Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Augsburg

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Augsburg

Für ein Kurzzeitkennzeichen in Augsburg benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wir stellen das 5-Tage-Kennzeichen mit dem Kürzel A für das Stadtgebiet Augsburg aus – zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Augsburg Stadt. Die Beantragung erfolgt bei uns vollständig online, ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort.

Ein Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch Überführungskennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen genannt – ist ein temporäres amtliches Kennzeichen, das für eine begrenzte Zeit an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden wird. Es ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr für Überführungsfahrten, Probefahrten oder den Transport eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung. Die Gültigkeit beginnt mit dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Startdatum und endet spätestens nach fünf Kalendertagen.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Augsburg benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen in Augsburg wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung oder ohne reguläres amtliches Kennzeichen bewegt werden muss. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs: Das Fahrzeug soll vom Verkäufer zum neuen Halter überführt werden, besitzt aber noch kein eigenes Kennzeichen.
  • Probefahrten: Ein Privatverkäufer oder ein gewerblicher Händler möchte einem Kaufinteressenten eine Probefahrt ermöglichen.
  • Transport zur Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug hat keine gültige HU mehr und muss zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren werden.
  • Reparaturfahrten: Ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung muss zu einer Werkstatt gebracht werden.
  • Überführung nach Kauf im Ausland: Ein im Ausland erworbenes Fahrzeug soll nach Deutschland eingeführt und dort zugelassen werden.

Wichtig: Das Kurzzeitkennzeichen Augsburg gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Fahrten ins Ausland ist stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Kalendertagen begrenzt. Das Start- und Enddatum sind auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt und unveränderlich. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich – in diesem Fall muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Folgende Einschränkungen gelten grundsätzlich:

  • Fahrzeugbindung: Das Kurzzeitkennzeichen ist fest an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Fahrzeug und Kennzeichen werden bei der Ausgabe eindeutig miteinander verknüpft.
  • Nur Deutschland: Die Nutzung ist auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Fahrten ins Ausland – auch in EU-Mitgliedstaaten – sind mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet.
  • Versicherungspflicht: Für das Kurzzeitkennzeichen Augsburg Versicherung besteht volle Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist zwingend erforderlich und wird bei der Beantragung geprüft.
  • Kein Dauerbetrieb: Das Kennzeichen darf nicht für regelmäßige oder dauerhafte Fahrten genutzt werden. Es ist ausschließlich für den einmaligen, zeitlich begrenzten Zweck der Überführung oder Probefahrt vorgesehen.

Für Fahrten ins europäische Ausland – etwa beim Kauf eines Fahrzeugs in Österreich oder der Schweiz mit Rückführung nach Deutschland – empfehlen wir die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens über unser Portal.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen ist das Pkw. Ob Kleinwagen, Limousine, SUV oder Kombi – das Überführungskennzeichen Augsburg für Pkw kostet 179,00 € und gilt für alle Fahrzeuge der Klasse M1. Besonders bei Privatverkäufen zwischen Privatpersonen ist das Kurzzeitkennzeichen unverzichtbar, da das Fahrzeug in der Regel zwischen Vertragsabschluss und offizieller Zulassung bewegt werden muss. Auch Händler nutzen das 5-Tage-Kennzeichen Augsburg regelmäßig für Überführungen aus anderen Bundesländern oder für Probefahrten mit Kaufinteressenten.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Augsburg ist mit 129,00 € günstiger als das Pkw-Pendant, stellt jedoch einige besondere Anforderungen. Das Kennzeichenschild für Motorräder hat ein anderes Format als das für Pkw – dies muss bei der Beantragung korrekt angegeben werden, damit das ausgestellte Kennzeichen physisch passt. Darüber hinaus ist bei Motorrädern auf eine fahrzeugspezifische eVB-Nummer zu achten, die für das konkrete Kennzeichen und den geplanten Nutzungszeitraum ausgestellt wurde.

Ein häufiger Anwendungsfall ist die Saisonbeginn-Überführung: Viele Motorräder werden über den Winter eingelagert oder wechseln im Frühjahr den Besitzer. Das Kurzzeitkennzeichen ermöglicht die Überführung, bevor die offizielle Saisonzulassung beantragt wird. Auch Motorräder mit abgelaufener HU können mit einem Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle gefahren werden.

Anhänger

Für Anhänger gilt: Ein Anhänger benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Augsburg kostet 139,00 €.

Eine Vereinfachung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Für diese Fahrzeuge entfällt in bestimmten Konstellationen die Pflicht zur separaten HU-Vorlage, und der bürokratische Aufwand ist insgesamt geringer. Bei schwereren Anhängern gelten die regulären Anforderungen vollumfänglich. Bitte geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an, da dies für die Gebührenberechnung und die Prüfung der Unterlagen relevant ist.

Wohnmobil

Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Augsburg ist mit 199,00 € die kostenintensivste Variante – was der Fahrzeugklasse und dem erhöhten Verwaltungsaufwand entspricht. Wohnmobile werden nach Gewichtsklassen unterschieden, was bei der Beantragung zwingend korrekt angegeben werden muss:

  • Bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Klasse M1): Beantragung wie ein regulärer Pkw, Führerscheinklasse B ausreichend.
  • Über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Klasse M2/C1 oder C): Für die Überführungsfahrt ist eine entsprechende Führerscheinklasse (C1 oder C) erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass der Fahrer der Überführungsfahrt die notwendige Fahrerlaubnis besitzt.

Bitte entnehmen Sie die korrekte Gewichtsangabe dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.2).


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung als Voraussetzung. Das bedeutet: Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist, erhalten in der Regel kein Kurzzeitkennzeichen für allgemeine Überführungsfahrten.

Ausnahme: Ist die HU abgelaufen und das Fahrzeug soll ausschließlich zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) gefahren werden, kann ein Kurzzeitkennzeichen mit eingeschränktem Zweck ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Verwendungszweck bei der Beantragung ausdrücklich anzugeben. Die Fahrt darf dann ausschließlich auf direktem Weg zur Prüfstelle und zurück erfolgen – Umwege oder anderweitige Nutzung sind nicht gestattet.

Bitte prüfen Sie vor der Beantragung, ob die HU Ihres Fahrzeugs noch gültig ist. Den Ablauftermin finden Sie auf der HU-Plakette am Kennzeichen oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Augsburg benötigen Sie folgende Dokumente:

Unterlage Hinweis
Personalausweis oder Reisepass Gültig, des Antragstellers
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Im Original oder als lesbare Kopie/Foto
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Sofern vorhanden und verfügbar
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) 7-stelliger alphanumerischer Code Ihrer Kfz-Versicherung
Nachweis gültige HU HU-Bericht oder Prüfplakette, außer bei Fahrt zur Prüfstelle
SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis Für die Gebührenentrichtung

Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung – entweder telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Portal Ihres Versicherers. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens aktiv ist.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Tabelle oben). Fordern Sie vorab die eVB-Nummer bei Ihrer Versicherung an – dies kann einige Minuten bis Stunden dauern.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie unser Antragsformular auf und geben Sie alle Fahrzeugdaten vollständig ein: Fahrzeugtyp, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), zulässiges Gesamtgewicht, gewünschtes Startdatum sowie Ihren Wohnsitz im Zulassungsbezirk Augsburg Stadt.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie Kopien oder Fotos der erforderlichen Dokumente direkt im Antrag hoch. Achten Sie auf ausreichende Bildqualität und vollständige Lesbarkeit aller Angaben.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die anfallende Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags erhoben. Die Zahlung erfolgt sicher per Online-Überweisung oder SEPA-Lastschrift.

Schritt 5 – Kennzeichen erhalten Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie die Informationen zur Abholung oder Lieferung des Kennzeichenschildes. Das Kennzeichen gilt ab dem von Ihnen gewählten Startdatum für fünf Kalendertage.

Schritt 6 – Fahrt durchführen Führen Sie die Überführungs- oder Probefahrt innerhalb des gültigen Zeitraums durch. Führen Sie alle Unterlagen während der Fahrt mit sich – Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis und den Zulassungsausdruck.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Das Kürzel A steht ausschließlich für die kreisfreie Stadt Augsburg – nicht für den Landkreis Augsburg (Kürzel: A mit Zusatz bzw. eigenständig verwaltet) oder andere bayerische Städte. Fahrzeuge, die in anderen bayerischen Zulassungsbezirken – etwa München (M), Nürnberg (N) oder Regensburg (R) – zugelassen werden sollen, benötigen ein Kurzzeitkennzeichen des jeweiligen Bezirks.

Ein wichtiger regionaler Aspekt betrifft die Umweltzonen: Augsburg verfügt – ebenso wie München, Nürnberg und Regensburg – über eine ausgewiesene Umweltzone im Innenstadtbereich. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Umweltzonen fahren, unterliegen dennoch den geltenden Einfahrtbeschränkungen. Ein Kurzzeitkennzeichen gewährt keine automatische Ausnahmegenehmigung. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette (mindestens grüne Plakette, Euro-Norm 4 oder höher) dürfen die Umweltzone auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht befahren.

München verfügt über eine besonders strenge Umweltzone, die seit Jahren konsequent kontrolliert wird. Wer ein Fahrzeug aus München überführt oder dorthin einführt, sollte die Umweltnorm des Fahrzeugs vorab prüfen. Für ländliche Zulassungsbezirke in Bayern – etwa im Allgäu, in Niederbayern oder in der Oberpfalz – gelten keine Umweltzonenbeschränkungen, was Überführungsfahrten in diesen Regionen vereinfacht.

Darüber hinaus ist in Bayern zu beachten, dass einige Landkreise mit eigenem Kennzeichenkürzel wiederum eigene Zulassungsstellen mit abweichenden Öffnungszeiten und Zuständigkeiten betreiben. Für Fahrzeuge mit Standort im Stadtgebiet Augsburg sind wir über die Kfz-Zulassung Augsburg Stadt der korrekte Ansprechpartner.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Augsburg

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig am selben Tag beantragen?

Ja, die Online-Beantragung ist grundsätzlich auch am selben Tag möglich, sofern alle Unterlagen vorliegen und die Bearbeitung innerhalb unserer Bearbeitungszeiten erfolgt. Wir empfehlen jedoch, den Antrag mindestens einen Werktag im Voraus zu stellen, um ausreichend Puffer für Rückfragen oder Korrekturen zu haben.

Was passiert, wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft und ich die Fahrt nicht abgeschlossen habe?

Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Eine Verlängerung des bestehenden Kennzeichens ist nicht möglich. Sie müssen in diesem Fall ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen, bevor Sie die Fahrt fortsetzen.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen auf die Autobahn fahren?

Ja, die Nutzung von Autobahnen ist mit einem gültigen Kurzzeitkennzeichen erlaubt, sofern das Fahrzeug technisch dafür zugelassen ist und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (gültige Versicherung, gültige HU sofern erforderlich).

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten nach Österreich oder in die Schweiz?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig. Für grenzüberschreitende Fahrten – auch innerhalb des Schengen-Raums oder der EU – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Bitte beantragen Sie dieses gesondert über unser Portal.

Benötige ich für jedes Fahrzeug ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug genutzt werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug – auch desselben Typs oder Halters – ist nicht zulässig.

Wie erhalte ich die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung. Viele Versicherer stellen die Nummer sofort online oder telefonisch aus. Der 7-stellige Code ist zwingend für die Beantragung erforderlich und wird von uns elektronisch geprüft. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer den gesamten Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens abdeckt.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Augsburg für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen?

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt einheitlich 199,00 €, unabhängig vom Gesamtgewicht. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist jedoch zu beachten, dass der Fahrzeugführer während der Überführungsfahrt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) sein muss.

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Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Augsburg Stadt (für persönliche Vorsprachen):

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Für die Online-Beantragung über unser Portal sind Sie an keine Öffnungszeiten gebunden.

Zuständige Zulassungsstelle für Augsburg

Kfz-Zulassung Augsburg Stadt

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Tel: 0821-324-9999

E-Mail: kfzzulassung@augsburg.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr