Kurzzeitkennzeichen in Krefeld
Für das Kurzzeitkennzeichen in Krefeld benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch bekannt als 5-Tage-Kennzeichen – wird von der Kfz-Zulassung Krefeld als temporäres Kennzeichen mit dem Kürzel KR ausgegeben und berechtigt dazu, ein nicht zugelassenes Fahrzeug befristet im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Es gilt ausschließlich für Überführungsfahrten, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung – nicht für den dauerhaften Betrieb eines Fahrzeugs.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist an ein bestimmtes Fahrzeug gekoppelt und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Tage ab dem auf dem Kennzeichen aufgedruckten Startdatum. Nach Ablauf dieser Frist ist das Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.
Wir stellen das Kurzzeitkennzeichen Krefeld vollständig online aus. Der gesamte Antragsprozess läuft digital ab – ohne Behördengang, ohne Wartezeit vor Ort.
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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Der Ablauf zur Beantragung Ihres Kurzzeitkennzeichens in Krefeld ist klar strukturiert und vollständig online durchführbar:
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor Beginn des Antrags alle erforderlichen Dokumente bereit. Dazu gehören Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, ein gültiges Ausweisdokument, die eVB-Nummer sowie gegebenenfalls der HU-Nachweis. Eine vollständige Übersicht finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.
Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Rufen Sie unser Online-Formular auf und geben Sie alle fahrzeug- und personenbezogenen Daten ein. Wählen Sie den gewünschten Starttag der Gültigkeit sowie den Fahrzeugtyp. Das System berechnet automatisch die anfallende Gebühr.
Schritt 3 – eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung ein. Ohne gültige eVB-Nummer kann das Kurzzeitkennzeichen nicht ausgestellt werden. Die eVB erhalten Sie direkt bei Ihrem Versicherungsanbieter.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags sicher und bargeldlos entrichtet. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen).
Schritt 5 – Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenplakette mit aufgedrucktem Gültigkeitszeitraum. Das Kennzeichen wird Ihnen zugestellt oder steht zum Abholen bereit – je nach gewählter Option im Antrag.
Schritt 6 – Fahrzeug bewegen Das Kennzeichen wird am Fahrzeug angebracht. Ab dem eingetragenen Startdatum ist das Fahrzeug für maximal fünf Tage im deutschen Straßenverkehr zugelassen. Führen Sie die Zulassungsbescheinigung stets mit.
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Erforderliche Unterlagen
Für das Kurzzeitkennzeichen in Krefeld sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, als Scan oder Foto)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Teil II) – bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – fahrzeugspezifisch, von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und eine gültige HU vorliegt
- Bei Anhängern: Angabe des zulässigen Gesamtgewichts
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C
- Bei Vollmacht: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Kopie von dessen Ausweisdokument
Alle Unterlagen werden digital hochgeladen. Es sind keine Originale per Post einzusenden, sofern nicht gesondert angefordert.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Es wird typischerweise für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, die Überführung nach einer Reparatur oder für eine Probefahrt benötigt. Die Gebühr für PKW und Autos beträgt 179,00 €. Das Kennzeichen trägt das Krefelder Kürzel KR und ist mit dem aufgedruckten Ablaufdatum versehen.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Krefeld wird besonders häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn Fahrzeuge nach der Winterpause überführt oder nach dem Kauf zum Hauptwohnsitz gebracht werden. Für Motorräder ist eine fahrzeugspezifische eVB-Nummer erforderlich – eine allgemeine PKW-Versicherungsbestätigung gilt nicht. Die Kennzeichengröße entspricht dem Motorradformat. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen hinsichtlich der Fahrzeugpapiere. Geben Sie das Gesamtgewicht im Antrag korrekt an, da dies für die Bearbeitung relevant ist. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Für Wohnmobile gilt das Kurzzeitkennzeichen Krefeld mit einer Gebühr von 199,00 €. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zwingend anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen erfordern den Nachweis einer Fahrerlaubnisklasse C1 oder C. Ohne entsprechenden Führerscheinnachweis kann das Kennzeichen für schwere Wohnmobile nicht ausgestellt werden.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen begrenzt. Das Startdatum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind damit nicht gestattet. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Voraussetzungen erfüllt.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist fest an das im Antrag angegebene Fahrzeug (identifiziert über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer) gekoppelt. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist ausgeschlossen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Wer ein Kurzzeitkennzeichen beantragt, muss grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachweisen können. Das Fahrzeug muss den Anforderungen an die Verkehrssicherheit entsprechen.
Eine Ausnahme besteht für Fahrten, die ausschließlich zur nächstgelegenen Prüfstelle führen, um dort die HU durchführen zu lassen. In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden – die Fahrtroute ist dabei auf den direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken. Jede darüber hinausgehende Nutzung des Fahrzeugs ist unzulässig.
Geben Sie im Antrag an, ob eine gültige HU vorliegt oder ob das Kennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle benötigt wird. Die Angaben werden geprüft.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur Deutschlands. Das bedeutet: In unmittelbarer Nähe zu Krefeld befinden sich zahlreiche weitere Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel KR wird ausschließlich über die Kfz-Zulassung Krefeld ausgegeben und ist an den Zulassungsbezirk Krefeld gebunden.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen durch Nordrhein-Westfalen fährt, muss die Umweltzonen beachten, die in nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster ausgewiesen sind. Für die Einfahrt in diese Umweltzonen ist eine gültige Umweltplakette erforderlich. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt diese nicht.
Darüber hinaus bestehen in Köln und Bonn streckenbezogene Diesel-Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen. Wer mit einem Diesel-Fahrzeug und Kurzzeitkennzeichen durch diese Städte fährt, muss prüfen, ob das Fahrzeug von den Fahrverboten betroffen ist. Die Abgasnorm des Fahrzeugs ist dem Fahrzeugschein zu entnehmen.
Planen Sie Ihre Überführungsroute durch NRW entsprechend und informieren Sie sich vorab über die geltenden Einschränkungen auf der jeweiligen Strecke.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Krefeld
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Krefeld gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum für maximal fünf Kalendertage gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Benötigen Sie mehr Zeit, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Fahrten ins europäische oder außereuropäische Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das andere Voraussetzungen und eine andere Gültigkeitsdauer hat.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen Krefeld je nach Fahrzeugtyp?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW und Autos kosten 179,00 €, Motorräder 129,00 €, Anhänger 139,00 € und Wohnmobile 199,00 €. Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig.
Benötige ich eine eigene Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Für das Kurzzeitkennzeichen ist eine fahrzeugspezifische Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer, die Ihnen Ihr Versicherungsanbieter mitteilt. Ohne gültige eVB-Nummer kann das Kennzeichen nicht ausgestellt werden.
Kann ein Kurzzeitkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge gleichzeitig genutzt werden?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug. Eine Nutzung für mehrere Fahrzeuge oder eine Übertragung ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Was gilt, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige HU darf das Fahrzeug grundsätzlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Ausnahme gilt für die direkte Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle zur Durchführung der Hauptuntersuchung. Das Kurzzeitkennzeichen kann in diesem Fall ausgestellt werden, jedoch ist die Nutzung strikt auf diese Fahrt zu beschränken.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch kurzfristig beantragen?
Die Beantragung ist online jederzeit möglich. Beachten Sie jedoch, dass für die Zustellung des Kennzeichens eine gewisse Vorlaufzeit einzuplanen ist. Wählen Sie das Startdatum so, dass das Kennzeichen rechtzeitig vorliegt. Bei dringendem Bedarf empfehlen wir, die Beantragung frühzeitig einzuleiten.