Kurzzeitkennzeichen in Passau
Für das Kurzzeitkennzeichen in Passau benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen Passau genannt – ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen mit dem Kürzel PA, das für genau fünf Kalendertage gilt und ausschließlich an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. Wir stellen es über unser Online-Portal aus, sodass Sie nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Passau Stadt erscheinen müssen. Ob Überführungsfahrt, Probefahrt oder Hauptuntersuchung: Das Kurzzeitkennzeichen Passau ermöglicht Ihnen, ein nicht dauerhaft zugelassenes Fahrzeug legal im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →
So funktioniert das Kurzzeitkennzeichen in Passau – Ablauf Schritt für Schritt
Der Ablauf ist klar strukturiert und vollständig online abbildbar:
- Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Wunschzeitraum sowie Ihre persönlichen Daten an.
- Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente digital hoch (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.
- eVB-Nummer angeben: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Sie ist zwingend erforderlich und wird bei der Beantragung direkt geprüft.
- Gebühr bezahlen: Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Passau richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Zahlung erfolgt sicher online per Überweisung oder Lastschrift.
- Kennzeichen erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsunterlagen sowie die Kennzeichenschilder. Diese werden Ihnen auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt oder stehen zur Abholung bereit.
- Fahrt antreten: Ab dem ersten Gültigkeitstag dürfen Sie mit dem Fahrzeug ausschließlich in Deutschland fahren. Das Kennzeichen ist an das angegebene Fahrzeug gebunden und nicht übertragbar.
Gebührenübersicht:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Passau Stadt (für persönliche Vorsprachen):
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens in Passau halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse bzw. ergänzender Meldebescheinigung)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die CoC-Papiere (Certificate of Conformity)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
- Gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung – diese ist fahrzeug- und zeitraumspezifisch auszustellen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist (siehe Abschnitt „HU-Pflicht")
- Bei Anhängern: technische Daten zum zulässigen Gesamtgewicht
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C
Alle Unterlagen können digital eingereicht werden. Unleserliche oder unvollständige Dokumente führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Es wird genutzt für Überführungsfahrten nach einem Kauf, für Probefahrten bei gewerblichen Händlern sowie für Fahrten zur Hauptuntersuchung. Das Kennzeichen trägt das Kürzel PA und ist für genau fünf Tage gültig. Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 €. Wichtig: Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde – eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Passau unterliegt denselben Grundregeln wie das PKW-Kennzeichen, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Da Motorräder kleinere Kennzeichenhalter haben, wird ein entsprechend dimensioniertes Schild ausgestellt. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Motorrad ausgestellt sein – eine PKW-eVB ist nicht übertragbar. Besonders häufig wird das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder zu Saisonbeginn beantragt, wenn Maschinen nach dem Winter von einem anderen Standort überführt werden müssen. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Passau erforderlich – der Anhänger darf nicht unter dem Kurzzeitkennzeichen des ziehenden Fahrzeugs mitgeführt werden. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen hinsichtlich der technischen Unterlagen. Bei schwereren Anhängern sind vollständige Fahrzeugpapiere erforderlich. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Passau ist aufgrund der Fahrzeugklasse mit besonderen Anforderungen verbunden. Geben Sie bei der Beantragung stets das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils an, da dies für die Bearbeitung und Gebührenfestsetzung relevant ist. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen in die Führerscheinklassen C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) – ein entsprechender Führerscheinnachweis ist vorzulegen. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 199,00 €.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen – auch Überführungskennzeichen Passau genannt – ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und ist nicht verlängerbar. Nach Ablauf der Frist erlischt die Zulassung automatisch; das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Folgende Einschränkungen sind verbindlich:
- Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen gilt ausschließlich für das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug.
- Räumliche Beschränkung: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt nur zur Fahrt innerhalb Deutschlands.
- Kein Auslandsgebrauch: Wer das Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert zu beantragen ist und andere Voraussetzungen erfüllt.
- Keine Übertragbarkeit: Das Kennzeichen kann nicht auf ein anderes Fahrzeug umgeschrieben oder zeitlich verschoben werden.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung eine nicht abgelaufene HU-Plakette vorweisen können.
Eine Ausnahme besteht für Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist oder die noch keine HU hatten: In diesem Fall darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich genutzt werden, um das Fahrzeug direkt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) zu fahren. Umwege oder Zwischenhalte sind nicht erlaubt. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht gilt bundesweit einheitlich – auch in Passau.
Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor der Antragstellung zu prüfen und den Prüfbericht bereitzuhalten.
Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und weist eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln auf. Das Kürzel PA steht ausschließlich für den Zulassungsbezirk Passau Stadt. Benachbarte Landkreise wie Freyung-Grafenau (FRG), Deggendorf (DEG) oder Rottal-Inn (PAN) verfügen über eigene Zulassungsstellen und eigene Kennzeichen.
In Bayern existieren zudem Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, die diese Städte passieren oder durchfahren, müssen die jeweiligen Umweltzonenauflagen erfüllen. München unterhält dabei die strengste Umweltzone in Bayern – dort ist mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) erforderlich. Prüfen Sie vor Ihrer Überführungsfahrt, ob Ihre Route durch eine dieser Umweltzonen führt, und stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug die entsprechenden Anforderungen erfüllt.
Für ländliche Regionen im bayerischen Grenzgebiet – etwa entlang der Grenze zu Österreich oder Tschechien, die von Passau aus besonders nah liegen – gilt: Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt nicht zur Einreise in das Nachbarland. Grenzüberschreitende Überführungen erfordern zwingend ein Ausfuhrkennzeichen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Passau
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen in Passau vollständig online beantragen?
Ja. Über unser Portal beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen online Passau vollständig digital. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, geben die eVB-Nummer an und bezahlen die Gebühr online. Eine persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassung Passau Stadt ist in der Regel nicht notwendig.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn zu stellen.
Was passiert, wenn ich meine Fahrt nicht innerhalb von fünf Tagen abschließe?
Das Kurzzeitkennzeichen erlischt automatisch nach Ablauf des fünften Gültigkeitstages. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssten in diesem Fall ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen, sofern das Fahrzeug noch nicht dauerhaft zugelassen wurde.
Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist an einen festgelegten Gültigkeitszeitraum und ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Innerhalb der fünf Tage sind beliebig viele Fahrten mit diesem Fahrzeug möglich, eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug oder eine zeitliche Verschiebung ist jedoch ausgeschlossen.
Benötige ich eine spezielle Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen Passau Versicherung ist ein eigenständiger Bestandteil der Beantragung. Sie benötigen eine gültige eVB-Nummer, die Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für genau dieses Fahrzeug und diesen Zeitraum ausstellt. Ohne gültige eVB kann das Kennzeichen nicht ausgestellt werden.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen nach Österreich oder Tschechien fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Da Passau direkt an der Grenze zu Österreich liegt und die Grenze zu Tschechien ebenfalls in kurzer Entfernung ist, weisen wir ausdrücklich darauf hin: Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert zu beantragen ist.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten durch Umweltzonen?
Das Kurzzeitkennzeichen selbst enthält keine Ausnahmeregelung für Umweltzonen. Ob Ihr Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren darf, richtet sich ausschließlich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Prüfen Sie dies vor Antritt der Fahrt, insbesondere wenn Ihre Route durch München, Augsburg, Nürnberg oder Regensburg führt.