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Kurzzeitkennzeichen in Kempten
Für das Kurzzeitkennzeichen in Kempten benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen Kempten genannt – ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen für Überführungsfahrten, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung. Es trägt das Kürzel KE und wird von uns über das Online-Portal oder direkt bei der Kfz-Zulassung Kempten ausgestellt.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden, gilt ausschließlich im Inland und berechtigt zur Nutzung öffentlicher Straßen für maximal fünf Kalendertage. Es eignet sich für PKW, Motorräder, Anhänger und Wohnmobile gleichermaßen – jedoch gelten je nach Fahrzeugtyp unterschiedliche Voraussetzungen, die wir nachfolgend vollständig erläutern.
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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Der Ablauf zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Kempten ist klar strukturiert und vollständig online möglich.
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor der Antragstellung alle erforderlichen Dokumente bereit. Eine vollständige Auflistung finden Sie im nachfolgenden Abschnitt. Besonders wichtig: Die eVB-Nummer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein.
Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Kennzeichen-Wunschdatum sowie Ihren Wohnort an. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist zusätzlich die Angabe der Gewichtsklasse erforderlich.
Schritt 3 – eVB-Nummer übermitteln Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) wird direkt im Antragsformular eingetragen. Sie erhalten diese von Ihrer Kfz-Versicherung. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags per sicherem Zahlungsverfahren entrichtet. Die anfallenden Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
Schritt 5 – Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für fünf Kalendertage gültig.
Schritt 6 – Fahrzeug bewegen Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug gültig. Es darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Führen Sie während der Fahrt stets die zugehörige Zulassungsbescheinigung mit.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Kempten sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Bevollmächtigten: zusätzlich schriftliche Vollmacht und Ausweis des Fahrzeughalters)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – gültig zum Zeitpunkt der Antragstellung
- HU-Nachweis – gültiger Hauptuntersuchungsbericht oder Prüfbericht (Ausnahme: Fahrt ausschließlich zur nächsten anerkannten Prüfstelle, siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- Bei Fahrzeugen über 3,5 t: Nachweis über die zulässige Gesamtmasse sowie ggf. Führerschein der Klasse C1 oder C
Bei Fahrzeugen, die noch nicht zugelassen waren (z. B. Neukauf), ist anstelle der Zulassungsbescheinigung die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen in Kempten. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung nach einem Umzug oder eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Der Antrag erfordert neben den Standardunterlagen keine fahrzeugtypischen Besonderheiten. Wichtig: Das Kennzeichen trägt das Kürzel KE und ist nur für das konkret angegebene Fahrzeug gültig.
Motorrad
Für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad in Kempten gelten einige Besonderheiten. Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht von der PKW-Norm ab – das Kennzeichen hat das Format 180 × 200 mm (Hochformat) oder 220 × 200 mm. Stellen Sie sicher, dass Ihre eVB-Nummer ausdrücklich für ein Kraftrad ausgestellt wurde, da versicherungsseitig zwischen Fahrzeugklassen unterschieden wird. Häufiger Anwendungsfall ist die Überführungsfahrt zu Saisonbeginn, wenn ein Motorrad eingewintert war und nun zur ersten Inspektion oder zu einem neuen Halter überführt wird. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Anhänger
Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 750 kg ist der Nachweis vereinfacht: Hier genügt in der Regel die Vorlage des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II. Bei schwereren Anhängern gelten die vollen Anforderungen inklusive HU-Nachweis. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Anhänger beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Beim Wohnmobil ist die Angabe der zulässigen Gesamtmasse im Antrag zwingend erforderlich. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen können mit dem Führerschein der Klasse B bewegt werden. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen ist ein Führerschein der Klasse C1 oder C notwendig – dieser ist im Rahmen der Antragstellung nachzuweisen. Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil in Kempten kostet 199,00 €. Wohnmobile werden häufig nach dem Winterlager oder nach einem Kauf aus einem anderen Zulassungsbezirk überführt – das Kurzzeitkennzeichen deckt diese Fahrten zuverlässig ab.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Der Prüfbericht darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht abgelaufen sein.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt keine vor, kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Fahrtroute auf den direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken. Umwege oder Zwischenhalte sind nicht zulässig.
Wir prüfen den HU-Status im Rahmen der Antragstellung. Geben Sie im Antragsformular an, ob eine gültige HU vorliegt oder ob das Kennzeichen ausschließlich zur Fahrt zur Prüfstelle benötigt wird.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen in Kempten ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Der erste Gültigkeitstag ist der im Antrag angegebene Starttag; der letzte Gültigkeitstag ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland – auch in EU-Mitgliedstaaten – sind mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das gesonderte Voraussetzungen und eine eigene Gültigkeitsdauer hat.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug gültig und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug umgesteckt werden. Bei Kontrollen durch die Polizei oder den Zoll ist die zugehörige Zulassungsbescheinigung vorzuzeigen.
Besonderheiten in Bayern
Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und verfügt über eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln. Das Kürzel KE steht ausschließlich für den Zulassungsbezirk Kempten. Benachbarte Landkreise wie Oberallgäu (OA), Ostallgäu (OAL) oder Lindau (LI) sind eigene Zulassungsbezirke – ein dort ausgestelltes Kennzeichen gilt nicht für Kempten und umgekehrt.
In Bayern bestehen zudem Umweltzonen in den Städten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen durch diese Zonen fahren, müssen die jeweiligen Umweltanforderungen erfüllen. München verfügt über eine besonders strenge Umweltzone, die ausschließlich Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 (Benzin) bzw. Euro 6 (Diesel) oder besser zulässt. Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette dürfen diese Zonen nicht befahren – auch nicht mit einem gültigen Kurzzeitkennzeichen.
Für Überführungsfahrten durch Bayern empfehlen wir, die geplante Route vorab auf mögliche Umweltzonenbeschränkungen zu prüfen, insbesondere wenn die Fahrt durch eine der genannten Städte führt. Das Kurzzeitkennzeichen selbst schützt nicht vor Strafzetteln bei Umweltzonenverstößen.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Kempten
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Ja. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Sie müssen nicht persönlich bei der Kfz-Zulassung Kempten erscheinen. Der gesamte Vorgang – von der Antragstellung bis zur Zahlung – wird digital abgewickelt.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Werktages. Wir empfehlen, den Antrag mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Startdatum einzureichen, um ausreichend Vorlaufzeit zu gewährleisten.
Was passiert, wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft, bevor ich mein Ziel erreicht habe?
Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des aufgedruckten Datums seine Gültigkeit. Eine Weiterfahrt ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. In diesem Fall muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich.
Benötige ich für jeden Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?
Ja. Ein Anhänger gilt als eigenständiges Fahrzeug und benötigt ein eigenes Kurzzeitkennzeichen. Das Kennzeichen des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger nicht ab. Für Anhänger unter 750 kg gelten vereinfachte Nachweispflichten.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Fahrten ins Ausland – auch innerhalb der EU – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine andere Gültigkeitsdauer und andere Ausstellungsvoraussetzungen.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen Kempten?
Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nachgewiesen wird. Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Die eVB-Nummer muss für den betreffenden Fahrzeugtyp ausgestellt sein und zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen in Kempten?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. Die Gebühr wird bei der Online-Beantragung direkt entrichtet und ist nicht erstattungsfähig, sofern das Kennzeichen ausgestellt wurde.
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Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Kempten:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |