KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Zirndorf

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

Jetzt Anmeldung beantragen

KFZ-Anmeldung in Zirndorf

Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für Fahrzeuge mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz in Zirndorf wird hier vollständig online abgewickelt. Zirndorf gehört zum Landkreis Fürth in Bayern, und die zuständige Stelle für die Kfz-Zulassung ist die Kfz-Zulassung Fürth (Landkreis). Fahrzeuge, die hier zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel . Alle erforderlichen Schritte – von der Neuzulassung bis zur Wiederzulassung – können Sie bei uns vollständig digital durchführen. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und starten Sie direkt.

Jetzt KFZ-Anmeldung starten →


Besonderheiten in Bayern

Bayern verfügt über eine kleinteilige Zulassungsstruktur mit zahlreichen eigenständigen Landkreisen und kreisfreien Städten, die jeweils eigene Kennzeichenkürzel vergeben. Das führt dazu, dass allein im Großraum Nürnberg–Fürth mehrere unterschiedliche Kürzel nebeneinander existieren – darunter FÜ für den Landkreis Fürth, N für die Stadt Nürnberg und ERH für den Landkreis Erlangen-Höchstadt. Ein Fahrzeug, das in Zirndorf zugelassen wird, erhält stets ein FÜ-Kennzeichen, unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen, ein importiertes Fahrzeug oder eine Wiederzulassung handelt.

In Bayern sind außerdem Umweltzonen in mehreren Großstädten eingerichtet, darunter München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Für Fahrzeuge, die regelmäßig in diese Zonen einfahren, ist eine gültige Feinstaubplakette erforderlich. Die Plakette wird auf Basis der Schadstoffklasse des Fahrzeugs ausgestellt und ist bei der Zulassung zu berücksichtigen. München unterhält dabei die bundesweit strikteste Umweltzone und lässt ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffklasse 4) zu. Wer sein Fahrzeug im Landkreis Fürth zulässt und regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vor der Anmeldung prüfen.

Ein weiteres bayerisches Merkmal ist die Möglichkeit, Wunschkennzeichen mit regionalen Bezügen zu wählen. Im Bereich FÜ sind Kombinationen mit lokalem Bezug sehr gefragt und können bei uns im Rahmen der Online-Anmeldung reserviert werden. Darüber hinaus gelten in Bayern für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge spezifische Regelungen, die von den allgemeinen Zulassungsvorschriften abweichen können. Auch die Saisonkennzeichen sind in Bayern weit verbreitet – insbesondere für Motorräder und Wohnmobile, die nicht ganzjährig genutzt werden.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Antragsteller. Bitte stellen Sie alle Unterlagen vollständig zusammen, bevor Sie den Antrag einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei abweichendem Wohnsitz)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), sofern vorhanden
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) des Kfz-Versicherers
  • Hauptuntersuchungsnachweis (HU-Bericht) bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt an das Finanzamt weitergeleitet)
  • Bei Fahrzeugkauf: Kaufvertrag oder Rechnung als Nachweis des Eigentumswechsels

Gewerbetreibende

  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
  • Nachweis der Betriebsanschrift im Landkreis Fürth
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen)
  • eVB-Nummer sowie alle fahrzeugbezogenen Dokumente wie bei Privatpersonen

Bei Bevollmächtigung

Wenn die Anmeldung nicht durch den Fahrzeughalter persönlich erfolgt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Vollständiger Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Genaue Bezeichnung des Fahrzeugs (Marke, Modell, FIN)

Wir bearbeiten Vollmachten ausschließlich in schriftlicher Form. Digitale Kopien der Vollmacht können im Rahmen des Online-Antrags hochgeladen werden.


Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang bei der KFZ-Anmeldung. Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – das Verfahren ist identisch. Fahrzeuge, die in Zirndorf angemeldet werden, erhalten ein FÜ-Kennzeichen. Bei der Neuzulassung eines Neuwagens entfällt die Vorlage einer Hauptuntersuchung, da diese erst nach drei Jahren fällig wird. Bei einem Gebrauchtwagen ist ein gültiger HU-Nachweis zwingend erforderlich.

Ein Wunschkennzeichen FÜ kann bei uns direkt im Antrag beantragt werden. Die Wunschkombination wird geprüft und – sofern verfügbar – reserviert. Die Gebühr für die PKW-Zulassung beträgt 229,00 €.

Motorrad

Motorräder werden in Zirndorf und dem gesamten Landkreis Fürth häufig mit Saisonkennzeichen zugelassen, da viele Fahrer ihr Fahrzeug nur in den Frühjahrs- und Sommermonaten nutzen. Das Saisonkennzeichen trägt ebenfalls das Kürzel FÜ und gibt den Nutzungszeitraum direkt auf dem Kennzeichen an. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – eine Abmeldung ist nicht erforderlich.

Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum (in ccm) und Motorleistung (in kW) maßgeblich. Die eVB-Nummer muss daher auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein und diese Angaben korrekt enthalten. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – in der Regel ein FÜ-Kennzeichen, das dem des Zugfahrzeugs entsprechen kann, aber nicht muss. Bei der Anmeldung wird unterschieden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern, da dies Auswirkungen auf die zulässige Anhängelast und die erforderliche Führerscheinklasse hat.

Ungebremste Anhänger bis 750 kg sind mit Klasse B zugelassen. Für schwerere gebremste Anhänger kann je nach Gesamtgewicht die Klasse BE oder höher erforderlich sein. Die Zulassungsgebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen bei der Zulassung besonderen Anforderungen. Eine wesentliche Unterscheidung betrifft das zulässige Gesamtgewicht: Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie ein PKW behandelt, während Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zusätzliche Nachweise erfordern und unter die LKW-Zulassungsvorschriften fallen können.

Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Vorlage einer gültigen Gasprüfung nach G 607 verpflichtend. Diese Prüfung muss von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt und dokumentiert werden. Ohne diesen Nachweis kann die Zulassung nicht abgeschlossen werden. Auch für Wohnmobile sind Saisonkennzeichen mit dem Kürzel FÜ möglich. Die Zulassungsgebühr für ein Wohnmobil beträgt 259,00 €.


Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Prüfen Sie anhand der obigen Liste, welche Dokumente für Ihren Fahrzeugtyp und Ihre Situation erforderlich sind. Halten Sie insbesondere die eVB-Nummer und die Fahrzeugdokumente bereit.

Schritt 2 – Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular bei uns vollständig aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten korrekt ein – Abweichungen können zu Verzögerungen führen.

Schritt 3 – Dokumente hochladen Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als digitale Kopien hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos.

Schritt 4 – Wunschkennzeichen angeben (optional) Wenn Sie ein Wunschkennzeichen FÜ beantragen möchten, geben Sie Ihre Wunschkombination im entsprechenden Feld an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und bestätigen die Reservierung.

Schritt 5 – Antrag absenden und Bearbeitung Nach dem Absenden des Antrags bearbeiten wir Ihren Vorgang. Sie erhalten eine Bestätigung und werden über den weiteren Ablauf informiert.

Schritt 6 – Zulassungsdokumente und Kennzeichen Nach erfolgreicher Prüfung werden die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenschilder ausgestellt. Die Kraftfahrzeugsteuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Fahrzeug jetzt hier anmelden →


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Zirndorf

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Zirndorf?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sind alle Dokumente korrekt und vollständig, bearbeiten wir den Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern den Prozess. Wir empfehlen, alle Unterlagen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie den Antrag absenden.

Was brauche ich, um ein Auto in Zirndorf anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Zirndorf benötigen Sie mindestens: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (bei Gebrauchtfahrzeugen), eine eVB-Nummer Ihres Versicherers, einen aktuellen HU-Nachweis (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat. Gewerbliche Halter reichen zusätzlich einen Handelsregisterauszug ein.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Zirndorf?

Fahrzeuge, die in Zirndorf zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel – das offizielle Kürzel für den Landkreis Fürth. Dieses Kürzel gilt für alle Fahrzeugtypen: PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile. Innerhalb des FÜ-Bereichs können Sie eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination als Wunschkennzeichen beantragen.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Zirndorf?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben- und Zahlenkombination Ihres FÜ-Kennzeichens selbst zu wählen – innerhalb der geltenden Vorgaben (maximal 8 Zeichen, bestimmte Kombinationen sind ausgeschlossen). Sie können Ihr Wunschkennzeichen FÜ direkt im Online-Antrag angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit und reservieren die Kombination für Sie. Eine separate Reservierungsgebühr kann anfallen.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Zirndorf online an?

Die KFZ-Anmeldung in Zirndorf erfolgt hier vollständig online. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und senden den Antrag ab. Wir bearbeiten den Vorgang und senden Ihnen alle Zulassungsdokumente zu. Ein persönliches Erscheinen ist für die Online-Anmeldung nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Zirndorf?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) + 29,00 €

Die Gebühren verstehen sich als Zulassungsgebühren. Kosten für Kennzeichenschilder sowie die Kraftfahrzeugsteuer kommen je nach Fahrzeug und Nutzung hinzu.

Wann hat die Zulassungsstelle in Zirndorf geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Fürth (Landkreis), die für Zirndorf zuständig ist, hat folgende Öffnungszeiten:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen.

Kann ich auch ein Fahrzeug aus dem Ausland in Zirndorf anmelden?

Ja. Bei einem Fahrzeugimport aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente erforderlich: das ausländische Fahrzeugdokument, ein Einzelgenehmigungsbescheid oder COC-Dokument (Certificate of Conformity), ein Zollnachweis (bei Import aus Nicht-EU-Ländern) sowie ein gültiger HU-Nachweis eines deutschen Prüfinstituts. Wir bearbeiten auch Importzulassungen vollständig über unser Portal.


KFZ-Anmeldung in Zirndorf – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Zirndorf

Kfz-Zulassung Fürth (Landkreis)

Im Pinderpark 2

90513 Zirndorf

Tel: 0911-9773-1344

E-Mail: kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr