Kurzzeitkennzeichen in Daun
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Daun kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Behördengang, ohne Wartezeit und ohne Anreise zur Kfz-Zulassung Vulkaneifel. Über unser Portal erhalten Sie Ihr 5-Tage-Kennzeichen mit dem Kürzel DAU rechtssicher und in wenigen Schritten direkt nach Hause.
Ein Kurzzeitkennzeichen – im Volksmund auch Überführungskennzeichen oder 5-Tage-Kennzeichen Daun genannt – ist ein befristetes amtliches Kennzeichen, das für einen klar definierten Zweck ausgestellt wird: Es ermöglicht das vorübergehende Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr, ohne dass eine reguläre Zulassung besteht. Die Einsatzbereiche reichen von der Überführungsfahrt nach einem Fahrzeugkauf über eine Probefahrt bis hin zur Verbringung eines Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung.
Das Kurzzeitkennzeichen ist dabei nicht mit einem Händlerkennzeichen zu verwechseln. Es wird für ein konkretes Fahrzeug ausgestellt, gilt einmalig und für einen festgelegten Zeitraum. Die Nutzung ist an das angegebene Fahrzeug gebunden – ein Übertragen auf ein anderes Fahrzeug ist ausdrücklich nicht zulässig.
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Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Der häufigste Anwendungsfall für ein Kurzzeitkennzeichen in Daun ist die Überführung eines privat oder gewerblich erworbenen PKW. Ob Gebrauchtwagenkauf aus einer anderen Region Deutschlands, Fahrzeugerwerb auf einer Auktion oder Überführung nach einer Reparatur – das 5-Tage-Kennzeichen ermöglicht die legale Teilnahme am Straßenverkehr für die Dauer der Fahrt.
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für PKW und Autos beträgt in unserem Portal 179,00 €. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühr sowie die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung für den begrenzten Zeitraum. Das Kennzeichen trägt das Kürzel DAU und ist eindeutig als Kurzzeitkennzeichen erkennbar – ein orangefarbenes Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt.
Motorrad
Für Motorräder gelten beim Kurzzeitkennzeichen einige Besonderheiten, die bei der Beantragung zu berücksichtigen sind. Aufgrund der geringeren Kennzeichengröße bei Motorrädern werden entsprechend angepasste Schildformate verwendet. Zudem ist eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich, die speziell auf das jeweilige Motorrad ausgestellt sein muss – eine PKW-eVB ist nicht übertragbar.
Ein typischer Anwendungsfall in der Region ist die Überführungsfahrt zu Saisonbeginn: Wer sein Motorrad über den Winter eingelagert hat und es nun zu einem neuen Stellplatz oder in eine Werkstatt bringen möchte, ohne die Saisonzulassung bereits vollständig abgewickelt zu haben, nutzt das Kurzzeitkennzeichen als pragmatische Lösung. Die Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen Motorrad beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch für Anhänger kann ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen beantragt werden – dieses ist zwingend erforderlich, wenn der Anhänger nicht dauerhaft auf ein bereits zugelassenes Zugfahrzeug angemeldet ist. Ein Anhänger darf nicht ohne eigenes Kennzeichen im öffentlichen Verkehr bewegt werden, auch wenn das Zugfahrzeug regulär zugelassen ist.
Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg gelten vereinfachte Regelungen hinsichtlich der Fahrzeugdokumentation – dennoch ist ein Nachweis über Fahrzeugidentität und Versicherungsschutz erforderlich. Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Anhänger beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Wohnmobile stellen eine eigene Fahrzeugkategorie dar und erfordern bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens die genaue Angabe der Gewichtsklasse. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht können mit einem regulären Führerschein der Klasse B bewegt werden. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen ist hingegen ein Führerschein der Klasse C1 oder C erforderlich – dieser Umstand ist bereits bei der Planung der Überführungsfahrt zu berücksichtigen und hat keinen Einfluss auf die Ausstellung des Kennzeichens selbst, wohl aber auf die Fahrerberechtigung.
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil beträgt 199,00 € und spiegelt den erhöhten Verwaltungsaufwand bei dieser Fahrzeugklasse wider.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit der Neuregelung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Beantragung über einen noch gültigen HU-Nachweis verfügen. Ein abgelaufenes HU-Siegel führt in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
Eine Ausnahme besteht für Fahrzeuge, die ausdrücklich zur nächsten Prüfstelle gefahren werden sollen: In diesem Fall kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. Diese Ausnahme ist jedoch eng gefasst und setzt voraus, dass der Zweck der Fahrt eindeutig die Durchführung der Hauptuntersuchung ist. Eine allgemeine Nutzung des Fahrzeugs ist in diesem Fall nicht gestattet.
Wir empfehlen, den HU-Status des Fahrzeugs vor Antragstellung zu prüfen und den entsprechenden Nachweis bereitzuhalten. Bei Unsicherheiten bezüglich der Gültigkeit der HU steht die Kfz-Zulassung Vulkaneifel für Rückfragen zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in Daun sind folgende Dokumente einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Gewerbenachweis und Vertretungsberechtigung)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zur Identifikation des Fahrzeugs
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) – ausgestellt auf das konkrete Fahrzeug und den geplanten Nutzungszeitraum
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) – entfällt nur bei Fahrten zur Prüfstelle
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallende Gebühr
Alle Unterlagen sind in lesbarer Form digital einzureichen. Unleserliche oder unvollständige Dokumente führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben zum Fahrzeug – insbesondere Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Fahrzeugklasse und zulässiges Gesamtgewicht – korrekt und vollständig sind.
Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form vor. Scannen oder fotografieren Sie Personalausweis, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis in ausreichender Auflösung.
Schritt 2: eVB-Nummer beschaffen Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und lassen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung für das betreffende Fahrzeug und den gewünschten Nutzungszeitraum ausstellen. Die eVB-Nummer wird für die Antragstellung zwingend benötigt.
Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie dabei Fahrzeugdaten, gewünschten Gültigkeitszeitraum (maximal 5 Tage) sowie Ihre persönlichen Daten korrekt ein. Laden Sie alle geforderten Dokumente hoch.
Schritt 4: Gebühr entrichten Nach Abschluss des Antrags wird die Gebühr gemäß Fahrzeugtyp fällig. Die Zahlung erfolgt sicher und direkt über das Portal.
Schritt 5: Bearbeitung und Zusendung Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Kurzzeitkennzeichen mit dem Kürzel DAU ausgestellt und Ihnen zugesandt. Bitte kalkulieren Sie die Zustellzeit bei der Planung Ihrer Fahrt ein.
Schritt 6: Fahrt antreten Mit dem Kennzeichen, dem Zulassungsdokument für den Kurzzeitraum und dem Versicherungsnachweis sind Sie rechtssicher unterwegs – innerhalb Deutschlands, für die angegebene Gültigkeitsdauer.
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Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist ein Flächenland mit einer Vielzahl eigenständiger Zulassungsbezirke und entsprechend vielen verschiedenen Kennzeichenkürzeln. Das Kürzel DAU steht dabei für den Landkreis Vulkaneifel mit Sitz in Daun und ist im gesamten Bundesgebiet als solches erkennbar. Anders als in Stadtstaaten oder stark verdichteten Ballungsräumen sind in Rheinland-Pfalz die Zulassungsbezirke häufig flächenmäßig groß und administrativ eigenständig – die Kfz-Zulassung Vulkaneifel nimmt diese Funktion für die Region wahr.
Ein weiteres Merkmal des Bundeslandes: Rheinland-Pfalz verfügt über keine flächendeckenden Umweltzonen, wie sie etwa in Großstädten anderer Bundesländer existieren. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen in der Regel ohne zusätzliche Einschränkungen durch Umweltzonen-Regelungen im Land bewegt werden können. In den größten Zulassungsbezirken des Landes – darunter Mainz, Ludwigshafen und Koblenz – gelten für Kurzzeitkennzeichen dieselben bundesrechtlichen Regelungen wie im Landkreis Vulkaneifel.
Für Fahrten ins Ausland – etwa in die angrenzenden Länder Luxemburg, Belgien oder Frankreich, die von der Eifelregion aus gut erreichbar sind – ist ein Kurzzeitkennzeichen ausdrücklich nicht geeignet. Für grenzüberschreitende Überführungen ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, das speziell für diesen Zweck vorgesehen ist und andere Gültigkeitsbedingungen erfüllt.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Daun
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen selbst aufgedruckt und für Kontrollbehörden sofort erkennbar. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Bedarf ist ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Für grenzüberschreitende Überführungen – etwa nach Luxemburg oder Frankreich – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert beantragt werden muss.
Ist das Kurzzeitkennzeichen fahrzeuggebunden?
Ja, das Kennzeichen ist ausschließlich an das Fahrzeug gebunden, für das es ausgestellt wurde. Eine Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
Ohne gültige Hauptuntersuchung wird ein Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nicht ausgestellt. Die einzige Ausnahme gilt für Fahrten, die ausdrücklich zur Durchführung der HU bei einer anerkannten Prüfstelle dienen. In diesem Fall ist der Verwendungszweck im Antrag klar anzugeben.
Welche Versicherung benötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für das betreffende Fahrzeug und den Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens. Die eVB-Nummer dieser Versicherung ist Pflichtbestandteil des Antrags. Ohne gültige eVB kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für einen Anhänger beantragen?
Ja. Anhänger benötigen ein eigenes Kurzzeitkennzeichen, das separat beantragt wird. Auch hierfür ist eine eigenständige Versicherungsbestätigung erforderlich. Bei Anhängern unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen an die Fahrzeugdokumentation.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständigen Anträgen streben wir eine zügige Bearbeitung an. Wir empfehlen, den Antrag mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor dem geplanten Fahrttermin zu stellen, um Zustellzeiten einzuplanen.