Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Haldensleben

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Kurzzeitkennzeichen in Haldensleben

Für ein Kurzzeitkennzeichen in Haldensleben benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie die Fahrzeugpapiere des betreffenden Fahrzeugs. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen Haldensleben genannt – ermöglicht es, ein Fahrzeug befristet auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ohne eine dauerhafte Zulassung vorzunehmen. Es wird über die Kfz-Zulassung Börde ausgestellt und trägt das Kennzeichenkürzel BK für den Landkreis Börde.

Als zuständige Online-Stelle wickeln wir die Beantragung vollständig digital ab. Sie müssen nicht persönlich in der Zulassungsstelle erscheinen, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Das Kennzeichen wird Ihnen nach erfolgreicher Bearbeitung auf dem Postweg oder zur Abholung bereitgestellt.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Haldensleben benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen in Haldensleben wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anlässe sind:

  • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug wird vom Händler, einer Privatperson oder einem Auktionshaus zum neuen Standort gefahren.
  • Probefahrten: Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens soll das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen getestet werden.
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug wird zur nächsten TÜV- oder DEKRA-Prüfstelle gefahren, um die Hauptuntersuchung (HU) durchführen zu lassen.
  • Reparatur- und Werkstattfahrten: Das Fahrzeug wird zu einer Werkstatt oder von dort abgeholt und ist nicht dauerhaft zugelassen.
  • Saisonale Überführungen: Insbesondere bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die am Saisonbeginn an einen anderen Standort überführt werden.

Das Kurzzeitkennzeichen Haldensleben ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich für das Fahrzeug genutzt werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine Gültigkeitsdauer von maximal 5 Tagen beschränkt. Das Ablaufdatum ist fest auf dem Kennzeichen aufgedruckt und verbindlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Folgende Einschränkungen gelten grundsätzlich:

  • Räumliche Gültigkeit: Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland, also auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Fahrten ins europäische Ausland sind damit nicht gestattet.
  • Fahrzeugbindung: Das Kennzeichen ist an ein konkretes Fahrzeug gebunden, das im Antrag angegeben wurde. Es darf nicht an einem anderen Fahrzeug verwendet werden.
  • Keine Dauerzulassung: Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt keine reguläre Kfz-Zulassung und berechtigt nicht zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.

Wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland überführen möchten – etwa beim Kauf eines Fahrzeugs im Ausland oder beim Export –, benötigen Sie statt des Kurzzeitkennzeichens ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses ist speziell für grenzüberschreitende Fahrten konzipiert und hat eine eigene Beantragungsgrundlage.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen ist der PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf, Überführung nach einer Reparatur oder Probefahrt – das 5-Tage-Kennzeichen Haldensleben für Pkw wird am häufigsten beantragt. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Für die Beantragung benötigen Sie neben den Fahrzeugpapieren zwingend eine gültige eVB-Nummer, die Ihre Kfz-Versicherung für genau diesen Zeitraum ausstellt. Achten Sie darauf, dass die eVB-Nummer auf das korrekte Fahrzeug ausgestellt ist.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Haldensleben kostet 129,00 € und wird häufig zu Saisonbeginn beantragt, wenn Maschinen von einem Lagerstandort an den Heimatort überführt werden. Auch nach Winterlagerung in einer externen Garage oder nach dem Kauf einer gebrauchten Maschine ist das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Haldensleben das geeignete Mittel. Wichtig: Die eVB-Nummer muss für ein zweirädriges Kraftfahrzeug ausgestellt sein – eine eVB für einen PKW gilt nicht für ein Motorrad. Achten Sie außerdem auf die Fahrzeugklasse, da Leichtkrafträder und Krafträder unterschiedliche Anforderungen haben können.

Anhänger

Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Eine Besonderheit gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg: Hier ist das Verfahren in einigen Fällen vereinfacht, da solche Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene Zulassung mitgeführt werden dürfen. Prüfen Sie im Einzelfall, ob für Ihren Anhänger tatsächlich ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Haldensleben benötigt wird oder ob eine andere Regelung greift. Geben Sie beim Antrag die korrekte Anhängerklasse und das zulässige Gesamtgewicht an.

Wohnmobil

Für Wohnmobile gilt beim Kurzzeitkennzeichen Haldensleben eine Gebühr von 199,00 €. Da Wohnmobile in sehr unterschiedlichen Gewichtsklassen auftreten, ist die korrekte Angabe der Fahrzeugklasse entscheidend. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erfordern vom Fahrer den Führerscheinklassen C1 oder C – stellen Sie sicher, dass der Fahrer des Wohnmobils über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt, bevor das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird. Andernfalls riskieren Sie eine Ordnungswidrigkeit, obwohl das Kennzeichen selbst ordnungsgemäß ausgestellt ist.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über ein aktuelles HU-Prüfsiegel verfügen.

Eine wichtige Ausnahme besteht: Ist die HU abgelaufen oder fehlt sie vollständig, darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) genutzt werden. In diesem Fall ist der Verwendungszweck im Antrag entsprechend anzugeben. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Fahrzeugs mit abgelaufener HU ist unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht gilt für alle Fahrzeugklassen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil gleichermaßen. Überprüfen Sie daher vor der Antragstellung den HU-Status Ihres Fahrzeugs anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des aufgeklebten Prüfsiegels.


Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente sind für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Haldensleben einzureichen:

Dokument Hinweis
Personalausweis oder Reisepass Gültig, ggf. mit Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Im Original oder als beglaubigte Kopie
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Nicht immer zwingend, aber empfohlen
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Muss auf das konkrete Fahrzeug ausgestellt sein
Nachweis gültige HU Aus Fahrzeugpapieren ersichtlich; bei fehlender HU: Angabe des Fahrtzwecks
SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis Für die Begleichung der Gebühr

Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers einzureichen.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit. Fordern Sie vorab bei Ihrer Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer für den gewünschten Zeitraum an. Prüfen Sie den HU-Status Ihres Fahrzeugs.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das digitale Antragsformular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Kennzeichengröße, gewünschten Gültigkeitszeitraum (max. 5 Tage), eVB-Nummer und Ihre persönlichen Daten ein.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto in lesbarer Qualität hoch. Achten Sie auf vollständige Lesbarkeit aller relevanten Felder.

Schritt 4 – Gebühr entrichten Begleichen Sie die Gebühr online. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €.

Schritt 5 – Bearbeitung und Ausstellung Nach Eingang aller Unterlagen und der Zahlung wird der Antrag durch die Kfz-Zulassung Börde geprüft und bearbeitet. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Schritt 6 – Kennzeichen erhalten Das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel BK wird Ihnen zugesandt oder steht zur Abholung bereit. Die Zulassungsstelle ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag: 07:30–15:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30–15:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30–12:00 Uhr

Schritt 7 – Fahrt durchführen Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug an und führen Sie die geplante Fahrt innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums durch. Führen Sie alle Fahrzeugpapiere und den Versicherungsnachweis mit.

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Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Der Landkreis Börde, in dem Haldensleben liegt, gehört zu den flächenmäßig größten Landkreisen in Sachsen-Anhalt. Die Entfernungen zu den nächsten größeren Städten – insbesondere zur Landeshauptstadt Magdeburg (MD) – können bei Überführungsfahrten relevant sein. Magdeburg verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone, in die nur Fahrzeuge mit entsprechender Umweltplakette einfahren dürfen. Wenn Ihre geplante Überführungsfahrt durch Magdeburg führt, stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug über die erforderliche Plakette verfügt – das Kurzzeitkennzeichen allein befreit nicht von dieser Pflicht.

Gleiches gilt für Halle (Saale) (HAL), das ebenfalls eine Umweltzone ausgewiesen hat. Wer ein Fahrzeug aus dem Raum Börde in Richtung Halle überführt, muss die Umweltzonenregelungen beachten. Die Umweltplakette ist fahrzeuggebunden und unabhängig von der Art der Zulassung – auch mit einem Kurzzeitkennzeichen gilt die Einfahrtsbeschränkung.

Da der Landkreis Börde großflächig strukturiert ist und Haldensleben als eine der zentralen Städte im nördlichen Teil des Landkreises liegt, können Fahrten zur nächsten HU-Prüfstelle oder zu Händlern in der Region entsprechende Streckenlängen umfassen. Planen Sie den Gültigkeitszeitraum Ihres 5-Tage-Kennzeichens Haldensleben daher sorgfältig und realistisch.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Haldensleben

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen online beantragen?

Ja. Wir bearbeiten Anträge auf ein Kurzzeitkennzeichen online Haldensleben vollständig digital. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, entrichten die Gebühr und erhalten das Kennzeichen ohne persönlichen Behördengang.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Werktages während der regulären Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Börde. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Nutzungsdatum ein.

Was passiert, wenn die 5 Tage nicht ausreichen?

Eine Verlängerung des Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn der Gültigkeitszeitraum abläuft, bevor die Fahrt abgeschlossen ist, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Planen Sie daher ausreichend Puffer ein.

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Inland. Für Fahrten ins Ausland – etwa zur Überführung eines exportierten Fahrzeugs – ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Sprechen Sie uns bei Bedarf hierzu an.

Benötige ich eine spezielle Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?

Ja. Die Kurzzeitkennzeichen Haldensleben Versicherung erfolgt über eine eVB-Nummer, die Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern. Diese elektronische Versicherungsbestätigung muss auf das konkrete Fahrzeug und den Nutzungszeitraum ausgestellt sein. Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Kann das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten genutzt werden?

Ja, innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums sind mehrere Fahrten mit demselben Fahrzeug zulässig. Das Kennzeichen ist jedoch fahrzeuggebunden – ein Wechsel auf ein anderes Fahrzeug ist ausgeschlossen.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Haldensleben für einen Anhänger?

Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Haldensleben beträgt 139,00 €. Beachten Sie, dass Anhänger ein eigenes Kurzzeitkennzeichen benötigen und nicht unter das Kennzeichen des Zugfahrzeugs fallen. Für Anhänger unter 750 kg Gesamtgewicht gelten ggf. vereinfachte Regelungen – prüfen Sie dies im Einzelfall bei der Antragstellung.

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Zuständige Zulassungsstelle für Haldensleben

Kfz-Zulassung Börde

Bornsche Straße 2

39340 Haldensleben

Tel: 03904-7240-3650

E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr