KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Krefeld

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Krefeld

Krefeld vergibt das Kennzeichenkürzel KR – und die KFZ-Ummeldung wird hier vollständig über unser Online-Portal abgewickelt. Ob Sie nach Krefeld gezogen sind, Ihr Fahrzeug den Halter wechselt oder Sie nach einem Umzug innerhalb der Stadt eine neue Adresse im Fahrzeugschein benötigen: Wir bearbeiten Ihren Vorgang zuverlässig und ohne unnötige Wartezeiten. Die Kfz-Zulassung Krefeld ist die zuständige Stelle für alle Zulassungsangelegenheiten im Stadtgebiet – und über unser Portal erreichen Sie uns direkt.

Eine KFZ-Ummeldung in Krefeld ist kein bürokratischer Aufwand, den Sie auf die lange Bank schieben sollten. Das Gesetz schreibt klare Fristen vor, und wir sorgen dafür, dass Sie den Vorgang schnell, vollständig und rechtssicher abschließen können. Alle nötigen Informationen zu Unterlagen, Kosten, Kennzeichen und Fahrzeugtypen finden Sie hier auf dieser Seite.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Krefeld erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich halter- oder adressbezogene Daten im Fahrzeugregister ändern. Die häufigsten Anlässe im Überblick:

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug den Eigentümer – sei es durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft – muss der neue Halter das Fahrzeug auf seinen Namen ummelden. Dieser Vorgang wird als Halterwechsel in Krefeld bezeichnet und ist einer der häufigsten Gründe für eine KFZ-Ummeldung. Der bisherige Halter wird aus dem Fahrzeugregister ausgetragen, der neue Halter eingetragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vorbesitzer ebenfalls in Krefeld gemeldet war oder aus einer anderen Stadt stammt.

Umzug nach Krefeld

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Krefeld verlegt, muss sein Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist bei uns ummelden. Das Fahrzeug erhält dann – sofern kein bestehendes Kennzeichen beibehalten wird – ein Kennzeichen mit dem Kürzel KR. Das Auto ummelden nach einem Umzug nach Krefeld ist Pflicht und gilt unabhängig davon, ob Sie aus einer Nachbarstadt wie Mönchengladbach oder Duisburg zuziehen oder aus einem anderen Bundesland.

Umzug innerhalb von Krefeld

Auch wer seinen Wohnsitz innerhalb des Stadtgebiets verlegt, ist zur Ummeldung verpflichtet. Die neue Adresse muss im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) korrekt eingetragen sein. Zwar ändert sich das Kennzeichen in diesem Fall nicht, dennoch ist die Aktualisierung der Halterdaten im Fahrzeugregister gesetzlich vorgeschrieben.

Namens- oder Adressänderung

Auch bei einer Namensänderung – etwa nach einer Heirat oder Scheidung – sowie bei sonstigen Änderungen der Halterdaten muss eine Ummeldung erfolgen. Die Fahrzeugdokumente müssen zu jeder Zeit den aktuellen und korrekten Stand widerspiegeln. Wir nehmen diese Änderungen hier direkt entgegen und aktualisieren die Eintragungen entsprechend.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass eine KFZ-Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis zu erfolgen hat. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug – unabhängig davon, ob es sich um einen PKW, ein Motorrad, einen Anhänger oder ein Wohnmobil handelt.

Wer diese KFZ-Ummeldung Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld, dessen Höhe je nach Einzelfall und Dauer der Fristüberschreitung variiert. Zusätzlich können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn im Schadensfall veraltete Halterdaten im Register eingetragen sind. Handeln Sie daher zeitnah – wir bearbeiten Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Krefeld

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es bundesweit möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in eine andere Zulassungsregion mitzunehmen. Wer beispielsweise aus Düsseldorf nach Krefeld zieht, kann sein D-Kennzeichen behalten, sofern es weiterhin reserviert und gültig ist. Ein Kennzeichen mitnehmen beim Umzug nach Krefeld ist damit problemlos möglich – eine Ummeldung auf ein KR-Kennzeichen ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen in Krefeld möchte oder im Rahmen eines Halterwechsels ein frisches Kennzeichen beantragt, kann bei uns ein Wunschkennzeichen Krefeld mit dem Kürzel KR beantragen. Die Buchstaben- und Zahlenkombination ist frei wählbar, sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist und keine unzulässigen Zeichenfolgen enthält. Beim Halterwechsel ist die Vergabe eines Wunschkennzeichens mit KR-Kürzel standardmäßig möglich.

Das bisherige Kennzeichen des Vorbesitzers erlischt mit der Ummeldung automatisch, sofern es nicht ausdrücklich vom neuen Halter übernommen wird – was ebenfalls möglich ist, wenn beide Parteien zustimmen und das Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk verbleibt.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Die Ummeldung eines PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung in Krefeld. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Fahrzeug aus dem Ausland – wir bearbeiten alle gängigen Fahrzeugkonstellationen. Die KFZ-Ummeldung Krefeld Kosten betragen für einen PKW 179,00 €. Darin enthalten sind die Bearbeitungsgebühr sowie die Ausstellung der aktualisierten Zulassungsbescheinigung. Wunschkennzeichen können gegen eine gesonderte Gebühr hinzugebucht werden.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Krefeld gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie beim PKW. Zusätzlich ist jedoch zu prüfen, ob für das Motorrad ein Saisonkennzeichen vergeben wurde. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Betriebsmonate begrenzt und müssen bei einer Ummeldung gegebenenfalls angepasst oder neu beantragt werden. Wer den Betriebszeitraum ändern möchte, kann dies im Rahmen der Ummeldung direkt mit beantragen. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger besitzen eine eigene Zulassungsbescheinigung und sind unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug zugelassen. Das bedeutet: Wechselt das Zugfahrzeug den Halter oder wird umgemeldet, hat das keine automatische Auswirkung auf den Anhänger. Der Anhänger ummelden in Krefeld ist ein separater Vorgang, der gesondert beantragt werden muss. Die Gebühr für die Ummeldung eines Anhängers beträgt 159,00 €. Bitte halten Sie die Zulassungsbescheinigung des Anhängers sowie gegebenenfalls den Nachweis über die Hauptuntersuchung bereit.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Krefeld sind einige Besonderheiten zu beachten. Wohnmobile werden zulassungsrechtlich nach ihrer Gewichtsklasse eingestuft, was sich auf Gebühren und technische Auflagen auswirken kann. Prüfen Sie vor der Ummeldung, ob das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs korrekt in den Fahrzeugdokumenten eingetragen ist. Darüber hinaus ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 relevant. Diese Prüfung muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden – stellen Sie sicher, dass ein aktuelles Prüfprotokoll vorliegt, da veraltete Nachweise den Zulassungsvorgang verzögern können. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Wohnsitzwechsel ummelden möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung oder Nachweis des neuen Wohnsitzes)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (sofern noch nicht vorhanden)
  • Hauptuntersuchungsnachweis (HU-Bericht, sofern fällig)
  • Bei Wohnmobilen mit Gasanlage: aktuelles G-607-Prüfprotokoll

Bei Halterwechsel

Beim Kauf oder sonstigen Eigentümerwechsel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgefüllt und vom Vorbesitzer unterzeichnet)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (vom Vorbesitzer ausgehändigt)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Hauptuntersuchungsnachweis (sofern fällig)
  • Bei Wohnmobilen: aktuelles G-607-Prüfprotokoll (sofern Gasanlage vorhanden)

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und lesbar vorliegen. Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.


Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Das bedeutet: Im direkten Umfeld von Krefeld existieren zahlreiche eigenständige Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln – darunter ME (Mettmann), MG (Mönchengladbach), NE (Rhein-Kreis Neuss) und VIE (Viersen). Diese Nähe führt dazu, dass Fahrzeughalter bei einem Umzug über Kreisgrenzen hinweg besonders häufig mit der Frage konfrontiert sind, ob und wie sie ihr bisheriges Kennzeichen behalten können.

Ein weiteres landesspezifisches Merkmal betrifft die Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen. In nahezu allen Großstädten des Landes – darunter Städte im Ruhrgebiet, aber auch Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster – bestehen ausgewiesene Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit gültiger Umweltplakette fahren dürfen. Wer sein Fahrzeug in Krefeld ummelden möchte und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte prüfen, ob das Fahrzeug über die erforderliche grüne Umweltplakette verfügt. Fahrzeuge ohne entsprechende Einstufung dürfen diese Zonen nicht befahren.

Darüber hinaus gelten in Köln und Bonn streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen. Wer ein Dieselfahrzeug in Krefeld ummelden möchte und plant, regelmäßig in diese Städte zu fahren, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen und prüfen, ob Fahrverbote relevant sein könnten. Diese Informationen sind in der Zulassungsbescheinigung und im Fahrzeugregister hinterlegt.

Schließlich ist in NRW die Verknüpfung zwischen Einwohnermeldeamt und Kfz-Zulassung besonders eng geregelt: Eine Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt löst keine automatische Ummeldung des Fahrzeugs aus. Beides sind separate Vorgänge, die unabhängig voneinander durchgeführt werden müssen.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Krefeld

Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Krefeld?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: Für einen PKW berechnen wir 179,00 €, für ein Motorrad 169,00 €, für einen Anhänger 159,00 € und für ein Wohnmobil 209,00 €. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für ein Wunschkennzeichen oder die Ausstellung neuer Kennzeichenschilder.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nach Krefeld behalten?

Ja. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, das Kennzeichen einer anderen Zulassungsregion beizubehalten. Sie müssen nicht zwingend auf ein KR-Kennzeichen umsteigen. Wir übernehmen das bisherige Kennzeichen in den neuen Datensatz, sofern es gültig und reserviert ist.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche durchführe?

Die gesetzliche Frist beträgt eine Woche gemäß § 27 FZV. Bei Fristüberschreitung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis zu veranlassen.

Kann ich bei einem Halterwechsel ein Wunschkennzeichen mit KR beantragen?

Ja. Im Rahmen eines Halterwechsels kann ein Wunschkennzeichen Krefeld mit dem Kürzel KR beantragt werden. Die gewünschte Kombination muss verfügbar und zulässig sein. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen des Antragsverfahrens.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden, wenn ich mein Auto bereits umgemeldet habe?

Ja. Ein Anhänger ist zulassungsrechtlich ein eigenständiges Fahrzeug mit eigener Zulassungsbescheinigung. Die Ummeldung des Zugfahrzeugs hat keine Auswirkung auf den Anhänger. Beides muss gesondert beantragt werden.

Benötige ich für die Ummeldung meines Wohnmobils ein aktuelles Gasprüfprotokoll?

Wenn Ihr Wohnmobil über eine Gasanlage verfügt, ist ein aktuelles Prüfprotokoll nach G 607 erforderlich. Veraltete oder abgelaufene Nachweise können die Bearbeitung verzögern. Bitte stellen Sie sicher, dass das Protokoll zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung der KFZ-Ummeldung?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Aufkommen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Unvollständige Anträge werden zur Nachbesserung zurückgegeben, was zu Verzögerungen führt.

Gilt die Ummeldepflicht auch bei einer Namensänderung nach der Heirat?

Ja. Auch eine Namensänderung – etwa durch Heirat oder Scheidung – zieht eine Pflicht zur Aktualisierung der Fahrzeugdaten nach sich. Die Zulassungsbescheinigung muss den aktuellen Namen des Halters ausweisen. Wir nehmen diese Änderung im Rahmen einer regulären Ummeldung vor.


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Zuständige Zulassungsstelle für Krefeld

Kfz-Zulassung Krefeld

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Tel: 02151-86463200

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr