Kurzzeitkennzeichen in Friedrichshafen
Für das Kurzzeitkennzeichen in Friedrichshafen benötigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zuständig ist die Kfz-Zulassung Bodenseekreis, die für Fahrzeuge mit dem Kennzeichenkürzel FN verantwortlich zeichnet. Das Kurzzeitkennzeichen – auch 5-Tage-Kennzeichen Friedrichshafen genannt – ermöglicht es, ein Fahrzeug ohne reguläre Zulassung vorübergehend im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Portal, ohne persönliches Erscheinen bei der Behörde.
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So funktioniert das Kurzzeitkennzeichen in Friedrichshafen – Ablauf Schritt für Schritt
Der Ablauf ist klar strukturiert und lässt sich in wenigen Schritten vollständig online abwickeln:
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie vor der Beantragung alle erforderlichen Dokumente bereit. Dazu gehören Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein gültiger Lichtbildausweis, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung sowie – sofern vorhanden – ein aktueller HU-Nachweis. Bei Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung gelten besondere Regelungen (siehe Abschnitt HU-Pflicht).
Schritt 2: Antrag online ausfüllen Füllen Sie das Antragsformular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Kennzeichengröße, gewünschten Gültigkeitszeitraum sowie alle Fahrzeug- und Halterdaten korrekt ein. Fehlerhafte Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.
Schritt 3: Unterlagen hochladen Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als gut lesbare Scans oder Fotos hoch. Achten Sie auf vollständige Lesbarkeit aller Angaben, insbesondere der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und der HU-Plakette.
Schritt 4: Gebühr bezahlen Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Gebühren richten sich nach Fahrzeugtyp (siehe Abschnitt Fahrzeugtypen). Die Zahlung erfolgt sicher über unser Online-Bezahlsystem.
Schritt 5: Kennzeichenschilder und Zulassungsdokument erhalten Nach erfolgreicher Zahlung und Freigabe erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen-Schilder sowie das zugehörige Fahrzeugdokument. Das Kennzeichen ist ab dem angegebenen Startdatum gültig und darf ausschließlich für das im Antrag genannte Fahrzeug verwendet werden.
Schritt 6: Fahrzeug bewegen Bringen Sie die Schilder an dem Fahrzeug an, für das das Kennzeichen ausgestellt wurde. Mitführpflicht: Das Kurzzeitkennzeichen-Dokument muss während der Fahrt stets im Fahrzeug mitgeführt werden.
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Erforderliche Unterlagen für das Kurzzeitkennzeichen
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung zwingend erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig, mit aktuellem Wohnsitz)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) bzw. bei Neufahrzeugen die COC-Papiere oder den Kaufvertrag mit Fahrzeugdaten
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfbescheinigung) – sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist
- Betriebserlaubnis bei Fahrzeugen ohne reguläre Zulassung
- Bei Anhängern: Nachweis über das zulässige Gesamtgewicht
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t: Nachweis der Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrzeugführers
Alle Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein. Abgelaufene Ausweise oder ungültige eVB-Nummern führen zur Ablehnung des Antrags.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall. Typische Situationen sind der Kauf eines Gebrauchtwagens, die Überführung eines Neuwagens vom Händler nach Hause oder eine Probefahrt über einen längeren Streckenabschnitt. Für PKW beträgt die Gebühr 179,00 €. Geben Sie bei der Beantragung die korrekte Kennzeichengröße an – Standardgröße für PKW ist 520 × 110 mm, es gibt jedoch auch Fahrzeuge mit abweichenden Maßen. Das Kennzeichen erhält das Kürzel FN und ist ausschließlich für das im Antrag bezeichnete Fahrzeug gültig.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Friedrichshafen weist einige Besonderheiten auf. Motorräder benötigen ein kleineres Kennzeichenformat (180 × 200 mm oder 220 × 200 mm je nach Halterung). Die eVB-Nummer muss explizit für ein Motorrad ausgestellt sein – eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Häufiger Anwendungsfall ist die Überführung zu Saisonbeginn, wenn ein Motorrad nach dem Winter von einem anderen Standort abgeholt oder nach einer Reparatur überführt wird. Die Gebühr für Motorräder beträgt 129,00 €.
Anhänger
Auch für Anhänger ist ein eigenständiges Kurzzeitkennzeichen erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Das Kurzzeitkennzeichen Anhänger Friedrichshafen kostet 139,00 €. Bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg gelten vereinfachte Anforderungen hinsichtlich der Fahrzeugpapiere; dennoch ist eine eVB-Nummer erforderlich. Geben Sie bei der Antragstellung das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers korrekt an, da dies für die Gebührenberechnung und die Kennzeichenklasse relevant ist.
Wohnmobil
Für Wohnmobile gelten gesonderte Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Gewichtsklasse. Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Friedrichshafen kostet 199,00 €. Bei der Antragstellung ist die korrekte Gewichtsklasse des Fahrzeugs anzugeben. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fallen in die Führerscheinklasse C1 oder C – der Fahrzeugführer muss einen entsprechenden Führerschein besitzen. Ein Nachweis hierüber ist bei der Antragstellung hochzuladen. Wohnmobile unter 3,5 t können mit Führerscheinklasse B bewegt werden.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 gilt: Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Fahrzeuge ohne gültige oder abgelaufene HU dürfen mit einem Kurzzeitkennzeichen nur dann bewegt werden, wenn das Fahrzeug direkt zur nächsten zugelassenen Prüfstelle gefahren wird. In diesem Fall ist der direkte Weg zur Prüfstelle zwingend einzuhalten – Umwege oder Zwischenstopps sind nicht zulässig.
Liegt eine gültige HU vor, ist der entsprechende Prüfbericht oder die Prüfbescheinigung bei der Antragstellung hochzuladen. Bei Neufahrzeugen, die noch nie zugelassen waren, entfällt die HU-Pflicht für den Zeitraum der Kurzzeitkennzeichennutzung, sofern das Fahrzeug über eine gültige Betriebserlaubnis verfügt.
Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen in Friedrichshafen benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen in Friedrichshafen ist in folgenden Situationen notwendig:
- Überführungsfahrten: Fahrzeug wird von einem anderen Standort nach Friedrichshafen oder von dort weggeführt, ohne dass eine reguläre Zulassung besteht oder sinnvoll ist
- Probefahrten: Ausgedehnte Probefahrten, die über das unmittelbare Händlergelände hinausgehen
- Technische Prüfungen: Fahrt zur Hauptuntersuchung, zur Begutachtung oder zur Reparaturwerkstatt
- Fahrzeugkauf: Überführung eines gerade gekauften Fahrzeugs, dessen reguläre Zulassung noch nicht abgeschlossen ist
Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht geeignet für Fahrten ins Ausland. Für grenzüberschreitende Überführungen ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert zu beantragen ist.
Gültigkeit und Einschränkungen
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf eine maximale Gültigkeitsdauer von 5 Tagen begrenzt. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem bei der Ausstellung angegebenen Startdatum und endet mit Ablauf des fünften Tages. Eine Verlängerung ist nicht möglich – nach Ablauf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Nutzung ist auf das Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Fahrten in andere EU-Staaten oder Drittstaaten sind mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen, das eine Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr hat und ebenfalls über unser Portal beantragt werden kann.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz von Zulassungsbezirken, da das Land in zahlreiche Landkreise mit jeweils eigenen Zulassungsstellen gegliedert ist. Die Kfz-Zulassung Bodenseekreis ist für Friedrichshafen und die umliegenden Gemeinden im Bodenseekreis zuständig und vergibt Kennzeichen mit dem Kürzel FN.
Besondere Aufmerksamkeit ist beim Befahren von Umweltzonen erforderlich. In Baden-Württemberg bestehen Umweltzonen in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Tübingen und weiteren Städten. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen sind von der Umweltzonen-Regelung nicht automatisch ausgenommen. Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen eine dieser Städte durchqueren oder anfahren möchte, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die dort geltenden Schadstoffanforderungen erfüllt.
Besonders relevant: Stuttgart hat für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 Fahrverbote erlassen, die auch für Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen gelten. Planen Sie Ihre Überführungsroute entsprechend und prüfen Sie vorab, welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug erfüllt. Diese Angabe ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter dem Schlüsselnummer-Feld vermerkt.
Für Überführungsfahrten, die durch mehrere Zulassungsbezirke in Baden-Württemberg führen, ist das Kurzzeitkennzeichen mit dem FN-Kürzel bundesweit gültig – eine separate Genehmigung für andere Bezirke ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Friedrichshafen
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch für eine Fahrt nach Österreich oder in die Schweiz nutzen?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen gilt ausschließlich im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Überführungsfahrten ins Ausland – einschließlich der angrenzenden Länder Österreich und Schweiz, die von Friedrichshafen aus gut erreichbar sind – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich. Dieses können Sie ebenfalls über unser Portal beantragen.
Was passiert, wenn die 5 Tage nicht ausreichen?
Eine Verlängerung des bestehenden Kurzzeitkennzeichens ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sie müssen ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dabei beginnt die Gültigkeitsdauer erneut mit dem neuen Startdatum. Planen Sie daher den Überführungszeitraum realistisch im Voraus.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen mehrere Fahrten unternehmen?
Ja, innerhalb des Gültigkeitszeitraums von maximal 5 Tagen darf das Fahrzeug beliebig oft bewegt werden – jedoch ausschließlich mit dem Fahrzeug, für das das Kennzeichen ausgestellt wurde, und ausschließlich im Bundesgebiet.
Welche Versicherung gilt beim Kurzzeitkennzeichen Friedrichshafen?
Die eVB-Nummer, die Sie bei der Antragstellung angeben, ist die Grundlage des Versicherungsschutzes. Diese Nummer bestätigt, dass für das Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens ein Mindesthaftpflichtschutz besteht. Klären Sie vor der Beantragung mit Ihrer Versicherung, welcher Schutzumfang konkret gilt – insbesondere ob Kasko-Leistungen eingeschlossen sind.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug ohne Fahrzeugpapiere beantragen?
Nein. Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens sind vollständige Fahrzeugpapiere zwingend erforderlich. Bei Neufahrzeugen ohne bisherige Zulassung sind die COC-Dokumente (Certificate of Conformity) oder gleichwertige Nachweise vorzulegen. Ohne Nachweis der Fahrzeugidentität kann kein Kennzeichen ausgestellt werden.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen für ein Wohnmobil in Friedrichshafen?
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen für ein Wohnmobil beträgt 199,00 €. Bei Wohnmobilen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist zusätzlich der Nachweis der Führerscheinklasse C1 oder C des Fahrzeugführers erforderlich. Alle Gebühren sind nach Prüfung der Unterlagen online zu bezahlen.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch für Fahrten durch Umweltzonen in Baden-Württemberg?
Das Kurzzeitkennzeichen befreit nicht automatisch von Umweltzonen-Beschränkungen. In Städten wie Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg gelten die jeweiligen Einfahrbeschränkungen auch für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Für Stuttgart gilt zudem ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 4 und Euro 5. Prüfen Sie vor der Fahrt die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs und planen Sie Ihre Route entsprechend.
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