KFZ-Anmeldung in Augsburg
Augsburg vergibt das Kennzeichenkürzel A – die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Neukauf, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung: Wir bearbeiten Ihren Antrag für das Stadtgebiet Augsburg direkt über dieses Portal. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Augsburg Stadt. Sie müssen keinen Termin vor Ort wahrnehmen und keine Warteschlangen in Kauf nehmen – alle erforderlichen Schritte laufen hier digital ab. Ihr Fahrzeug erhält ein Kennzeichen mit dem Kürzel A, das es eindeutig als in der Stadt Augsburg zugelassen ausweist.
Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt führt eine eigene Zulassungsstelle mit eigenem Kennzeichenkürzel. Augsburg ist als kreisfreie Stadt ein eigenständiger Zulassungsbezirk – getrennt vom umgebenden Landkreis Augsburg, der das Kürzel A ebenfalls verwendet, jedoch eine separate Behördenstruktur besitzt. Wer seinen Hauptwohnsitz im Stadtgebiet hat, ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassung Augsburg Stadt zuständig.
Umweltzone Augsburg: Das Stadtgebiet verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone, die für bestimmte Fahrzeuge mit unzureichender Schadstoffklasse eine Einfahrtbeschränkung vorsieht. Fahrzeuge, die in Augsburg zugelassen werden sollen und regelmäßig in der Umweltzone bewegt werden, müssen mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 (Diesel) bzw. Euro 1 (Benziner) erfüllen, um eine grüne Umweltplakette zu erhalten. Ohne gültige Plakette ist die Einfahrt in die Umweltzone untersagt. Beim Anmeldeprozess empfiehlt es sich, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vorab anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I zu prüfen.
Im Vergleich dazu gilt in München eine der schärfsten Umweltzonen Deutschlands, in der ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen sind. Nürnberg und Regensburg betreiben ebenfalls Umweltzonen, jedoch mit lokal unterschiedlichen Durchsetzungsintensitäten. Augsburg orientiert sich an den bayernweit geltenden Mindestanforderungen der 35. BImSchV.
Zulassungsbezirke in Bayern: Anders als in Stadtstaaten wie Hamburg oder Berlin, wo eine zentrale Behörde zuständig ist, gibt es in Bayern über 100 eigenständige Zulassungsstellen. Für Fahrzeughalter bedeutet das: Der Hauptwohnsitz bestimmt die Zuständigkeit. Ein Umzug innerhalb Bayerns – etwa vom Landkreis Augsburg in die Stadt Augsburg – erfordert eine Ummeldung des Fahrzeugs. Diese führen wir ebenfalls über dieses Portal durch.
Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen): In Bayern ist das H-Kennzeichen für Fahrzeuge ab 30 Jahren Erstzulassung verbreitet. Es bietet steuerliche Vorteile und eine pauschale Kfz-Steuer. Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit der Zulassung und ist hier online möglich.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit Meldebescheinigung bei Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtwagen vom Vorbesitzer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – von Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung bereithalten)
- HU-Nachweis (Hauptuntersuchung, sofern fällig oder abgelaufen)
- Bei Fahrzeugen ohne bisherige deutsche Zulassung: COC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) oder Einzelgenehmigung
Gewerbetreibende
Unternehmen und Gewerbetreibende legen zusätzlich vor:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Geschäftsführerbestellung)
- Bei Firmenfahrzeugen: Zulassung auf den Firmennamen inklusive vollständiger Firmenadresse
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind zusätzlich erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (im Original)
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
Alle Unterlagen werden im Rahmen des Online-Antrags digital hochgeladen. Wir prüfen die eingereichten Dokumente und veranlassen die Zulassung auf dieser Grundlage.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Augsburg Stadt. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen anmelden – der Ablauf ist identisch. Bei einem Neuwagen liegt in der Regel noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I vor; hier genügt das COC-Dokument des Herstellers zusammen mit Teil II.
Für PKW ist ein Wunschkennzeichen A möglich. Sie können eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination wählen, sofern diese noch nicht vergeben ist und den formalen Vorgaben entspricht (maximal acht Zeichen nach dem Kürzel A). Die Wunschkennzeichenanfrage stellen wir gemeinsam mit dem Zulassungsantrag.
Die Gebühr für die Zulassung eines PKW beträgt 229,00 €.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Augsburg sind einige Besonderheiten zu beachten. Die eVB-Nummer muss speziell für das Motorrad ausgestellt sein – eine bestehende PKW-Police deckt das Motorrad nicht ab. Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum (in ccm) und Leistung (in kW) aus der Zulassungsbescheinigung Teil II maßgeblich.
Saisonkennzeichen sind bei Motorrädern in der Region besonders verbreitet. Sie erlauben die Zulassung für einen festgelegten Zeitraum – typischerweise März bis Oktober – und reduzieren die anteilige Kfz-Steuer sowie Versicherungskosten außerhalb der Saison. Die Wahl des Saisonzeitraums treffen Sie im Antrag.
Die Gebühr für die Zulassung eines Motorrads beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein separates Kennzeichen – auch wenn sie ausschließlich von einem bereits zugelassenen Zugfahrzeug bewegt werden. Bei der Anmeldung ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger sind auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg begrenzt; gebremste Anhänger können darüber hinausgehen und erfordern ggf. den Führerschein der Klasse BE.
Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg ist die Klasse C1E oder CE erforderlich. Diese Angaben werden bei der Zulassung dokumentiert.
Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden nach Gewichtsklassen unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen unter die Führerscheinklasse B und unterliegen den üblichen Zulassungsanforderungen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erfordern die Klasse C1 und werden versicherungstechnisch anders eingestuft.
Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Dieses Prüfprotokoll eines zugelassenen Prüfinstituts (z. B. DVGW-zertifizierter Betrieb) muss bei der Zulassung vorgelegt werden. Fehlt der Nachweis, kann die Zulassung nicht erteilt werden.
Auch für Wohnmobile sind Saisonkennzeichen möglich und werden von vielen Haltern genutzt, die ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten bewegen.
Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Antrag starten Wählen Sie auf dieser Seite den Antragstyp „KFZ-Anmeldung" und geben Sie die grundlegenden Fahrzeugdaten ein (Fahrzeugtyp, Erstzulassung, Halterinformationen).
Schritt 2 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit. Unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung.
Schritt 3 – Kennzeichen wählen Wählen Sie zwischen einem Standardkennzeichen mit dem Kürzel A oder einem Wunschkennzeichen. Bei Saisonkennzeichen geben Sie den gewünschten Zeitraum an.
Schritt 4 – eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung ein. Diese Nummer wird direkt bei uns geprüft und ist Voraussetzung für die Zulassung.
Schritt 5 – Bankverbindung angeben Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Geben Sie Ihre IBAN und den Kontoinhaber an.
Schritt 6 – Antrag prüfen und absenden Prüfen Sie alle Angaben auf Richtigkeit. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Schritt 7 – Bearbeitung und Zustellung Wir bearbeiten Ihren Antrag und veranlassen die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenzuteilung. Die Unterlagen werden Ihnen zugestellt bzw. stehen zum Abruf bereit.
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Kennzeichenarten in Augsburg
In Augsburg stehen folgende Kennzeichenarten zur Wahl:
Standardkennzeichen (A) Das reguläre Kennzeichen beginnt mit dem Kürzel A und wird automatisch zugeteilt. Es gilt ganzjährig und unbefristet.
Wunschkennzeichen A Sie wählen eine individuelle Kombination aus Buchstaben und Ziffern nach dem Kürzel A – zum Beispiel A-XY 1234. Die Kombination muss verfügbar und regelkonform sein. Wunschkennzeichen können über den Antragsassistent angefragt werden.
Saisonkennzeichen Gültig für einen festgelegten Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten pro Jahr. Beliebt bei Motorrädern und Wohnmobilen. Außerhalb des zugelassenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
E-Kennzeichen Für reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge. Das E am Ende des Kennzeichens berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderrechten, etwa bevorzugtem Parken oder der Einfahrt in bestimmte Zonen. In Augsburg gelten die entsprechenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung und lokaler Satzungen.
H-Kennzeichen (Historisches Kennzeichen) Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem weitgehend originalen, gepflegten Zustand befinden. Ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) ist Voraussetzung. Das H-Kennzeichen bringt eine pauschale Kfz-Steuer und ist auch als Wunschkennzeichen kombinierbar. Der Aufpreis für das H-Kennzeichen beträgt 29,00 €.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Augsburg
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Augsburg?
Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Aufkommen und der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen.
Was brauche ich, um ein Auto in Augsburg anzumelden?
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, ein SEPA-Lastschriftmandat sowie – falls fällig – einen gültigen HU-Nachweis. Bei Fahrzeugen ohne bisherige deutsche Zulassung ist zusätzlich das COC-Dokument erforderlich. Alle Unterlagen werden digital über dieses Portal eingereicht.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Augsburg?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, nach dem Kürzel A eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Die Kombination darf insgesamt nicht mehr als acht Zeichen umfassen und muss verfügbar sein. Sie beantragen das Wunschkennzeichen direkt im Rahmen des Zulassungsantrags über dieses Portal. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren das Kennzeichen für Ihren Vorgang.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Augsburg?
Alle in Augsburg zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel A. Dieses Kürzel steht für die kreisfreie Stadt Augsburg. Es ist eindeutig von den Kennzeichen umliegender Landkreise zu unterscheiden. Das Kürzel erscheint auf beiden Kennzeichenschildern und in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Augsburg online an?
Die KFZ-Anmeldung in Augsburg erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie starten den Antrag, laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen, geben die eVB-Nummer ein und übermitteln Ihre Bankverbindung für den Steuereinzug. Nach dem Absenden bearbeiten wir Ihren Antrag und veranlassen die Zulassung. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Augsburg?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| Aufpreis H-Kennzeichen | 29,00 € |
Die Gebühr wird im Rahmen des Antragsverfahrens fällig. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder besondere Kennzeichenarten entstehen.
Wann hat die Zulassungsstelle in Augsburg geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Augsburg Stadt ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir die Anmeldung vollständig online abwickeln, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Ihr Antrag kann jederzeit über dieses Portal eingereicht werden.
Muss ich bei einem Umzug innerhalb Bayerns mein Kennzeichen ändern?
Wenn Sie innerhalb Bayerns von einem anderen Zulassungsbezirk in das Stadtgebiet Augsburg ziehen, ist eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich. Dabei wird ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel A zugeteilt, sofern Sie kein Wunschkennzeichen aus Ihrem bisherigen Bezirk behalten möchten. Das bisherige Kennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen mitgenommen werden. Wir bearbeiten auch Ummeldungen vollständig über dieses Portal.