Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Haßfurt

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Haßfurt

In Bayern wird die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsbehörde abgewickelt – in Haßfurt erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Zuständig für das Stadtgebiet Haßfurt und den gesamten Landkreis Haßberge ist die Kfz-Zulassung Haßberge. Das Kennzeichen-Kürzel für diesen Zulassungsbezirk lautet HAS.

Ein Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen Haßfurt genannt – ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen, das für eine einmalige Nutzung im Straßenverkehr ausgegeben wird. Es erlaubt, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Typische Anwendungsfälle sind die Überführung eines neu erworbenen Fahrzeugs, eine Probefahrt vor dem Kauf oder der Transport eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung.

Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens in Haßfurt erfolgt bei uns vollständig digital – ohne Wartezeit vor Ort, ohne Terminvergabe und unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle.

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Besonderheiten in Bayern

Bayern ist flächenmäßig das größte Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine dezentrale Verwaltungsstruktur aus. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt betreibt eine eigene Kfz-Zulassungsstelle mit eigenem Kennzeichenkürzel. Der Landkreis Haßberge mit dem Kürzel HAS ist dabei eines von über 100 Zulassungsbezirken im Freistaat – ein deutliches Zeichen dafür, dass regionale Zuständigkeiten in Bayern ernst genommen werden.

Für Fahrzeughalter im ländlichen Raum wie dem Landkreis Haßberge bedeutet dies: Kurzzeitkennzeichen werden nicht zentral, sondern ausschließlich durch die zuständige Behörde des jeweiligen Bezirks ausgestellt. Wer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen Haßfurt möchte, wendet sich daher ausschließlich an die Kfz-Zulassung Haßberge – oder nutzt bequem unser Online-Portal.

Umweltzonen in Bayern: In den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg bestehen Umweltzonen, die nur von Fahrzeugen mit gültiger Umweltplakette befahren werden dürfen. München verfügt dabei über die strengste Regelung: Hier ist seit Jahren nur die grüne Umweltplakette (Euro 4 und besser) zulässig. Wer ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen durch eine dieser Städte überführt, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die entsprechenden Abgasnormen erfüllt – andernfalls drohen Bußgelder. Das Kurzzeitkennzeichen selbst befreit nicht von der Umweltzonenpflicht.

Für Überführungsfahrten aus dem Raum Haßfurt in Richtung Würzburg, Nürnberg oder München empfehlen wir daher, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs vorab zu prüfen. Die Fahrzeugpapiere geben hierüber Auskunft.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Haßberge sind wie folgt:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Portal sind Sie an keine dieser Zeiten gebunden.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Haßfurt benötigen Sie folgende Unterlagen. Diese sind vollständig einzureichen – unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Pflichtdokumente für alle Fahrzeugtypen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig, in Kopie oder als Scan)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; sie ist zwingend erforderlich und muss vor Antragstellung vorliegen
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die COC-Papiere
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) – sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war (Näheres im Abschnitt HU-Pflicht)

Zusätzlich je nach Fahrzeugtyp:

  • Bei Motorrädern: eVB speziell für Krafträder – nicht jede Kfz-Versicherung deckt automatisch auch Motorräder ab; dies ist vorab zu klären
  • Bei Anhängern: Fahrzeugpapiere des Anhängers; bei einem Leergewicht unter 750 kg vereinfachtes Verfahren möglich
  • Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse: Nachweis über die Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrzeugführers

Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen Haßfurt ist die Überführung eines privat gekauften oder gewerblich erworbenen PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen, Fahrzeugübernahme beim Händler oder Abholung aus einem anderen Bundesland – das 5-Tage-Kennzeichen HAS ermöglicht die rechtssichere Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr für den festgelegten Zeitraum.

Kosten PKW/Auto: 179,00 €

Die Gebühr umfasst die Ausstellung des Kennzeichens einschließlich der amtlichen Bearbeitung. Das Kennzeichen ist nicht übertragbar und ausschließlich für das im Antrag genannte Fahrzeug gültig.

Motorrad

Ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Haßfurt wird häufig zu Beginn der Motorradsaison benötigt – etwa wenn ein Motorrad über den Winter bei einem Händler oder Vorbesitzer stand und nun zur neuen Saison abgeholt und überführt wird. Auch bei Probefahrten oder dem Kauf eines Motorrads aus einer anderen Region ist das Kurzzeitkennzeichen das geeignete Mittel.

Wichtig: Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für Krafträder ausgestellt sein. Viele Kfz-Versicherungen unterscheiden zwischen PKW und Motorrad – eine PKW-eVB ist für ein Motorrad nicht verwendbar. Klären Sie dies vor Antragstellung mit Ihrer Versicherung.

Kosten Motorrad: 129,00 €

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Dies ist ein häufig unterschätzter Punkt, der bei der Planung einer Überführungsfahrt berücksichtigt werden muss.

Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen. Hier ist der Verwaltungsaufwand reduziert, und die Beantragung ist entsprechend unkompliziert.

Kosten Anhänger: 139,00 €

Wohnmobil

Wohnmobile erfordern bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Haßfurt besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Gewichtsklasse. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs muss im Antrag korrekt angegeben werden, da sie die rechtlichen Anforderungen bestimmt.

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist der Fahrzeugführer verpflichtet, im Besitz der Führerscheinklasse C1 oder C zu sein. Das Kurzzeitkennzeichen wird ausgestellt, jedoch trägt der Antragsteller die Verantwortung für die Einhaltung der Führerscheinvoraussetzungen.

Kosten Wohnmobil: 199,00 €


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen aktuellen, nicht abgelaufenen HU-Nachweis verfügen.

Ausnahme: Ist keine gültige HU vorhanden, darf das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich zur nächstgelegenen anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) gefahren werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Kurzzeitkennzeichens ohne gültige HU ist nicht zulässig und kann bei einer Verkehrskontrolle zu Bußgeldern und dem Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

Die HU-Pflicht gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil gleichermaßen. Neufahrzeuge, die noch nie zugelassen waren, sind von dieser Pflicht ausgenommen.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Haßfurt über unser Portal ist in wenigen Schritten erledigt:

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen"). Halten Sie insbesondere die eVB-Nummer griffbereit – ohne diese kann der Antrag nicht abgeschlossen werden.

Schritt 2: Online-Antrag ausfüllen Öffnen Sie das Antragsformular über unsere Webseite. Geben Sie alle Fahrzeug- und Halterdaten vollständig und korrekt ein. Wählen Sie den gewünschten Gültigkeitsbeginn des Kurzzeitkennzeichens – dieser muss mindestens der aktuelle Tag sein.

Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto in lesbarer Qualität hoch. Achten Sie auf Vollständigkeit – fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung.

Schritt 4: Gebühr bezahlen Die Gebühr wird sicher und verschlüsselt über unser Online-Zahlungssystem entrichtet. Verfügbare Zahlungsmethoden werden Ihnen im Bestellprozess angezeigt. Nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.

Schritt 5: Kennzeichen und Dokumente erhalten Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsdokumente sowie die Informationen zum Kennzeichen. Das Kennzeichen wird Ihnen auf dem postalischen oder digitalen Weg zur Verfügung gestellt.

Schritt 6: Fahrt antreten Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum für maximal 5 Tage gültig. Führen Sie die ausgestellten Dokumente stets mit sich.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Haßfurt

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Haßfurt gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem im Antrag angegebenen Startdatum für maximal 5 Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Eine Nutzung über den Gültigkeitszeitraum hinaus ist ordnungswidrig.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland – also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland, auch in Nachbarländer wie Österreich oder die Schweiz, sind damit nicht zulässig. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere rechtliche Voraussetzungen und eine längere Gültigkeitsdauer hat.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Haßfurt?

Die Kurzzeitkennzeichen Haßfurt Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 179,00 €
  • Motorrad: 129,00 €
  • Anhänger: 139,00 €
  • Wohnmobil: 199,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten nutzen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Es kann weder auf ein anderes Fahrzeug übertragen noch für mehrere separate Fahrten mit unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden. Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag zu stellen.

Benötige ich für einen Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Ein Anhänger benötigt stets ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anhänger im normalen Betrieb ein eigenes Kennzeichen trägt oder nicht. Bei Anhängern unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse gelten vereinfachte Anforderungen.

Was gilt für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung in Haßfurt?

Jedes Kurzzeitkennzeichen setzt eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung voraus. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer, die Sie vor Antragstellung bei Ihrer Versicherung anfordern müssen. Ohne gültige eVB-Nummer ist die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens nicht möglich. Achten Sie darauf, dass die eVB dem richtigen Fahrzeugtyp zugeordnet ist – insbesondere bei Motorrädern.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen, ohne zur Zulassungsstelle zu gehen?

Ja. Über unser Portal können Sie das Kurzzeitkennzeichen online Haßfurt vollständig digital beantragen – ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Haßberge. Der gesamte Prozess von der Antragstellung über die Dokumentenprüfung bis zur Zahlung erfolgt online. Sie sind dabei weder an Öffnungszeiten noch an Wartezeiten gebunden.

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Zuständige Zulassungsstelle für Haßfurt

Kfz-Zulassung Haßberge

Am Ziegelbrunn 36

97437 Haßfurt

Tel: 09521-27-132

E-Mail: zulassung@lra-has.bayern.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr