KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Regensburg

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Regensburg

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Ummeldung in Regensburg wird für alle Fahrzeugtypen bei uns vollständig online abgewickelt. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Regensburg Stadt, die wir hier digital für Sie abbilden. Wer sein Fahrzeug nach einem Halterwechsel, einem Umzug oder einer Adressänderung auf aktuellem Stand halten möchte, ist bei uns an der richtigen Stelle. Das Kennzeichen R steht für den Zulassungsbezirk Regensburg Stadt – und genau dieses Kürzel wird bei der Ummeldung geprüft, vergeben oder beibehalten.

Die KFZ-Ummeldung in Regensburg ist gesetzlich vorgeschrieben und an klare Fristen gebunden. Wer zu lange wartet, riskiert ein Bußgeld. Wir bearbeiten Ihren Antrag zügig und führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – ohne Behördengang, ohne Wartezeit vor Ort.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Regensburg erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich zulassungsrelevante Daten zu einem Fahrzeug oder seinem Halter ändern. Die häufigsten Anlässe im Überblick:

Halterwechsel

Wechselt ein Fahrzeug seinen Eigentümer – etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens –, muss es auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Der Halterwechsel in Regensburg zählt zu den häufigsten Vorgängen bei der Kfz-Zulassung Regensburg Stadt. Sowohl Käufer als auch Verkäufer tragen Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug korrekt und fristgerecht umgemeldet wird. Wir bearbeiten den Antrag auf Basis der eingereichten Unterlagen beider Parteien.

Umzug nach Regensburg

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Regensburg verlegt, muss sein Fahrzeug ebenfalls ummelden. Das gilt unabhängig davon, ob das bisherige Kennzeichen aus einem anderen bayerischen Landkreis oder aus einem anderen Bundesland stammt. Seit der Kennzeichenliberalisierung 2015 darf das alte Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen behalten werden – dazu mehr im Abschnitt Kennzeichen. Das Auto ummelden nach dem Umzug nach Regensburg ist Pflicht und muss innerhalb einer Woche nach dem Wohnsitzwechsel erledigt sein.

Umzug innerhalb von Regensburg

Auch wer innerhalb des Stadtgebiets umzieht, ist zur Ummeldung verpflichtet, sofern sich dadurch die im Fahrzeugschein eingetragene Adresse ändert. Die Zulassungsdaten müssen stets mit dem aktuellen Wohnsitz übereinstimmen. Wir aktualisieren die Fahrzeugpapiere entsprechend und stellen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Scheidung, Namensänderung aus anderen Gründen oder eine behördlich geänderte Straßenbezeichnung – all das kann eine Ummeldung erforderlich machen. Der eingetragene Haltername in der Zulassungsbescheinigung muss dem aktuellen amtlichen Namen entsprechen. Wir nehmen die Änderung auf Grundlage des entsprechenden Nachweisdokuments vor.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beträgt die Frist für die KFZ-Ummeldung eine Woche ab dem Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses – sei es der Halterwechsel, der Einzug am neuen Wohnort oder die Namensänderung. Die KFZ-Ummeldung Frist ist keine Empfehlung, sondern eine verbindliche Vorschrift.

Wer diese Frist überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Schwere und Dauer des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 50 Euro verhängt werden – in bestimmten Fällen auch höher, wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt wurde, obwohl die Ummeldung längst fällig gewesen wäre. Hinzu kommt, dass im Schadensfall versicherungsrechtliche Komplikationen entstehen können, wenn die Zulassungsdaten nicht aktuell sind.

Wir empfehlen daher, die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis anzustoßen. Über unser Portal ist das jederzeit möglich – unabhängig von den Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Regensburg Stadt (Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr).

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Regensburg

Seit der Reform der Kennzeichenregelung im Jahr 2015 gilt bundesweit: Wer umzieht, muss sein Kennzeichen nicht zwingend abgeben. Das bisherige Kennzeichen darf in vielen Fällen behalten werden – auch wenn der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Das gilt ausdrücklich auch beim Umzug nach Regensburg: Wer beispielsweise ein Kennzeichen aus Nürnberg (N) oder Landshut (LA) mitbringt, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen. Wir prüfen im Rahmen des Antragsverfahrens, ob die Voraussetzungen für das Kennzeichen mitnehmen beim Umzug in Ihrem konkreten Fall erfüllt sind.

Wer hingegen ein Wunschkennzeichen R führen möchte – also ein Kennzeichen mit dem Kürzel des Zulassungsbezirks Regensburg –, kann dieses bei der Ummeldung beantragen. Das ist sowohl beim Umzug als auch beim Halterwechsel möglich. Wunschkennzeichen können mit individuellen Buchstaben- und Zahlenkombinationen gestaltet werden, sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist und den gültigen Vorschriften entspricht.

Beim Halterwechsel in Regensburg gilt: Das alte Kennzeichen verbleibt grundsätzlich beim bisherigen Halter. Der neue Halter erhält ein neues Kennzeichen – oder wählt ein Wunschkennzeichen R nach eigenen Wünschen. Ein neues Kennzeichen Regensburg kann direkt im Rahmen des Ummeldeantrags beantragt werden.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung. Auto ummelden in Regensburg bedeutet: Zulassungsbescheinigung Teil I und II einreichen, Personalausweis vorlegen, ggf. neues Kennzeichen beantragen. Die Gebühr für die KFZ-Ummeldung Regensburg beträgt bei einem PKW 179,00 Euro. Wir bearbeiten den Antrag nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und stellen die aktualisierten Fahrzeugpapiere aus. Auto umschreiben in Regensburg ist damit ohne persönliches Erscheinen möglich.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Regensburg ist ein zusätzlicher Aspekt zu beachten: Viele Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur für bestimmte Monate im Jahr gilt. Bei der Ummeldung muss geprüft werden, ob der gewählte Betriebszeitraum beibehalten werden soll oder ob eine Anpassung gewünscht ist. Wir bearbeiten auch die Änderung des Saisonzeitraums im Rahmen der Ummeldung. Die Gebühr für das Motorrad ummelden in Regensburg beträgt 169,00 Euro.

Anhänger

Ein Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und ist als eigenständiges Fahrzeug zugelassen – unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug. Wer einen Anhänger ummelden möchte in Regensburg, muss diesen separat anmelden. Die Unterlagen für den Anhänger werden gesondert eingereicht. Die Gebühr für den Anhänger ummelden in Regensburg beträgt 159,00 Euro.

Wohnmobil

Das Wohnmobil ummelden in Regensburg erfordert besondere Aufmerksamkeit in zwei Punkten: Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs zulassungsrelevant – bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gelten abweichende Vorschriften. Zweitens sollten Halter prüfen, ob eine gültige Gasprüfung nach G 607 vorliegt. Diese Prüfung ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Ummeldung selbst, aber für den sicheren und rechtskonformen Betrieb des Wohnmobils erforderlich. Ist die Gasprüfung abgelaufen, empfehlen wir, diese vor oder zeitnah zur Ummeldung erneuern zu lassen. Die Gebühr für das Wohnmobil ummelden in Regensburg beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach einem Umzug – sei es von außerhalb nach Regensburg oder innerhalb des Stadtgebiets – benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbescheinigung (aktueller HU-Nachweis, sofern fällig)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (bei neuer Bankverbindung)
  • Bei Saisonkennzeichen: Angabe des gewünschten Betriebszeitraums

Liegt eine Namens- oder Adressänderung vor, ist zusätzlich der entsprechende amtliche Nachweis (z. B. Heiratsurkunde, Namensänderungsbescheid) einzureichen.

Bei Halterwechsel

Beim Halterwechsel in Regensburg sind Unterlagen beider Parteien erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (vom bisherigen Halter übergeben)
  • SEPA-Lastschriftmandat des neuen Halters für die Kfz-Steuer
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des neuen Halters – diese stellt die Kfz-Versicherung des neuen Halters aus
  • Bei Wunschkennzeichen: Angabe der gewünschten Kennzeichenkombination

Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und melden uns bei Rückfragen oder fehlendem Material umgehend bei Ihnen.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Das bedeutet: Wer innerhalb Bayerns umzieht – etwa vom Landkreis Cham (CHA) nach Regensburg (R) oder vom Landkreis Kelheim (KEH) in die Stadt –, wechselt in einen anderen Zulassungsbezirk und muss sein Fahrzeug entsprechend ummelden. Die Kfz-Zulassung Regensburg Stadt ist ausschließlich für das Stadtgebiet zuständig; der umliegende Landkreis Regensburg ist ein eigenständiger Zulassungsbezirk mit dem Kürzel R ebenfalls, jedoch eigener Verwaltungsstruktur.

Ein weiteres bayernspezifisches Merkmal ist die Umweltzone in Regensburg. Die Altstadt und Teile des Stadtgebiets sind als Umweltzone ausgewiesen. Fahrzeuge, die dort regelmäßig verkehren, müssen die entsprechende Feinstaubplakette (grün, gelb oder rot) führen. Bei der Ummeldung empfehlen wir zu prüfen, ob das Fahrzeug über die erforderliche Plakette verfügt. Ähnliche Regelungen gelten in anderen bayerischen Städten wie München (mit besonders verschärfter Umweltzone, die nur grüne Plaketten zulässt), Augsburg und Nürnberg.

Darüber hinaus gilt in Bayern eine ausgeprägte Tradition der regionalen Kennzeichenbindung. Viele Fahrzeughalter legen Wert auf ein bestimmtes Kürzel – etwa aus Heimatverbundenheit oder weil das Kennzeichen bekannt ist. Die seit 2015 geltende Möglichkeit, das Kennzeichen beim Umzug zu behalten, wird in Bayern überdurchschnittlich oft genutzt. Wir berücksichtigen diese Besonderheit im Antragsverfahren und informieren Sie über alle Optionen.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Regensburg

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner KFZ-Ummeldung in Regensburg?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bearbeitungszeit hängt vom Aufkommen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, erhalten Sie die aktualisierten Fahrzeugpapiere auf dem von Ihnen gewählten Weg.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nach Regensburg behalten?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Seit 2015 dürfen Kennzeichen bundesweit beim Umzug mitgenommen werden. Wir prüfen im Rahmen Ihres Antrags, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind. Alternativ können Sie ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel R beantragen oder ein Wunschkennzeichen Regensburg wählen.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Regensburg für einen PKW?

Die KFZ-Ummeldung Regensburg Kosten für einen PKW betragen 179,00 Euro. Für ein Motorrad fallen 169,00 Euro an, für einen Anhänger 159,00 Euro und für ein Wohnmobil 209,00 Euro. Die Auto ummelden Regensburg Kosten verstehen sich als Gesamtgebühr für den Zulassungsvorgang.

Was passiert, wenn ich die Wochenfrist versäume?

Bei Überschreitung der gesetzlichen Frist von einer Woche gemäß § 27 FZV handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es können Bußgelder verhängt werden. Zusätzlich können bei einem Unfall versicherungsrechtliche Fragen entstehen, wenn die Fahrzeugdaten nicht aktuell sind. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Auslöser vorzunehmen.

Muss ich für den Halterwechsel persönlich erscheinen?

Nein. Wir wickeln den Halterwechsel in Regensburg vollständig über unser Portal ab. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können die erforderlichen Unterlagen digital einreichen. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Regensburg Stadt ist nicht erforderlich, wenn der Antrag über uns gestellt wird.

Benötige ich eine neue eVB-Nummer, wenn ich meinen Wohnsitz innerhalb von Regensburg ändere?

In der Regel nicht, wenn das Fahrzeug weiterhin beim selben Versicherer gemeldet ist und kein Halterwechsel stattfindet. Bei einem Halterwechsel hingegen ist eine neue eVB-Nummer des neuen Halters zwingend erforderlich. Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.

Gilt die Umweltzone in Regensburg für alle Fahrzeuge?

Die Umweltzone in Regensburg gilt für Fahrzeuge, die in den ausgewiesenen Bereichen der Stadt fahren. Fahrzeuge benötigen eine gültige Feinstaubplakette. Die Plakette richtet sich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Wir empfehlen, vor der Ummeldung zu prüfen, welche Plakette Ihr Fahrzeug trägt, insbesondere wenn Sie regelmäßig in der Innenstadt unterwegs sind.

Kann ich ein Wunschkennzeichen R auch nachträglich beantragen?

Ja. Ein Wunschkennzeichen Regensburg kann sowohl im Rahmen der Ummeldung als auch unabhängig davon beantragt werden. Die gewünschte Kombination muss verfügbar sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. Wir prüfen die Verfügbarkeit im Rahmen des Antragsverfahrens.


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Zuständige Zulassungsstelle für Regensburg

Kfz-Zulassung Regensburg Stadt

Johann-Hösl-Str. 11

93053 Regensburg

Tel: 0941-507-1381

E-Mail: zulassung-stadt@regensburg.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr