a.Main

Tel: 069-8065-4222

E-Mail: buergerbuero@offenbach.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr