Kurzzeitkennzeichen in Rathenow
Für das Kurzzeitkennzeichen in Rathenow benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen Rathenow genannt – berechtigt Sie, ein nicht dauerhaft zugelassenes Fahrzeug für maximal fünf Kalendertage auf öffentlichen Straßen in Deutschland zu bewegen. Es wird ausschließlich für ein konkretes Fahrzeug ausgestellt und ist an dessen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) gebunden.
Zuständig für die Ausstellung ist die Kfz-Zulassung Havelland. Das Kennzeichen trägt das Kürzel HVL und kennzeichnet damit eindeutig den Landkreis Havelland, zu dem Rathenow als Kreisstadt gehört. Wir stellen das Kurzzeitkennzeichen über unser Online-Portal aus – vollständig digital, ohne Behördengang und ohne Wartezeiten vor Ort.
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So funktioniert das Kurzzeitkennzeichen in Rathenow – Ablauf Schritt für Schritt
Der Beantragungsprozess ist klar strukturiert und in wenigen Minuten abgeschlossen:
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, bevor Sie den Antrag starten. Dazu gehören Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein gültiger Lichtbildausweis sowie die eVB-Nummer Ihrer Versicherung. Bei Fahrzeugen ohne aktuelle Hauptuntersuchung ist vorab zu klären, ob eine eingeschränkte Ausstellung möglich ist (siehe Abschnitt HU-Pflicht).
Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf dieser Seite vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, gewünschtes Startdatum sowie Ihre persönlichen Daten ein. Das System berechnet automatisch das Ablaufdatum des Kennzeichens.
Schritt 3 – Gebühr bezahlen Die Gebühr wird direkt im Antragsportal entrichtet. Je nach Fahrzeugtyp gelten folgende Sätze:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 179,00 € |
| Motorrad | 129,00 € |
| Anhänger | 139,00 € |
| Wohnmobil | 199,00 € |
Schritt 4 – Kennzeichendokumente erhalten Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenplakette digital. Das physische Kennzeichen wird Ihnen zugesandt oder steht zur Abholung bereit, je nach gewählter Option im Antrag.
Schritt 5 – Fahrzeug bewegen Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig. Führen Sie alle Dokumente während der Fahrt mit. Das Kennzeichen darf ausschließlich für das im Antrag angegebene Fahrzeug genutzt werden.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Havelland (bei persönlicher Vorsprache):
| Tag | Zeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Wir empfehlen die Online-Beantragung, da diese unabhängig von Öffnungszeiten jederzeit möglich ist.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Rathenow sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktuellem Wohnsitz)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) bzw. bei Neufahrzeugen die COC-Papiere oder ein Einzelgenehmigungsdokument
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung; sie ist fahrzeugbezogen und darf nicht bereits für eine andere Zulassung verwendet worden sein
- HU-Nachweis – Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist und die Fahrt nicht ausschließlich zur Prüfstelle führt)
- Vollmacht – bei Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person, ergänzt durch eine Kopie des Ausweises der bevollmächtigenden Person
Bei Fahrzeugen, die auf eine juristische Person (Unternehmen) zugelassen werden sollen, ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbarer Nachweis der Vertretungsbefugnis einzureichen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Es wird eingesetzt bei Überführungsfahrten nach einem Kauf, bei Probefahrten im Rahmen von An- und Verkauf sowie bei Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zu einer Reparaturwerkstatt. Für Privatpersonen und Händler gleichermaßen ausstellbar. Das Überführungskennzeichen Rathenow für PKW gilt für genau das im Antrag bezeichnete Fahrzeug und kann nicht auf ein anderes übertragen werden.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Rathenow wird insbesondere zu Saisonbeginn häufig beantragt, wenn Motorräder aus Winterlagerung oder nach einem Kauf überführt werden müssen. Zu beachten: Die eVB-Nummer muss explizit für Krafträder ausgestellt sein – eine PKW-eVB ist nicht übertragbar. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung das Fahrzeug korrekt nach Hubraum und Leistung eingestuft hat, da dies Einfluss auf die Versicherungsbestätigung hat. Das Kennzeichen wird in der für Motorräder üblichen Hochformat-Ausführung ausgestellt.
Anhänger
Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen – sie können nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Rathenow ist für Anhänger aller Art erhältlich, also für Pkw-Anhänger, Bootstrailer, Pferdeanhänger und Ähnliches. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte technische Anforderungen; die Nachweispflichten für die Zulassungsdokumente bleiben jedoch identisch. Für schwere Anhänger über 750 kg ist die vollständige Fahrzeugdokumentation einschließlich Übereinstimmungsbescheinigung vorzulegen.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Rathenow unterliegt besonderen Anforderungen hinsichtlich der Gewichtsklasse. Bei der Antragstellung ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zwingend anzugeben, da dies die Fahrzeugklasse bestimmt. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen in die Klasse B und können mit einer Standard-Fahrerlaubnis bewegt werden. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erfordern eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t). Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 € und ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Diese Frist beginnt mit dem im Antrag eingetragenen Startdatum und endet mit Ablauf des fünften Tages. Eine Verlängerung ist nicht möglich; bei Bedarf ist ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es ist ausschließlich für das Fahrzeug gültig, dessen FIN im Antrag eingetragen wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug – auch desselben Halters – ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins Ausland – auch in Nachbarländer wie Polen, Tschechien oder Österreich – sind mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das eine längere Gültigkeit besitzt und für Fahrten ins Ausland zugelassen ist.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Dies betrifft alle HU-pflichtigen Fahrzeuge.
Eine Ausnahme gilt ausschließlich für Fahrten, die unmittelbar zur nächsten zugelassenen Prüfstelle führen. In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden, jedoch mit der Auflage, dass die Fahrt direkt und ohne Umweg zur Prüfstelle erfolgt. Weitere Fahrten – etwa zur Werkstatt vor der HU oder für Probefahrten – sind in diesem Fall nicht zulässig.
Fahrzeuge, bei denen die HU abgelaufen ist und keine Fahrt zur Prüfstelle geplant ist, erhalten kein Kurzzeitkennzeichen. Die Kurzzeitkennzeichen HU Pflicht ist damit ein zentrales Prüfkriterium im Antragsverfahren.
Besonderheiten in Brandenburg
Brandenburg weist als Flächenland einige Besonderheiten auf, die bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens relevant sein können.
Keine Umweltzonen: Im gesamten Bundesland Brandenburg – und damit auch in Rathenow – gibt es derzeit keine ausgewiesenen Umweltzonen. Fahrzeuge ohne Umweltplakette können daher uneingeschränkt bewegt werden. Dies ist insbesondere bei älteren Fahrzeugen relevant, die im Rahmen einer Überführungsfahrt bewegt werden sollen.
Eigene Kennzeichenkürzel je Landkreis: Brandenburg gliedert sich in zahlreiche Landkreise mit jeweils eigenem Kennzeichenkürzel. Rathenow gehört zum Landkreis Havelland mit dem Kürzel HVL. Benachbarte Landkreise wie Potsdam-Mittelmark (PM), Ostprignitz-Ruppin (OPR) oder Jerichower Land (JL) haben eigene Zulassungsbehörden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers, nicht nach dem Standort des Fahrzeugs.
Potsdam als Landeshauptstadt: Die Landeshauptstadt Potsdam bildet einen eigenen Zulassungsbezirk mit dem Kürzel P und ist organisatorisch von den umliegenden Landkreisen getrennt. Wer in Potsdam wohnt, wendet sich an die dortige Zulassungsbehörde, nicht an die Kfz-Zulassung Havelland.
Ländliche Struktur, größere Bezirke: Die Zulassungsbezirke in Brandenburg sind flächenmäßig groß. Die Online-Beantragung über unser Portal ist daher besonders vorteilhaft, da weite Wege zur Behörde entfallen. Das Kurzzeitkennzeichen beantragen in Rathenow ist über unser Portal vollständig ortsunabhängig möglich.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Rathenow
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch für ein Fahrzeug beantragen, das nicht auf mich zugelassen ist?
Ja. Das Kurzzeitkennzeichen wird auf den Antragsteller ausgestellt, nicht auf den bisherigen Halter des Fahrzeugs. Entscheidend ist, dass Sie die erforderlichen Fahrzeugdokumente vorlegen können und eine gültige eVB-Nummer für das entsprechende Fahrzeug vorliegt. Bei Kauffahrzeugen ist es üblich, dass der Käufer das Kennzeichen beantragt, um das Fahrzeug nach dem Kauf zum neuen Standort zu überführen.
Was passiert, wenn das Kurzzeitkennzeichen abläuft, bevor ich mein Ziel erreiche?
Das Fahrzeug darf nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Eine Verlängerung des bestehenden Kennzeichens ist nicht möglich. Sie müssen in diesem Fall ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein und wählen Sie das Startdatum so, dass der gesamte Transportweg innerhalb der fünf Tage abgeschlossen werden kann.
Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen Rathenow ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Fahrten ins Ausland – auch für eine kurze Grenzüberquerung – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses hat eine längere Gültigkeit und ist für internationale Überführungsfahrten konzipiert. Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, wenn eine Auslandsfahrt geplant ist, damit wir das richtige Kennzeichen für Ihren Fall ausstellen können.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das konkrete Fahrzeug abgeschlossen wurde. Der Nachweis erfolgt über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie von Ihrer Versicherung erhalten. Die eVB ist fahrzeug- und zeitgebunden und kann nicht mehrfach verwendet werden. Das Kurzzeitkennzeichen Rathenow Versicherung umfasst mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht; eine Kaskoversicherung ist optional.
Kann ich mehrere Kurzzeitkennzeichen gleichzeitig für verschiedene Fahrzeuge beantragen?
Ja. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl gleichzeitig gültiger Kurzzeitkennzeichen, sofern für jedes Fahrzeug ein separater Antrag gestellt wird und jeweils eine eigene eVB-Nummer vorliegt. Gewerbliche Händler und Transportunternehmen nutzen diese Möglichkeit regelmäßig für die parallele Überführung mehrerer Fahrzeuge.
Ist das Kurzzeitkennzeichen auch für Probefahrten gültig?
Ja, das Kurzzeitkennzeichen kann auch für Probefahrten genutzt werden, sofern das Fahrzeug die technischen Anforderungen erfüllt (insbesondere gültige HU) und die Fahrt innerhalb Deutschlands stattfindet. Zu beachten ist, dass das Kennzeichen an eine konkrete FIN gebunden ist – eine Nutzung für mehrere verschiedene Fahrzeuge im Rahmen von Probefahrten ist nicht möglich. Händler, die regelmäßig Probefahrten anbieten, nutzen hierfür in der Regel rote Händlerkennzeichen.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage und ausschließlich in Deutschland. Es ist für kurzfristige Überführungen und Probefahrten im Inland gedacht. Das Ausfuhrkennzeichen hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr und berechtigt zur Fahrt ins Ausland, insbesondere zur endgültigen Verbringung eines Fahrzeugs in ein anderes Land. Es wird häufig beim Fahrzeugexport genutzt. Beide Kennzeichen sind fahrzeuggebunden und nicht übertragbar.