KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Konstanz

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Konstanz

Konstanz vergibt das Kennzeichenkürzel KN – und die KFZ-Ummeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Sie nach Konstanz gezogen sind, ein Fahrzeug gekauft haben oder Ihren Wohnsitz innerhalb der Stadt gewechselt haben: Wir bearbeiten Ihren Vorgang zuverlässig, rechtssicher und ohne Behördengang. Die zuständige Stelle ist die Kfz-Zulassung Konstanz, deren Aufgaben wir im Rahmen unseres Online-Portals für Sie übernehmen.

Eine KFZ Ummeldung in Konstanz ist nicht nur eine Formsache – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor Bußgeldern, Haftungslücken und Problemen bei Versicherungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Ummeldung erforderlich ist, welche Unterlagen Sie benötigen, was die Ummeldung kostet und welche Besonderheiten in Baden-Württemberg zu beachten sind.

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Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Konstanz erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich der Halter, der Wohnort oder persönliche Daten im Fahrzeugschein ändern. Die folgenden Fälle sind die häufigsten Anlässe.

Halterwechsel

Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wechselt der rechtliche Halter. In diesem Fall ist ein Halterwechsel in Konstanz zwingend vorzunehmen – unabhängig davon, ob das Fahrzeug zuvor in Konstanz oder in einem anderen Landkreis zugelassen war. Der neue Halter muss das Fahrzeug auf sich ummelden lassen, damit Haftung, Versicherungsschutz und Kraftfahrzeugsteuer korrekt zugeordnet werden. Wir bearbeiten den Halterwechsel vollständig auf Basis der eingereichten Unterlagen.

Umzug nach Konstanz

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Konstanz verlegt, muss sein Fahrzeug ebenfalls ummelden – auch dann, wenn das bisherige Kennzeichen aus einem anderen Landkreis stammt. Das Fahrzeug erhält in der Regel ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel KN, sofern Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ihr bisheriges Kennzeichen zu behalten (dazu mehr im Abschnitt Kennzeichen). Das Auto ummelden nach Umzug nach Konstanz ist innerhalb von einer Woche nach dem Einzug verpflichtend.

Umzug innerhalb von Konstanz

Auch ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets – also von einer Adresse zur nächsten, ohne den Landkreis zu verlassen – löst eine Ummeldepflicht aus. In diesem Fall ändert sich die Adresse im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sowie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Das Kennzeichen bleibt dabei unverändert. Wir aktualisieren die Fahrzeugdaten nach Eingang Ihrer Unterlagen.

Namens- oder Adressänderung

Eine Namensänderung – etwa durch Heirat, Scheidung oder eine amtliche Namenskorrektur – muss ebenfalls in den Fahrzeugdokumenten nachgeführt werden. Gleiches gilt für eine Adressänderung, die nicht mit einem Umzug verbunden ist, etwa bei einer Straßenumbenennung durch die Gemeinde. In diesen Fällen genügt in der Regel eine vereinfachte Ummeldung, bei der keine neuen Kennzeichen ausgestellt werden.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage für die Ummeldepflicht ist § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Darin ist klar geregelt, dass Änderungen der Halterdaten oder des Wohnorts innerhalb von einer Woche der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden müssen.

Wer diese KFZ Ummeldung Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit versäumten Ummeldungen können mit Bußgeldern von bis zu 50 Euro geahndet werden – in schwerwiegenderen Fällen oder bei wiederholtem Verstoß können die Beträge höher ausfallen. Hinzu kommen mögliche Probleme mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei nicht gemeldeten Änderungen Leistungen kürzen oder verweigern kann.

Unser Empfehlung: Erledigen Sie die Ummeldung unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis – also direkt nach dem Einzug, nach dem Fahrzeugkauf oder nach der Namensänderung. Wir bearbeiten Ihren Antrag werktäglich und stellen sicher, dass Ihre Fahrzeugdaten fristgerecht aktualisiert werden.

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Kennzeichen bei der Ummeldung in Konstanz

Seit der Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk beizubehalten, auch wenn man in einen anderen Landkreis umzieht. Wer also beispielsweise aus dem Landkreis Ravensburg nach Konstanz zieht, darf sein bisheriges Kennzeichen mit dem Kürzel RV weiterführen – eine Pflicht zum Wechsel auf KN besteht nicht.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel KN bevorzugt oder beim Halterwechsel ein Wunschkennzeichen Konstanz beantragen möchte, kann dies direkt im Rahmen der Ummeldung tun. Wunschkennzeichen werden nach Verfügbarkeit vergeben und können aus Buchstaben- und Zahlenkombinationen bestehen, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Beim Kennzeichen behalten beim Ummelden in Konstanz entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Beibehaltung des alten Kennzeichens – lediglich die regulären Ummeldungsgebühren fallen an.

Bitte beachten Sie: Beim Halterwechsel erlischt das bisherige Kennzeichen des Vorbesitzers. Der neue Halter muss in jedem Fall ein neues Kennzeichen beantragen oder ein eigenes reserviertes Wunschkennzeichen zuweisen lassen.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Jahreswagen – beim Auto ummelden in Konstanz gelten die allgemeinen Regelungen der FZV. Die Gebühr für die Auto ummelden Konstanz Kosten beträgt 179,00 Euro. Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, den Personalausweis sowie – beim Halterwechsel – die SEPA-Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer und den Nachweis der Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer).

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Konstanz ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Saisonkennzeichen vorliegt. Saisonkennzeichen sind auf bestimmte Monate des Jahres befristet und müssen bei einer Ummeldung gegebenenfalls angepasst werden – insbesondere wenn sich der Nutzungszeitraum ändern soll oder das Fahrzeug in einen anderen Zulassungsbezirk wechselt. Die Gebühr für die Motorrad-Ummeldung beträgt 169,00 Euro. Wir prüfen im Rahmen der Bearbeitung, ob Ihr Saisonkennzeichen unverändert übernommen werden kann oder ob eine Anpassung erforderlich ist.

Anhänger

Ein Anhänger ummelden in Konstanz erfolgt unabhängig vom Zugfahrzeug. Der Anhänger besitzt eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – er ist zulassungsrechtlich ein eigenständiges Fahrzeug. Beim Halterwechsel oder Umzug muss der Anhänger gesondert umgemeldet werden. Die Gebühr beträgt 159,00 Euro. Bitte reichen Sie die Zulassungsbescheinigungen des Anhängers separat ein.

Wohnmobil

Beim Wohnmobil ummelden in Konstanz sind zwei besondere Punkte zu beachten. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant: Je nach zulässigem Gesamtgewicht können unterschiedliche Steuerklassen und Versicherungsgruppen gelten, die bei der Ummeldung korrekt hinterlegt sein müssen. Zweitens ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage zu prüfen, ob die Gasprüfung nach G 607 noch aktuell ist. Diese Prüfung ist alle zwei Jahre fällig und muss bei der Ummeldung in manchen Konstellationen nachgewiesen werden. Die Gebühr für die Wohnmobil-Ummeldung beträgt 209,00 Euro.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Wenn Sie nach Konstanz gezogen sind oder Ihren Wohnsitz innerhalb des Stadtgebiets gewechselt haben, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse (Hauptwohnsitz Konstanz)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Aktuelle Hauptuntersuchung (HU-Nachweis, sofern fällig)
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bei Wohnmobilen: Nachweis der aktuellen Gasprüfung (G 607)

Falls Sie das Kennzeichen aus Ihrem bisherigen Zulassungsbezirk behalten möchten, teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich im Antrag mit.

Bei Halterwechsel

Beim Fahrzeugkauf oder einer sonstigen Übertragung des Halters benötigen wir zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (vom Vorbesitzer auszuhändigen)
  • eVB-Nummer der neuen Kfz-Haftpflichtversicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht, sofern die Ummeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen wird
  • Bei Fahrzeugen mit Hauptuntersuchung: aktueller HU-Nachweis

Bitte stellen Sie sicher, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II vollständig ausgefüllt und vom Vorbesitzer unterschrieben ist, bevor Sie den Antrag einreichen.


Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken. Durch die Vielzahl eigenständiger Landkreise – darunter auch der Landkreis Konstanz – ist die zuständige Zulassungsstelle klar geregelt: Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Wer in Konstanz wohnt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassung Konstanz.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft Umweltzonen: In Baden-Württemberg bestehen in mehreren Städten Umweltzonen, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen. Für die Einfahrt in diese Zonen ist eine Umweltplakette erforderlich. Stuttgart geht dabei am weitesten: Dort gelten seit 2019 Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 in weiten Teilen des Stadtgebiets. Wer mit seinem Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte bei der Ummeldung prüfen, ob die Emissionsklasse seines Fahrzeugs korrekt im Fahrzeugschein eingetragen ist. Konstanz selbst verfügt derzeit über keine Umweltzone, liegt jedoch verkehrsgeografisch günstig für Fahrten in die Schweiz und nach Vorarlberg – was bei der Versicherungseinstufung und bei Grenzübertritten relevant sein kann.

Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg: Die Hauptuntersuchung (HU) durch anerkannte Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ ist Voraussetzung für eine reibungslose Ummeldung. Ist die HU abgelaufen, kann die Ummeldung zwar grundsätzlich durchgeführt werden, jedoch sollte die Prüfung unverzüglich nachgeholt werden, um Bußgelder zu vermeiden.


Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Konstanz

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner KFZ-Ummeldung in Konstanz?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie alle relevanten Dokumente auf dem von Ihnen gewählten Weg.

Was kostet die KFZ-Ummeldung in Konstanz?

Die KFZ Ummeldung Konstanz Kosten sind je nach Fahrzeugtyp gestaffelt: PKW kosten 179,00 Euro, Motorräder 169,00 Euro, Anhänger 159,00 Euro und Wohnmobile 209,00 Euro. Zusätzliche Kosten können für Wunschkennzeichen oder die Ausstellung neuer Kennzeichen entstehen.

Kann ich mein altes Kennzeichen bei der Ummeldung behalten?

Ja. Seit 2015 ist es möglich, ein Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk bei einem Umzug beizubehalten. Sie müssen also nicht zwingend auf ein neues Kennzeichen mit KN wechseln. Beim Halterwechsel erlischt das Kennzeichen des Vorbesitzers – hier muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Kann ich bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen mit KN beantragen?

Ja. Im Rahmen der Ummeldung – insbesondere beim Halterwechsel – können Sie ein Wunschkennzeichen Konstanz mit dem Kürzel KN beantragen. Die gewünschte Kombination muss verfügbar und regelkonform sein. Wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen Ihnen das Ergebnis im Zuge der Antragsbearbeitung mit.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung versäume?

Wer die gesetzliche Frist von einer Woche nach § 27 FZV überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es kann ein Bußgeld verhängt werden. Zusätzlich können sich Probleme mit der Kfz-Versicherung ergeben. Wir empfehlen, die Ummeldung so früh wie möglich einzureichen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Muss ich für einen Anhänger eine separate Ummeldung vornehmen?

Ja. Ein Anhänger ist zulassungsrechtlich ein eigenständiges Fahrzeug mit eigener Zulassungsbescheinigung und eigenem Kennzeichen. Er muss unabhängig vom Zugfahrzeug umgemeldet werden. Die Gebühr beträgt 159,00 Euro.

Welche Öffnungszeiten gelten für die Kfz-Zulassung Konstanz?

Die Kfz-Zulassung Konstanz ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr und Freitag 07:30–12:00 Uhr. Über unser Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen – wir bearbeiten ihn zum nächstmöglichen Werktag.

Benötige ich für die Ummeldung eines Wohnmobils besondere Nachweise?

Ja. Beim Wohnmobil ummelden in Konstanz ist neben den üblichen Unterlagen zu prüfen, ob eine aktuelle Gasprüfung nach G 607 vorliegt, sofern das Fahrzeug mit einer Gasanlage ausgestattet ist. Diese Prüfung ist alle zwei Jahre fällig. Außerdem sollte die im Fahrzeugschein eingetragene Gewichtsklasse korrekt sein, da sie Einfluss auf Steuer und Versicherung hat.


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Zuständige Zulassungsstelle für Konstanz

Kfz-Zulassung Konstanz

Max-Stromeyer-Str. 47

78467 Konstanz

Tel: 07531-800-1955

E-Mail: zulassungsstellekonstanz@lrakn.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr