Kurzzeitkennzeichen in Mettmann
Für ein Kurzzeitkennzeichen in Mettmann benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen bekannt – ermöglicht es Ihnen, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Es wird ausschließlich für klar definierte Zwecke ausgestellt: Überführungsfahrten, Probefahrten und die Verbringung eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung.
Die Kfz-Zulassung Mettmann ist die zuständige Stelle für die Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen im Kreis Mettmann. Das Kennzeichen trägt das Kürzel ME und ist an ein bestimmtes Fahrzeug sowie einen konkreten Gültigkeitszeitraum von maximal fünf Tagen gebunden. Über unser Portal wickeln wir den gesamten Antragsprozess digital ab – Sie müssen nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen.
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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
Die Anforderungen und Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen unterscheiden sich je nach Fahrzeugart. Wir stellen Kurzzeitkennzeichen für alle gängigen Fahrzeugklassen aus. Nachfolgend finden Sie die relevanten Informationen gegliedert nach Fahrzeugtyp.
PKW und Auto
Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall ist das Kurzzeitkennzeichen für den PKW. Ob Sie ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Privatverkäufer abholen, ein Neufahrzeug vom Händler überführen oder ein noch nicht zugelassenes Auto zur Hauptuntersuchung bringen müssen – das 5-Tage-Kennzeichen ist das geeignete Instrument für diese Fahrten.
Für PKW und Autos beträgt die Gebühr 179,00 €. Dieser Betrag umfasst die behördliche Bearbeitungsgebühr sowie die Versicherungskosten für den Gültigkeitszeitraum. Das Kennzeichen wird fahrzeuggebunden ausgestellt, das heißt: Es ist ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug mit der entsprechenden Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) gültig.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder weist gegenüber dem PKW einige Besonderheiten auf. Das Kennzeichenschild selbst ist kleiner und muss dem für Krafträder vorgeschriebenen Format entsprechen. Bei der eVB-Nummer ist darauf zu achten, dass diese explizit für ein Kraftrad ausgestellt wurde – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht ausreichend und führt zur Ablehnung des Antrags.
Gerade zum Saisonbeginn im Frühjahr ist der Bedarf an Kurzzeitkennzeichen für Motorräder hoch, wenn Fahrzeuge nach der Winterpause aus dem Lager geholt und zur TÜV-Prüfstelle oder zu einem neuen Eigentümer überführt werden. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Mettmann beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den mitgeführten Anhänger. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw-Anhänger, einen Bootstrailer oder einen landwirtschaftlichen Anhänger handelt.
Eine vereinfachte Regelung besteht für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier sind die formalen Anforderungen an die Fahrzeugpapiere etwas reduziert. Bei schwereren Anhängern gelten dieselben Anforderungen wie bei anderen Fahrzeugen. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Mettmann beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Bei Wohnmobilen ist die Angabe der Gewichtsklasse im Antrag zwingend erforderlich. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht können mit einem regulären Führerschein der Klasse B gefahren werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist ein Führerschein der Klasse C1 oder C notwendig – dieser Umstand ist bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens zu berücksichtigen und wird von uns im Rahmen der Antragsbearbeitung geprüft.
Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Mettmann beträgt 199,00 €. Aufgrund des höheren Versicherungsrisikos und der Fahrzeugklasse liegt diese Gebühr über der eines Standard-PKW.
Gültigkeit und Einschränkungen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auf maximal fünf Tage begrenzt. Das genaue Ablaufdatum wird bei der Ausstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Nach Ablauf dieses Datums darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es beantragt wurde. Ein Übertragen auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Gültigkeit beschränkt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Nutzung im europäischen Ausland – etwa für Überführungen in ein anderes EU-Land – ist mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht möglich. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das für einen längeren Zeitraum ausgestellt wird und die Fahrt ins Ausland rechtlich absichert.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Fahrzeuge, deren HU abgelaufen ist oder die noch keine HU erhalten haben, dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen nur noch auf direktem Weg zur nächstgelegenen anerkannten Prüfstelle gefahren werden.
Diese Ausnahmeregelung ist eng gefasst: Die Route muss direkt und ohne Umwege zur Prüfstelle führen. Ein Missbrauch dieser Regelung – etwa für eine Probefahrt oder eine Überführung ohne Prüfstellenbesuch – ist nicht zulässig und kann als Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung geahndet werden.
Im Antrag ist anzugeben, ob eine gültige HU vorliegt. Bei Fahrzeugen ohne gültige HU ist der Zweck der Fahrt (Fahrt zur Prüfstelle) entsprechend zu dokumentieren.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Mettmann sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (gültig)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – fahrzeug- und typspezifisch, muss zum beantragten Fahrzeugtyp passen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die COC-Bescheinigung
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) – zur Identifikation des Fahrzeugs
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Eintragung im Fahrzeugschein)
- Bei Fahrzeugen über 3,5 t: Nachweis der entsprechenden Führerscheinklasse
- Bei Anhängern: Eigenständige Fahrzeugpapiere des Anhängers
Alle Unterlagen sind im Original oder als zertifizierte Kopie einzureichen. Bei der Online-Beantragung über unser Portal laden Sie die Dokumente als Scan oder Foto hoch.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit. Prüfen Sie insbesondere die Gültigkeit der eVB-Nummer und der HU. Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung – sie ist in der Regel innerhalb weniger Minuten verfügbar.
Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Rufen Sie unser Online-Formular auf und geben Sie alle Fahrzeug- und Halterdaten ein. Wählen Sie den gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal fünf Tage) und den Fahrzeugtyp aus. Das System berechnet die anfallende Gebühr automatisch.
Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Bild- oder PDF-Dateien in das Antragsformular hoch. Achten Sie auf Lesbarkeit und Vollständigkeit der Dokumente.
Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig. Wir akzeptieren gängige Online-Zahlungsverfahren. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag an die Kfz-Zulassung Mettmann weitergeleitet.
Schritt 5: Bearbeitung und Ausstellung Ihr Antrag wird durch uns geprüft und bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einen Werktag. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Mettmann sind: Montag bis Dienstag 07:30–15:00 Uhr, Mittwoch 07:30–12:00 Uhr, Donnerstag 07:30–18:00 Uhr, Freitag 07:30–12:00 Uhr.
Schritt 6: Kennzeichen erhalten Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsdokumente und Informationen zur Aushändigung des Kennzeichenschildes. Das Kennzeichen mit dem ME-Kürzel wird Ihnen auf dem beschriebenen Weg zur Verfügung gestellt.
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Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über die dichteste Zulassungsbezirksstruktur aller deutschen Bundesländer. Das hat praktische Konsequenzen für Inhaber eines Kurzzeitkennzeichens: Die Anzahl der Zulassungsstellen und Prüforganisationen ist hoch, was die Erreichbarkeit von HU-Prüfstellen in der Regel erleichtert.
Von besonderer Bedeutung sind die Umweltzonen, die in nahezu allen Großstädten des Ruhrgebiets sowie in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Münster eingerichtet sind. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, unterliegen denselben Umweltzonen-Regelungen wie regulär zugelassene Fahrzeuge. Wer mit einem überführten Fahrzeug durch eine Umweltzone fahren möchte, benötigt die entsprechende Umweltplakette – unabhängig davon, ob das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen trägt oder regulär zugelassen ist.
In Köln und Bonn gelten darüber hinaus Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte. Betroffen sind in der Regel Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und schlechter. Planen Sie eine Überführungsfahrt, die durch diese Städte führt, ist im Vorfeld zu prüfen, ob das betreffende Fahrzeug von diesen Fahrverboten betroffen ist. Ein Kurzzeitkennzeichen schützt nicht vor Fahrverboten oder Bußgeldern bei Verstößen gegen Umweltzonen-Regelungen.
Für Fahrten im Kreis Mettmann selbst sind derzeit keine gesonderten Umweltzonen-Regelungen aktiv. Dennoch empfehlen wir, bei geplanten Routen durch das Rheinland oder das Ruhrgebiet die aktuellen Regelungen der jeweiligen Kommunen zu berücksichtigen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Mettmann
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Mettmann gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Das Ablaufdatum wird bei der Ausstellung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Mettmann online beantragen?
Ja. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, wählen den Gültigkeitszeitraum und bezahlen die Gebühr digital. Ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Mettmann?
Die Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und umfasst Bearbeitungs- und Versicherungskosten.
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Überführungsfahrten ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Brauche ich für einen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Ein Anhänger benötigt stets ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen. Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Auch wenn der Anhänger weniger als 750 kg wiegt, ist ein separates Kennzeichen erforderlich – lediglich die Dokumentenanforderungen sind in diesem Fall vereinfacht.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige HU darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich auf direktem Weg zur nächsten anerkannten Prüfstelle gefahren werden. Jede andere Nutzung ist unzulässig. Im Antrag ist dieser Umstand entsprechend anzugeben.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch in Umweltzonen?
Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt nicht zur Einfahrt in Umweltzonen, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Emissionsanforderungen nicht erfüllt. In Nordrhein-Westfalen sind Umweltzonen in zahlreichen Städten eingerichtet. Prüfen Sie vor der Fahrt, ob Ihre Route durch eine solche Zone führt und ob das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.