KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Würzburg

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

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KFZ-Ummeldung in Würzburg

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Ummeldung in Würzburg wird für alle Fahrzeugtypen bei uns vollständig online abgewickelt. Als zuständige Stelle für den Zulassungsbezirk Würzburg Stadt bearbeiten wir Ihren Antrag zuverlässig und rechtssicher – unabhängig davon, ob Sie nach Würzburg zugezogen sind, innerhalb der Stadt umgezogen sind, ein Fahrzeug erworben haben oder eine Namensänderung eintragen lassen möchten.

Das WÜ-Kennzeichen steht für den Zulassungsbezirk Würzburg Stadt und wird von der Kfz-Zulassung Würzburg Stadt vergeben. Wer sein Fahrzeug hier zulässt oder ummeldet, erhält ein offiziell registriertes Kennzeichen mit regionalem Bezug – und erledigt den gesamten Vorgang bequem über unser Portal.

Alle notwendigen Informationen zu Fristen, Unterlagen, Kosten und Besonderheiten je nach Fahrzeugtyp finden Sie auf dieser Seite. Starten Sie direkt hier mit Ihrem Antrag.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit jeweils eigenen Kennzeichenkürzeln. Allein im Großraum Würzburg grenzen mehrere Landkreise mit eigenen Kürzeln an das Stadtgebiet – etwa KT für Kitzingen, MSP für Main-Spessart oder SW für Schweinfurt. Wer aus einem dieser Landkreise nach Würzburg zieht, muss sein Fahrzeug auf das WÜ-Kennzeichen ummelden, sofern er das bisherige Kennzeichen nicht behält.

In Bayern gelten darüber hinaus in mehreren Großstädten Umweltzonen, die beim Fahrzeugwechsel oder bei der Ummeldung relevant sein können. München verfügt über eine besonders strenge Umweltzone, in der nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen sind. Auch Augsburg, Nürnberg und Regensburg haben Umweltzonen eingerichtet. Für Würzburg selbst besteht derzeit keine ausgewiesene Umweltzone – dennoch empfehlen wir, die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs bei der Ummeldung zu prüfen, insbesondere wenn Sie regelmäßig in andere bayerische Städte fahren.

Ein weiterer bayerischer Aspekt: In ländlichen Zulassungsbezirken mit geringerer Bevölkerungsdichte sind die Bearbeitungsstrukturen teilweise anders organisiert als in einer Universitätsstadt wie Würzburg. Die Kfz-Zulassung Würzburg Stadt ist als städtische Zulassungsbehörde personell und technisch auf ein höheres Antragsaufkommen ausgerichtet. Die Öffnungszeiten bei uns sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Donnerstags bieten wir mit verlängerten Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr eine besonders bürgerfreundliche Möglichkeit für Berufstätige, die tagsüber keine Zeit für Behördengänge haben. Wer die Ummeldung vollständig online erledigen möchte, ist bei uns unabhängig von diesen Zeiten.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Anlass der Ummeldung. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.

Bei Umzug

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Würzburg verlegt haben oder innerhalb der Stadt umgezogen sind, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktueller Meldeadresse)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer, sofern noch nicht erteilt
  • Bisherige Kennzeichenschilder, falls ein neues Kennzeichen gewünscht wird oder erforderlich ist
  • Nachweis der Hauptwohnsitzanmeldung in Würzburg (Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)

Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks Würzburg Stadt – also wenn sich lediglich Ihre Adresse ändert, aber das WÜ-Kennzeichen bestehen bleibt – genügt in der Regel die Vorlage des Personalausweises mit der neuen Adresse sowie der Fahrzeugpapiere.

Bei Halterwechsel

Beim Kauf oder Erwerb eines Fahrzeugs, also beim Halterwechsel in Würzburg, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ausgefüllt und vom Vorhalter unterschrieben)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ausgefüllt und vom Vorhalter unterschrieben)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) – ersichtlich aus den Fahrzeugpapieren
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) des neuen Versicherers
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bisherige Kennzeichenschilder, sofern ein Kennzeichenwechsel stattfindet

Handelt es sich um ein Firmenfahrzeug oder wird das Fahrzeug auf eine juristische Person zugelassen, sind zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie ein Nachweis der Vertretungsberechtigung einzureichen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der häufigste Fall bei der KFZ-Ummeldung in Würzburg. Auto ummelden in Würzburg bedeutet: Unterlagen einreichen, Kennzeichen klären, Gebühr bezahlen – fertig. Die Bearbeitungsgebühr für einen PKW beträgt bei uns 179,00 €. Dieser Betrag umfasst die Zulassungshandlung einschließlich der Ausstellung neuer Kennzeichen, sofern diese erforderlich sind. Das Prägen der Schilder selbst erfolgt über zugelassene Schilderprägestellen.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Würzburg ist ein zusätzlicher Aspekt zu beachten: Wenn das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist, muss der Saisonzeitraum bei der Ummeldung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Saisonkennzeichen sind auf einen bestimmten Betriebszeitraum beschränkt (z. B. März bis Oktober) und können nicht automatisch übernommen werden, wenn der neue Halter einen anderen Zeitraum wünscht. Die Gebühr für die Ummeldung eines Motorrads beträgt 169,00 €.

Anhänger

Ein Anhänger verfügt über eine eigene Zulassungsbescheinigung und wird unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug zugelassen. Beim Anhänger ummelden in Würzburg sind dieselben Grundunterlagen erforderlich wie bei anderen Fahrzeugen. Wichtig: Die Zulassung des Anhängers ist nicht an das Zugfahrzeug gebunden – wechselt das Zugfahrzeug, bleibt die Zulassung des Anhängers davon unberührt. Die Gebühr für die Ummeldung eines Anhängers beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Würzburg sind zwei Punkte besonders zu beachten. Erstens: Die Gewichtsklasse des Fahrzeugs bestimmt die steuerliche Einordnung und muss bei der Ummeldung korrekt erfasst sein. Zweitens: Wohnmobile mit Gasanlage benötigen eine gültige Gasprüfung nach G 607. Diese Prüfung ist alle zwei Jahre fällig. Liegt sie nicht mehr aktuell vor, kann die Ummeldung zwar in der Regel trotzdem durchgeführt werden – wir empfehlen jedoch, die Gasprüfung zeitnah nachzuholen, da das Fahrzeug andernfalls möglicherweise nicht versicherungskonform betrieben werden kann. Die Gebühr für die Ummeldung eines Wohnmobils beträgt 209,00 €.


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Würzburg erforderlich?

Halterwechsel

Wer ein Fahrzeug kauft oder auf sich überschreiben lässt, ist verpflichtet, dieses umgehend auf den neuen Halter umzumelden. Der Halterwechsel in Würzburg muss bei uns vollzogen werden, wenn der neue Halter seinen Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk Würzburg Stadt hat. Mit dem Halterwechsel geht auch die Möglichkeit einher, ein neues Wunschkennzeichen WÜ zu beantragen.

Umzug nach Würzburg

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Würzburg verlegt, muss sein Fahrzeug auf den neuen Wohnort ummelden. Auto ummelden nach Umzug nach Würzburg bedeutet: Das Fahrzeug erhält – sofern kein bestehendes Kennzeichen behalten wird – ein WÜ-Kennzeichen der Kfz-Zulassung Würzburg Stadt.

Umzug innerhalb von Würzburg

Auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebiets – etwa von der Innenstadt in den Stadtteil Heidingsfeld oder nach Zellerau – ist eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren vorzunehmen. Das Kennzeichen bleibt dabei in der Regel unverändert.

Namens- oder Adressänderung

Eine Namensänderung, etwa durch Heirat oder gerichtliche Namensänderung, macht eine Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung erforderlich. Dasselbe gilt für eine Adressänderung, die nicht durch einen Umzug, sondern durch eine Straßenumbenennung oder Hausnummernanpassung entsteht.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Gemäß § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine gesetzliche Frist von einer Woche, innerhalb derer eine KFZ-Ummeldung nach einem Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel durchgeführt werden muss. Die KFZ-Ummeldung Frist beginnt mit dem Tag des Ereignisses – also dem Tag des Kaufvertragsabschlusses oder dem Tag der Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.

Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Behörden können ein Bußgeld verhängen, das je nach Fallgestaltung und Dauer des Verstoßes mehrere Dutzend bis einige Hundert Euro betragen kann. Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn das Fahrzeug nicht auf den tatsächlichen Halter zugelassen ist.

Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Ummeldung nicht aufzuschieben. Bei uns können Sie den Antrag jederzeit stellen – schnell, vollständig und ohne unnötige Wartezeit.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Würzburg

Seit der Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, ein bestehendes Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitzunehmen. Das bedeutet: Wer bisher in München mit einem MUC-Kennzeichen zugelassen war und nach Würzburg zieht, kann dieses Kennzeichen behalten – auch wenn der neue Wohnort im Bezirk der Kfz-Zulassung Würzburg Stadt liegt. Kennzeichen behalten beim Ummelden in Würzburg ist damit problemlos möglich, solange das Kennzeichen technisch und rechtlich noch gültig ist.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen möchte, kann bei uns ein Wunschkennzeichen WÜ beantragen. Das gilt sowohl beim Halterwechsel als auch beim Umzug. Wunschkennzeichen können Buchstaben- und Zahlenkombinationen enthalten, die persönliche Bedeutung haben – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar und zulassungsrechtlich zulässig ist. Neues Kennzeichen in Würzburg beantragen ist über unser Portal unkompliziert möglich.

Bitte beachten Sie: Die Kennzeichenschilder selbst werden nicht von uns ausgehändigt, sondern müssen bei einer zugelassenen Schilderprägestelle geprägt werden. Die Zulassungsunterlagen, die Sie von uns erhalten, berechtigen zur Prägung der entsprechenden Schilder.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Würzburg

Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Würzburg?

Die Gebühren für die KFZ-Ummeldung in Würzburg richten sich nach dem Fahrzeugtyp. Bei uns gelten folgende Gebühren: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 € und Wohnmobil 209,00 €. Die Kosten für das Prägen neuer Kennzeichenschilder bei einer Schilderprägestelle sind darin nicht enthalten.

Kann ich mein Auto in Würzburg online ummelden?

Ja. Die KFZ-Ummeldung in Würzburg online ist über unser Portal vollständig möglich. Wir bearbeiten Ihren Antrag digital – Sie müssen dafür nicht persönlich erscheinen. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch, wählen Sie Ihr Kennzeichen und schließen Sie den Vorgang bei uns ab.

Wie lange habe ich Zeit, mein Fahrzeug nach einem Umzug nach Würzburg umzumelden?

Die gesetzliche Frist beträgt eine Woche ab dem Datum der Ummeldung Ihres Wohnsitzes. Diese Frist gilt gemäß § 27 FZV bundesweit und damit auch für den Zulassungsbezirk Würzburg Stadt. Wir empfehlen, die Ummeldung unmittelbar nach dem Einwohnermeldeamt-Besuch bei uns zu veranlassen.

Kann ich beim Halterwechsel in Würzburg ein Wunschkennzeichen beantragen?

Ja. Beim Halterwechsel in Würzburg haben Sie die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen WÜ zu beantragen. Die gewünschte Kombination muss verfügbar und zulassungsrechtlich zulässig sein. Sie können die Verfügbarkeit direkt im Rahmen Ihres Antrags bei uns prüfen.

Was passiert, wenn ich mein bisheriges Kennzeichen beim Umzug nach Würzburg behalten möchte?

Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk beim Umzug mitzunehmen. Kennzeichen mitnehmen beim Umzug nach Würzburg ist daher zulässig. Das Kennzeichen bleibt rechtlich gültig, auch wenn es nicht das WÜ-Kürzel trägt. Die Ummeldung selbst muss dennoch fristgerecht bei uns erfolgen.

Muss ich meinen Anhänger separat ummelden, wenn ich mein Zugfahrzeug ummelde?

Ja. Ein Anhänger ist ein eigenständiges Fahrzeug mit eigener Zulassungsbescheinigung. Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen oder den Halter wechseln, muss der Anhänger unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Anhänger ummelden in Würzburg erfolgt nach demselben Verfahren wie bei anderen Fahrzeugen – mit eigenen Unterlagen und einer Gebühr von 159,00 €.

Gilt die Umweltzone in Würzburg auch für mein umgemeldetes Fahrzeug?

In Würzburg selbst besteht derzeit keine Umweltzone. Wenn Sie jedoch regelmäßig in Städte wie München, Augsburg, Nürnberg oder Regensburg fahren, sollten Sie die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs kennen, da dort Umweltzonen bestehen. Die Schadstoffklasse ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und wird bei der Ummeldung nicht verändert.

Was muss ich beim Wohnmobil ummelden in Würzburg besonders beachten?

Beim Wohnmobil sind zwei Punkte besonders relevant: die korrekte Erfassung der Gewichtsklasse sowie eine aktuelle Gasprüfung nach G 607, sofern das Fahrzeug über eine Gasanlage verfügt. Die G 607-Prüfung ist alle zwei Jahre fällig. Wir empfehlen, vor der Ummeldung zu prüfen, ob diese Prüfung noch gültig ist. Die Ummeldungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt bei uns 209,00 €.


KFZ-Ummeldung in Würzburg – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Würzburg

Kfz-Zulassung Würzburg Stadt

Zeppelinstr. 15

97074 Würzburg

Tel: 0931-8003-5000

E-Mail: info-zulassungsbehoerde@lra-wue.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr