KFZ-Anmeldung in Worms
Die KFZ-Anmeldung in Worms kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß mit einem WO-Kennzeichen zugelassen wird. Zuständig für die Kfz-Zulassung Worms ist die Kfz-Zulassung Worms, die den gesamten Zulassungsbezirk abdeckt. Alle Unterlagen, Fahrzeugtypen und Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite – damit Sie wissen, was Sie brauchen, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz unterscheidet sich in einigen verwaltungsrechtlichen Punkten von anderen Bundesländern, die bei der Fahrzeuganmeldung relevant sind.
Keine flächendeckenden Umweltzonen: Anders als etwa in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg gibt es in Rheinland-Pfalz keine großflächig ausgewiesenen Umweltzonen. Das bedeutet, dass für die Anmeldung eines Fahrzeugs in Worms keine Feinstaubplakette als Zulassungsvoraussetzung geprüft wird. Dennoch empfehlen wir, die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren zu prüfen, da diese für die Kfz-Steuerberechnung relevant ist.
Vielfalt der Kennzeichenbezirke: Rheinland-Pfalz ist in zahlreiche eigenständige Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln unterteilt. Worms führt das Kürzel WO, das historisch mit der Stadt verbunden ist und seit der Wiedereinführung der Altkennzeichen im Jahr 2013 wieder vergeben wird. Benachbarte Bezirke wie Alzey-Worms (AZW), Mainz (MZ) oder der Rhein-Pfalz-Kreis (RP) haben eigene Zuständigkeiten – für Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Zulassungsbezirk Worms ist ausschließlich die Kfz-Zulassung Worms zuständig.
Größte Zulassungsbezirke in Rheinland-Pfalz: Die bevölkerungsreichsten Zulassungsstellen des Landes befinden sich in Mainz, Ludwigshafen und Koblenz. Der Zulassungsbezirk Worms ist ein eigenständiger Stadtkreis mit eigener Verwaltungsstruktur und eigenem Kennzeichenkürzel – ein Merkmal, das nicht allen kreisfreien Städten des Landes zukommt.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen: In Rheinland-Pfalz gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) des Bundes, ergänzt durch landesspezifische Verwaltungsvorschriften. Die Bearbeitungsfristen und Gebührenordnungen sind landesweit einheitlich geregelt, werden aber durch die jeweilige Zulassungsbehörde vor Ort vollzogen. Wir verarbeiten Ihre Antragsunterlagen nach diesen verbindlichen Vorgaben.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Antragsteller und Fahrzeugtyp. Nachfolgend finden Sie eine vollständige Übersicht.
Privatpersonen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (bei abweichendem Wohnort)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neuzulassung der COC-Nachweis vom Hersteller
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihres Kfz-Versicherers
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU-Bescheinigung), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Kontoverbindung)
- Bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis empfohlen
Gewerbetreibende
Gewerbliche Antragsteller reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Unterschriftsberechtigung, Prokura)
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens
- Alle unter Privatpersonen genannten fahrzeugbezogenen Unterlagen
Bei Bevollmächtigung
Wenn eine andere Person die Anmeldung stellvertretend durchführt:
- Vollmacht im Original, handschriftlich unterzeichnet durch den Fahrzeugeigentümer
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Kopie des Ausweisdokuments des Vollmachtgebers
- Alle übrigen fahrzeugbezogenen Unterlagen
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Antragstyp, den wir bearbeiten. Beim Neuwagenkauf liefert der Händler in der Regel den COC-Nachweis (Certificate of Conformity) mit, der die EG-Typgenehmigung belegt. Bei einem Gebrauchtwagenkauf sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zwingend erforderlich.
Für PKW im Zulassungsbezirk Worms wird ein WO-Kennzeichen vergeben. Auf Wunsch können Sie ein Wunschkennzeichen WO beantragen – mit einer selbst gewählten Buchstaben-Zahlen-Kombination, sofern diese noch verfügbar ist. Die Gebühr für die Anmeldung eines PKW beträgt 229,00 €.
Motorrad
Die Anmeldung eines Motorrads folgt denselben Grundanforderungen wie beim PKW, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Die eVB-Nummer muss speziell für ein Motorrad ausgestellt sein, da Versicherungsklassen nach Hubraum (ccm) und Motorleistung (kW) berechnet werden. Diese Angaben müssen mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
Beliebt bei Motorradfahrern in der Region ist das Saisonkennzeichen, das die Nutzung auf einen festgelegten Zeitraum (z. B. März bis Oktober) beschränkt und in dieser Zeit Versicherungs- und Steuerpflicht auslöst. Außerhalb der Saison ruhen beide Pflichten automatisch. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenständiges Kennzeichen – auch wenn sie dauerhaft an ein Zugfahrzeug gekoppelt werden. Für die Anmeldung ist die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern relevant: Ungebremste Anhänger dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten; darüber hinaus ist eine Auflaufbremse vorgeschrieben.
Zudem sind die Führerscheinklassen zu berücksichtigen: Für schwere Anhängerkombinationen (über 3,5 t Gesamtzuggewicht) ist die Klasse BE oder höher erforderlich. Die entsprechenden Angaben werden bei der Anmeldung geprüft. Die Gebühr für die Zulassung eines Anhängers beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Bei Wohnmobilen ist die Gewichtsklasse ein zentrales Kriterium. Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden wie ein PKW behandelt; darüber gelten erweiterte Anforderungen, unter anderem hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse (C1 oder C).
Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 (DVGW-Arbeitsblatt) als Pflichtnachweis bei der Erstzulassung einzureichen. Liegt kein gültiger Prüfnachweis vor, kann die Zulassung nicht erteilt werden. Auch bei Wohnmobilen ist ein Saisonkennzeichen möglich und wird von Freizeitfahrern häufig gewählt. Die Gebühr für die Zulassung eines Wohnmobils beträgt 259,00 €.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer von Ihrem Versicherer aktuell und für das jeweilige Fahrzeug ausgestellt ist.
Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Füllen Sie unser Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugdaten, Halterdaten und – falls gewünscht – Ihre Wunschkennzeichen-Kombination mit dem Kürzel WO an.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto direkt in unser System hoch. Die Dateiformate PDF, JPG und PNG werden akzeptiert.
Schritt 4 – Antrag prüfen und absenden Überprüfen Sie alle Angaben auf Richtigkeit und senden Sie den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
Schritt 5 – Bearbeitung durch uns Wir prüfen Ihre Unterlagen und bearbeiten den Antrag. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten nehmen wir über die von Ihnen angegebene Kontaktadresse Verbindung auf.
Schritt 6 – Zulassungsdokumente und Kennzeichen Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie – sofern noch nicht vorhanden – die Zulassungsnummer zur Fertigung der Kennzeichenschilder. Die Schilder können bei einem zugelassenen Schilderpräger Ihrer Wahl hergestellt werden.
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Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Worms
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Worms?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständig vorliegenden Dokumenten bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungsdauer entsprechend. Wir empfehlen, alle Unterlagen sorgfältig vorab zu prüfen.
Was brauche ich, um ein Auto in Worms anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. COC-Nachweis bei Neuwagen), eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers, den aktuellen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug ein.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Worms?
Ein Wunschkennzeichen WO ermöglicht es Ihnen, innerhalb der verfügbaren Kombinationen eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Folge zu wählen – zum Beispiel WO-AB 123. Die Kombination muss verfügbar und regelkonform sein (maximal acht Zeichen insgesamt). Sie geben Ihre Wunschkombination direkt im Online-Antrag an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen Ihnen das Ergebnis mit.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Worms?
Fahrzeuge, die im Zulassungsbezirk Worms zugelassen werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel WO. Dieses Kürzel steht historisch für die Stadt Worms und wurde nach der Liberalisierung der Kennzeichenvergabe im Jahr 2013 als Altkennzeichen wiedereingeführt. Das WO-Kennzeichen gilt ausschließlich für Fahrzeuge, deren Halter ihren Haupt- oder Betriebssitz im Zulassungsbezirk Worms haben.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Worms online an?
Die KFZ-Anmeldung in Worms kann vollständig über unser Online-Portal durchgeführt werden. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und senden den Antrag ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die erforderlichen Zulassungsdokumente aus. Ein persönliches Erscheinen bei einer Behörde ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Worms?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| Aufpreis H-Kennzeichen | 29,00 € |
Die Gebühren sind bei Antragstellung fällig. Hinzu kommen ggf. die Kosten für die Kennzeichenschilder beim Schilderpräger, die separat berechnet werden.
Wann hat die Zulassungsstelle in Worms geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Worms ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir Ihren Antrag vollständig online bearbeiten, sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden. Ihr Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
Kann ich auch ein Saisonkennzeichen in Worms beantragen?
Ja. Saisonkennzeichen werden für PKW, Motorräder und Wohnmobile vergeben und sind besonders für Fahrzeuge geeignet, die nicht ganzjährig genutzt werden. Sie legen bei der Anmeldung einen festen Betriebszeitraum fest (mindestens zwei, höchstens elf Monate pro Jahr). Außerhalb dieses Zeitraums ruhen Versicherungspflicht und Kfz-Steuerpflicht automatisch. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel WO und kann auf Wunsch als Wunschkennzeichen ausgeführt werden.