KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Passau

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

Jetzt Anmeldung beantragen

KFZ-Anmeldung in Passau

Die KFZ-Anmeldung in Passau kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit im Amt und unabhängig von festen Öffnungszeiten. Über unser Portal bearbeiten wir Ihren Antrag auf Neuzulassung, Wiederzulassung oder Ummeldung für das Kennzeichenkürzel PA zuverlässig und rechtssicher. Zuständig für die Kfz-Zulassung im Stadtgebiet ist die Kfz-Zulassung Passau Stadt. Ob Sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen oder ein Motorrad anmelden möchten – hier starten Sie direkt.

Jetzt KFZ-Anmeldung starten →


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir bearbeiten. Beim Neuwagen anmelden in Passau erhalten Sie ein PA-Kennzeichen, das Ihren Zulassungsbezirk eindeutig ausweist. Beim Gebrauchtwagen anmelden entfällt die bisherige Zulassung des Vorbesitzers; Sie benötigen die vollständigen Fahrzeugpapiere sowie eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers. Ein Wunschkennzeichen PA ist bei der Anmeldung direkt wählbar – die Kombination muss den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechen und darf nicht bereits vergeben sein. Die Gebühr für die PKW-Zulassung beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Passau sind einige Besonderheiten zu beachten. Für die Versicherungseinstufung werden Hubraum in cm³ sowie die Nennleistung in kW benötigt – diese Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein, da Versicherungsklasse und Typschlüssel fahrzeugspezifisch geprüft werden. Besonders beliebt ist in dieser Region das Saisonkennzeichen, das für einen frei wählbaren Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten ausgestellt wird – ideal für Motorräder, die nicht ganzjährig genutzt werden. Die Gebühr für das Motorrad zulassen beträgt 219,00 €.

Anhänger

Für das Anhänger anmelden in Passau gilt: Jeder zulassungspflichtige Anhänger erhält eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges PA-Kennzeichen. Maßgeblich ist dabei die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind in bestimmten Fällen zulassungsfrei, jedoch besteht je nach Nutzung Kennzeichenpflicht. Gebremste Anhänger über 750 kg sind stets zulassungspflichtig. Darüber hinaus ist die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers relevant – das Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger darf die nach Klasse B, BE oder E zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. Die Gebühr für den Anhänger zulassen beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Passau unterliegt je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen in die Klasse N1/N2 und erfordern zusätzliche Nachweise, unter anderem zur Achslast und Fahrzeugkategorie. Seit Juni 2025 ist bei der Neuzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage der Nachweis einer bestandenen Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorzulegen. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden. Saisonkennzeichen sind auch für Wohnmobile möglich und werden von vielen Haltern genutzt, um Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zu optimieren. Die Gebühr beträgt 259,00 €.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des Kfz-Versicherers
  • Hauptuntersuchungsnachweis (HU) nach §29 StVZO, sofern das Fahrzeug nicht neu ist
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird durch das Finanzamt eingezogen)
  • Bei Wunschkennzeichen: gewünschte Kennzeichenkombination mit Kürzel PA

Gewerbetreibende

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind bei einer gewerblichen Zulassung erforderlich:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Unternehmensform
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis der handelnden Person
  • Bei GmbH oder AG: Gesellschafterbeschluss oder Vollmacht des Geschäftsführers

Bei Bevollmächtigung

Handelt eine bevollmächtigte Person im Auftrag des Fahrzeughalters, sind zusätzlich vorzulegen:

  • Schriftliche Vollmacht im Original, unterschrieben vom Fahrzeughalter
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Ausweisdokuments des eigentlichen Fahrzeughalters

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor dem Start alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scans oder Fotos in guter Auflösung sind ausreichend. Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Versicherer in der Regel per E-Mail oder SMS.

Schritt 2 – Fahrzeugtyp und Kennzeichen wählen Wählen Sie in unserem Formular den passenden Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) sowie die gewünschte Kennzeichenart. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen PA beantragen möchten, geben Sie Ihre Wunschkombination direkt im Formular an.

Schritt 3 – Antrag ausfüllen und Unterlagen hochladen Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus und laden Sie Ihre Dokumente hoch. Unvollständige Angaben führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung.

Schritt 4 – Prüfung und Bearbeitung Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Rückfragen werden Sie über die angegebene Kontaktadresse informiert.

Schritt 5 – Zulassung und Versand Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenplaketten auf dem Postweg. Das Fahrzeug gilt ab dem Zulassungsdatum als zugelassen.

Fahrzeug jetzt hier anmelden →


Besonderheiten in Bayern

Bayern verfügt über eine kleinteilige Zulassungsstruktur mit zahlreichen eigenständigen Zulassungsbezirken. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt – darunter auch die kreisfreie Stadt Passau – führt eine eigene Zulassungsstelle mit eigenem Kennzeichenkürzel. Das Kürzel PA ist ausschließlich dem Zulassungsbezirk Passau Stadt vorbehalten und kann nicht in einem anderen bayerischen Landkreis ausgegeben werden. Benachbarte Landkreise wie Freyung-Grafenau (FRG) oder Deggendorf (DEG) haben jeweils eigene Kürzel und eigene Zuständigkeiten.

Umweltzonen in Bayern: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Passau besteht derzeit keine ausgewiesene Umweltzone. Fahrzeuge, die jedoch regelmäßig in die Münchner Umweltzone einfahren sollen, müssen mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 (Benziner) bzw. Euro 6 (Diesel) erfüllen. München unterhält dabei die strengste Umweltzone Bayerns, in der Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm generell nicht mehr zugelassen werden dürfen. Bei der Fahrzeuganmeldung ist daher zu prüfen, ob das Fahrzeug die entsprechende Feinstaubplakette (grün) erhält – diese wird auf Basis des Typschlüssels automatisch bei der Zulassung vermerkt.

Kfz-Steuer in Bayern: Die Kraftfahrzeugsteuer wird bundeseinheitlich durch die Finanzämter erhoben, in Bayern jedoch über das Finanzamt Passau verwaltet. Das SEPA-Lastschriftmandat, das Sie bei der Anmeldung angeben, wird direkt von dieser Behörde genutzt. Ein gesonderter Schritt Ihrerseits ist nicht erforderlich – wir übermitteln die relevanten Daten automatisch.

Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen): In Bayern erfreuen sich H-Kennzeichen für Fahrzeuge ab 30 Jahren Baujahr großer Beliebtheit. Das H-Kennzeichen ist steuerlich begünstigt und pauschal versteuert. Bei der Anmeldung in unserem Portal wird der Aufpreis für das H-Kennzeichen mit 29,00 € zusätzlich zur Grundgebühr berechnet.

Zulassungsstruktur im ländlichen Raum: Anders als in Ballungsräumen mit zentralisierten Behörden verfügt Bayern über dezentrale Strukturen. Gerade im Raum Niederbayern, zu dem Passau gehört, sind die Zuständigkeiten klar nach Landkreisgrenzen geregelt. Für Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet ist ausschließlich die Kfz-Zulassung Passau Stadt zuständig.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Passau

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Passau?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenplaketten werden anschließend per Post zugestellt. Unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen, alle Dokumente vor dem Start des Antrags vollständig vorzubereiten.

Was brauche ich, um ein Auto in Passau anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Passau benötigen Sie: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers, den aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei gewerblicher Anmeldung sind zusätzlich Handelsregisterauszug und Vollmacht erforderlich.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Passau?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination mit dem Kürzel PA zu wählen – zum Beispiel PA-AB 123. Die Kombination muss den Vorgaben der FZV entsprechen, darf nicht bereits vergeben sein und darf keine anstößigen oder verfassungsfeindlichen Zeichenfolgen enthalten. Das Wunschkennzeichen PA beantragen Sie direkt im Antragsformular auf dieser Seite.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Passau?

Alle im Stadtgebiet Passau zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel PA. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Passau Stadt und wird ausschließlich hier vergeben. Eine Mitnahme eines PA-Kennzeichens bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist grundsätzlich möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Passau online an?

Die Fahrzeuganmeldung erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und wählen Kennzeichenart sowie Fahrzeugtyp. Wir bearbeiten Ihren Antrag und versenden die Zulassungsdokumente auf dem Postweg. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Passau?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Für einen PKW berechnen wir 229,00 €, für ein Motorrad 219,00 €, für einen Anhänger 209,00 € und für ein Wohnmobil 259,00 €. Für ein H-Kennzeichen fällt ein Aufpreis von 29,00 € an. Die Zahlung erfolgt im Rahmen des Online-Antrags.

Wann hat die Zulassungsstelle in Passau geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Passau Stadt ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen.

Was gilt bei der Anmeldung eines Wohnmobils mit Gasanlage?

Seit Juni 2025 ist bei der Neuzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage ein gültiger Nachweis der Gasprüfung nach DVGW G 607 Pflicht. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden. Der Nachweis ist als Dokument im Rahmen des Online-Antrags hochzuladen.


KFZ-Anmeldung in Passau – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Passau

Kfz-Zulassung Passau Stadt

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Tel: 0851-396-100

E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@passau.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr