KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Landshut

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KFZ-Anmeldung in Landshut

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung in Landshut wird für alle Fahrzeugtypen vollständig hier online abgewickelt. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Landshut Stadt, die für das Stadtgebiet Landshut und den zugehörigen Zulassungsbezirk verantwortlich zeichnet. Zugelassene Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen-Kürzel LA, das die Zugehörigkeit zum Zulassungsbezirk Landshut Stadt eindeutig ausweist.

Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig digital – von der Prüfung der Unterlagen bis zur Zuteilung des Kennzeichens. Was Sie benötigen, welche Besonderheiten für Ihren Fahrzeugtyp gelten und wie der Ablauf konkret aussieht, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern verfügt über eine der differenziertesten Zulassungsstrukturen in Deutschland. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt eine eigenständige Zulassungsbehörde mit eigenem Kennzeichenkürzel – so trägt Landshut als kreisfreie Stadt das Kürzel LA, während der umliegende Landkreis Landshut das Kürzel LA ebenfalls führt, jedoch organisatorisch getrennt verwaltet wird. Diese kleinteilige Struktur sichert eine ortsnah organisierte Zuständigkeit.

In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Fahrten in diese Zonen ist eine gültige Umweltplakette erforderlich. Landshut selbst verfügt über keine Umweltzone, jedoch sollten Halter, die regelmäßig in diese Städte fahren, die Schadstoffklasse ihres Fahrzeugs bei der Anmeldung im Blick behalten. Die Schadstoffklasse wird im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ausgewiesen und ist Grundlage für die Erteilung einer Umweltplakette.

Ein weiteres bayerisches Merkmal: Saisonkennzeichen sind im Freistaat besonders verbreitet – gerade für Motorräder und Wohnmobile, die nicht ganzjährig genutzt werden. Die Saison kann dabei frei auf volle Monate festgelegt werden (mindestens zwei, maximal elf Monate). Während der Saison-Außerbetriebsetzung entfallen Kfz-Steuer und Versicherungspflicht anteilig, was in ländlichen Regionen wie dem Großraum Landshut häufig genutzt wird.

Darüber hinaus gilt in Bayern für gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen eine besondere Mautpflicht auf Bundesstraßen, die seit der Ausweitung der Lkw-Maut auch kleinere Nutzfahrzeuge betrifft. Bei der Zulassung von Wohnmobilen und Transportern nahe dieser Gewichtsgrenze empfiehlt es sich, die Fahrzeugpapiere auf das zulässige Gesamtgewicht zu prüfen.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktueller Meldeadresse bzw. ergänzende Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtfahrzeugen vom Vorhalter
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – von Ihrer Kfz-Versicherung
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung, gültig) – bei Gebrauchtfahrzeugen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
  • Bei Wunschkennzeichen: Wunschkennzeichen-Anfrage vorab über unser Portal

Gewerbetreibende

Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (nicht älter als zwölf Monate)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen)
  • Vertretungsnachweis (bei GmbH, AG oder anderen juristischen Personen: Handlungsvollmacht oder Prokura)
  • Personalausweis der unterzeichnenden Person

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den Halter selbst, sondern durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (original oder als zertifizierte Kopie)
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Personalausweises des Halters

Wir prüfen alle eingereichten Unterlagen sorgfältig. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess – bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, bevor Sie den Antrag einreichen.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für Personenkraftwagen ist die häufigste Vorgangsart. Bei einem Neuwagen wird die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt vom Händler oder Hersteller bereitgestellt. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens in Landshut oder aus einer anderen Region ist darauf zu achten, dass der Fahrzeugbrief (Teil II) im Original vorliegt – Kopien werden nicht akzeptiert.

Ein Wunschkennzeichen LA kann bei der Anmeldung beantragt werden, sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist. Die Kombination muss mit dem Kürzel LA beginnen, darf maximal acht Zeichen umfassen und bestimmte gesetzlich ausgeschlossene Kombinationen nicht enthalten. Die Reservierung ist für einen begrenzten Zeitraum möglich.

Die Gebühr für die Zulassung eines PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Bei der Anmeldung eines Motorrads in Landshut ist die eVB-Nummer besonders zu beachten: Viele Kfz-Versicherungen bieten für Motorräder spezifische Saisonverträge an, die sich auf die eVB und die Gültigkeitsdauer der Versicherungsbestätigung auswirken. Die eVB muss zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig sein und exakt auf den Halter und das Fahrzeug ausgestellt sein.

Saisonkennzeichen LA sind für Motorräder besonders beliebt, da viele Fahrer ihr Fahrzeug nur in den Monaten April bis Oktober nutzen. Die Saison wird bei der Anmeldung verbindlich festgelegt und auf dem Kennzeichen selbst ausgewiesen.

Für die Versicherungseinstufung werden Hubraum (in ccm) und Leistung (in kW) benötigt – diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) bei Neufahrzeugen.

Die Gebühr für die Zulassung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und – sofern zulassungspflichtig – ein eigenes Kennzeichen. Nicht zulassungspflichtig sind Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn sie ausschließlich hinter einem Pkw geführt werden. Alle anderen Anhänger, insbesondere gebremste Anhänger über 750 kg, sind zulassungspflichtig.

Zu beachten ist die Führerscheinklasse: Anhänger über bestimmten Gewichtsgrenzen erfordern den Führerschein der Klasse BE oder höher. Bei der Anmeldung wird die Anhängelast des Zugfahrzeugs geprüft – das Fahrzeugdokument des Zugfahrzeugs sollte daher bereitgehalten werden.

Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässigem Gesamtgewicht unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie ein Pkw zugelassen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen unterliegen zusätzlichen Auflagen, unter anderem hinsichtlich Mautpflicht und Führerscheinklasse (Klasse C1 oder C erforderlich).

Seit Juni 2025 gilt für Wohnmobile mit Gasanlagen bei der Erstzulassung sowie bei bestimmten Wiederzulassungen die Vorlage einer Gasprüfbescheinigung nach G 607. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwölf Monate sein.

Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile weit verbreitet und können bei der Anmeldung direkt beantragt werden.

Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Landshut

Alle in Landshut zugelassenen Fahrzeuge tragen das Kürzel LA. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Wahl:

  • Standardkennzeichen LA: Systemseitig zugeteilte Kombination aus Buchstaben und Ziffern
  • Wunschkennzeichen LA: Selbst gewählte Kombination, vorbehaltlich Verfügbarkeit und gesetzlicher Zulässigkeit
  • Saisonkennzeichen LA: Mit aufgedrucktem Saisonzeitraum (Monatsangaben), für saisonal genutzte Fahrzeuge
  • E-Kennzeichen LA: Für reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge; berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderrechten
  • H-Kennzeichen LA: Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Anerkennung (mindestens 30 Jahre alt, weitgehend originalgetreuer Zustand); Aufpreis 29,00 € gegenüber dem jeweiligen Fahrzeugtyp

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer gültig ist und die HU nicht abgelaufen ist.

Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular hier auf unserer Seite vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und – falls gewünscht – Ihre Wunschkennzeichen-Präferenz an.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als digitale Kopien hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos in ausreichender Auflösung.

Schritt 4 – Antrag einreichen Nach abschließender Prüfung Ihrer Eingaben reichen Sie den Antrag verbindlich ein. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Schritt 5 – Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Landshut Stadt Wir prüfen Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten werden Sie über das Portal informiert.

Schritt 6 – Zulassung und Kennzeichen Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenzuteilung. Das Kennzeichen wird entsprechend Ihrer Auswahl (Standard oder Wunsch) zugeteilt.

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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Landshut

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Landshut?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigen und fehlerfreien Anträgen streben wir eine Bearbeitung innerhalb von ein bis drei Werktagen an. Anträge, bei denen Rückfragen oder Nachreichungen erforderlich sind, können länger dauern. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor dem Einreichen sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Landshut anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen gültigen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug ein.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Landshut?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben-Ziffern-Kombination Ihres Kennzeichens innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst zu wählen. Das Kennzeichen beginnt stets mit dem Kürzel LA. Sie können Ihre Wunschkombination direkt im Antragsformular angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Ist die gewünschte Kombination vergeben, können Sie eine alternative Kombination angeben.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Landshut?

In Landshut zugelassene Fahrzeuge erhalten stets das Kennzeichen-Kürzel LA. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Landshut Stadt und ist auf jedem hier zugelassenen Fahrzeug ausgewiesen – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard-, Wunsch-, Saison-, E- oder H-Kennzeichen handelt.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Landshut online an?

Die KFZ-Anmeldung erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und reichen den Antrag digital ein. Wir bearbeiten Ihren Antrag und informieren Sie über den Fortschritt. Ein persönliches Erscheinen ist für den Online-Prozess nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Landshut?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) + 29,00 €

Die Gebühren sind mit Einreichung des Antrags fällig und werden nach erfolgreicher Bearbeitung abgerechnet.

Wann hat die Zulassungsstelle in Landshut geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Landshut Stadt ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen. Die Bearbeitung erfolgt während der regulären Dienstzeiten.

Gilt die Zulassung auch, wenn ich in einer Nachbargemeinde wohne?

Die Kfz-Zulassung Landshut Stadt ist für das Stadtgebiet Landshut zuständig. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters (bei Privatpersonen) bzw. der Unternehmenssitz (bei Gewerbetreibenden). Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre im Antrag angegebene Adresse mit Ihrem aktuellen Meldedatensatz übereinstimmt.

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Zuständige Zulassungsstelle für Landshut

Kfz-Zulassung Landshut Stadt

Alte Regensburger Str. 11

84030 Landshut

Tel: 0871-88-2545

E-Mail: kfz-zulassungsstelle@landshut.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr