Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen in Mainz

Fahrzeug überführen – jetzt online beantragen

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Kurzzeitkennzeichen in Mainz

In Rheinland-Pfalz wird die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens über die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsstelle abgewickelt – in Mainz erledigen Sie das vollständig online über unser Portal. Ein Kurzzeitkennzeichen trägt das Kürzel MZ und ist speziell für kurzfristige, zeitlich begrenzte Fahrten vorgesehen, bei denen eine reguläre Zulassung weder sinnvoll noch erforderlich ist.

Das Kurzzeitkennzeichen – umgangssprachlich auch als 5-Tage-Kennzeichen Mainz oder Überführungskennzeichen bezeichnet – ermöglicht es, ein Fahrzeug für einen klar definierten Zeitraum legal im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Es wird von der Kfz-Zulassung Mainz ausgestellt und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die wir Ihnen auf dieser Seite vollständig erläutern.

Ob Privatperson, Händler oder Gewerbetreibender: Wer ein Fahrzeug in Mainz überführen, zu einer Hauptuntersuchung fahren oder bei einer Probefahrt bewegen möchte, kommt am Kurzzeitkennzeichen nicht vorbei. Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von den Unterlagen bis zur Ausstellung.

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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Mainz benötigt?

Ein Kurzzeitkennzeichen Mainz wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne dauerhafte Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug wird vom Verkäufer zum Käufer oder in eine andere Stadt transportiert.
  • Probefahrten: Ein Fahrzeug soll vor dem Kauf auf öffentlichen Straßen getestet werden.
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU): Das Fahrzeug muss zur nächsten Prüfstelle gebracht werden, verfügt aber über keine gültige Zulassung.
  • An- und Abmeldevorgänge: Zwischen der Abmeldung und der erneuten Anmeldung eines Fahrzeugs wird ein temporäres Kennzeichen benötigt.
  • Händlerfahrten: Fahrzeughändler nutzen Kurzzeitkennzeichen, um neu erworbene Fahrzeuge auf das Betriebsgelände oder zum Käufer zu bringen.

In all diesen Situationen ist das Kurzzeitkennzeichen das geeignete und rechtssichere Mittel, um das Fahrzeug legal zu bewegen – ohne eine vollständige Neuzulassung durchführen zu müssen.


Gültigkeit und Einschränkungen

Das Kurzzeitkennzeichen ist in Deutschland auf eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen begrenzt. Das Ablaufdatum wird direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt und ist damit für Kontrollbehörden jederzeit sichtbar. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf der Frist erlischt die Gültigkeit automatisch.

Folgende Einschränkungen gelten verbindlich:

  • Fahrzeuggebundenheit: Das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für das Fahrzeug gültig, für das es beantragt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist rechtlich ausgeschlossen.
  • Nur innerhalb Deutschlands: Die Nutzung ist auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Fahrten ins Ausland – auch in Nachbarländer wie Österreich, Frankreich oder die Schweiz – sind damit nicht zulässig.
  • Kein Dauerbetrieb: Das Kennzeichen darf nicht für den regulären Fahrzeugbetrieb genutzt werden. Es dient ausschließlich dem definierten Zweck der Überführung oder Probefahrt.

Wer mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren möchte, benötigt stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses wird ebenfalls von der Kfz-Zulassung Mainz ausgestellt und ist speziell für grenzüberschreitende Überführungen konzipiert. Es hat eine längere Gültigkeitsdauer und andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen.


Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp

PKW und Auto

Der mit Abstand häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Mainz ist das PKW/Auto. Ob Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen, Händlerüberführung oder Probefahrt – das 5-Tage-Kennzeichen für PKW ist ein Standardvorgang bei der Kfz-Zulassung. Die Gebühr beträgt 179,00 € und umfasst die Ausstellung des Kennzeichens sowie die zugehörige Kurzzeitversicherung, die für den Antrag verpflichtend nachzuweisen ist.

Für PKW gelten keine besonderen Einschränkungen hinsichtlich Motorisierung oder Antriebsart. Auch Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge können mit einem Kurzzeitkennzeichen überführt werden.

Motorrad

Das Kurzzeitkennzeichen für Motorräder in Mainz folgt denselben Grundregeln wie beim PKW, weist jedoch einige praktische Besonderheiten auf. Motorräder haben aufgrund ihrer Größe ein speziell dimensioniertes Kennzeichen, das sich vom PKW-Format unterscheidet – dies ist bei der Beantragung automatisch berücksichtigt.

Ein häufiger Anwendungsfall ist die Saisonbeginn-Überführung: Motorräder, die über den Winter eingelagert wurden und deren Zulassung abgelaufen ist, müssen für die erste Fahrt zur Zulassungsstelle oder Werkstatt vorübergehend zugelassen werden. Auch hier ist eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) zwingend erforderlich – Motorradversicherungen stellen diese auf Anfrage aus. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Motorrad Mainz beträgt 129,00 €.

Anhänger

Auch für Anhänger kann ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen beantragt werden – und das ist in vielen Fällen notwendig. Wer einen Anhänger ohne gültige Zulassung bewegen möchte, benötigt ein eigenes Kennzeichen für diesen, unabhängig vom ziehenden Fahrzeug.

Bei Anhängern unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht gelten vereinfachte Regelungen: In bestimmten Konstellationen kann der Anhänger unter das Kennzeichen des Zugfahrzeugs fallen. Wir empfehlen jedoch, im Zweifelsfall ein eigenes Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger Mainz beträgt 139,00 €.

Wohnmobil

Für Wohnmobile gelten beim Kurzzeitkennzeichen besondere Anforderungen, die sich aus der Fahrzeugklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht ergeben. Bei der Beantragung ist die Gewichtsklasse des Wohnmobils zwingend anzugeben, da sie die versicherungsrechtliche Einstufung beeinflusst.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen in die Fahrzeugklasse C1 oder C (je nach Gewicht). Für diese Fahrzeuge gelten strengere Anforderungen an Fahrer und Versicherungsschutz. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass der Fahrer im Besitz des entsprechenden Führerscheins ist. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Mainz beträgt 199,00 €.


HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen

Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens grundsätzlich eine HU-Pflicht. Das bedeutet: Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Der entsprechende Nachweis – in der Regel die Prüfbescheinigung oder der Eintrag im Fahrzeugschein – ist bei der Antragstellung vorzulegen.

Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die keine gültige HU besitzen: In diesem Fall darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die direkte Fahrt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle genutzt werden. Der Fahrweg muss dabei so direkt wie möglich gewählt werden; Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig. Diese Sonderregelung ist bei der Beantragung entsprechend anzugeben, da sie Einfluss auf die Ausstellung und den Versicherungsschutz hat.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens für Fahrten, die über diesen Ausnahmerahmen hinausgehen, ohne gültige HU ordnungswidrig ist und entsprechend geahndet werden kann.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Mainz sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei Unternehmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die Einzelgenehmigung bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), sofern vorhanden
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung): Diese wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt und ist zwingend für die Ausstellung des Kennzeichens erforderlich. Die eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen unterscheidet sich von der für eine Dauerzulassung – achten Sie darauf, die richtige Variante anzufordern.
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder entsprechender Eintrag)
  • Bei Fahrzeugen über 3,5 t: Nachweis der Fahrzeugklasse und ggf. Führerschein des Fahrers

Alle Unterlagen können bei der Online-Beantragung digital eingereicht werden. Achten Sie auf gut lesbare Scans oder Fotos der Dokumente, um Verzögerungen zu vermeiden.


Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit, bevor Sie den Antrag starten. Insbesondere die eVB-Nummer sollten Sie vorab bei Ihrer Versicherung anfordern, da deren Ausstellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Schritt 2 – Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugdaten, gewünschtes Startdatum und Fahrzeugtyp korrekt an. Das Enddatum (maximal fünf Tage nach Beginn) wird automatisch berechnet.

Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als digitale Kopien hoch. Unser System prüft die Vollständigkeit der Einreichung und weist Sie auf fehlende Unterlagen hin.

Schritt 4 – Gebühr bezahlen Die Bearbeitungsgebühr wird sicher und bequem online entrichtet. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Antrag zur Bearbeitung weitergeleitet.

Schritt 5 – Bearbeitung durch die Kfz-Zulassung Mainz Ihr Antrag wird durch die zuständige Stelle geprüft. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel werktags innerhalb kurzer Zeit.

Schritt 6 – Kennzeichen und Unterlagen erhalten Nach Genehmigung erhalten Sie alle notwendigen Dokumente sowie die Angaben zum Kennzeichen. Das physische Kennzeichen wird Ihnen zugesandt oder steht zur Abholung bereit – abhängig von der gewählten Option.

Schritt 7 – Fahrt durchführen Bringen Sie alle Unterlagen (Kurzzeitkennzeichen-Bescheinigung, Versicherungsnachweis) bei der Fahrt mit. Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen korrekt am Fahrzeug befestigt ist und das Ablaufdatum klar lesbar ist.

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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist eines der flächenmäßig größten Bundesländer Deutschlands und zeichnet sich durch eine Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke mit eigenen Kennzeichenkürzeln aus. Neben dem Kürzel MZ für Mainz existieren in Rheinland-Pfalz zahlreiche weitere Kennzeichen, die den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet sind. Zu den bedeutendsten Zulassungsbezirken im Land zählen neben Mainz auch Ludwigshafen und Koblenz.

Für Antragsteller bedeutet das: Ein Kurzzeitkennzeichen trägt stets das Kürzel des Zulassungsbezirks, in dem es ausgestellt wurde – also MZ für alle über die Kfz-Zulassung Mainz beantragten Kennzeichen. Dies ist unabhängig davon, wo das Fahrzeug seinen Standort hat oder wohin es überführt wird.

Ein weiterer regionaler Vorteil: Rheinland-Pfalz verfügt über keine großflächigen Umweltzonen nach dem Vorbild anderer Bundesländer. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen in der Regel keine gesonderten Umweltplaketten benötigen, um innerstädtische Bereiche zu befahren. Lediglich in einzelnen Kommunen kann es abweichende Regelungen geben – informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab über die Gegebenheiten am Zielort Ihrer Fahrt.

Die Zulassungsstelle Mainz ist als Behörde für die kreisfreie Stadt Mainz zuständig. Wer seinen Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Mainz hat, beantragt das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich hier – eine Zuständigkeit anderer Zulassungsstellen besteht für diesen Personenkreis nicht.

Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Mainz sind:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Durch die Online-Beantragung über unser Portal sind Sie an diese Öffnungszeiten nicht gebunden – Anträge können jederzeit eingereicht werden.


Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Mainz

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Mainz gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal fünf Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer nach Ablauf der Frist noch keine reguläre Zulassung hat, muss ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungsfahrten – etwa nach Österreich, Frankreich oder in die Schweiz – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das ebenfalls bei der Kfz-Zulassung Mainz beantragt werden kann.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Mainz?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

  • PKW/Auto: 179,00 €
  • Motorrad: 129,00 €
  • Anhänger: 139,00 €
  • Wohnmobil: 199,00 €

In diesen Gebühren ist die Ausstellung des Kennzeichens enthalten. Die Kosten für die Kurzzeitversicherung (eVB) werden separat von Ihrer Versicherung berechnet.

Benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene Versicherung?

Ja. Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine gültige Kurzzeitkraftfahrzeugversicherung nachzuweisen. Diese weisen Sie durch die eVB-Nummer nach, die Sie bei einer Kfz-Versicherung Ihrer Wahl anfordern. Achten Sie darauf, dass die eVB ausdrücklich für ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wird – nicht für eine Dauerzulassung.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auf mehrere Fahrzeuge übertragen?

Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es beantragt wurde. Eine Nutzung für ein anderes Fahrzeug – auch vorübergehend – ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?

Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Kurzzeitkennzeichen nur für die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle genutzt werden. Dies ist bei der Beantragung anzugeben. Eine allgemeine Nutzung des Kennzeichens – etwa für Probefahrten oder Überführungen zu Privatpersonen – ist ohne gültige HU nicht zulässig.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel werktags innerhalb weniger Stunden. Wir empfehlen, den Antrag mindestens einen Werktag vor dem geplanten Fahrtbeginn einzureichen, um ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen. Anträge, die an Wochenenden oder Feiertagen eingehen, werden am nächsten Werktag bearbeitet.

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Zuständige Zulassungsstelle für Mainz

Kfz-Zulassung Mainz

Elly-Beinhorn-Str. 16

55129 Mainz

Tel: 06131-12-2424

E-Mail: Zulassungsstelle@stadt.mainz.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr