KFZ-Abmeldung

KFZ-Abmeldung in Landshut

Fahrzeug außer Betrieb setzen – jetzt online beantragen

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KFZ-Abmeldung in Landshut

Die KFZ-Abmeldung in Landshut kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Landshut Stadt. Über unser Portal wickeln wir die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs mit dem Kennzeichen LA rechtssicher und effizient für Sie ab. Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Das Fahrzeug abmelden in Landshut ist nicht nur bei einem Verkauf relevant. Auch bei Stillstand, Verschrottung, Export oder Totalschaden ist die fristgerechte Abmeldung gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Fahrzeug nicht rechtzeitig abmeldet, riskiert weiterhin laufende Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge – selbst wenn das Fahrzeug nicht mehr genutzt wird.

Wir nehmen Ihnen diesen Verwaltungsschritt vollständig ab. Nach Eingang Ihrer Unterlagen leiten wir alles Erforderliche an die zuständige Stelle weiter und stellen Ihnen die Abmeldebestätigung digital zur Verfügung.

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Was bedeutet KFZ-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)?

Die Außerbetriebsetzung ist der offizielle Fachbegriff für die KFZ-Abmeldung. Sie bezeichnet den Vorgang, durch den ein Fahrzeug aus dem Fahrzeugregister abgemeldet und damit nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird. In Landshut ist dafür die Kfz-Zulassung Landshut Stadt zuständig. Fahrzeuge mit dem Kennzeichen LA unterliegen deren Zuständigkeitsbereich.

Vorübergehende Außerbetriebsetzung

Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung – auch als „Stilllegen" bezeichnet – wird das Fahrzeug aus dem aktiven Betrieb genommen, bleibt jedoch im Fahrzeugregister erfasst. Das Kennzeichen kann reserviert werden und steht bei einer späteren Wiederzulassung wieder zur Verfügung. Diese Variante eignet sich insbesondere bei saisonaler Nichtnutzung, bei laufenden Reparaturen oder wenn das Fahrzeug vorübergehend nicht benötigt wird.

Auto stilllegen in Landshut bedeutet: keine laufende Kfz-Steuer, reduzierte Versicherungspflicht (Ruheversicherung) und erhaltene Fahrzeugidentität im Register.

Dauerhafte Außerbetriebsetzung

Die dauerhafte Außerbetriebsetzung erfolgt bei endgültigem Wegfall des Fahrzeugs – etwa durch Verkauf, Verschrottung, Totalschaden oder Export ins Ausland. Das Fahrzeug wird vollständig aus dem Register gelöscht. Eine Wiederzulassung unter demselben Kennzeichen ist in diesem Fall nicht automatisch möglich.


Wann ist eine KFZ-Abmeldung in Landshut erforderlich?

Eine KFZ-Abmeldung in Landshut ist in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder empfehlenswert:

  • Fahrzeugverkauf: Nach dem Eigentumsübergang muss das Fahrzeug auf den neuen Halter umgemeldet oder zunächst abgemeldet werden. Bis zur Ummeldung haftet der bisherige Halter für Kfz-Steuer und Versicherung.
  • Verschrottung: Wird ein Fahrzeug einem anerkannten Demontagebetrieb übergeben, stellt dieser einen Verwertungsnachweis aus. Dieser ist Grundlage für die Abmeldung.
  • Vorübergehender Stillstand: Bei längerer Nichtnutzung – beispielsweise über den Winter oder während eines Auslandsaufenthalts – ist die Stillegung die wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
  • Export: Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland verbracht werden, müssen in Deutschland abgemeldet werden. Eine Ausfuhrkennzeichenregelung kann in bestimmten Fällen parallel genutzt werden.
  • Totalschaden: Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, ist die Abmeldung des Fahrzeugs der notwendige nächste Schritt.

In all diesen Fällen endet mit der Abmeldung die Pflicht zur Entrichtung der Kfz-Steuer sowie – je nach Versicherungsmodell – die Vollkaskopflicht.


Abmeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Abmeldung eines PKW ist das Standardverfahren bei der Außerbetriebsetzung. Für das Auto abmelden in Landshut werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die Kennzeichenschilder benötigt. Die Kennzeichen werden entwertet. Die Kosten für die KFZ-Abmeldung in Landshut für einen PKW betragen {{price_abmeldung_pkw}}.

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung, die Sie gegenüber Versicherung und Hauptzollamt als Nachweis verwenden können.

Motorrad

Das Motorrad abmelden in Landshut folgt grundsätzlich dem gleichen Verfahren wie beim PKW. Zu beachten ist jedoch: Wer sein Motorrad nur saisonal nutzt, kann statt einer vollständigen Abmeldung auch ein Saisonkennzeichen beantragen. Dieses gilt für einen festgelegten Zeitraum im Jahr – beispielsweise von März bis Oktober – und erspart die wiederholte An- und Abmeldung. Die Abmeldegebühr für ein Motorrad beträgt {{price_abmeldung_motorrad}}.

Anhänger

Der Anhänger abmelden in Landshut ist ein eigenständiger Vorgang, der unabhängig vom Zugfahrzeug durchgeführt wird. Jeder Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung (ZB I und ZB II) und ein eigenes Kennzeichen. Die Abmeldung des Zugfahrzeugs hat keinen automatischen Einfluss auf die Zulassung des Anhängers – dieser muss separat abgemeldet werden. Die Gebühr für die Abmeldung eines Anhängers beträgt {{price_abmeldung_anhaenger}}.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil abmelden in Landshut gelten dieselben Grundregeln wie beim PKW. Da Wohnmobile häufig nur saisonal genutzt werden, empfehlen wir, vorab zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen die wirtschaftlichere Alternative zur vollständigen Abmeldung darstellt.

Wichtiger Hinweis: Bei einer späteren Wiederzulassung eines Wohnmobils, das mit einer Gasanlage ausgestattet ist, kann eine gültige Gasprüfung nach G 607 erforderlich sein. Diese Prüfung muss von einem anerkannten Fachbetrieb durchgeführt werden und ist Voraussetzung für die erneute Zulassung. Die Abmeldegebühr für ein Wohnmobil beträgt {{price_abmeldung_wohnmobil}}.


KFZ-Steuer – Erstattung nach der Abmeldung

Mit der wirksamen Abmeldung endet die Kfz-Steuerpflicht automatisch. Das zuständige Hauptzollamt errechnet die anteilige Erstattung für den noch nicht verbrauchten Zeitraum des bereits gezahlten Steuerjahres. Eine gesonderte Antragstellung ist in der Regel nicht erforderlich – die Erstattung erfolgt automatisch auf das beim Hauptzollamt hinterlegte Konto.

Voraussetzung für die Steuererstattung ist, dass die Abmeldung korrekt und vollständig im Fahrzeugregister erfasst wurde. Die Abmeldebestätigung, die wir Ihnen nach Abschluss des Verfahrens ausstellen, dient dabei als offizieller Nachweis gegenüber dem Hauptzollamt.

Je früher im Steuerjahr die Abmeldung erfolgt, desto höher fällt die anteilige KFZ-Steuer-Erstattung nach der Abmeldung aus. Bei einem Jahresbeitrag von beispielsweise 300 Euro und einer Abmeldung nach drei Monaten werden rund 225 Euro erstattet.


Kfz-Versicherung nach der Abmeldung

Nach der Abmeldung endet die Pflicht zur Haftpflichtversicherung für den aktiven Betrieb. Wer das Fahrzeug lediglich stilllegt und nicht dauerhaft abmeldet, sollte mit seiner Versicherung eine Ruheversicherung vereinbaren. Diese sichert das abgemeldete Fahrzeug gegen Risiken wie Diebstahl, Brand oder Elementarschäden ab – zu deutlich reduzierten Beiträgen.

Ein wichtiger Vorteil: Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bleibt bei einer Abmeldung erhalten. Sie verfällt nicht, sofern das Fahrzeug innerhalb einer vertraglich definierten Frist – in der Regel sieben Jahre – wieder zugelassen wird. Dies gilt sowohl bei vorübergehender Stillegung als auch bei dauerhafter Abmeldung, wenn das Fahrzeug durch ein anderes ersetzt wird.

Wir empfehlen, die Versicherung unmittelbar nach Erhalt der Abmeldebestätigung zu informieren, um eine lückenlose Dokumentation sicherzustellen.


Was passiert mit den Kennzeichen?

Die Kennzeichenschilder werden im Rahmen der Abmeldung amtlich entwertet. Dies erfolgt durch Stempelung oder Lochung der Schilder, sodass sie nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden können.

Wer sein bisheriges Kennzeichen LA-... bei einer späteren Wiederzulassung behalten möchte, kann es reservieren lassen. Die Reservierung ist für einen begrenzten Zeitraum möglich und kostenpflichtig. Details zur Kennzeichenreservierung entnehmen Sie den entsprechenden Informationen in unserem Portal.

Eine Reservierung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Fahrzeug nur vorübergehend stillegelegt wird oder wenn das Kennzeichen einen persönlichen oder wunschgemäßen Bezug hat.


Erforderliche Unterlagen

Für die KFZ-Abmeldung in Landshut benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sofern vorhanden
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (bei Online-Abmeldung: Kopie oder digitale Übermittlung)
  • Kennzeichenschilder (zur Entwertung) – bei Online-Verfahren: Einsendung per Post oder Abgabe nach Ankündigung
  • Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des anerkannten Demontagebetriebs
  • Bei Vollmacht: Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Ausweiskopie des Bevollmächtigten
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Alle Unterlagen können über unser Portal digital eingereicht werden. Wir prüfen die Vollständigkeit und melden uns bei Rückfragen umgehend bei Ihnen.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Das Kennzeichen LA steht ausschließlich für die kreisfreie Stadt Landshut und ist damit ein klar abgegrenzter Zuständigkeitsbereich.

Im Freistaat Bayern gelten für die Fahrzeugabmeldung die bundesweit einheitlichen Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), ergänzt durch bayerische Verwaltungsvorschriften. Besonderheiten ergeben sich vor allem in folgenden Bereichen:

Umweltzonen: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. München verfügt dabei über eine der strengsten Umweltzonen Deutschlands, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) zugelassen sind. Wer sein Fahrzeug in Landshut abmeldet und anschließend ein neues Fahrzeug für die Nutzung in einer dieser Städte zulassen möchte, sollte die Umweltzonenanforderungen vorab prüfen.

Ländliche Zulassungsbezirke: Viele Landkreise in Bayern – darunter auch der Landkreis Landshut (Kennzeichen ebenfalls LA) – führen eigene Zulassungsstellen. Die kreisfreie Stadt Landshut und der umliegende Landkreis Landshut sind dabei organisatorisch getrennt. Fahrzeuge mit dem Kennzeichen LA, die in der kreisfreien Stadt zugelassen sind, fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Landshut Stadt.

Digitale Verwaltung in Bayern: Der Freistaat hat die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen konsequent vorangetrieben. Die Online-Abmeldung ist in Bayern vollständig möglich und wird von uns unterstützt.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Landshut Stadt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Durch die Online-Abmeldung über unser Portal sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Sie können den Antrag jederzeit stellen.


Häufige Fragen zur KFZ-Abmeldung in Landshut

Kann ich mein Fahrzeug in Landshut vollständig online abmelden?

Ja. Die KFZ-Abmeldung in Landshut online ist über unser Portal vollständig möglich. Sie laden die erforderlichen Unterlagen digital hoch, die Kennzeichen werden nach Ankündigung entwertet, und die Abmeldebestätigung erhalten Sie digital. Ein persönlicher Behördengang ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Abmeldung in Landshut?

Die Auto abmelden Landshut Kosten betragen für einen PKW {{price_abmeldung_pkw}}, für ein Motorrad {{price_abmeldung_motorrad}}, für einen Anhänger {{price_abmeldung_anhaenger}} und für ein Wohnmobil {{price_abmeldung_wohnmobil}}. Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Abmeldung?

Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Abmeldebestätigung wird Ihnen anschließend digital zugestellt.

Was passiert mit meiner Kfz-Steuer nach der Abmeldung?

Mit Wirksamkeit der Abmeldung endet die Kfz-Steuerpflicht. Das Hauptzollamt erstattet den anteiligen Betrag für den verbleibenden Steuerzeitraum automatisch auf das hinterlegte Konto. Eine gesonderte Antragstellung bei der Behörde ist nicht notwendig.

Bleibt meine Schadensfreiheitsklasse erhalten, wenn ich mein Fahrzeug abmelde?

Ja. Die Schadensfreiheitsklasse bleibt nach einer Abmeldung für einen vertraglich festgelegten Zeitraum – üblicherweise sieben Jahre – erhalten. Sie wird bei der nächsten Zulassung eines Fahrzeugs angerechnet. Wir empfehlen, Ihre Versicherung unmittelbar nach der Abmeldung zu informieren.

Muss ich den Anhänger separat abmelden, wenn ich das Zugfahrzeug abmelde?

Ja. Ein Anhänger verfügt über eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen. Die Abmeldung des Zugfahrzeugs hat keinen automatischen Einfluss auf den Zulassungsstatus des Anhängers. Beide Fahrzeuge müssen jeweils eigenständig abgemeldet werden.

Kann ich mein Kennzeichen LA nach der Abmeldung behalten?

Eine Reservierung des Kennzeichens ist möglich. Wenn Sie Ihr bisheriges LA-Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwenden möchten, können Sie es über unser Portal für einen begrenzten Zeitraum reservieren lassen. Die Reservierung ist kostenpflichtig.

Was benötige ich bei der Abmeldung nach einem Totalschaden?

Bei einem Totalschaden benötigen Sie neben Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie Ihrem Personalausweis in der Regel einen Nachweis über den Schadensfall – etwa ein Gutachten oder einen Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs. Wird das Fahrzeug einem anerkannten Betrieb übergeben, stellt dieser den Verwertungsnachweis aus, der als Grundlage für die Abmeldung dient.


KFZ-Abmeldung in Landshut – jetzt online erledigen →


Zuständige Zulassungsstelle für Landshut

Kfz-Zulassung Landshut Stadt

Alte Regensburger Str. 11

84030 Landshut

Tel: 0871-88-2545

E-Mail: kfz-zulassungsstelle@landshut.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr