KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Krefeld

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Krefeld

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für alle Fahrzeugtypen wird hier vollständig online abgewickelt. Zuständig für die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet ist die Kfz-Zulassung Krefeld. Fahrzeuge, die hier zugelassen werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel KR – dem offiziellen Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk Krefeld.

Wir bearbeiten Ihren Antrag vollständig digital. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wählen Ihr Kennzeichen und erhalten alle notwendigen Dokumente nach Abschluss des Verfahrens. Eine Anreise ist nicht erforderlich.

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So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung ist klar strukturiert und vollständig hier durchführbar:

  1. Antrag starten: Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) und geben Sie an, ob es sich um eine Neuzulassung, Wiederzulassung oder Ummeldung handelt.
  2. Unterlagen hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  3. Kennzeichen wählen: Sie können ein Standardkennzeichen mit dem Kürzel KR zugewiesen bekommen oder ein Wunschkennzeichen beantragen.
  4. eVB-Nummer eingeben: Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung ein. Diese erhalten Sie von Ihrem Versicherer.
  5. Gebühr bezahlen: Die Bearbeitungsgebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens sicher und direkt entrichtet.
  6. Bearbeitung und Versand: Wir bearbeiten Ihren Antrag und veranlassen die Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen sowie der Kennzeichen. Die Dokumente werden Ihnen zugesandt.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die vollständige Einreichung aller Unterlagen ist Voraussetzung für eine reibungslose Bearbeitung. Je nach Antragsteller unterscheiden sich die erforderlichen Dokumente.

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Fahrzeugs
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • HU-Nachweis (Hauptuntersuchung, sofern fällig)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt an das Hauptzollamt weitergeleitet)
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: Zolldokumente, COC-Papier (Certificate of Conformity) oder Einzelgutachten nach § 21 StVZO

Gewerbetreibende

  • Alle unter Privatpersonen genannten Dokumente
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Unternehmensform
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei innergemeinschaftlichen Fahrzeuglieferungen

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter selbst, sondern durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind zusätzlich erforderlich:

  • Schriftliche Vollmacht im Original, unterzeichnet durch den Fahrzeughalter
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters

Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist die häufigste Form der Neuzulassung. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen von privat – in beiden Fällen ist eine vollständige Zulassung erforderlich, bevor das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Bei einem Neuwagen stellt der Händler in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II aus; beim Gebrauchtwagenkauf von privat muss diese vom Vorhalter übergeben werden.

Für PKW ist ein Wunschkennzeichen KR möglich. Sie können dabei Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach eigenen Wünschen wählen, sofern diese noch verfügbar sind und den Vorgaben entsprechen. Die Gebühr für die Anmeldung eines PKW beträgt 229,00 €.

Motorrad

Bei der Anmeldung eines Motorrads sind Hubraum und Nennleistung in kW relevant, da diese Angaben für die Einstufung in der Kfz-Versicherung benötigt werden. Entsprechend muss die eVB-Nummer auf das konkrete Fahrzeug mit den korrekten technischen Daten ausgestellt sein.

Saisonkennzeichen sind bei Motorrädern besonders verbreitet. Sie ermöglichen eine Zulassung für einen festgelegten Betriebszeitraum – typischerweise von März bis Oktober – und reduzieren so Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Fahrsaison. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel KR. Die Gebühr für die Anmeldung eines Motorrads beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen, das in der Regel dem des Zugfahrzeugs entspricht oder als separates Kennzeichen ausgestellt wird. Bei der Anmeldung ist anzugeben, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist, da dies Auswirkungen auf die zulässige Anhängelast und die Führerscheinklasse hat.

Für das Führen von Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Führerscheinklasse (BE, CE oder DE je nach Zugfahrzeug). Diese Angaben sind bei der Anmeldung korrekt zu dokumentieren. Die Gebühr für die Anmeldung eines Anhängers beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW zugelassen; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen unter die Regelungen für Lkw und erfordern entsprechende Fahrerlaubnisklassen (C1 oder C).

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 (DVGW-Arbeitsblatt) als Nachweis erforderlich. Diese Prüfung muss durch einen zugelassenen Sachverständigen durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert werden. Ohne gültigen Nachweis ist eine Zulassung nicht möglich.

Auch für Wohnmobile sind Saisonkennzeichen beantragbar. Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.


Kennzeichenarten in Krefeld

Alle in Krefeld zugelassenen Fahrzeuge tragen das Unterscheidungskürzel KR. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Auswahl:

  • Standardkennzeichen (KR): Wird automatisch zugeteilt, wenn kein Wunschkennzeichen beantragt wird.
  • Wunschkennzeichen KR: Freie Kombination aus Buchstaben und Ziffern innerhalb der zulässigen Zeichenanzahl, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
  • Saisonkennzeichen: Für Fahrzeuge, die nur in einem bestimmten Zeitraum im Jahr genutzt werden. Der Betriebszeitraum (Monat bis Monat) ist auf dem Kennzeichen vermerkt.
  • E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge. Das E am Ende der Kennzeichenkombination ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt in vielen Städten zu Sonderrechten (z. B. Nutzung von Busspuren, kostenfreies Parken in bestimmten Zonen).
  • H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind (Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegend, weitgehend originalgetreuer Zustand). Der Aufpreis für das H-Kennzeichen beträgt 29,00 €.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Die Vielzahl kreisfreier Städte und Landkreise führt dazu, dass die Kfz-Zulassung Krefeld als eigenständige Behörde für den Zulassungsbezirk Krefeld zuständig ist – ohne übergeordneten Landkreis, da Krefeld eine kreisfreie Stadt ist.

Umweltzonen spielen in Nordrhein-Westfalen eine besondere Rolle. In nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen, in die nur Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette einfahren dürfen. Für Krefeld selbst besteht derzeit keine flächendeckende Umweltzone; wer jedoch regelmäßig in benachbarte Städte des Ruhrgebiets fährt, sollte beim Kauf und der Anmeldung eines Fahrzeugs auf die Schadstoffeinstufung achten.

In Köln und Bonn gelten zudem streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und schlechter auf bestimmten Straßenabschnitten. Diese Regelungen basieren auf Gerichtsurteilen und kommunalen Luftreinhalteplänen. Wer mit einem in Krefeld zugelassenen Dieselfahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die aktuelle Schadstoffklasse des Fahrzeugs kennen und bei der Anmeldung entsprechend dokumentieren lassen.

Das E-Kennzeichen genießt in mehreren nordrhein-westfälischen Städten Sonderrechte: Elektrofahrzeuge dürfen auf ausgewiesenen Strecken Busspuren nutzen und profitieren in einigen Kommunen von vergünstigten oder kostenfreien Parkmöglichkeiten. Diese Regelungen sind kommunal unterschiedlich und sollten vor Ort geprüft werden.

Darüber hinaus gilt in NRW wie bundesweit die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) durch zugelassene Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ u. a.). Bei der Erstzulassung eines Neufahrzeugs entfällt die HU zunächst; bei Gebrauchtfahrzeugen muss ein gültiger HU-Nachweis vorliegen oder im Rahmen der Anmeldung nachgereicht werden.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Krefeld

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Krefeld?

Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Umfang der eingereichten Dokumente und der aktuellen Auslastung ab. Sie werden über den Status Ihres Antrags informiert.

Was brauche ich, um ein Auto in Krefeld anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen aktuellen HU-Nachweis (sofern das Fahrzeug nicht neu ist) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland kommen Zoll- und COC-Dokumente hinzu.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Krefeld?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Das Kennzeichen beginnt stets mit dem Kürzel KR für den Zulassungsbezirk Krefeld. Die Beantragung erfolgt direkt im Rahmen des Online-Anmeldeverfahrens hier. Sie können die gewünschte Kombination eingeben und die Verfügbarkeit prüfen lassen. Ist die Kombination frei, wird sie für Ihren Antrag reserviert.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Krefeld?

Alle in Krefeld zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Unterscheidungskürzel KR. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Krefeld und ist bundesweit eindeutig zugeordnet. Ob Standard-, Wunsch-, Saison-, E- oder H-Kennzeichen – das Kürzel KR ist in jedem Fall Bestandteil des Kennzeichens.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Krefeld online an?

Die Anmeldung erfolgt vollständig hier über unser Online-Portal. Sie starten den Antrag, wählen den Fahrzeugtyp, laden Ihre Unterlagen hoch, geben die eVB-Nummer ein, wählen Ihr Kennzeichen und schließen den Vorgang mit der Gebührenzahlung ab. Wir bearbeiten den Antrag und veranlassen die Ausstellung der Zulassungsdokumente. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Krefeld?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 229,00 €
  • Motorrad: 219,00 €
  • Anhänger: 209,00 €
  • Wohnmobil: 259,00 €
  • H-Kennzeichen (Aufpreis): 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antragsverfahrens fällig und ist direkt zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Krefeld geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Krefeld ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war?

Ja. Bei einem Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel nach Krefeld ist eine Ummeldung erforderlich. Das bisherige Kennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden (Kennzeichenmitnahme), oder es wird ein neues KR-Kennzeichen zugeteilt. Für die Ummeldung gelten dieselben Unterlagenvoraussetzungen wie bei einer Erstanmeldung; zusätzlich ist die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I einzureichen.


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Zuständige Zulassungsstelle für Krefeld

Kfz-Zulassung Krefeld

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Tel: 02151-86463200

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr