KFZ-Anmeldung in Mettmann
Ob PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil – die KFZ-Anmeldung für alle Fahrzeugtypen wird hier vollständig online abgewickelt. Zuständig für die Neuzulassung im Kreis Mettmann ist die Kfz-Zulassung Mettmann, die Fahrzeuge mit dem Kennzeichen-Kürzel ME ausgibt. Wir bearbeiten Ihren Antrag strukturiert und vollständig – von der Erstanmeldung eines Neuwagens über die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs bis hin zur Zulassung importierter Fahrzeuge aus dem Ausland.
Das Kennzeichen ME steht für den Landkreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen und wird bei jeder Neuzulassung in diesem Zuständigkeitsbereich vergeben. Alle notwendigen Schritte, Unterlagen und Besonderheiten finden Sie auf dieser Seite übersichtlich aufbereitet. Starten Sie Ihre Anmeldung direkt hier – ohne Wartezeiten, ohne Anfahrt.
Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Der Ablauf der KFZ-Anmeldung folgt einem klar strukturierten Verfahren. Die folgenden Schritte beschreiben den vollständigen Prozess von der Vorbereitung bis zur Ausgabe der Zulassungsbescheinigung.
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor Beginn alle erforderlichen Dokumente zusammen. Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt vom Fahrzeugtyp und Ihrer Eigenschaft als Privatperson oder Gewerbetreibender ab. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter unten.
Schritt 2 – eVB-Nummer einholen Bevor die Zulassung beantragt werden kann, benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Die eVB-Nummer ist ein Pflichtbestandteil jedes Zulassungsantrags und bestätigt den bestehenden Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Schritt 3 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular hier auf dem Portal vollständig aus. Geben Sie alle Fahrzeugdaten, Ihre persönlichen Angaben sowie die eVB-Nummer ein. Bei Wunschkennzeichen tragen Sie Ihren Wunsch direkt im Formular ein – wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch.
Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie die geforderten Dokumente in digitaler Form hoch. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos. Unleserliche Dokumente können zu Rückfragen und Verzögerungen führen.
Schritt 5 – Antrag absenden und Bearbeitung abwarten Nach dem Absenden des Antrags bearbeiten wir Ihren Vorgang. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung sowie im weiteren Verlauf eine Benachrichtigung über den Status Ihres Antrags.
Schritt 6 – Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie bei Neuvergabe die Kennzeicheninformationen. Das physische Kennzeichen wird bei einem zugelassenen Schilderpräger angebracht.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Die benötigten Unterlagen richten sich nach der Art der Zulassung und der antragstellenden Person. Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Übersicht.
Privatpersonen
Für die Anmeldung als Privatperson sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldeadresse; bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen: COC-Papiere bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Hauptuntersuchung (HU-Bericht) – bei Neufahrzeugen entfällt diese Anforderung für die ersten drei Jahre
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (wird direkt vom Finanzamt eingezogen)
- Bei Gebrauchtwagenkauf: ggf. Kaufvertrag zur Klärung von Eigentumsverhältnissen
Gewerbetreibende
Gewerbliche Antragsteller legen zusätzlich vor:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder Gewerbeanmeldung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen)
- Dokumente zur Fahrzeugidentifikation (Fahrzeugbrief, COC-Papiere)
- eVB-Nummer auf den Betrieb ausgestellt
- Ggf. Nachweis über Sondernutzung (z. B. bei Transportfahrzeugen oder Spezialaufbauten)
Bei Bevollmächtigung
Wenn eine bevollmächtigte Person die Anmeldung für Sie durchführt, sind zusätzlich erforderlich:
- Schriftliche Vollmacht im Original, unterzeichnet vom Fahrzeughalter
- Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
- Eigener Personalausweis der bevollmächtigten Person
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Antragstyp. Bei der Anmeldung eines Neuwagens in Mettmann erhalten Sie ein Kennzeichen mit dem Kürzel ME, sofern kein Wunschkennzeichen beantragt wird. Das Wunschkennzeichen ME lässt sich im Antrag direkt reservieren – Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind dabei innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei wählbar.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist zu prüfen, ob das bisherige Kennzeichen mitgenommen werden kann (bei vorheriger Zulassung im Kreis Mettmann) oder ob eine neue Zulassung mit ME-Kennzeichen erforderlich ist. Für importierte Fahrzeuge aus EU-Ländern wird zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) benötigt; bei Fahrzeugen aus Drittstaaten ist eine Einzelgenehmigung erforderlich.
Motorrad
Für die Anmeldung eines Motorrads gelten im Wesentlichen dieselben Grundanforderungen wie beim PKW, jedoch mit einigen Besonderheiten. Motorräder werden häufig mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, das die Nutzung auf bestimmte Monate des Jahres beschränkt und Versicherungs- sowie Steuervorteile bietet. Das Saisonkennzeichen ME ist bei uns beantragbar und ermöglicht eine flexible Nutzungsdauer von mindestens zwei bis maximal elf Monaten.
Für die Versicherungseinstufung sind Hubraumangabe und Leistung in kW relevant – diese Werte müssen aus den Fahrzeugpapieren klar hervorgehen. Die eVB-Nummer muss für das konkrete Motorrad ausgestellt sein und die korrekte Fahrzeugklasse ausweisen.
Anhänger
Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes Kennzeichen. Bei der Anmeldung ist zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern zu unterscheiden: Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse benötigen in der Regel keine eigene Hauptuntersuchung zum Zeitpunkt der Erstzulassung, unterliegen aber regelmäßigen Prüfpflichten im weiteren Verlauf. Gebremste Anhänger unterliegen denselben HU-Intervallen wie PKW.
Relevant ist auch die Führerscheinklasse des Fahrzeugführers: Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf bestimmte Gesamtgewichtsgrenzen nicht überschreiten, ohne dass eine entsprechende Fahrerlaubnis (z. B. Klasse BE oder CE) vorliegt. Diese Prüfung obliegt dem Halter, wird aber im Zulassungsverfahren dokumentiert.
Wohnmobil
Wohnmobile werden je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlich behandelt. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW zugelassen; Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erfordern zusätzliche Nachweise und unterliegen anderen Steuer- und Versicherungsklassen.
Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das entsprechende Prüfprotokoll eines zugelassenen Sachverständigen oder Prüfdienstes ist bei der Anmeldung einzureichen. Wohnmobile können ebenfalls mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, was bei saisonal genutzten Fahrzeugen steuerliche Vorteile bietet.
Kennzeichenarten in Mettmann
Im Rahmen der Fahrzeuganmeldung stehen verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung:
Standardkennzeichen ME: Das reguläre Kennzeichen mit dem Kürzel des Landkreises Mettmann. Es wird bei jeder Neuzulassung vergeben, sofern kein Wunschkennzeichen beantragt wird.
Wunschkennzeichen ME: Sie können eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination wählen, die dem Kürzel ME folgt. Die gewünschte Kombination wird auf Verfügbarkeit geprüft. Wunschkennzeichen sind für alle Fahrzeugtypen beantragbar.
Saisonkennzeichen: Für Fahrzeuge, die nur in bestimmten Monaten genutzt werden (z. B. Motorräder, Wohnmobile). Der Gültigkeitszeitraum wird auf dem Kennzeichen eingestanzt und ist verbindlich.
E-Kennzeichen: Für Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge. Das E-Kennzeichen ermöglicht in vielen Kommunen Sonderrechte wie kostenfreies Parken oder die Nutzung von Busspuren – je nach lokaler Regelung.
H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind (mindestens 30 Jahre alt, weitgehend original erhalten, gepflegter Erhaltungszustand). Das H-Kennzeichen wird mit einem Aufpreis von 29,00 € auf die jeweilige Fahrzeugklasse berechnet und bietet steuerliche Pauschalierungsvorteile.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Die hohe Bevölkerungsdichte und die starke wirtschaftliche Aktivität – insbesondere im Ruhrgebiet, im Rheinland und im Bergischen Land – führen zu einem überdurchschnittlich hohen Fahrzeugaufkommen. Der Landkreis Mettmann liegt geografisch zwischen dem Großraum Düsseldorf und dem Bergischen Städtedreieck, was ihn zu einem verkehrlich bedeutsamen Zulassungsbezirk macht.
Umweltzonen sind in Nordrhein-Westfalen weit verbreitet. In nahezu allen größeren Städten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster bestehen Umweltzonen, für die eine grüne Feinstaubplakette erforderlich ist. Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette dürfen diese Zonen nicht befahren. Bei der Fahrzeuganmeldung empfiehlt es sich daher, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs zu prüfen und ggf. eine Umweltplakette zu beantragen.
In Köln und Bonn gelten darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und schlechter (Köln: bestimmte Ringstraßen; Bonn: Reuterstraße und Belderberg). Wer mit einem in Mettmann zugelassenen Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs kennen.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt zudem auf eine zunehmende Digitalisierung der Zulassungsverfahren. Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt strukturiert nach landeseinheitlichen Vorgaben, wobei die zuständigen Stellen im Kreis Mettmann die geltenden NRW-spezifischen Verfahrensregelungen vollständig umsetzen. Für gewerbliche Halter mit Fahrzeugflotten gibt es in NRW etablierte Verfahren zur Sammelzulassung, die eine effiziente Abwicklung mehrerer Fahrzeuge ermöglichen.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Mettmann
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Mettmann?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Wenn alle Dokumente korrekt und vollständig eingereicht werden, bearbeiten wir den Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Unvollständige Unterlagen oder Rückfragen können die Bearbeitungszeit verlängern. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, insbesondere bei Fahrzeugen, die kurzfristig in Betrieb genommen werden sollen.
Was brauche ich, um ein Auto in Mettmann anzumelden?
Für die Anmeldung eines PKW benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. COC-Papiere bei Neuwagen), einen aktuellen HU-Bericht (sofern das Fahrzeug nicht neu ist), eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Gebrauchtwagen ist ggf. ein Kaufvertrag beizufügen.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Mettmann?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, nach dem Kürzel ME eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. Die Kombination muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (maximal acht Zeichen insgesamt, keine anstößigen oder verfassungsfeindlichen Zeichenfolgen). Die Beantragung erfolgt direkt im Online-Antragsformular hier auf dem Portal. Wir prüfen automatisch, ob die gewünschte Kombination noch verfügbar ist.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Mettmann?
Fahrzeuge, die im Kreis Mettmann zugelassen werden, erhalten das Kennzeichen-Kürzel ME. Dieses Kürzel steht für den Landkreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen. Sofern kein Wunschkennzeichen beantragt wird, wird eine verfügbare Standardkombination mit dem Kürzel ME vergeben. Das ME-Kennzeichen gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Mettmann online an?
Die vollständige KFZ-Anmeldung wird hier auf diesem Portal abgewickelt. Füllen Sie das Antragsformular aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und übermitteln Sie den Antrag elektronisch. Wir bearbeiten Ihren Vorgang und informieren Sie über den Fortschritt. Eine persönliche Vorsprache ist für die Antragstellung nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Mettmann?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | + 29,00 € |
Die genannten Beträge umfassen die Zulassungsgebühr. Kosten für Kennzeichenschilder, Hauptuntersuchungen oder Versicherungsbeiträge sind darin nicht enthalten und werden separat berechnet.
Wann hat die Zulassungsstelle in Mettmann geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Mettmann ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da wir Anträge hier online entgegennehmen und bearbeiten, sind Sie bei der Antragstellung nicht an diese Öffnungszeiten gebunden.
Kann ich auch ein Motorrad oder einen Anhänger online anmelden?
Ja. Die Online-Anmeldung steht für alle Fahrzeugtypen zur Verfügung – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil. Für jede Fahrzeugklasse sind im Antragsformular die jeweils relevanten Felder und Dokumentenanforderungen hinterlegt. Besonderheiten wie das Saisonkennzeichen für Motorräder oder die Gasprüfung G 607 für Wohnmobile mit Gasanlage werden im Formular entsprechend abgefragt.