Kurzzeitkennzeichen in Dachau
Dachau vergibt das Kennzeichenkürzel DAH – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird über unser Portal vollständig online erledigt. Wer ein Fahrzeug überführen, zu einer Hauptuntersuchung bringen oder probeweise bewegen möchte, benötigt dafür eine temporäre Zulassung. Das Kurzzeitkennzeichen Dachau ist das geeignete Instrument für genau diese Situationen: zeitlich begrenzt, fahrzeuggebunden und rechtssicher ausgestellt durch die zuständige Kfz-Zulassung Dachau.
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – wir stellen das 5-Tage-Kennzeichen Dachau für alle gängigen Fahrzeugklassen aus. Die Beantragung erfolgt strukturiert, ohne unnötige Wartezeiten, direkt über unser Online-Formular.
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Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und weist eine besonders kleinteilige Zulassungsstruktur auf. Nahezu jeder Landkreis verfügt über ein eigenes Kennzeichenkürzel – so auch der Landkreis Dachau mit dem Kürzel DAH. Das hat praktische Konsequenzen: Ein Kurzzeitkennzeichen, das bei der Kfz-Zulassung Dachau beantragt wird, ist bundesweit gültig, trägt jedoch stets das regionale Kürzel DAH und ist damit eindeutig dem Zulassungsbezirk zugeordnet.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen aus dem Landkreis Dachau in Richtung München fährt, muss die dortige Umweltzone beachten. Die Landeshauptstadt München betreibt eine der strengsten Umweltzonen Deutschlands: Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) dürfen die Umweltzone nicht befahren. Das gilt auch für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Weitere Umweltzonen in Bayern bestehen in Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Wer ein Fahrzeug überführt und dabei eine dieser Städte passiert oder als Ziel ansteuert, ist verpflichtet, die Umweltzonenregelungen einzuhalten.
Für Überführungsfahrten durch ländliche Gebiete Bayerns – etwa entlang der Verbindungsstraßen zwischen den Landkreisen – gelten die allgemeinen Straßenverkehrsregeln ohne besondere Einschränkungen. Dennoch empfehlen wir, die geplante Route vor Fahrtantritt auf etwaige Durchfahrtsbeschränkungen zu prüfen, insbesondere wenn Ortsdurchfahrten mit Umweltzone auf dem Weg liegen.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Dachau sind wie folgt:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Über unser Portal ist die Beantragung unabhängig von diesen Zeiten jederzeit möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Dachau sind folgende Unterlagen erforderlich. Die vollständige Einreichung aller Dokumente ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags.
Für alle Fahrzeugtypen zwingend erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (gültig)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder, bei Neufahrzeugen ohne Zulassung, die Betriebserlaubnis bzw. das COC-Dokument
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und eine gültige HU vorliegt (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese wird vom Versicherungsunternehmen ausgestellt und ist zwingend erforderlich; ohne gültige eVB ist keine Ausstellung möglich
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallenden Gebühren
Bei juristischen Personen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
Besonderheit bei Anhängern:
- Nachweis des zulässigen Gesamtgewichts; bei Fahrzeugen unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten vereinfachte Anforderungen
Besonderheit bei Wohnmobilen:
- Angabe der Gewichtsklasse; bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist der Führerscheinklasse C1 oder C erforderlich – ein entsprechender Nachweis ist beizufügen
Alle Unterlagen können im Rahmen der Online-Beantragung digital eingereicht werden. Unleserliche oder unvollständige Dokumente führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall beim Kurzzeitkennzeichen Dachau. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, der noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist, Überführungsfahrten vom Händler nach Hause oder Probefahrten im Rahmen eines privaten Kaufs. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW beträgt 179,00 €.
Das Kennzeichen ist auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt – Fahrzeugidentifikationsnummer und Kennzeichen sind fest miteinander verknüpft. Ein Umstecken auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Dachau wird insbesondere zu Saisonbeginn häufig beantragt. Wer ein Motorrad über den Winter eingelagert hat und es zu Beginn der Fahrsaison zu einem neuen Standort überführen möchte, benötigt hierfür eine temporäre Zulassung. Gleiches gilt für den Kauf eines gebrauchten Motorrads.
Wichtig: Auch für Motorräder ist eine spezifische eVB-Nummer erforderlich, die auf das Motorrad und nicht auf ein anderes Fahrzeug ausgestellt ist. Versicherungen bieten für Motorräder häufig saisonale Tarife an – die eVB muss dennoch für den Zeitraum der Überführungsfahrt Gültigkeit besitzen. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Dachau beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Wer also einen Anhänger überführen möchte, muss diesen separat anmelden. Die Gebühr beträgt 139,00 €.
Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen hinsichtlich der Fahrzeugpapiere. Dennoch ist auch hier eine gültige eVB-Nummer erforderlich. Bei schwereren Anhängern sind alle Standardunterlagen vollständig einzureichen.
Wohnmobil
Wohnmobile erfordern bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Gewichtsklasse. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fallen in die Standardkategorie. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen dürfen nur von Personen geführt werden, die im Besitz eines Führerscheins der Klasse C1 oder C sind. Dieser Nachweis ist bei der Antragstellung einzureichen.
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Dachau beträgt 199,00 €. Aufgrund der Fahrzeuggröße und des häufig höheren Gewichts empfehlen wir, die Versicherungsdeckung vor Antragstellung mit dem Versicherungsunternehmen abzustimmen.
Gültigkeit und Einschränkungen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem aufgedruckten Gültigkeitsdatum für maximal 5 Tage gültig. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit erlischt die Zulassung automatisch – eine weitere Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ist dann nicht mehr erlaubt.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist an die Fahrzeugidentifikationsnummer des angegebenen Fahrzeugs geknüpft und darf ausschließlich an diesem Fahrzeug verwendet werden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig.
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland sind damit nicht gestattet. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Voraussetzungen erfüllt.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das betrifft alle Fahrzeuge, die der HU-Pflicht unterliegen.
Eine Ausnahme gilt ausschließlich für Fahrten, die dem Zweck dienen, das Fahrzeug zur nächstgelegenen Prüfstelle zu bringen. In diesem Fall kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden – der Verwendungszweck muss jedoch bei der Antragstellung entsprechend angegeben werden. Die Fahrt darf dann ausschließlich zum genannten Prüfziel erfolgen; Umwege oder andere Nutzungen sind nicht gestattet.
Wer ein Fahrzeug mit abgelaufener HU für andere Zwecke – etwa eine Überführungsfahrt nach dem Kauf – nutzen möchte, muss zunächst die Hauptuntersuchung nachholen. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht ist dabei strikt einzuhalten; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammen, bevor Sie den Antrag starten. Dazu gehören Personalausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis (sofern zutreffend) und die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung.
Schritt 2: eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und fordern Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an. Diese ist speziell für das zu überführende Fahrzeug auszustellen und muss den Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens abdecken. Ohne gültige eVB ist eine Ausstellung nicht möglich.
Schritt 3: Online-Antrag stellen Öffnen Sie unser Online-Formular und wählen Sie die Fahrzeugkategorie (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil). Geben Sie alle geforderten Fahrzeug- und Halterdaten ein und laden Sie die digitalen Kopien Ihrer Unterlagen hoch.
Schritt 4: Gültigkeitszeitraum festlegen Wählen Sie das gewünschte Startdatum des Kurzzeitkennzeichens. Das Kennzeichen gilt ab diesem Datum für maximal 5 Tage. Das Enddatum wird automatisch berechnet und auf dem Kennzeichen aufgedruckt.
Schritt 5: Gebühr bezahlen Begleichen Sie die anfallende Gebühr entsprechend Ihrer Fahrzeugkategorie (PKW: 179,00 €, Motorrad: 129,00 €, Anhänger: 139,00 €, Wohnmobil: 199,00 €) über das bereitgestellte Zahlungsverfahren.
Schritt 6: Kennzeichen und Zulassungsdokument erhalten Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie die Informationen zur Abholung oder Zusendung des Kennzeichenschildes. Das Fahrzeug darf erst nach Erhalt des Kennzeichens und der Zulassungsbescheinigung bewegt werden.
Schritt 7: Fahrt antreten Befestigen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug. Führen Sie die Zulassungsbescheinigung während der Fahrt mit. Das Kennzeichen darf ausschließlich im gültigen Zeitraum und nur an dem angegebenen Fahrzeug verwendet werden.
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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Dachau
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig am selben Tag beantragen?
Ja, über unser Online-Portal ist eine kurzfristige Beantragung grundsätzlich möglich, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen und die eVB-Nummer bereits vorhanden ist. Wir empfehlen jedoch, den Antrag mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu stellen, um Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Was passiert, wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft und ich noch nicht am Ziel bin?
Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Eine Verlängerung des bestehenden Kennzeichens ist nicht möglich. In diesem Fall müsste ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Planen Sie daher den Gültigkeitszeitraum sorgfältig im Voraus.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Dachau durch die Umweltzone München fahren?
Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt zur Nutzung öffentlicher Straßen, befreit jedoch nicht von Umweltzonenregelungen. Wer mit einem Fahrzeug die Umweltzone München durchfahren möchte, benötigt eine gültige grüne Umweltplakette (Schadstoffklasse 4). Fehlt diese, ist die Einfahrt in die Umweltzone untersagt – unabhängig davon, ob ein Kurzzeitkennzeichen oder eine reguläre Zulassung vorliegt.
Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten nutzen?
Ja, innerhalb des Gültigkeitszeitraums von maximal 5 Tagen kann das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen mehrfach bewegt werden. Das Kennzeichen bleibt jedoch stets an das angegebene Fahrzeug gebunden und darf nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden.
Welche Versicherung gilt beim Kurzzeitkennzeichen Dachau?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die über die eVB-Nummer nachgewiesen wird, ist für die Dauer der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens aktiv. Sie deckt Schäden ab, die durch das versicherte Fahrzeug im Straßenverkehr verursacht werden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug besteht kein automatischer Schutz – eine Kaskoversicherung muss gesondert abgeschlossen werden, sofern gewünscht.
Ist ein Kurzzeitkennzeichen auch für historische Fahrzeuge (Oldtimer) möglich?
Grundsätzlich ja. Oldtimer unterliegen jedoch besonderen Vorschriften hinsichtlich der Hauptuntersuchung. Sofern eine gültige HU vorliegt oder die Fahrt ausschließlich zur Prüfstelle führt, ist die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens möglich. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, vor der Antragstellung Rücksprache mit uns zu halten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzzeitkennzeichen und einem Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig und auf maximal 5 Tage befristet. Das Ausfuhrkennzeichen hingegen wird für Fahrzeuge ausgestellt, die dauerhaft ins Ausland verbracht werden sollen. Es ist länger gültig und für internationale Fahrten zugelassen. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, muss ein Ausfuhrkennzeichen beantragen – das Kurzzeitkennzeichen ist für diesen Zweck nicht geeignet.
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