KFZ-Anmeldung in Kempten
Kempten vergibt das Kennzeichenkürzel KE – die KFZ-Anmeldung wird hier vollständig online erledigt. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag auf Zulassung für das Stadtgebiet Kempten und stellen Ihnen ein gültiges KE-Kennzeichen aus. Als zuständige Stelle für die Kfz-Zulassung Kempten nehmen wir Ihren Antrag entgegen, prüfen die Unterlagen und veranlassen die Zulassung – vollständig digital, ohne Warteschlangen oder unnötige Wege.
Die Neuzulassung in Kempten betrifft Fahrzeuge aller Art: PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug auf eine in Kempten gemeldete Person oder ein hier ansässiges Unternehmen zugelassen wird. Starten Sie Ihren Antrag direkt hier – alle weiteren Schritte werden Ihnen im Prozess erläutert.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Anmeldung eines PKW ist der häufigste Vorgang bei der Kfz-Zulassung Kempten. Ob Neuwagen direkt vom Händler, Gebrauchtwagen vom Vorbesitzer oder ein reimportiertes Fahrzeug aus dem EU-Ausland – in jedem Fall ist eine Zulassung auf den neuen Halter erforderlich, bevor das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
Beim Neukauf liefert der Händler in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die COC-Papiere mit. Bei einem Gebrauchtwagen muss der bisherige Halter das Fahrzeug abgemeldet oder auf Sie umgeschrieben haben. Für reimportierte Fahrzeuge ist zusätzlich ein Gutachten nach §21 StVZO oder eine EG-Übereinstimmungserklärung erforderlich.
Für das Stadtgebiet Kempten vergeben wir ausschließlich Kennzeichen mit dem Kürzel KE. Ein Wunschkennzeichen KE ist bei der Anmeldung wählbar – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Die Gebühr für die PKW-Zulassung beträgt 229,00 €.
Motorrad
Wer ein Motorrad in Kempten zulassen möchte, benötigt neben den üblichen Fahrzeugpapieren eine auf das Motorrad ausgestellte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese muss speziell für das Fahrzeug und den korrekten Hubraum sowie die Leistungsangabe in kW ausgestellt sein, da diese Werte direkt in die Versicherungsprämie einfließen und von uns bei der Zulassung geprüft werden.
Beliebt ist bei Motorrädern das Saisonkennzeichen KE, das für einen frei wählbaren Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten gilt. Außerhalb der angegebenen Saison darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen – die Versicherung ruht in dieser Zeit automatisch. Das spart Kosten und ist für viele Fahrer in der Region praktisch, da Motorräder häufig nur in den Sommermonaten genutzt werden. Die Zulassungsgebühr für ein Motorrad beträgt 219,00 €.
Anhänger
Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen – sie werden nicht automatisch über das Zugfahrzeug abgedeckt. Bei der Anmeldung eines Anhängers in Kempten unterscheiden wir zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern, da dies Auswirkungen auf die zulässige Anhängelast und die erforderlichen Fahrzeugdokumente hat.
Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht dürfen mit einem PKW-Führerschein der Klasse B gezogen werden. Für schwerere Anhänger gelten abweichende Führerscheinklassen (BE, C1E oder CE), die wir bei der Zulassung nicht prüfen – die Verantwortung für das Mitführen der richtigen Fahrerlaubnis liegt beim Fahrzeugführer. Die Zulassungsgebühr für einen Anhänger beträgt 209,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile unterliegen bei der Zulassung besonderen Anforderungen, die sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richten. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt und können mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Wohnmobile über 3,5 Tonnen erfordern einen Führerschein der Klasse C1 oder C und unterliegen zusätzlichen technischen Prüfpflichten.
Ein wichtiger Hinweis für alle, die ein Wohnmobil anmelden möchten: Seit Juni 2025 ist die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend für Wohnmobile mit Gasanlage. Das entsprechende Prüfprotokoll muss bei der Zulassung vorliegen. Fehlt es, kann die Zulassung nicht erteilt werden. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen KE möglich. Die Zulassungsgebühr beträgt 259,00 €.
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs als Privatperson benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig) als Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern vorhanden
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihres Kfz-Versicherers
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung bereithalten)
- HU-Nachweis (Hauptuntersuchung), sofern das Fahrzeug nicht neu ist
- Bei Wohnmobilen mit Gasanlage: Gasprüfprotokoll G 607 (ab Juni 2025 verpflichtend)
Gewerbetreibende
Unternehmen und Gewerbetreibende, die ein Fahrzeug auf ihren Betrieb zulassen möchten, reichen zusätzlich ein:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Handlungsvollmacht, Prokura)
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Unternehmens
- Alle übrigen Unterlagen wie bei Privatpersonen
Bei Bevollmächtigung
Wird die Anmeldung nicht durch den zukünftigen Halter selbst vorgenommen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vollmachtgebers, Name und Anschrift der bevollmächtigten Person sowie Datum und Unterschrift. Die bevollmächtigte Person muss ihren eigenen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Ohne vollständige Vollmacht können wir den Antrag nicht bearbeiten.
Kennzeichenarten in Kempten
In Kempten werden ausschließlich Kennzeichen mit dem Kürzel KE ausgegeben. Folgende Kennzeichenarten stehen zur Auswahl:
- Standardkennzeichen KE: Das reguläre Kennzeichen ohne zeitliche Einschränkung. Gültig bis zur Abmeldung des Fahrzeugs.
- Wunschkennzeichen KE: Sie wählen eine individuelle Buchstaben-Ziffern-Kombination innerhalb der zulässigen Zeichenlänge. Die Verfügbarkeit wird bei der Antragstellung geprüft. Ein Wunschkennzeichen KE kann vorab reserviert werden.
- Saisonkennzeichen KE: Gültig für einen festgelegten Zeitraum pro Jahr (mindestens zwei, höchstens elf Monate). Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet und nicht versichert.
- E-Kennzeichen KE: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das „E" am Ende des Kennzeichens ist gesetzlich vorgeschrieben und berechtigt in vielen Kommunen zu Sonderprivilegien (z. B. Parkerleichterungen, Ausnahmen von Durchfahrtbeschränkungen).
- H-Kennzeichen KE: Für Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind (mindestens 30 Jahre alt, weitgehend originalgetreuer Zustand, historisches Interesse). Das H-Kennzeichen berechtigt zur Nutzung günstigerer Kfz-Steuerregelungen und ist von bestimmten Fahrverboten ausgenommen. Für das H-Kennzeichen fällt ein Aufpreis von 29,00 € an.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Prüfen Sie anhand der oben aufgeführten Liste, welche Dokumente für Ihren Fahrzeugtyp und Ihre Situation (Privatperson, Gewerbe, Bevollmächtigung) erforderlich sind. Stellen Sie alle Unterlagen digital bereit – Scans oder Fotos in guter Qualität werden akzeptiert.
Schritt 2 – Antrag starten Klicken Sie auf den Antrags-Button auf dieser Seite. Sie werden durch ein strukturiertes Formular geführt, das alle relevanten Angaben zum Fahrzeug, zum Halter und zur gewünschten Kennzeichenart abfragt.
Schritt 3 – Kennzeichenwahl Wählen Sie zwischen Standard- und Wunschkennzeichen. Bei Wunschkennzeichen KE wird die Verfügbarkeit in Echtzeit geprüft. Saisonkennzeichen und Sonderkennzeichen (E, H) werden im gleichen Schritt ausgewählt.
Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt im Antrag hoch. Das System weist Sie auf fehlende Unterlagen hin, bevor Sie den Antrag abschicken.
Schritt 5 – Gebühren bezahlen Die Zulassungsgebühr wird im Antragsprozess per gesichertem Zahlungsverfahren beglichen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.
Schritt 6 – Bearbeitung und Zustellung Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenplaketten aus. Die Unterlagen werden Ihnen auf dem angegebenen Weg zugestellt. Das Kennzeichen selbst kann bei einem zugelassenen Schilderpräger abgeholt werden.
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Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und weist eine außergewöhnlich hohe Dichte an eigenständigen Zulassungsbezirken auf. Nahezu jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt – darunter auch Kempten als kreisfreie Stadt im Allgäu – führt ein eigenes Kennzeichenkürzel. Das Kürzel KE ist damit eindeutig Kempten zugeordnet und unterscheidet sich von umliegenden Bezirken wie OA (Oberallgäu), KF (Kaufbeuren) oder MN (Unterallgäu/Mindelheim).
Umweltzonen in Bayern: In Bayern bestehen Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Diese Zonen sind für Fahrzeuge ohne ausreichende Schadstoffklasse (mindestens Euro 4 / grüne Plakette) gesperrt. Kempten selbst unterhält derzeit keine eigene Umweltzone, jedoch sollten Halter, die regelmäßig in die genannten Städte fahren, die Schadstoffklasse ihres Fahrzeugs bei der Zulassung im Blick behalten. München verfügt dabei über die striktesten Regelungen – dort gilt seit Jahren eine verschärfte Umweltzone, die Diesel-Fahrzeuge unterhalb bestimmter Euro-Normen vollständig ausschließt.
Hauptuntersuchung (HU) in Bayern: Die TÜV-Dichte in Bayern ist hoch, und die Fristen für die Hauptuntersuchung werden konsequent überwacht. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist, können nicht zugelassen werden. Bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens prüfen wir das Datum der letzten HU und weisen Sie auf eine bald fällige Untersuchung hin.
Saisonkennzeichen im Allgäu: Aufgrund der langen Winter und der ausgeprägten Motorrad- und Freizeitfahrzeugkultur im Allgäu ist das Saisonkennzeichen in dieser Region besonders verbreitet. Motorräder, Wohnmobile und Oldtimer werden häufig nur für die Monate April bis Oktober zugelassen – das reduziert Versicherungskosten und Kfz-Steuer anteilig.
Digitale Verwaltung in Bayern: Bayern treibt die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen aktiv voran. Die vollständige Online-Abwicklung von Zulassungsvorgängen ist fester Bestandteil der bayerischen Verwaltungsstrategie. Wir setzen diesen Anspruch bei der Kfz-Zulassung Kempten konsequent um.
Fahrzeugimporte: Bayern als wirtschaftsstarkes Bundesland ist ein häufiger Anlaufpunkt für Fahrzeugimporte – insbesondere aus Österreich, der Schweiz und Italien. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sind zusätzliche Zollnachweise und ein Einzelgutachten erforderlich. Bei EU-Importen genügt in der Regel die COC-Bescheinigung des Herstellers.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Kempten
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Kempten?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. Anträge, bei denen alle Unterlagen korrekt und lesbar hochgeladen wurden, werden bevorzugt bearbeitet. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, sobald die Zulassung erteilt wurde.
Was brauche ich, um ein Auto in Kempten anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine gültige eVB-Nummer Ihres Versicherers, Ihre Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer sowie bei Gebrauchtwagen den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung. Alle Unterlagen werden digital im Antragsprozess hochgeladen.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Kempten?
Ein Wunschkennzeichen KE erlaubt es Ihnen, innerhalb der zulässigen Zeichenanzahl eine individuelle Kombination aus Buchstaben und Ziffern zu wählen – zum Beispiel KE-AB 123. Die Kombination muss verfügbar und regelkonform sein (keine anstößigen oder verbotenen Zeichenfolgen). Die Auswahl erfolgt direkt im Antragsformular. Wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch. Eine Reservierung vor der Antragstellung ist ebenfalls möglich.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Kempten?
Alle in Kempten zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel KE. Dieses Kürzel ist ausschließlich der kreisfreien Stadt Kempten zugeordnet. Umliegende Landkreise wie der Landkreis Oberallgäu (OA) oder Kaufbeuren (KF) führen eigene Kürzel. Ein Umzug innerhalb von Kempten erfordert keine neue Zulassung – das KE-Kennzeichen bleibt bestehen.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Kempten online an?
Die Online-Anmeldung erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie starten den Antrag über den Button auf dieser Seite, füllen das Formular aus, laden Ihre Unterlagen hoch und bezahlen die Gebühr digital. Nach erfolgreicher Bearbeitung durch uns erhalten Sie alle Zulassungsunterlagen. Es ist kein persönliches Erscheinen erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Kempten?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | 29,00 € |
Die Gebühren werden im Antragsprozess fällig und sind vor Abschluss des Antrags zu entrichten. Zusätzliche Kosten können für die Kennzeichenschilder beim Schilderpräger anfallen – diese werden nicht über uns abgerechnet.
Wann hat die Zulassungsstelle in Kempten geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Kempten ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass für die Online-Anmeldung über unser Portal diese Zeiten nicht maßgeblich sind – Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kann ich ein Fahrzeug in Kempten anmelden, das auf jemand anderen zugelassen war?
Ja. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens wird das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben. Dafür ist eine vollständige Anmeldung mit den Fahrzeugpapieren des Vorbesitzers, der eVB-Nummer des neuen Halters und einem gültigen Identitätsnachweis erforderlich. Hat der Vorbesitzer das Fahrzeug bereits abgemeldet, liegt eine Wiederzulassung vor – der Ablauf ist identisch. Wir bearbeiten beide Vorgänge über dasselbe Antragsformular.