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Kurzzeitkennzeichen in Bremerhaven
Bremerhaven vergibt das Kennzeichenkürzel HB – die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird hier vollständig online erledigt. Als zuständige Online-Stelle wickeln wir die Ausgabe des 5-Tage-Kennzeichens für Bremerhaven schnell, rechtssicher und ohne Behördengang ab. Ob Sie ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt absolvieren oder ein neu erworbenes Fahrzeug abholen möchten: Das Kurzzeitkennzeichen Bremerhaven ist das richtige Dokument für eine zeitlich begrenzte, legale Teilnahme am Straßenverkehr.
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen mit festem Ablaufdatum. Es wird für ein einzelnes Fahrzeug ausgestellt, gilt ausschließlich im Inland und berechtigt den Halter, das Fahrzeug innerhalb des Gültigkeitszeitraums auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Die zuständige Zulassungsbehörde vor Ort ist die Kfz-Zulassung Bremerhaven – die digitale Beantragung erfolgt direkt über unser Portal.
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Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Bremerhaven benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Bremerhaven ist immer dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen soll. Typische Anwendungsfälle sind:
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug wird vom Verkäufer oder Händler zum neuen Halter transportiert.
- Probefahrten: Ein Fahrzeug soll vor dem Kauf oder nach einer Reparatur auf öffentlichen Straßen getestet werden.
- Fahrzeugabholung: Das neu erworbene Fahrzeug muss vom Standort des Vorbesitzers zum Wohnort des Käufers gebracht werden.
- Hauptuntersuchung: Das Fahrzeug soll zur Prüfstelle gefahren werden, ohne dauerhaft zugelassen zu sein.
- Wiederinbetriebnahme: Ein abgemeldetes Fahrzeug soll kurzfristig bewegt werden, bevor die reguläre Zulassung beantragt wird.
Das Überführungskennzeichen Bremerhaven – ein gängiger Begriff für dasselbe Dokument – wird in diesen Situationen rechtlich vorausgesetzt. Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert neben einem Bußgeld auch den Verlust des Versicherungsschutzes.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Das Ablaufdatum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf erlischt die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr automatisch.
Folgende Einschränkungen gelten verbindlich:
- Fahrzeugbindung: Das Kurzzeitkennzeichen ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Es darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Kennzeichen sind im Fahrzeugschein verknüpft.
- Nur Deutschland: Die Nutzung ist ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Eine Fahrt ins Ausland ist mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht gestattet.
- Auslandsfahrten: Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr und ist speziell für grenzüberschreitende Überführungen vorgesehen.
- Versicherungspflicht: Vor der Ausgabe des Kennzeichens muss eine gültige Kurzzeitkennzeichen Bremerhaven Versicherung in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorliegen. Ohne diese kann kein Kennzeichen ausgestellt werden.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Privatpersonen und gewerbliche Käufer nutzen es gleichermaßen, um einen Pkw nach dem Kauf zu überführen oder eine Probefahrt durchzuführen. Die Gebühr beträgt 179,00 €. Beim Antrag ist die Fahrzeugklasse M1 anzugeben. Das zulässige Gesamtgewicht spielt bei Pkw in der Regel keine besondere Rolle, solange das Fahrzeug als Personenkraftwagen eingestuft ist.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Bremerhaven weist einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein kleineres Kennzeichenformat, das bei der Beantragung entsprechend angegeben werden muss. Die Gebühr beträgt 129,00 €.
Besonders relevant ist das Thema Saisonbeginn: Viele Motorradfahrer holen ihr Fahrzeug zu Beginn der Saison aus dem Winterlager ab oder überführen ein neu gekauftes Motorrad. Für diese Überführungsfahrten ist das Kurzzeitkennzeichen das geeignete Instrument. Die eVB-Nummer muss ausdrücklich für ein Motorrad ausgestellt sein – eine Pkw-eVB ist nicht übertragbar. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung das korrekte Fahrzeugsegment bestätigt.
Anhänger
Auch Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Bremerhaven – sie dürfen nicht unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs bewegt werden, sofern sie nicht dauerhaft zugelassen sind. Die Gebühr beträgt 139,00 €.
Eine Vereinfachung gilt für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier sind die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen reduziert. Dennoch bleibt die Versicherungspflicht in vollem Umfang bestehen. Bei schwereren Anhängern, insbesondere landwirtschaftlichen Anhängern oder Transportanhängern über 750 kg, gelten die vollständigen Anforderungen. Bitte geben Sie bei der Beantragung das zulässige Gesamtgewicht korrekt an.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Bremerhaven ist mit einer Gebühr von 199,00 € das kostenintensivste, was den besonderen Anforderungen dieser Fahrzeugklasse entspricht. Wohnmobile werden als Kraftfahrzeuge der Klasse M1 oder – bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen – als Klasse C1 oder C eingestuft.
Wichtig: Bei Wohnmobilen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist beim Führen des Fahrzeugs ein entsprechender Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich. Diese Angabe hat keinen direkten Einfluss auf die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens, ist aber für die Fahrtberechtigung des Fahrers zwingend relevant. Bitte geben Sie bei der Beantragung die korrekte Gewichtsklasse Ihres Wohnmobils an, damit das Kennzeichen ordnungsgemäß ausgestellt werden kann.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das entsprechende HU-Datum wird im Fahrzeugschein vermerkt und bei der Beantragung geprüft.
Kurzzeitkennzeichen HU-Pflicht – die Ausnahme: Liegt keine gültige HU vor, kann ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die Fahrt zur nächsten anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ) ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Verwendungszweck bei der Beantragung entsprechend anzugeben. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Fahrzeugs ist in diesem Sonderfall nicht zulässig.
Bitte prüfen Sie vor der Beantragung, ob Ihr Fahrzeug eine gültige HU besitzt, und halten Sie den Nachweis bereit.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens Unterlagen Bremerhaven sind folgende Dokumente erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei gewerblichen Antragstellern: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Vertretungsberechtigten)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder – bei Neufahrzeugen ohne Zulassung – die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie ein CoC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – ausgestellt auf das konkrete Fahrzeug und den Antragsteller
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU-Plakette oder Eintrag im Fahrzeugschein), sofern vorhanden
- Bei Fahrzeugen ohne bisherige Zulassung: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und technische Daten des Fahrzeugs
Alle Unterlagen sind in lesbarer Form als Scan oder Foto hochzuladen. Bitte achten Sie auf vollständige Lesbarkeit aller Angaben.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente bereit. Dazu gehören Personalausweis, Fahrzeugschein, eVB-Nummer und ggf. der HU-Nachweis. Holen Sie die eVB-Nummer bei Ihrer Kfz-Versicherung ein, bevor Sie den Antrag starten.
Schritt 2 – Antrag online ausfüllen Rufen Sie das Antragsformular über unser Portal auf. Wählen Sie den Fahrzeugtyp (PKW, Motorrad, Anhänger, Wohnmobil), geben Sie das gewünschte Startdatum der Gültigkeit an und tragen Sie alle Fahrzeugdaten ein.
Schritt 3 – Unterlagen hochladen Laden Sie die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hoch. Das System prüft die Vollständigkeit der Angaben automatisch.
Schritt 4 – Gebühr bezahlen Bezahlen Sie die Gebühr sicher online. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €.
Schritt 5 – Genehmigung und Versand Nach erfolgreicher Prüfung durch die Kfz-Zulassung Bremerhaven erhalten Sie die Genehmigungsunterlagen. Das Kennzeichen wird Ihnen gemäß den gewählten Versandoptionen zugestellt oder steht zur Abholung bereit.
Schritt 6 – Fahrt antreten Bringen Sie das Kennzeichen am Fahrzeug an und führen Sie alle Unterlagen während der Fahrt mit. Das Ablaufdatum auf dem Kennzeichen ist verbindlich.
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Besonderheiten in Bremen
Das Bundesland Bremen ist ein Stadtstaat und besteht aus genau zwei Städten: der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven. Beide Städte tragen das Kennzeichenkürzel HB, gehören jedoch zu unterschiedlichen Zulassungsbezirken. Für Fahrzeuge, die im Zulassungsbezirk Bremerhaven bewegt werden sollen, ist ausschließlich die Kfz-Zulassung Bremerhaven zuständig.
Der Zulassungsbezirk Bremerhaven ist kompakt und überschaubar. Das vereinfacht die Bearbeitung von Anträgen, da keine komplexen Zuständigkeitsfragen zwischen mehreren Landkreisen entstehen. Dennoch gelten dieselben bundesrechtlichen Vorschriften für das Kurzzeitkennzeichen wie im gesamten Bundesgebiet.
Umweltzone: Die Stadtgemeinde Bremerhaven verfügt über eine Umweltzone. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen in der Umweltzone bewegt werden, unterliegen den dort geltenden Einfahrtbeschränkungen. Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht befahren – das gilt auch während der Gültigkeitsdauer eines Kurzzeitkennzeichens. Prüfen Sie daher vor der Fahrt, ob Ihr Fahrzeug die entsprechenden Abgasnormen erfüllt.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Bremerhaven für persönliche Vorsprachen sind:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da unser Portal die Beantragung vollständig online ermöglicht, ist ein persönlicher Behördengang in der Regel nicht erforderlich.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Bremerhaven
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Bremerhaven gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Das Ablaufdatum wird bei der Beantragung festgelegt und ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wer nach Ablauf noch fahren möchte, muss ein neues Kennzeichen beantragen oder das Fahrzeug regulär zulassen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in Bremerhaven?
Die Kurzzeitkennzeichen Bremerhaven Kosten richten sich nach dem Fahrzeugtyp: PKW 179,00 €, Motorrad 129,00 €, Anhänger 139,00 €, Wohnmobil 199,00 €. In diesen Gebühren sind die Verwaltungskosten der Kfz-Zulassung Bremerhaven enthalten. Die Kosten für die Kurzzeitversicherung (eVB) sind separat bei Ihrer Versicherung zu erfragen und nicht in diesen Gebühren enthalten.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für eine Fahrt ins Ausland nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Fahrten ins Ausland – insbesondere zur Ausfuhr eines Fahrzeugs – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses kann ebenfalls über unser Portal beantragt werden und hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr.
Benötige ich eine gültige HU für das Kurzzeitkennzeichen?
Grundsätzlich ja. Seit 2015 ist eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. Die einzige Ausnahme gilt, wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächsten Prüfstelle gefahren werden soll. In diesem Fall ist der Verwendungszweck bei der Beantragung entsprechend anzugeben.
Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und darf ausschließlich an dem Fahrzeug geführt werden, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist unzulässig und führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Welche Versicherung benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine Kurzzeitkennzeichen-Haftpflichtversicherung, die durch eine eVB-Nummer nachgewiesen wird. Diese eVB-Nummer erhalten Sie bei einem Kfz-Versicherer Ihrer Wahl. Die eVB muss auf das konkrete Fahrzeug und den Antragsteller ausgestellt sein. Für Motorräder ist eine gesonderte eVB für Krafträder erforderlich.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch in der Umweltzone Bremerhaven?
Das Kennzeichen selbst berechtigt zur Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr, ersetzt aber nicht die Anforderungen der Umweltzone. Fahrzeuge ohne gültige Feinstaubplakette dürfen die Umweltzone in Bremerhaven auch mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht befahren. Prüfen Sie daher vorab, ob Ihr Fahrzeug die erforderliche Schadstoffklasse erfüllt.
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