KFZ-Anmeldung in Bremerhaven
Im Bundesland Bremen wird die Fahrzeuganmeldung über die jeweils zuständige Zulassungsbehörde abgewickelt – in Bremerhaven erledigen Sie das vollständig online, direkt hier bei uns. Die Kfz-Zulassung Bremerhaven ist die zuständige Stelle für alle Halterinnen und Halter mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Stadtgebiet. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil: Wir bearbeiten Ihren Antrag zuverlässig und stellen Ihnen das amtliche Kennzeichen mit dem Kürzel HB aus.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs ist gesetzlich vorgeschrieben, bevor es im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Mit dem richtigen Vorgehen und den vollständigen Unterlagen ist das Verfahren klar strukturiert und ohne unnötigen Aufwand zu bewältigen. Alle notwendigen Schritte können Sie bei uns einleiten – ohne persönliche Vorsprache.
So funktioniert die KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt
Der Ablauf der Fahrzeuganmeldung ist klar geregelt und folgt einem einheitlichen Verfahren:
- Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugdaten, Halterdaten und die gewünschte Kennzeichenart an.
- Unterlagen hochladen: Laden Sie die erforderlichen Dokumente digital hoch. Eine vollständige Liste finden Sie im Abschnitt weiter unten.
- eVB-Nummer bereitstellen: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt und muss beim Antrag angegeben werden.
- Gebühr bezahlen: Die anfallende Gebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens sicher beglichen.
- Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kennzeichenschilder auf dem von Ihnen gewählten Weg zugestellt.
Wir prüfen jeden Antrag sorgfältig. Bei Rückfragen zu Ihren Unterlagen werden Sie direkt von uns kontaktiert.
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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
Privatpersonen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen ggf. die COC-Papiere
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (wird an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet)
- Hauptuntersuchungsnachweis (HU-Bescheinigung), sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war
- Bei Wunschkennzeichen: Angabe des gewünschten Kennzeichens im Formular
Gewerbetreibende
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten:
- Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Prokura, Geschäftsführerbestellung)
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
Bei Bevollmächtigung
Wenn Sie die Anmeldung nicht selbst, sondern durch eine bevollmächtigte Person durchführen lassen:
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters
- Ausweiskopie des Halters
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Alle Dokumente müssen in lesbarer Form vorliegen. Unleserliche oder unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung
PKW und Auto
Die Standardzulassung für einen PKW umfasst die Neuzulassung eines Neuwagens, die Ummeldung eines Gebrauchtwagens sowie die Wiederzulassung eines vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugs. Wer ein Auto in Bremerhaven anmeldet, erhält ein Kennzeichen mit dem Kürzel HB. Wunschkennzeichen mit dem Kürzel HB sind möglich – Sie können eine individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination wählen, sofern diese noch verfügbar ist. Die Verfügbarkeit prüfen wir im Rahmen Ihres Antrags.
Bei Importen aus dem Ausland ist zusätzlich ein Einzelgenehmigungsnachweis oder die EG-Typgenehmigung erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung aus dem Ursprungsland ist beizufügen.
Motorrad
Beim Motorrad anmelden in Bremerhaven gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie beim PKW – mit einigen fahrzeugspezifischen Besonderheiten. Die eVB-Nummer wird separat für das Motorrad ausgestellt und ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Für die Versicherungseinstufung sind Hubraum und Leistung (kW) relevant und müssen in den Fahrzeugpapieren korrekt ausgewiesen sein.
Saisonkennzeichen sind für Motorräder besonders verbreitet, da viele Halter ihr Fahrzeug nur in den Sommermonaten nutzen. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Anmeldung festgelegt und auf dem Kennzeichen vermerkt. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Anhänger
Anhänger benötigen eine eigene Zulassungsbescheinigung und ein eigenes amtliches Kennzeichen – auch dann, wenn das Zugfahrzeug bereits über ein HB-Kennzeichen verfügt. Beim Anhänger zulassen in Bremerhaven ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt, da dies Auswirkungen auf die erforderliche Führerscheinklasse und den Versicherungsumfang hat. Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen in der Regel mit Klasse B gefahren werden; für schwerere oder gebremste Anhänger gelten abweichende Regelungen.
Die technischen Daten aus dem Fahrzeugbrief des Anhängers müssen vollständig vorliegen.
Wohnmobil
Wohnmobile unterliegen je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie ein PKW behandelt; für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten zusätzliche Vorschriften, unter anderem hinsichtlich Führerscheinklasse und Versicherung.
Seit Juni 2025 ist bei der Neuzulassung von Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen. Das entsprechende Prüfzertifikat ist den Zulassungsunterlagen beizufügen. Wohnmobile werden häufig mit Saisonkennzeichen zugelassen, was bei der Anmeldung entsprechend anzugeben ist.
Kennzeichenarten in Bremerhaven
Alle in Bremerhaven zugelassenen Fahrzeuge erhalten das Unterscheidungszeichen HB – dieses Kürzel steht sowohl für die Stadtgemeinde Bremen als auch für Bremerhaven, da beide Städte zum Bundesland Bremen gehören und denselben Zulassungsbezirk bilden.
Folgende Kennzeichenarten stehen zur Wahl:
- Standardkennzeichen (HB): Das reguläre amtliche Kennzeichen mit individueller Buchstaben-Zahlenkombination, die wir bei der Erstzulassung vergeben.
- Wunschkennzeichen HB: Sie wählen eine eigene Kombination innerhalb der zulässigen Zeichen. Die Verfügbarkeit wird geprüft; eine Reservierung ist im Rahmen des Antrags möglich.
- Saisonkennzeichen: Gilt für einen festgelegten Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten. Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug automatisch abgemeldet.
- E-Kennzeichen: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie bestimmte Hybridfahrzeuge. Das „E" am Ende der Kennzeichenkombination ist gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht lokale Sonderregelungen.
- H-Kennzeichen: Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem weitgehend originalen Erhaltungszustand befinden. Ein entsprechendes Gutachten ist Voraussetzung. Auf das Standardkennzeichen wird ein Aufpreis für das H-Kennzeichen erhoben.
Besonderheiten in Bremen
Das Bundesland Bremen ist ein Stadtstaat und besteht aus genau zwei Städten: der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven. Beide Städte bilden gemeinsam das kleinste deutsche Flächenland und verfügen jeweils über eine eigene Zulassungsbehörde – die Kfz-Zulassung Bremerhaven ist ausschließlich für Halterinnen und Halter mit Wohnsitz oder Betriebssitz in Bremerhaven zuständig.
Da beide Städte zum selben Bundesland gehören, tragen alle im Land Bremen zugelassenen Fahrzeuge das Kennzeichen HB – unabhängig davon, ob die Zulassung in Bremen oder in Bremerhaven erfolgt. Eine Unterscheidung anhand des Kennzeichenkürzels ist damit nicht möglich; maßgeblich ist allein der Wohnsitz des Halters.
Umweltzone: Die Stadtgemeinde Bremen verfügt über eine ausgewiesene Umweltzone. Für Bremerhaven besteht aktuell keine Umweltzone. Fahrzeuge, die in Bremerhaven zugelassen sind und regelmäßig in die Bremer Umweltzone einfahren, benötigen eine gültige Umweltplakette entsprechend ihrer Schadstoffklasse. Die Plakette ist nicht Bestandteil der Zulassung, aber gesondert zu beschaffen.
Kompakter Zulassungsbezirk: Durch die überschaubare Größe des Stadtstaats und die klare Zuständigkeitsverteilung zwischen beiden Städten ist die Kfz-Zulassung Bremerhaven ein kompakter Zulassungsbezirk mit eindeutig geregelten Zuständigkeiten. Eine Zulassung über die jeweils andere Stadtstelle ist nicht möglich.
Hafen und Fahrzeugimporte: Als einer der bedeutendsten Automobil-Umschlagplätze Europas spielt der Hafen Bremerhaven eine besondere Rolle im Fahrzeughandel. Wer ein importiertes Fahrzeug direkt nach der Einfuhr in Bremerhaven zulassen möchte, muss neben den üblichen Zulassungsunterlagen die zollrechtliche Abfertigung sowie die Typgenehmigungsdokumente vollständig vorlegen. Wir bearbeiten auch diese Anträge vollständig über unser Online-Verfahren.
Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Bremerhaven
Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Bremerhaven?
Bei vollständig eingereichten Unterlagen bearbeiten wir Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsvolumen und der Vollständigkeit Ihrer Dokumente ab. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit; wir informieren Sie in diesem Fall direkt.
Was brauche ich, um ein Auto in Bremerhaven anzumelden?
Für die KFZ-Anmeldung in Bremerhaven benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. COC-Dokumente bei Neuwagen), eine eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie bei bereits zugelassenen Fahrzeugen den aktuellen HU-Nachweis. Gewerbliche Halter legen zusätzlich einen Handelsregisterauszug vor. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen" weiter oben.
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Bremerhaven?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben- und Zahlenkombination Ihres Kennzeichens selbst zu bestimmen – innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeichenanzahl und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. In Bremerhaven beginnt jedes Kennzeichen mit dem Kürzel HB. Den Wunsch für eine bestimmte Kombination geben Sie direkt im Antragsformular an; wir prüfen die Verfügbarkeit und teilen Ihnen das Ergebnis mit.
Welches Kennzeichen bekomme ich in Bremerhaven?
Fahrzeuge, die in Bremerhaven zugelassen werden, erhalten grundsätzlich das Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen HB. Dieses Kürzel gilt für das gesamte Bundesland Bremen und wird sowohl in der Stadtgemeinde Bremen als auch in Bremerhaven vergeben. Eine Unterscheidung nach Zulassungsort ist am Kennzeichen nicht erkennbar.
Wie melde ich mein Fahrzeug in Bremerhaven online an?
Die KFZ-Anmeldung in Bremerhaven erledigen Sie vollständig hier bei uns. Füllen Sie das Online-Formular aus, laden Sie Ihre Unterlagen hoch und geben Sie Ihre eVB-Nummer an. Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie Ihr Kennzeichen auf dem vereinbarten Weg. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Was kostet die KFZ-Anmeldung in Bremerhaven?
Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:
| Fahrzeugtyp | Gebühr |
|---|---|
| PKW / Auto | 229,00 € |
| Motorrad | 219,00 € |
| Anhänger | 209,00 € |
| Wohnmobil | 259,00 € |
| H-Kennzeichen (Aufpreis) | + 29,00 € |
Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Verfahrens fällig. Zusätzliche Kosten können für die Kennzeichenschilder selbst entstehen, da diese beim Schilderpräger zu erwerben sind.
Wann hat die Zulassungsstelle in Bremerhaven geöffnet?
Die Kfz-Zulassung Bremerhaven ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Da Sie Ihren Antrag vollständig online bei uns stellen können, sind Sie an diese Zeiten nicht gebunden. Wir bearbeiten eingegangene Anträge im Rahmen der regulären Bearbeitungszeiten.
Was gilt bei einem Fahrzeugimport über den Hafen Bremerhaven?
Bremerhaven ist ein zentraler Einfuhrhafen für Kraftfahrzeuge. Wer ein importiertes Fahrzeug direkt nach der Einfuhr hier zulassen möchte, muss neben den üblichen Zulassungsunterlagen auch den Zollbescheid sowie die vollständigen Typgenehmigungsdokumente (z. B. COC oder Einzelgenehmigung) vorlegen. Wir bearbeiten auch Import-Zulassungen vollständig über unser Online-Verfahren.