KFZ-Anmeldung in Regensburg
Die KFZ-Anmeldung in Regensburg kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang und ohne Wartezeit vor Ort. Ob Neuwagen, Gebrauchtkauf, importiertes Fahrzeug oder Wiederzulassung nach einer Stilllegung: Wir bearbeiten Ihren Antrag digital und vollständig. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Regensburg Stadt. Das ausgegebene Kennzeichen trägt das Kürzel R – gültig für alle Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Stadtgebiet Regensburg.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs läuft bei uns in einem klar strukturierten Prozess ab. Sie müssen keine Unterlagen postalisch einsenden oder persönlich erscheinen.
Schritt 1 – Fahrzeugtyp und Kennzeichenwunsch wählen Wählen Sie zunächst den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) und geben Sie an, ob Sie ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel R beantragen möchten.
Schritt 2 – Unterlagen digital hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Die genaue Liste der benötigten Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt. Achten Sie auf gut lesbare Abbildungen.
Schritt 3 – Fahrzeugdaten eingeben Tragen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die Daten aus der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung ein.
Schritt 4 – Antrag prüfen und absenden Überprüfen Sie alle Angaben und senden Sie den Antrag ab. Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Schritt 5 – Bearbeitung und Bescheid Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsdokumente aus. Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie – sofern beantragt – die Kennzeichenreservierung werden Ihnen auf dem angegebenen Weg übermittelt.
Schritt 6 – Kennzeichen und Stempelplakette Nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie die Angaben zur Abholung oder Zustellung Ihrer Kennzeichen und der TÜV-Plakette. Das Fahrzeug ist damit im Stadtgebiet Regensburg ordnungsgemäß zugelassen.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (aktuell und gültig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtkäufen vom Vorhalter
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – im Original oder als beglaubigte Kopie
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
- HU-Nachweis (gültige Hauptuntersuchung, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (zugunsten des Finanzamts)
- Bei Fahrzeugen aus dem Ausland: COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder Einzelgenehmigung
Gewerbetreibende
Gewerbliche Halter reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung der handelnden Person
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern steuerlich relevant
- Alle unter „Privatpersonen" genannten Fahrzeugdokumente
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind zusätzlich erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (im Original)
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Eigener Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei uns. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen aus privater Hand – der Ablauf ist identisch. Bei einem Neuwagen liegt in der Regel bereits eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vor, die die EG-Typgenehmigung belegt. Bei einem Gebrauchtkauf ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II auf den neuen Halter umgeschrieben wird.
Für PKW mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet wird das Kennzeichen R vergeben. Ein Wunschkennzeichen R – also eine selbst gewählte Buchstaben-Zahlen-Kombination mit dem Kürzel R – kann direkt im Antragsverfahren reserviert werden. Die Gebühr für die PKW-Anmeldung beträgt 229,00 €.
Motorrad
Motorräder werden mit denselben Grunddokumenten angemeldet. Besonderheiten ergeben sich aus der Versicherungspflicht: Die eVB-Nummer muss explizit für das jeweilige Motorrad ausgestellt sein, da Motorradversicherungen häufig fahrzeugspezifisch kalkuliert werden – Hubraum und Leistung (kW) sind dabei maßgeblich.
Beliebt ist bei Motorrädern das Saisonkennzeichen, das eine Zulassung nur für bestimmte Monate des Jahres vorsieht. Das Kennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel R. Die Nutzung außerhalb des zugelassenen Zeitraums ist nicht gestattet. Die Anmeldegebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – auch wenn sie dauerhaft an ein bestimmtes Zugfahrzeug gekoppelt werden. Relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern: Ungebremste Anhänger sind auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg begrenzt; gebremste Anhänger können darüber hinausgehen, erfordern aber entsprechende Nachweise zur Bremsanlage.
Für das Führen von Anhängern gelten je nach Gesamtzuggewicht unterschiedliche Führerscheinklassen (B, BE, C, CE). Diese Angaben sind für die Zulassung selbst nicht entscheidend, sollten aber bei der Fahrzeugauswahl berücksichtigt werden. Die Anmeldegebühr für Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile werden nach Gewichtsklassen unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterliegen den gleichen Regelungen wie PKW. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fallen in die Kategorie der schweren Kraftfahrzeuge und erfordern ggf. zusätzliche technische Nachweise sowie eine andere Führerscheinklasse.
Seit Juni 2025 ist bei der Erstzulassung von Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das entsprechende Prüfprotokoll ist den Zulassungsunterlagen beizufügen. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen mit dem Kürzel R möglich. Die Anmeldegebühr beträgt 259,00 €.
Besonderheiten in Bayern
Bayern ist das flächenmäßig größte deutsche Bundesland und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Allein im Großraum Regensburg existieren mehrere solcher Bezirke – der Stadtkreis Regensburg mit dem Kürzel R ist davon klar abzugrenzen.
Umweltzone Regensburg: Das Stadtgebiet Regensburg verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone. Fahrzeuge, die dort im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden sollen, benötigen mindestens die grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4). Dies ist bei der Anmeldung zu berücksichtigen, insbesondere bei älteren Fahrzeugen oder Importen ohne deutsche Typgenehmigung. Ähnliche Regelungen gelten in Bayern auch für München (mit besonders strenger Regelung), Augsburg und Nürnberg.
Kraftfahrzeugsteuer in Bayern: Die Kraftfahrzeugsteuer wird bundeseinheitlich durch das Finanzamt erhoben, jedoch über das SEPA-Lastschriftverfahren im Zuge der Zulassung eingerichtet. In Bayern ist die Finanzbehörde direkt in den Zulassungsprozess eingebunden, was eine nahtlose Abwicklung ermöglicht.
H-Kennzeichen: Historische Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und weitgehend dem Originalzustand entsprechen, können in Bayern mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden. Für das H-Kennzeichen fällt ein Aufpreis von 29,00 € auf die reguläre Zulassungsgebühr an. Ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV oder DEKRA) ist Voraussetzung.
Hauptuntersuchungsintervalle: In Bayern gelten die bundesweiten HU-Intervalle. Fahrzeuge, die neu zugelassen werden, erhalten in der Regel eine Frist von 36 Monaten bis zur ersten Hauptuntersuchung. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der bestehende HU-Nachweis zu übertragen.
Zulassungsbezirke im Umland: Wer seinen Wohnsitz außerhalb des Stadtgebiets hat – etwa in den angrenzenden Landkreisen – fällt unter einen anderen Zulassungsbezirk mit eigenem Kennzeichenkürzel. Die Kfz-Zulassung Regensburg Stadt ist ausschließlich für Personen und Betriebe mit Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz im Stadtgebiet Regensburg zuständig.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Regensburg
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Regensburg?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Da der gesamte Prozess online abgewickelt wird, entfallen Wartezeiten durch Terminvergabe oder Schalterbesuch. Eine genaue Bearbeitungszeit hängt vom Fahrzeugtyp und der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab.
Was brauche ich, um ein Auto in Regensburg anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, einen gültigen HU-Nachweis (bei Gebrauchtfahrzeugen) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist zusätzlich das COC-Dokument erforderlich.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Regensburg?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, innerhalb der verfügbaren Kombinationen eine eigene Buchstaben-Zahlen-Folge zu wählen. Das Kürzel R bleibt dabei stets Bestandteil des Kennzeichens. Die Beantragung eines Wunschkennzeichens R erfolgt direkt im Antragsformular – Sie geben Ihre Wunschkombination an, und wir prüfen die Verfügbarkeit. Eine Reservierung ist für einen begrenzten Zeitraum möglich.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Regensburg?
Alle Fahrzeuge, die über die Kfz-Zulassung Regensburg Stadt zugelassen werden, erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel R. Dieses Kürzel steht für den Zulassungsbezirk Regensburg Stadt. Es ist bundesweit gültig. Neben dem Standard-R-Kennzeichen sind auch Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen (für Elektrofahrzeuge) und H-Kennzeichen (für Oldtimer) mit dem Kürzel R erhältlich.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Regensburg online an?
Die KFZ-Anmeldung in Regensburg erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden die erforderlichen Unterlagen hoch und senden den Antrag ab. Wir bearbeiten den Vorgang und stellen die Zulassungsdokumente aus. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Regensburg?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | 29,00 € |
Die Gebühren sind mit Antragstellung fällig. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder, die separat beim Schilderprägedienst anfallen.
Wann hat die Zulassungsstelle in Regensburg geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Regensburg Stadt ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir die Anmeldung vollständig online anbieten, ist eine Orientierung an diesen Zeiten für die digitale Antragstellung nicht notwendig. Die Öffnungszeiten gelten für etwaige Rückfragen zu laufenden Vorgängen.
Kann ich ein Saisonkennzeichen in Regensburg beantragen?
Ja. Saisonkennzeichen mit dem Kürzel R können für PKW, Motorräder und Wohnmobile beantragt werden. Sie legen dabei einen Nutzungszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten pro Jahr fest. Das Fahrzeug darf außerhalb dieses Zeitraums nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Beantragung erfolgt im regulären Antragsformular durch Auswahl der Kennzeichenart „Saison".