KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Konstanz

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KFZ-Anmeldung in Konstanz

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für Fahrzeuge im Zulassungsbezirk Konstanz wird bei uns vollständig online abgewickelt. Wer ein Fahrzeug neu kauft, einen Gebrauchtwagen übernimmt, ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert oder eine Wiederzulassung beantragt, erhält hier das amtliche Kennzeichen mit dem Kürzel KN und alle notwendigen Zulassungsdokumente. Zuständig für den Landkreis Konstanz ist die Kfz-Zulassung Konstanz. Wir bearbeiten alle Anträge zuverlässig und vollständig – unabhängig vom Fahrzeugtyp.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Konstanz. Ob Neuwagen direkt vom Händler oder Gebrauchtwagen vom Privatverkäufer – in beiden Fällen ist eine vollständige Neuzulassung erforderlich, sobald das Fahrzeug auf eine neue Person zugelassen werden soll oder bislang nicht im Inland zugelassen war. Das ausgegebene Kennzeichen trägt das Kürzel KN und weist den Halter eindeutig dem Zulassungsbezirk Konstanz zu.

Beim Auto anmelden in Konstanz besteht außerdem die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen KN zu beantragen. Dabei können Buchstaben- und Zahlenkombinationen innerhalb der zulässigen Zeichenanzahl frei gewählt werden, sofern die Kombination noch verfügbar ist. Das Wunschkennzeichen wird im Rahmen des Anmeldeverfahrens direkt mit beantragt.

Motorrad

Beim Motorrad zulassen in Konstanz gelten einige Besonderheiten. Für die Versicherungsanmeldung werden Hubraum in ccm sowie die Nennleistung in kW benötigt – diese Angaben sind dem Fahrzeugschein oder dem Kaufvertrag zu entnehmen und fließen in die Berechnung der Versicherungsprämie ein. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) muss vor der Anmeldung beim Versicherer eingeholt und im Antrag angegeben werden.

Besonders beliebt bei Motorrädern ist das Saisonkennzeichen Konstanz: Es ermöglicht die Zulassung für einen festgelegten Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, spart jedoch Versicherungs- und Steuerkosten. Der gewählte Zeitraum ist auf dem Kennzeichen selbst vermerkt und fest hinterlegt.

Anhänger

Anhänger erhalten bei der Anmeldung eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und ein eigenständiges Kennzeichen mit dem Kürzel KN – sie sind also nicht automatisch über das ziehende Fahrzeug zugelassen. Bei der Anmeldung ist zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern zu unterscheiden: Ungebremste Anhänger sind in der Regel bis 750 kg zulässige Gesamtmasse erlaubt, gebremste Anhänger darüber hinaus.

Relevant ist beim Anhänger anmelden in Konstanz auch die Führerscheinklasse des Fahrzeughalters: Je nach Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger gelten unterschiedliche Klassen (B, BE, C1E usw.). Diese Angaben sind zwar kein Bestandteil der Zulassung selbst, sollten jedoch im Vorfeld geprüft werden, um die Nutzung rechtssicher zu gestalten.

Wohnmobil

Das Wohnmobil zulassen in Konstanz erfordert besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Gewichtsklasse: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse unterliegen anderen steuer- und versicherungsrechtlichen Regelungen als Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, für die unter Umständen ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich ist.

Seit Juni 2025 ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Diese Prüfung bestätigt die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der verbauten Flüssiggasanlage und muss von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt worden sein. Das entsprechende Prüfdokument ist bei der Anmeldung einzureichen. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich und wird häufig genutzt, um Standzeiten außerhalb der Reisesaison kostensparend zu überbrücken.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Für die Anmeldung als Privatperson sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung, sofern kein Personalausweis mit aktueller Adresse vorliegt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Vorbesitzers bzw. aus dem Herkunftsland
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Hauptuntersuchungs-Nachweis (HU/TÜV), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (Bankverbindung)
  • Bei Fahrzeugen mit Gasanlage (Wohnmobil): Gasprüfnachweis G 607 (ab Juni 2025)

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende benötigen zusätzlich:

  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Handlungsvollmacht)
  • Steuerliche Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Bei Kapitalgesellschaften: Nachweis der Geschäftsführung

Alle übrigen Unterlagen entsprechen denen für Privatpersonen.

Bei Bevollmächtigung

Wird die Anmeldung nicht durch den zukünftigen Halter selbst, sondern durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen, sind zusätzlich beizufügen:

  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters im Original
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Ausweisdokuments des Fahrzeughalters

Wir bearbeiten bevollmächtigte Anträge mit denselben Bearbeitungszeiten wie direkte Anmeldungen.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

  1. Unterlagen zusammenstellen: Alle erforderlichen Dokumente gemäß der oben aufgeführten Liste bereithalten. Digitale Dokumente können direkt hochgeladen werden.

  2. Fahrzeugtyp und Kennzeichenart wählen: Im Antragsformular den zutreffenden Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil) sowie die gewünschte Kennzeichenart auswählen. Wer ein Wunschkennzeichen KN beantragen möchte, gibt die gewünschte Kombination in diesem Schritt ein.

  3. eVB-Nummer eingeben: Die elektronische Versicherungsbestätigung wird direkt im Formular eingetragen. Sie ist vorab beim Versicherungsunternehmen einzuholen.

  4. Antrag vollständig ausfüllen und einreichen: Alle Halter- und Fahrzeugdaten werden eingetragen. Nach Prüfung der Vollständigkeit wird der Antrag verbindlich übermittelt.

  5. Gebühr entrichten: Die Bearbeitungsgebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (siehe FAQ unten).

  6. Zulassungsdokumente erhalten: Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Informationen zur Kennzeichenausgabe. Wir bearbeiten vollständige Anträge zügig und informieren über den Status.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über ein besonders dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Bundesland in 35 Landkreise und neun Stadtkreise gegliedert ist. Jeder Landkreis unterhält eine eigene Zulassungsstelle mit eigenem Kennzeichenkürzel – daher steht KN eindeutig für den Zulassungsbezirk Konstanz und ist in keinem anderen Landkreis des Landes vergeben.

Ein zentrales Thema im Bundesland sind die Umweltzonen in mehreren Städten: Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Tübingen und weitere Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Fahrzeuge mit entsprechender Schadstoffplakette fahren dürfen. Die Landeshauptstadt Stuttgart geht dabei am weitesten: Dort gelten Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Euronorm 4 und 5, die an Tagen mit erhöhter Feinstaubbelastung ausgeweitet werden können. Wer ein Fahrzeug in Baden-Württemberg zulässt und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vor der Anmeldung prüfen.

Für den Landkreis Konstanz selbst gilt: Das Stadtgebiet Konstanz liegt direkt an der Schweizer Grenze und am Bodensee. Fahrzeuge, die regelmäßig in die Schweiz oder nach Österreich gefahren werden, benötigen dort länderspezifische Vignetten und Nachweise – diese sind jedoch nicht Bestandteil der deutschen Zulassung, sondern separat zu beschaffen.

Baden-Württemberg hat zudem frühzeitig auf digitale Verwaltungsverfahren gesetzt. Die landesweite Infrastruktur ermöglicht eine vollständige elektronische Bearbeitung von Zulassungsvorgängen, was Haltern im Landkreis Konstanz eine effiziente Abwicklung ohne Wartezeiten vor Ort ermöglicht.

Ein weiterer Aspekt: In Baden-Württemberg ist die Hauptuntersuchung (HU) bei Gebrauchtwagen zwingend nachzuweisen. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist, können zwar technisch angemeldet werden, müssen jedoch unverzüglich zur Prüfung vorgeführt werden. Bei Überschreitung bestimmter Fristen kann ein Sicherheitsmangel festgestellt werden, der die Nutzung einschränkt.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Konstanz

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Konstanz?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Fahrzeugtyp, der Vollständigkeit der Unterlagen und der aktuellen Auslastung ab. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen – es empfiehlt sich daher, alle Dokumente vor dem Einreichen sorgfältig zu prüfen.

Was brauche ich, um ein Auto in Konstanz anzumelden?

Für die Anmeldung eines PKW werden benötigt: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherungsunternehmens, der aktuelle HU-Nachweis bei Gebrauchtfahrzeugen sowie die Bankverbindung für die Kraftfahrzeugsteuer. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Konstanz?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, die Buchstaben- und Zahlenkombination des Kennzeichens innerhalb vorgegebener Grenzen frei zu wählen. Das Kennzeichen beginnt stets mit dem Kürzel KN für den Zulassungsbezirk Konstanz. Die gewünschte Kombination wird direkt im Antragsformular angegeben. Ob die Kombination verfügbar ist, wird im Rahmen des Verfahrens geprüft. Für das Wunschkennzeichen fällt kein gesonderter Aufpreis an – die Standardgebühr gilt.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Konstanz?

Alle im Zulassungsbezirk Konstanz zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel KN. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg und ist bundesweit eindeutig. Wer in eine andere Gemeinde innerhalb des Landkreises zieht, behält in der Regel dasselbe KN-Kennzeichen.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Konstanz online an?

Die KFZ-Anmeldung in Konstanz wird hier vollständig online durchgeführt. Nach dem Start des Antrags werden Fahrzeugtyp, Halterdaten und Unterlagen schrittweise erfasst. Die eVB-Nummer wird direkt eingetragen, Dokumente werden hochgeladen und die Gebühr wird im Rahmen des Verfahrens entrichtet. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie alle relevanten Zulassungsdokumente.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Konstanz?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
Aufpreis H-Kennzeichen 29,00 €

Die Gebühren verstehen sich als Bearbeitungsgebühr für die vollständige Zulassung inklusive Kennzeichenausgabe.

Wann hat die Zulassungsstelle in Konstanz geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Konstanz ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal können Anträge unabhängig von diesen Zeiten jederzeit gestellt und eingereicht werden.

Kann ich ein Saisonkennzeichen in Konstanz beantragen?

Ja. Saisonkennzeichen sind für Motorräder und Wohnmobile besonders verbreitet. Der Gültigkeitszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate pro Jahr und wird direkt bei der Anmeldung festgelegt. Außerhalb des eingetragenen Zeitraums ist das Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen, profitiert jedoch von reduzierten Versicherungs- und Steuerbeiträgen. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel KN.

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Zuständige Zulassungsstelle für Konstanz

Kfz-Zulassung Konstanz

Max-Stromeyer-Str. 47

78467 Konstanz

Tel: 07531-800-1955

E-Mail: zulassungsstellekonstanz@lrakn.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr