KFZ-Anmeldung

KFZ-Anmeldung in Friedrichshafen

Jetzt online beantragen – schnell und unkompliziert

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KFZ-Anmeldung in Friedrichshafen

Die KFZ-Anmeldung in Friedrichshafen kann vollständig online durchgeführt werden – ohne Wartezeit und ohne persönliches Erscheinen. Über unser Portal bearbeiten wir Ihren Antrag für den Bodenseekreis rechtssicher und vollständig digital. Zuständig für die Fahrzeugzulassung im Landkreis ist die Kfz-Zulassung Bodenseekreis. Ob Sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen oder ein importiertes Fahrzeug anmelden möchten – hier erledigen Sie alles in einem strukturierten Online-Verfahren. Mit Abschluss des Vorgangs erhalten Sie das amtliche Kennzeichen mit dem Kürzel FN für Friedrichshafen und den Bodenseekreis.

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Fahrzeugtypen – Besonderheiten bei der Anmeldung

PKW und Auto

Die Standardzulassung für einen PKW ist der häufigste Vorgang, den wir für Halter im Bodenseekreis bearbeiten. Ob Neuwagen direkt vom Händler, Gebrauchtwagen vom Vorbesitzer oder Fahrzeug aus dem EU-Ausland – der Ablauf folgt einem einheitlichen Verfahren. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie ein amtliches Kennzeichen mit dem Kürzel FN. Wer ein persönliches Kennzeichen bevorzugt, kann im Rahmen der Anmeldung ein Wunschkennzeichen FN beantragen – sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist. Die Gebühr für die PKW-Zulassung beträgt 229,00 €.

Motorrad

Beim Motorrad anmelden in Friedrichshafen gelten einige Besonderheiten. Für die Versicherungsanmeldung wird zwingend eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt, die Ihre Versicherung bereitstellt. Hubraum und Nennleistung in kW müssen korrekt im Fahrzeugschein ausgewiesen sein, da diese Angaben direkt die Versicherungseinstufung beeinflussen. Für Motorräder ist ein Saisonkennzeichen besonders beliebt – gerade im Bodenseekreis mit seiner vergleichsweise milden Witterung am Bodensee. Saisonkennzeichen sind für bestimmte Monate des Jahres gültig und reduzieren Versicherungs- und Steuerkosten außerhalb der Fahrsaison. Die Gebühr für die Motorrad-Zulassung beträgt 219,00 €.

Anhänger

Anhänger erhalten eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und werden separat zugelassen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt – dies beeinflusst sowohl die technischen Anforderungen als auch die zulässigen Zuglastangaben. Für das Führen bestimmter Anhänger-Kombinationen sind entsprechende Führerscheinklassen (z. B. BE, CE) erforderlich, die bei der Anmeldung nicht direkt geprüft werden, aber rechtlich bindend sind. Auch Anhänger erhalten ein FN-Kennzeichen, sofern der Halter im Bodenseekreis gemeldet ist. Die Gebühr für die Anhänger-Zulassung beträgt 209,00 €.

Wohnmobil

Wohnmobile unterliegen je nach zulässiger Gesamtmasse unterschiedlichen Anforderungen. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen werden wie PKW behandelt; schwerere Wohnmobile über 3,5 Tonnen fallen in die LKW-Kategorie mit erweiterten technischen Prüfpflichten. Seit Juni 2025 ist für Wohnmobile mit Gasanlage die Gasprüfung nach G 607 verpflichtend nachzuweisen – halten Sie das entsprechende Prüfprotokoll bei der Anmeldung bereit. Auch für Wohnmobile ist ein Saisonkennzeichen möglich. Die Gebühr für die Wohnmobil-Zulassung beträgt 259,00 €.


Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Anmeldung

Privatpersonen

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung als Privatperson benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Hauptuntersuchungs-Nachweis (HU-Bericht, sofern das Fahrzeug bereits zugelassen war)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland: CoC-Dokument (Certificate of Conformity) oder Einzelgenehmigung
  • Bei Wohnmobilen mit Gasanlage (ab Juni 2025): Gasprüfprotokoll G 607

Gewerbetreibende

Unternehmen und Gewerbetreibende legen zusätzlich vor:

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (bei GmbH, AG etc.)
  • USt-IdNr. bei Fahrzeugen, die steuerlich relevant sind

Alle weiteren Unterlagen entsprechen denen für Privatpersonen.

Bei Bevollmächtigung

Wer die Anmeldung nicht selbst durchführt, sondern eine bevollmächtigte Person beauftragt, muss folgende Dokumente zusätzlich bereitstellen:

  • Schriftliche Vollmacht im Original, unterzeichnet vom Fahrzeughalter
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person

Ablauf der KFZ-Anmeldung – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente digital bereit. Scans oder Fotos in lesbarer Qualität sind ausreichend.

Schritt 2 – Antrag ausfüllen Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Wählen Sie dabei Fahrzeugtyp, Halterdaten und gewünschte Kennzeichenart (Standard FN, Wunschkennzeichen, Saison, H oder E).

Schritt 3 – eVB-Nummer eingeben Tragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung ein. Diese wird automatisch mit dem Versicherungssystem abgeglichen.

Schritt 4 – Unterlagen hochladen Laden Sie alle geforderten Dokumente direkt im Portal hoch. Das System prüft Vollständigkeit und gibt einen sofortigen Hinweis bei fehlenden Angaben.

Schritt 5 – Gebühr bezahlen Die Bearbeitungsgebühr wird sicher über das Portal entrichtet. Je nach Fahrzeugtyp fallen die oben genannten Gebühren an.

Schritt 6 – Bearbeitung und Zusendung Wir bearbeiten Ihren Antrag nach Eingang aller Unterlagen. Die Zulassungsdokumente sowie das Kennzeichen werden auf dem von Ihnen angegebenen Weg zugestellt.

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Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über eines der dichtesten Netze an Zulassungsbezirken in Deutschland. Durch die Vielzahl eigenständiger Landkreise – darunter der Bodenseekreis mit dem Kennzeichen FN – ist die Zuständigkeit klar geregelt: Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters beziehungsweise der Sitz des Unternehmens.

Ein wichtiger Aspekt für Fahrzeughalter in Baden-Württemberg sind die Umweltzonen in mehreren Städten des Landes. Betroffen sind unter anderem Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg und Tübingen. In diesen Zonen gilt eine Mindest-Schadstoffklasse, die durch die Umweltplakette nachgewiesen wird. Besonders restriktiv sind die Regelungen in Stuttgart: Dort gelten Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 an Tagen mit erhöhter Feinstaubbelastung. Wer mit einem in Friedrichshafen zugelassenen Fahrzeug regelmäßig in diese Städte fährt, sollte die Schadstoffklasse des Fahrzeugs bei der Anmeldung prüfen und entsprechende Plaketten beantragen.

Der Bodenseekreis selbst verfügt über keine eigene Umweltzone. Das FN-Kennzeichen berechtigt zur Nutzung aller öffentlichen Straßen in Baden-Württemberg und bundesweit – vorbehaltlich der genannten Einschränkungen in Umweltzonen anderer Städte.

Ein weiterer landesspezifischer Aspekt betrifft das Kraftfahrzeugsteuerrecht: Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern erhoben, jedoch wird die Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren im Zuge der Zulassung erfasst. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1. Juli 2009 gilt die CO₂-basierte Besteuerung, die bei Fahrzeugen mit hohem Ausstoß in Baden-Württemberg aufgrund des durchschnittlich gehobenen Fahrzeugbestands (insbesondere im Bodenseekreis) relevant sein kann.

Für Saisonkennzeichen gilt in Baden-Württemberg wie bundesweit: Der Betrieb des Fahrzeugs außerhalb des eingetragenen Saisonzeitraums ist nicht gestattet. Das Fahrzeug darf jedoch ganzjährig auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Gerade für Motorräder und Wohnmobile im Bodenseekreis ist diese Regelung praktisch relevant.


Häufige Fragen zur KFZ-Anmeldung in Friedrichshafen

Wie lange dauert die KFZ-Anmeldung in Friedrichshafen?

Wir bearbeiten vollständig eingereichte Anträge in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Fahrzeugtyp und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sobald alle Dokumente vorliegen und die Gebühr beglichen ist, beginnt die Bearbeitung umgehend. Eine Wartezeit durch persönliches Erscheinen entfällt bei der Online-Anmeldung vollständig.

Was brauche ich, um ein Auto in Friedrichshafen anzumelden?

Für die KFZ-Anmeldung in Friedrichshafen benötigen Sie: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, den HU-Nachweis (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland ist zusätzlich das CoC-Dokument erforderlich. Alle Unterlagen werden digital hochgeladen.

Was ist ein Wunschkennzeichen und wie beantrage ich es in Friedrichshafen?

Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, innerhalb der Vorgaben eine individuelle Buchstaben-Zahlen-Kombination zu wählen. In Friedrichshafen beginnt jedes Kennzeichen mit dem Kürzel FN, gefolgt von bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Das Wunschkennzeichen FN kann direkt im Antragsformular angegeben werden. Wir prüfen die Verfügbarkeit automatisch. Ist die gewünschte Kombination frei, wird sie im Rahmen der Zulassung reserviert und zugeteilt.

Welches Kennzeichen bekomme ich in Friedrichshafen?

Alle im Bodenseekreis zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit dem Kürzel FN. Dieses Unterscheidungszeichen steht für den Zulassungsbezirk der Kfz-Zulassung Bodenseekreis und gilt für alle Fahrzeugtypen – PKW, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil. Optional können Sie ein Wunschkennzeichen, ein Saisonkennzeichen, ein E-Kennzeichen (für Elektrofahrzeuge) oder ein H-Kennzeichen (für Oldtimer, Aufpreis 29,00 €) beantragen.

Wie melde ich mein Fahrzeug in Friedrichshafen online an?

Die KFZ-Anmeldung in Friedrichshafen online erfolgt vollständig über dieses Portal. Sie füllen das Antragsformular aus, laden Ihre Unterlagen hoch, geben die eVB-Nummer ein und bezahlen die Gebühr. Wir bearbeiten den Antrag nach Eingang und veranlassen die Zusendung der Zulassungsdokumente. Ein persönlicher Behördengang ist nicht erforderlich.

Was kostet die KFZ-Anmeldung in Friedrichshafen?

Die Gebühren richten sich nach dem Fahrzeugtyp:

Fahrzeugtyp Gebühr
PKW / Auto 229,00 €
Motorrad 219,00 €
Anhänger 209,00 €
Wohnmobil 259,00 €
H-Kennzeichen (Aufpreis) 29,00 €

Die Gebühr wird im Rahmen des Online-Antrags fällig und ist vor Bearbeitungsbeginn zu entrichten.

Wann hat die Zulassungsstelle in Friedrichshafen geöffnet?

Die Kfz-Zulassung Bodenseekreis ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Tag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

Über unser Online-Portal können Sie Ihren Antrag unabhängig von diesen Zeiten jederzeit einreichen.

Kann ich ein Fahrzeug anmelden, das auf eine andere Person zugelassen werden soll?

Ja. Wenn Sie im Auftrag einer anderen Person handeln, ist eine schriftliche Vollmacht im Original erforderlich. Legen Sie zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters sowie Ihren eigenen Ausweis bei. Gewerbetreibende reichen ergänzend einen Handelsregisterauszug ein. Alle Dokumente können digital über das Portal übermittelt werden.

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Zuständige Zulassungsstelle für Friedrichshafen

Kfz-Zulassung Bodenseekreis

Glärnischstr. 1-3

88045 Friedrichshafen

Tel: 07541-204-0

E-Mail: kfz.zulassung@bodenseekreis.de

Öffnungszeiten:

  • Mo: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Di: 07:30 – 15:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Do: 07:30 – 18:00 Uhr
  • Fr: 07:30 – 12:00 Uhr