Kurzzeitkennzeichen in Ludwigshafen
Für das Kurzzeitkennzeichen in Ludwigshafen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Das Kurzzeitkennzeichen – auch als 5-Tage-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen bekannt – ermöglicht es, ein Fahrzeug vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, ohne eine reguläre Zulassung zu beantragen. Es wird für einen fest definierten Zeitraum ausgestellt und ist fahrzeuggebunden.
Wir stellen das Kurzzeitkennzeichen für den Zulassungsbezirk Ludwigshafen am Rhein mit dem Kennzeichenkürzel LU aus. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Portal – ohne persönlichen Behördengang bei der Kfz-Zulassung Ludwigshafen am Rhein.
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So funktioniert die Beantragung – Schritt für Schritt
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Ludwigshafen ist über unser Portal in wenigen Schritten abgeschlossen:
Antrag starten: Rufen Sie das Antragsformular über die Schaltfläche auf dieser Seite auf. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum aus.
Fahrzeugdaten eingeben: Tragen Sie Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Fahrzeughersteller, Fahrzeugklasse und die technischen Daten aus Ihrem Fahrzeugschein ein. Bei Fahrzeugen ohne aktuelle Hauptuntersuchung ist der Verwendungszweck gesondert anzugeben.
Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Eine vollständige Liste der Unterlagen finden Sie im Abschnitt weiter unten.
eVB-Nummer angeben: Tragen Sie die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ein. Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Ohne gültige eVB kann das Kennzeichen nicht ausgestellt werden.
Gebühr bezahlen: Die Bearbeitungsgebühr wird direkt im Antragsportal per Kreditkarte, Lastschrift oder SEPA-Überweisung entrichtet. Die Gebühren entnehmen Sie dem Abschnitt zu den Fahrzeugtypen.
Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags stellen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit eingetragenem Kurzzeitkennzeichen aus. Die Kennzeichenschilder lassen Sie bei einem zugelassenen Schilderpräger anfertigen – die Genehmigungsunterlagen erhalten Sie digital.
Fahrt durchführen: Das Kennzeichen ist ab dem eingetragenen Startdatum gültig. Führen Sie die Zulassungsbescheinigung stets mit.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Ludwigshafen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig) des Antragstellers
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Einzelgenehmigung bei Neufahrzeugen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), sofern vorhanden
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, 7-stellig) – wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei gültiger HU: Prüfbericht oder Eintragung im Fahrzeugschein; bei abgelaufener oder fehlender HU: Angabe der Zielprüfstelle
- Bei Anhängern: Technische Daten zur zulässigen Gesamtmasse (relevant für vereinfachtes Verfahren unter 750 kg)
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis der Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrers
Gewerbliche Antragsteller reichen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung ein.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der PKW ist der häufigste Anwendungsfall für das Kurzzeitkennzeichen Ludwigshafen. Es wird typischerweise für Probefahrten beim Privatverkauf, Überführungsfahrten nach einem Kauf sowie für Fahrten zur Hauptuntersuchung verwendet. Die Gebühr für PKW beträgt 179,00 €. Der Fahrzeugtyp M1 ist im Antrag auszuwählen. Stellen Sie sicher, dass die eVB explizit für den jeweiligen PKW ausgestellt wurde – eine pauschale Versicherungsbestätigung ohne Fahrzeugbezug wird nicht akzeptiert.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Ludwigshafen kostet 129,00 € und wird häufig zu Beginn der Motorradsaison für Überführungsfahrten genutzt – etwa wenn ein Motorrad nach der Winterpause erstmals zur Inspektion oder zum neuen Eigentümer gebracht wird. Beachten Sie, dass die eVB speziell für Krafträder ausgestellt sein muss, da Versicherungsklassen bei Motorrädern gesondert berechnet werden. Die Fahrzeugklasse L3e (Kraftrad über 45 km/h) oder L4e (Kraftrad mit Beiwagen) ist im Antrag korrekt anzugeben. Bei kleineren Krafträdern unter 125 ccm gelten gesonderte Fahrzeugklassen – bitte prüfen Sie die Einstufung anhand Ihres Fahrzeugbriefs.
Anhänger
Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Ludwigshafen zu beantragen – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Die Gebühr beträgt 139,00 €. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen: In diesen Fällen ist kein separater HU-Nachweis erforderlich, sofern der Anhänger nicht zulassungspflichtig ist. Bei zulassungspflichtigen Anhängern über 750 kg gelten die regulären Anforderungen inklusive gültiger HU. Geben Sie im Antrag die zulässige Gesamtmasse des Anhängers präzise an.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen für Wohnmobile in Ludwigshafen kostet 199,00 € und ist die Fahrzeugklasse mit den höchsten Anforderungen. Geben Sie die Gewichtsklasse Ihres Wohnmobils im Antrag korrekt an: Fahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse fallen unter Klasse M1, schwerere Wohnmobile über 3,5 t unter die Klassen M2 oder M3. Für Wohnmobile über 3,5 t ist der Fahrers verpflichtet, im Besitz der Führerscheinklasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) zu sein. Ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen. Aufgrund der Fahrzeuggröße und des Gewichts empfehlen wir, die technischen Daten aus dem Fahrzeugbrief sorgfältig zu übertragen.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Start- und Enddatum werden bei der Beantragung verbindlich festgelegt und sind im Nachhinein nicht verlängerbar. Eine Nutzung über das eingetragene Enddatum hinaus ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das im Antrag eingetragene Fahrzeug und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind damit nicht erlaubt. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das gesonderte Voraussetzungen und eine eigene Versicherungsdeckung erfordert.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Der Prüfbericht oder der Eintrag im Fahrzeugschein muss bei Antragstellung vorliegen.
Ausnahme: Ist die HU abgelaufen oder liegt noch keine HU vor – etwa bei einem Fahrzeug, das längere Zeit stillgelegt war – kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ o. Ä.) ausgestellt werden. In diesem Fall ist die Zielprüfstelle im Antrag namentlich anzugeben. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Fahrzeugs ist mit diesem Kennzeichen nicht gestattet.
Fahrzeuge ohne jede HU-Pflicht – etwa bestimmte Oldtimer oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge – unterliegen gesonderten Regelungen. Kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten über das Kontaktformular unseres Portals.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz verfügt über keine großflächigen Umweltzonen, wie sie in anderen Bundesländern verbreitet sind. Für Überführungsfahrten innerhalb des Landes bestehen daher in der Regel keine zusätzlichen Einschränkungen durch Umweltauflagen, die bei der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens zu beachten wären.
Das Land ist in zahlreiche Landkreise mit eigenen Kennzeichenkürzeln unterteilt. Ludwigshafen am Rhein bildet als kreisfreie Stadt einen eigenständigen Zulassungsbezirk mit dem Kürzel LU. Zu den größten Zulassungsbezirken in Rheinland-Pfalz zählen neben Ludwigshafen die Landeshauptstadt Mainz (MZ) sowie Koblenz (KO). Ein in Ludwigshafen ausgestelltes Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel LU ist selbstverständlich bundesweit gültig – das Kennzeichen des Ausgabelands spielt für die Nutzbarkeit keine Rolle.
Die Kfz-Zulassung Ludwigshafen am Rhein ist die zuständige Behörde für den Zulassungsbezirk. Über unser Portal wickeln wir die Beantragung vollständig digital ab.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Ludwigshafen am Rhein:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Ludwigshafen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Ludwigshafen gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Start- und Enddatum werden bei der Beantragung festgelegt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Ludwigshafen?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW kosten 179,00 €, Motorräder 129,00 €, Anhänger 139,00 € und Wohnmobile 199,00 €. Die Gebühr wird bei der Online-Beantragung direkt entrichtet.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten ins Ausland nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das andere Voraussetzungen und eine gesonderte Versicherungsdeckung erfordert.
Benötige ich eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen Ludwigshafen?
Ja. Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie weisen diese durch die Angabe der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nach. Die eVB erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung und muss fahrzeugbezogen ausgestellt sein.
Was passiert, wenn meine Hauptuntersuchung abgelaufen ist?
Ist die HU abgelaufen, kann das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle ausgestellt werden. Die Zielprüfstelle ist im Antrag anzugeben. Jede andere Nutzung ist unzulässig.
Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt nur für das im Antrag eingetragene Fahrzeug. Für jedes weitere Fahrzeug ist ein separater Antrag zu stellen.
Wie schnell erhalte ich das Kurzzeitkennzeichen nach der Beantragung?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und erfolgreicher Zahlung bearbeiten wir Ihren Antrag werktags in der Regel innerhalb weniger Stunden. Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem geplanten Nutzungsbeginn einzureichen, um ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.
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