KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung in Zirndorf

Halterwechsel & Umzug – jetzt online beantragen

Jetzt Ummeldung beantragen

KFZ-Ummeldung in Zirndorf

Zirndorf vergibt das Kennzeichenkürzel – die KFZ-Ummeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Sie nach Zirndorf zugezogen sind, innerhalb der Stadt umgezogen sind oder ein Fahrzeug gekauft haben: Wir bearbeiten Ihren Antrag zur KFZ-Ummeldung in Zirndorf zuverlässig und ohne Wartezeit vor Ort. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Fürth (Landkreis), über die sämtliche Zulassungsvorgänge im Landkreis Fürth abgewickelt werden – einschließlich Ummeldungen für Fahrzeuge mit dem Kennzeichen FÜ.

Eine KFZ-Ummeldung ist kein bürokratischer Aufwand, den Sie aufschieben sollten. Das Gesetz setzt eine klare Frist, und die Unterlagen, die Sie benötigen, sind überschaubar. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann genau eine Ummeldung erforderlich ist, welche Fahrzeugtypen welche Besonderheiten mitbringen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und was in Bayern speziell zu beachten ist.

Jetzt KFZ-Ummeldung starten →


Wann ist eine KFZ-Ummeldung in Zirndorf erforderlich?

Eine Ummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich der Halter, der Wohnort oder die im Fahrzeugschein eingetragenen Daten ändern. Die häufigsten Anlässe im Überblick:

Halterwechsel

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen, wechselt der eingetragene Halter. In diesem Fall ist ein Halterwechsel in Zirndorf anzumelden. Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist, ob Sie es von einer Privatperson oder einem Händler erwerben. Der neue Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf sich umzuschreiben – wir sprechen hier also von einer vollständigen Neuregistrierung des Halters im Fahrzeugregister. Das bisherige Kennzeichen kann dabei übernommen oder ein neues FÜ-Kennzeichen zugeteilt werden.

Umzug nach Zirndorf

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Zirndorf verlegt, muss sein Fahrzeug entsprechend ummelden – auch dann, wenn das bisherige Kennzeichen aus einer anderen bayerischen Stadt stammt. Seit 2015 gilt bundesweit die Regelung zur Kennzeichenmitnahme, sodass Sie Ihr bisheriges Kennzeichen in vielen Fällen behalten können. Dennoch muss die neue Adresse im Fahrzeugregister hinterlegt werden. Das Auto ummelden nach Umzug nach Zirndorf ist damit ein formaler, aber notwendiger Schritt.

Umzug innerhalb von Zirndorf

Auch wer innerhalb der Stadtgrenzen umzieht, ist zur Ummeldung verpflichtet, sobald sich die im Fahrzeugschein eingetragene Adresse ändert. In diesem Fall bleibt das Kennzeichen FÜ selbstverständlich erhalten. Die Änderung betrifft ausschließlich die Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie im zentralen Fahrzeugregister.

Namens- oder Adressänderung

Heiraten, Scheidungen oder behördliche Adressberichtigungen können ebenfalls eine Ummeldung erforderlich machen. Sobald der im Fahrzeugschein eingetragene Name oder die Anschrift nicht mehr mit den aktuellen Personaldaten übereinstimmt, ist eine Aktualisierung beim Fahrzeugregister vorzunehmen.


Gesetzliche Frist – Warum Sie nicht warten sollten

Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: § 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass eine Ummeldung innerhalb von einer Woche nach dem auslösenden Ereignis zu erfolgen hat. Diese Frist gilt sowohl für den Halterwechsel als auch für den Umzug.

Wer die KFZ-Ummeldung Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld. Je nach Einzelfall kann dieses empfindlich ausfallen – insbesondere wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich im Straßenverkehr genutzt wurde, ohne dass die Halterdaten korrekt im Register erfasst waren. Im Fall eines Halterwechsels haftet der bisherige Halter unter Umständen weiterhin für Schäden oder Verstöße, solange das Fahrzeug noch auf seinen Namen eingetragen ist.

Die Frist von einer Woche ist kurz. Wir empfehlen, die Ummeldung so früh wie möglich anzustoßen – idealerweise noch am Tag des Kaufs oder des Einzugs. Hier können Sie den Vorgang direkt starten, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarung.

Fahrzeug jetzt hier ummelden →


Kennzeichen bei der Ummeldung in Zirndorf

Seit der Reform des Kennzeichenrechts im Jahr 2015 ist es in Deutschland möglich, das bisherige Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Das bedeutet: Wer beispielsweise mit einem Fahrzeug aus dem Landkreis Ansbach nach Zirndorf zieht, kann sein bisheriges ANS-Kennzeichen behalten – muss aber dennoch die Ummeldung vollständig durchführen lassen.

Wer hingegen ein neues Kennzeichen möchte, erhält bei uns ein FÜ-Kennzeichen – das offizielle Kennzeichen für den Landkreis Fürth, zu dem Zirndorf gehört. Bei einem Halterwechsel in Zirndorf ist zudem die Reservierung eines Wunschkennzeichens FÜ möglich. Dabei können Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach persönlichen Wünschen zusammengestellt werden, soweit die gewählte Kombination verfügbar ist.

Das Kennzeichen behalten beim Ummelden in Zirndorf ist also grundsätzlich möglich – es hängt jedoch davon ab, ob es sich um einen Umzug oder einen Halterwechsel handelt. Bei einem Halterwechsel wird das Kennzeichen in der Regel neu zugeteilt, es sei denn, beide Parteien einigen sich auf eine Kennzeichenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.


Ummeldung nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der PKW ist der Standardfall bei der KFZ-Ummeldung. Das Auto ummelden in Zirndorf folgt dem regulären Verfahren: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis, Nachweis über die Hauptuntersuchung sowie der Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung sind einzureichen. Die Gebühr für das Auto ummelden in Zirndorf beträgt 179,00 €. Bei einem Halterwechsel sind zusätzlich die Unterlagen beider Parteien erforderlich.

Motorrad

Beim Motorrad ummelden in Zirndorf ist ein besonderer Aspekt zu beachten: Viele Motorräder sind mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das nur für bestimmte Monate im Jahr gilt. Bei einer Ummeldung – ob durch Umzug oder Halterwechsel – muss geprüft werden, ob der bisherige Saisonzeitraum übernommen werden kann oder angepasst werden muss. Wir prüfen dies im Rahmen des Antragsverfahrens. Die Gebühr für das Motorrad beträgt 169,00 €.

Anhänger

Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge im Sinne der Zulassungsverordnung. Beim Anhänger ummelden in Zirndorf ist eine eigene Zulassungsbescheinigung erforderlich – unabhängig davon, welches Zugfahrzeug verwendet wird. Wer also ein Zugfahrzeug und einen Anhänger gleichzeitig ummelden möchte, muss für beide Fahrzeuge separate Anträge stellen. Die Gebühr für den Anhänger beträgt 159,00 €.

Wohnmobil

Das Wohnmobil ummelden in Zirndorf bringt zwei zusätzliche Prüfpunkte mit sich. Erstens ist die Gewichtsklasse des Fahrzeugs relevant – je nach zulässigem Gesamtgewicht können unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen gelten. Zweitens ist bei Wohnmobilen mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 vorzulegen. Diese Prüfung hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer; ist sie abgelaufen, muss vor der Ummeldung eine neue Prüfung durchgeführt werden. Die Gebühr für das Wohnmobil beträgt 209,00 €.


Erforderliche Unterlagen

Bei Umzug

Für die KFZ-Ummeldung nach Umzug nach Zirndorf oder innerhalb der Stadt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Plakette bzw. Prüfbericht)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Bei Namensänderung: aktueller Nachweis der Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)

Bei Halterwechsel

Für den Halterwechsel in Zirndorf sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vom Vorhalter ausgefüllt und unterschrieben)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (sofern nicht bereits vorhanden)
  • eVB-Nummer der neuen Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Bei Wohnmobilen: aktueller G-607-Prüfbericht

Alle Dokumente sind im Original einzureichen. Kopien werden nur in Verbindung mit dem Original akzeptiert.


Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und weist eine besonders kleinteilige Zulassungsstruktur auf. Viele Landkreise verfügen über eigene Kennzeichenkürzel – so auch der Landkreis Fürth mit dem Kürzel . Diese Regionalisierung hat praktische Auswirkungen: Wer innerhalb Bayerns umzieht und dabei den Zulassungsbezirk wechselt, kann zwar seit 2015 das alte Kennzeichen behalten, muss jedoch die Ummeldung vollständig vollziehen.

Ein weiterer bayerischer Sonderaspekt betrifft die Umweltzonen in den Großstädten. Die Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg betreiben Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffklassen zugelassen sind. Besonders München verfügt über eine verschärfte Umweltzone, die strenge Anforderungen an die Abgasnorm stellt. Wer von Zirndorf aus regelmäßig in diese Städte fährt, sollte sicherstellen, dass das eigene Fahrzeug die jeweils geltenden Anforderungen erfüllt. Zirndorf selbst liegt im Landkreis Fürth und verfügt über keine eigene Umweltzone – dennoch ist die Umweltplakette für Fahrten in die genannten Städte relevant.

Darüber hinaus ist in Bayern die Zuständigkeit klar geregelt: Die Kfz-Zulassung Fürth (Landkreis) ist die zuständige Stelle für alle Zulassungsvorgänge in Zirndorf. Über unser Portal werden alle Anträge direkt an diese Stelle weitergeleitet und bearbeitet.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Fürth (Landkreis) sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Häufige Fragen zur KFZ-Ummeldung in Zirndorf

Wie hoch sind die Kosten für die KFZ-Ummeldung in Zirndorf?

Die KFZ-Ummeldung Kosten in Zirndorf richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 169,00 €, Anhänger 159,00 €, Wohnmobil 209,00 €. Die Gebühren werden im Rahmen der Antragsbearbeitung fällig.

Kann ich die KFZ-Ummeldung in Zirndorf online erledigen?

Ja. Die KFZ-Ummeldung in Zirndorf online ist über unser Portal vollständig möglich. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, füllen den Antrag aus und wir bearbeiten den Vorgang ohne persönliches Erscheinen vor Ort.

Welches Kennzeichen bekomme ich bei der Ummeldung in Zirndorf?

Fahrzeuge, die in Zirndorf zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen . Bei einem Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Ein Wunschkennzeichen FÜ ist bei Halterwechseln möglich.

Was passiert, wenn ich die Ummeldung nicht innerhalb einer Woche vornehme?

Wer die gesetzliche Frist von einer Woche nach § 27 FZV überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld. Zusätzlich können zivilrechtliche Risiken entstehen, insbesondere beim Halterwechsel, wenn das Fahrzeug noch auf den alten Halter eingetragen ist.

Muss ich bei einem Umzug innerhalb von Zirndorf ebenfalls ummelden?

Ja. Auch bei einem Umzug innerhalb der Stadtgrenzen muss die neue Adresse im Fahrzeugregister aktualisiert werden. Das Kennzeichen FÜ bleibt dabei unverändert.

Benötige ich für das Motorrad ein neues Kennzeichen, wenn ich nach Zirndorf ziehe?

Nicht zwingend. Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten, ist das möglich – die Ummeldung selbst ist jedoch Pflicht. Beim Motorrad ummelden in Zirndorf sollten Sie zudem prüfen, ob ein bestehendes Saisonkennzeichen angepasst werden muss.

Was ist beim Wohnmobil ummelden in Zirndorf besonders zu beachten?

Beim Wohnmobil ummelden in Zirndorf sind die Gewichtsklasse des Fahrzeugs und – bei vorhandener Gasanlage – die Gültigkeit der Gasprüfung nach G 607 zu prüfen. Ist die Gasprüfung abgelaufen, muss vor der Ummeldung eine neue Prüfung vorgelegt werden.

Kann ich einen Anhänger gleichzeitig mit dem PKW ummelden?

Nein. Der Anhänger ist ein eigenständiges Fahrzeug und erfordert einen separaten Antrag mit eigener Zulassungsbescheinigung. Beide Anträge können jedoch zeitgleich über unser Portal gestellt werden.


KFZ-Ummeldung in Zirndorf – jetzt online erledigen →

Zuständige Zulassungsstelle für Zirndorf

Kfz-Zulassung Fürth (Landkreis)

Im Pinderpark 2

90513 Zirndorf

Tel: 0911-9773-1344

E-Mail: kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr