Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Worms

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen in Worms

Für das Kurzzeitkennzeichen in Worms benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Worms genannt – wird von der Kfz-Zulassung Worms ausgestellt und trägt das Kennzeichenkürzel WO mit einem aufgedruckten Ablaufdatum. Es berechtigt dazu, ein noch nicht oder nicht mehr zugelassenes Fahrzeug befristet im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen – etwa zur Überführung nach einem Kauf, für eine Probefahrt oder zum Transport zu einer Werkstatt.

Wir stellen das Kurzzeitkennzeichen Worms vollständig online aus. Sie müssen dafür nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen. Nach erfolgreicher Antragstellung und Zahlung erhalten Sie alle notwendigen Dokumente digital zugestellt.

Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →


Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Worms benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Worms ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten nach einem Fahrzeugkauf, wenn das Fahrzeug noch nicht auf den neuen Halter zugelassen ist
  • Probefahrten bei Privatverkäufen oder beim Händler, bei denen das Fahrzeug keine eigene Zulassung besitzt
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zu einer Werkstatt mit einem abgemeldeten Fahrzeug
  • Rückführungen von Fahrzeugen nach einer Reparatur oder Restaurierung
  • Saisonale Überführungen, etwa wenn ein Motorrad oder Wohnmobil nach dem Winter an einen neuen Standort gebracht werden soll

Das Kurzzeitkennzeichen Worms ist an ein konkretes Fahrzeug gebunden und darf ausschließlich für die bei der Beantragung angegebenen Fahrten genutzt werden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Dauerkennzeichen und ersetzt keine reguläre Zulassung.


Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine kleinteilige Zulassungsstruktur aus: Das Bundesland verfügt über zahlreiche Landkreise mit eigenen Kennzeichenkürzeln, was bei Überführungsfahrten innerhalb des Landes zu beachten ist. Das Kürzel WO steht ausschließlich für den Zulassungsbezirk Worms. Wer ein Fahrzeug aus einem anderen rheinland-pfälzischen Bezirk überführt – etwa aus dem Raum Mainz (MZ), Ludwigshafen (LU) oder Koblenz (KO) – benötigt in jedem Fall ein für das jeweilige Fahrzeug ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen des zuständigen Bezirks oder kann das Fahrzeug mit einem bundesweit gültigen Kurzzeitkennzeichen bewegen, sofern dieses korrekt beantragt wurde.

Ein weiterer Vorteil in Rheinland-Pfalz: Es existieren keine flächendeckenden Umweltzonen wie in einigen anderen Bundesländern. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen in der Regel keine zusätzlichen Umweltplaketten benötigen, um innerörtliche Bereiche zu befahren. Lokale Einschränkungen einzelner Kommunen sind jedoch stets gesondert zu prüfen.

Für Fahrten, die über die Landesgrenzen hinausgehen, gilt: Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für das Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen, das gesondert beantragt werden muss und andere Gültigkeitsregeln besitzt.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist gesetzlich auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen begrenzt. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt und damit für Kontrollbehörden jederzeit sichtbar. Folgende Einschränkungen gelten verbindlich:

  • Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist fest an das bei der Beantragung angegebene Fahrzeug (Fahrzeugidentifikationsnummer) gebunden. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.
  • Räumliche Beschränkung: Die Nutzung ist ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Für Auslandsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
  • Zeitliche Beschränkung: Nach Ablauf der fünf Tage erlischt die Gültigkeit automatisch. Eine Verlängerung ist nicht möglich; in diesem Fall muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
  • Versicherungspflicht: Für die gesamte Gültigkeitsdauer muss ein gültiger Versicherungsschutz über eine eVB-Nummer nachgewiesen werden. Fahrten ohne gültige eVB sind nicht erlaubt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Worms sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Vollmacht: zusätzlich Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – bei Neufahrzeugen: COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers
  • Hauptuntersuchungsnachweis (HU) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und eine gültige HU vorliegt
  • Bei Anhängern: Nachweis über das zulässige Gesamtgewicht
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis der entsprechenden Führerscheinklasse (C1 oder C)
  • Bei Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters

Alle Unterlagen sind im Rahmen des Online-Antrags digital einzureichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Scans oder Fotos der Dokumente gut lesbar sind.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Worms ist die Überführung eines PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf von privat, Abholung beim Händler oder Rückführung nach einer Reparatur – das 5-Tage-Kennzeichen Worms ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr für den notwendigen Zeitraum. Für PKW gelten die Standardgebühren von 179,00 €. Bei der Beantragung ist die vollständige Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) anzugeben.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Worms weist einige Besonderheiten auf. Aufgrund der kleineren Kennzeichengröße bei Motorrädern wird ein entsprechend angepasstes Format ausgestellt. Besonders relevant ist das Kurzzeitkennzeichen zu Beginn der Motorradsaison, wenn Maschinen nach der Winterpause überführt oder nach einem Kauf abgeholt werden. Für die eVB-Nummer ist darauf zu achten, dass diese explizit für ein Motorrad ausgestellt wurde, da Versicherungsschutz und Fahrzeugklasse übereinstimmen müssen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Worms erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier gelten vereinfachte Regelungen hinsichtlich der Nachweispflichten. Dennoch ist auch in diesem Fall eine eVB-Nummer vorzulegen. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Beim Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Worms ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs bereits bei der Antragstellung korrekt anzugeben, da dies sowohl die Gebühren als auch die versicherungsrechtlichen Anforderungen beeinflusst. Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ist zudem der Nachweis der Führerscheinklasse C1 oder C erforderlich. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 199,00 € und liegt damit über dem PKW-Tarif, da Fahrzeuge dieser Klasse einer gesonderten Kategorisierung unterliegen.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen, sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist. Der HU-Nachweis muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht abgelaufen sein.

Eine Ausnahme von der Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht besteht in folgendem Fall: Wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächstgelegenen Prüfstelle gefahren werden soll, um dort die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen, kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. In diesem Fall ist die geplante Route und der Zweck der Fahrt bei der Beantragung entsprechend anzugeben. Für alle anderen Fahrten – Probefahrten, Überführungen, Werkstattfahrten ohne HU-Zweck – ist eine gültige HU zwingend erforderlich.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit: Personalausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere und ggf. HU-Nachweis. Scannen oder fotografieren Sie die Dokumente in gut lesbarer Qualität.

Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrzeugidentifikationsnummer, gewünschtes Startdatum sowie Ihre persönlichen Daten an.

Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie alle geforderten Dokumente direkt im Antragsportal hoch. Achten Sie auf Vollständigkeit – fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Schritt 4: Gebühr bezahlen Begleichen Sie die Gebühr entsprechend Ihrem Fahrzeugtyp online. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.

Schritt 5: Dokumente erhalten Nach Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Worms erhalten Sie Ihre Zulassungsdokumente und den Kennzeichencode digital zugestellt. Das Kennzeichen selbst wird Ihnen per Post zugesandt oder steht zur Abholung bereit – je nach gewählter Option im Antrag.

Schritt 6: Fahrt antreten Bringen Sie das Kurzzeitkennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an und bewahren Sie alle Begleitdokumente während der Fahrt im Fahrzeug auf. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal fünf Tage gültig.

Die Kfz-Zulassung Worms ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag – Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Worms

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Worms gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal fünf Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, ist ein neues Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Was kosten Kurzzeitkennzeichen Worms je nach Fahrzeugtyp?

Die Kurzzeitkennzeichen Worms Kosten sind nach Fahrzeugtyp gestaffelt: Für einen PKW beträgt die Gebühr 179,00 €, für ein Motorrad 129,00 €, für einen Anhänger 139,00 € und für ein Wohnmobil 199,00 €. In diesen Beträgen sind alle anfallenden Verwaltungsgebühren enthalten.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung in ein anderes Land – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das separat beantragt werden muss und andere Gültigkeitsvoraussetzungen hat.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene Versicherung?

Ja. Die Kurzzeitkennzeichen Worms Versicherung ist Pflicht. Sie benötigen für jeden Antrag eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie bei einem Kfz-Versicherer Ihrer Wahl erhalten. Ohne gültige eVB kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Achten Sie darauf, dass die eVB für den korrekten Fahrzeugtyp ausgestellt ist.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen?

Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen ist immer an ein spezifisches Fahrzeug gebunden, das bei der Beantragung durch seine Fahrzeugidentifikationsnummer eindeutig bezeichnet wird. Die Nutzung desselben Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug grundsätzlich nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden – mit einer Ausnahme: Wenn die Fahrt ausschließlich zur nächstgelegenen Prüfstelle zum Zweck der HU-Abnahme erfolgt, ist die Ausstellung auch ohne gültige HU möglich. Dieser Zweck ist bei der Antragstellung anzugeben und muss der tatsächlichen Nutzung entsprechen.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen, ohne die Zulassungsstelle aufzusuchen?

Ja. Wir ermöglichen die vollständige Online-Beantragung des Kurzzeitkennzeichens in Worms. Sie laden alle erforderlichen Unterlagen digital hoch, zahlen die Gebühr online und erhalten Ihre Dokumente zugestellt. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Worms ist für den Standardfall nicht erforderlich.


Kurzzeitkennzeichen in Worms – jetzt online beantragen →

Zuständige Zulassungsstelle für Worms

Kfz-Zulassung Worms

Folzstr. 5

67547 Worms

Tel: 06241-853-3737

E-Mail: sicherheitundordnung@worms.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr