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Kurzzeitkennzeichen in Landshut
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Landshut kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Landshut Stadt. Über unser Portal erledigen Sie den gesamten Vorgang digital: Unterlagen hochladen, Antrag stellen, Kennzeichen erhalten. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel LA wird für kurzfristige Fahrten wie Überführungen, Probefahrten oder Hauptuntersuchungstermine ausgestellt und gilt für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen.
Ob Sie ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler abholen, ein Motorrad zur Saisonanmeldung überführen oder einen Anhänger zu einer Prüfstelle bringen müssen – das Kurzzeitkennzeichen Landshut ist das geeignete Instrument für genau diese Situationen. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Informationen zu Gültigkeit, Unterlagen, Gebühren und Besonderheiten je nach Fahrzeugtyp übersichtlich zusammen.
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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Landshut benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Landshut genannt – wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug bewegt werden muss, das noch nicht dauerhaft zugelassen ist oder dessen Zulassung abgelaufen ist. Typische Anwendungsfälle sind:
- Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, wenn das Fahrzeug noch kein reguläres Kennzeichen trägt
- Probefahrten bei Privatverkäufen oder im Rahmen einer Kaufentscheidung
- Fahrten zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung
- Reparaturfahrten in eine Werkstatt, wenn das Fahrzeug nicht dauerhaft zugelassen werden soll
- Saisonale Überführungen bei Motorrädern oder Wohnmobilen zu Beginn der Nutzungsperiode
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig. Es gilt zudem nur innerhalb Deutschlands. Wer eine Fahrt ins Ausland plant – etwa nach Österreich oder in die Schweiz – benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen wird für einen fest definierten Zeitraum von maximal fünf Tagen ausgestellt. Startdatum und Enddatum werden bei der Beantragung verbindlich festgelegt und sind auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich – in diesem Fall muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Folgende Einschränkungen gelten grundsätzlich:
- Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist ausschließlich für das im Antrag genannte Fahrzeug gültig. Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Kennzeichen sind fest verknüpft.
- Räumliche Gültigkeit: Nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Fahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich.
- Zeitliche Gültigkeit: Der Gültigkeitszeitraum ist auf dem Kennzeichen sichtbar. Nach Ablauf ist das Fahrzeug ohne gültige Zulassung nicht mehr im Straßenverkehr zugelassen.
- Versicherungspflicht: Für das Kurzzeitkennzeichen muss eine gültige Kurzzeitkennzeichen-Versicherung (eVB-Nummer) vorliegen. Ohne diese wird kein Kennzeichen ausgestellt.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Landshut ist die Überführung eines Pkw. Ob Neuwagen vom Händler, Gebrauchtwagen aus Privathand oder Fahrzeug aus einer Versteigerung – sobald das Fahrzeug ohne gültige Zulassung bewegt werden muss, ist das Kurzzeitkennzeichen das richtige Dokument. Für Pkw beträgt die Gebühr 179,00 €.
Bei der Beantragung sind Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, die Fahrzeugidentifikationsnummer sowie eine gültige eVB-Nummer der Versicherung bereitzustellen. Für Fahrzeuge, die bereits zugelassen waren und deren Zulassung erloschen ist, gelten dieselben Anforderungen wie bei Erstanträgen.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder wird in Landshut häufig zu Beginn der Motorradsaison beantragt, wenn ein Motorrad nach der Winterpause zur Hauptuntersuchung oder in eine Werkstatt gebracht werden soll. Da Motorräder im Vergleich zu Pkw ein kleineres Kennzeichenformat verwenden, ist beim Kauf des Kennzeichenschildes auf das korrekte Maß zu achten.
Für Motorräder ist eine gesonderte eVB-Nummer erforderlich, die speziell für das jeweilige Kennzeichen ausgestellt wird – eine Übertragung einer für ein anderes Fahrzeug ausgestellten Versicherungsbestätigung ist nicht zulässig. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Landshut beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch für Anhänger kann ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen beantragt werden – etwa wenn ein Anhänger ohne zugführendes Fahrzeug bewegt werden muss oder ein neu erworbener Anhänger zur Zulassungsstelle überführt werden soll. Das Kurzzeitkennzeichen für den Anhänger ist dabei unabhängig vom Kennzeichen des Zugfahrzeugs.
Für Anhänger unter 750 kg gelten vereinfachte Regelungen hinsichtlich der Zulassungsdokumentation. Dennoch ist auch hier eine gültige eVB-Nummer und ein Nachweis über die Fahrzeugidentifikation erforderlich. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Landshut beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile unterliegen je nach Gewichtsklasse unterschiedlichen Anforderungen. Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens für ein Wohnmobil muss die zulässige Gesamtmasse angegeben werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist zudem der entsprechende Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich, um das Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Landshut wird häufig zu Saisonbeginn oder für Überführungsfahrten nach dem Kauf beantragt. Die Gebühr beträgt 199,00 € und ist aufgrund der höheren Gewichtsklasse und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands entsprechend angesetzt.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorliegen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beantragung eine nicht abgelaufene HU-Plakette besitzen muss.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor (z. B. bei Neufahrzeugen oder importierten Fahrzeugen), kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle ausgestellt werden. In diesem Fall ist im Antrag der Zweck der Fahrt entsprechend anzugeben. Die Fahrtroute sollte möglichst direkt gewählt werden, da eine Zweckentfremdung des Kennzeichens eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen – also für Pkw, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Landshut sind folgende Dokumente einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (Kopie oder digitaler Scan)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), soweit vorhanden
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt von einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen, gültig für das beantragte Kennzeichen
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfprotokoll), sofern eine gültige HU vorliegt
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren
- Bei Fahrzeugen ohne bisherige deutsche Zulassung: COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder gleichwertiger Fahrzeugnachweis
Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen ist zusätzlich eine Kopie des Führerscheins der Klasse C1 oder C einzureichen. Bei Anhängern unter 750 kg kann auf die vollständige Zulassungsdokumentation unter Umständen verzichtet werden – die genauen Anforderungen werden im Antragsprozess geprüft.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen vorbereiten Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Fotografien oder eingescannte Dokumente in lesbarer Qualität sind ausreichend. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig ist.
Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie den Antragsformular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugart, Fahrzeugidentifikationsnummer, gewünschten Gültigkeitszeitraum (Startdatum und Enddatum, maximal fünf Tage) sowie Ihre persönlichen Daten an.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Antragsformular hoch. Alle Angaben werden von uns geprüft. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen werden Sie per E-Mail kontaktiert.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühr wird je nach Fahrzeugtyp fällig: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Zahlung erfolgt sicher und digital.
Schritt 5 – Genehmigung und Kennzeichenausgabe Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Genehmigung sowie alle notwendigen Unterlagen für die Ausgabe des Kennzeichens. Das Kennzeichenschild selbst wird bei einem zugelassenen Schilderpräger gefertigt – die entsprechenden Informationen erhalten Sie mit der Genehmigung.
Schritt 6 – Fahrt durchführen Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig. Führen Sie alle zugehörigen Unterlagen während der Fahrt mit. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums ist das Kennzeichen einzuziehen.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Landshut Stadt (für persönliche Rückfragen): Montag bis Dienstag: 07:30–15:00 Uhr | Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr | Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr | Freitag: 07:30–12:00 Uhr
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Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke aus. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel – so steht LA eindeutig für den Zulassungsbezirk Landshut Stadt. Wer ein Fahrzeug in einem anderen bayerischen Landkreis kauft, erhält dort ein Kennzeichen mit einem anderen Kürzel. Das Kurzzeitkennzeichen wird stets von der für den Antragsteller zuständigen Zulassungsstelle ausgestellt.
Ein wichtiger Aspekt für Fahrten innerhalb Bayerns und in benachbarte Regionen: Mehrere bayerische Großstädte verfügen über Umweltzonen, die mit einem Kurzzeitkennzeichen nur mit der entsprechenden Umweltplakette befahren werden dürfen. Betroffen sind insbesondere:
- München: verschärfte Umweltzone, nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) zugelassen
- Augsburg, Nürnberg und Regensburg: ebenfalls Umweltzonen mit Mindestanforderung grüne Plakette
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen Landshut eine dieser Städte durchfahren oder ansteuern muss, ist verpflichtet, die entsprechende Umweltplakette am Fahrzeug anzubringen. Das Kurzzeitkennzeichen selbst entbindet nicht von dieser Pflicht. Fahrzeuge ohne gültige Plakette dürfen die Umweltzonen nicht befahren – unabhängig davon, ob es sich um eine Überführungsfahrt handelt oder nicht.
Für Fahrten ausschließlich im ländlichen Raum – etwa innerhalb des Landkreises Landshut oder in benachbarte Landkreise wie Dingolfing-Landau, Kelheim oder Mühldorf am Inn – bestehen keine zusätzlichen Einschränkungen durch Umweltzonen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Landshut
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen in Landshut vollständig online beantragen?
Ja. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens online Landshut ist vollständig über unser Portal möglich. Sie müssen nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Landshut Stadt erscheinen. Alle Schritte – vom Ausfüllen des Antrags über das Hochladen der Unterlagen bis zur Zahlung – werden digital abgewickelt.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei bis drei Werktage vor dem gewünschten Startdatum einzureichen, um ausreichend Zeit für Prüfung, Zahlung und Kennzeichenausgabe zu haben.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzzeitkennzeichen und einem Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands und für maximal fünf Tage. Das Ausfuhrkennzeichen hingegen wird für Fahrten ins Ausland benötigt und hat eine längere Gültigkeitsdauer. Beide Kennzeichen sind fahrzeuggebunden und erfordern eine gesonderte Versicherung.
Benötige ich für jedes Fahrzeug eine eigene eVB-Nummer?
Ja. Die eVB-Nummer (Kurzzeitkennzeichen Landshut Versicherung) wird von Ihrer Versicherung fahrzeug- und kennzeichenspezifisch ausgestellt. Eine für ein anderes Fahrzeug oder ein anderes Kennzeichen ausgestellte eVB-Nummer ist nicht übertragbar und wird nicht akzeptiert.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Der Zweck der Fahrt ist im Antrag anzugeben. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen verlängern?
Nein. Eine Verlängerung des laufenden Kurzzeitkennzeichens ist nicht möglich. Wenn Sie das Fahrzeug nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums erneut bewegen müssen, ist ein neuer Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen zu stellen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Landshut?
Die Kurzzeitkennzeichen Landshut Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen Pkw fallen 179,00 € an, für ein Motorrad 129,00 €, für einen Anhänger 139,00 € und für ein Wohnmobil 199,00 €. In diesen Gebühren sind die Verwaltungskosten enthalten. Die Kosten für das Kennzeichenschild beim Schilderpräger sind separat zu entrichten.