Kurzzeitkennzeichen in Freiburg (Breisgau)
Das Kennzeichenkürzel FR steht für Freiburg im Breisgau – und die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erledigen Sie bei uns vollständig online, ohne persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau. Ob Sie ein Fahrzeug überführen, eine Probefahrt absolvieren oder ein neu erworbenes Fahrzeug abholen möchten: Das Kurzzeitkennzeichen Freiburg (Breisgau) ist das geeignete Mittel, um ein Fahrzeug befristet und rechtssicher im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Das 5-Tage-Kennzeichen Freiburg (Breisgau) gilt ausschließlich für das angegebene Fahrzeug, ist auf das Inland beschränkt und kann nicht übertragen werden. Es berechtigt zur einmaligen Nutzung innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums. Die Beantragung ist unkompliziert, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Wir führen Sie nachfolgend durch alle relevanten Informationen – von den Voraussetzungen über die benötigten Dokumente bis hin zum konkreten Ablauf.
Jetzt Kurzzeitkennzeichen beantragen →
So funktioniert das Kurzzeitkennzeichen – Ablauf Schritt für Schritt
Der Ablauf bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist klar strukturiert. Wir empfehlen, alle Unterlagen vor Antragstellung vollständig bereitzuhalten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen (siehe nachfolgenden Abschnitt). Achten Sie insbesondere darauf, dass die Hauptuntersuchung gültig ist und die eVB-Nummer Ihres Versicherungsgebers vorliegt.
Schritt 2 – Antrag online stellen Füllen Sie das Online-Formular auf unserem Portal vollständig aus. Geben Sie Fahrzeugtyp, Fahrzeugdaten sowie den gewünschten Gültigkeitszeitraum an. Das Kennzeichen mit dem Kürzel FR wird systemseitig zugewiesen.
Schritt 3 – Gebühr entrichten Die Gebühr ist im Rahmen des Online-Verfahrens zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp:
- PKW/Auto: 179,00 €
- Motorrad: 129,00 €
- Anhänger: 139,00 €
- Wohnmobil: 199,00 €
Schritt 4 – Kennzeichenschilder und Zulassungsbescheinigung erhalten Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sowie die Informationen zur Ausgabe der Kennzeichenschilder. Das Kennzeichen ist ab dem von Ihnen angegebenen Startdatum gültig.
Schritt 5 – Fahrzeug bewegen Das Kurzzeitkennzeichen ist am Fahrzeug anzubringen. Es berechtigt ausschließlich zur Nutzung im deutschen Straßenverkehr. Führen Sie alle ausgehändigten Dokumente während der Fahrt mit.
Kurzzeitkennzeichen jetzt hier sichern →
Erforderliche Unterlagen für das Kurzzeitkennzeichen in Freiburg (Breisgau)
Damit die Beantragung reibungslos verläuft, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Vollmacht)
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II (bei Neufahrzeugen: Herstellerbescheinigung oder COC-Papier)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Plakette oder Prüfbericht) – Ausnahme: Fahrt zur nächsten Prüfstelle (siehe Abschnitt HU-Pflicht)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer; sie ist zwingend erforderlich für jedes Kurzzeitkennzeichen Freiburg (Breisgau) Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungsnachweis für die anfallende Gebühr
Bei Fahrzeugen, die auf eine andere Person zugelassen werden sollen, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht beizufügen.
Kurzzeitkennzeichen nach Fahrzeugtyp
PKW und Auto
Das Kurzzeitkennzeichen für PKW ist der häufigste Anwendungsfall. Es wird typischerweise benötigt, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug vom Vorbesitzer abgeholt, zu einem Händler überführt oder zu einer Werkstatt gebracht werden soll. Auch Probefahrten, für die kein Händlerkennzeichen verfügbar ist, fallen in diesen Bereich. Bei PKW sind Fahrzeugklasse und zulässiges Gesamtgewicht für die Gebührenberechnung maßgeblich. Der Standardfall liegt bei 179,00 €.
Motorrad
Das Kurzzeitkennzeichen Motorrad Freiburg (Breisgau) weist einige Besonderheiten auf. Die Kennzeichengröße für Motorräder weicht von der PKW-Norm ab – achten Sie darauf, dass das Kennzeichen für das spezifische Halterungsformat Ihres Motorrads ausgestellt wird. Die eVB-Nummer muss explizit für ein Motorrad ausgestellt sein; eine PKW-Versicherungsbestätigung ist nicht übertragbar. Besonders zu Saisonbeginn im Frühjahr häufen sich Anfragen für Überführungsfahrten nach Winterlagerung oder Kauf. Die Gebühr für Motorräder beträgt 129,00 €.
Anhänger
Für Anhänger ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen Anhänger Freiburg (Breisgau) erforderlich – das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Eine Ausnahme besteht bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 750 kg: Hier gelten vereinfachte Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Versicherungspflicht, da diese Fahrzeuge in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs mitversichert sind. Klären Sie dies vorab mit Ihrem Versicherer. Die Gebühr für Anhänger beträgt 139,00 €.
Wohnmobil
Das Kurzzeitkennzeichen Wohnmobil Freiburg (Breisgau) ist an die Gewichtsklasse des Fahrzeugs geknüpft. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden wie PKW behandelt. Bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich – dies ist bei der Antragstellung anzugeben, da es Auswirkungen auf die Zulassungsvoraussetzungen hat. Die Gebühr für Wohnmobile beträgt 199,00 €.
Gültigkeit und Einschränkungen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. Der Gültigkeitszeitraum wird bei der Beantragung festgelegt und kann nachträglich nicht verlängert werden. Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden: Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde, und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Die Nutzung ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wer ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchte – etwa bei einem Export oder einem Kauf im Inland mit Ziel im europäischen Ausland – benötigt kein Kurzzeitkennzeichen, sondern ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr und ist speziell für grenzüberschreitende Überführungen vorgesehen. Wir beraten Sie gerne, welches Kennzeichen für Ihren konkreten Fall das richtige ist.
HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen
Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2015 gilt: Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen. Die HU-Pflicht beim Kurzzeitkennzeichen betrifft alle Fahrzeugtypen.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Fahrzeug ausschließlich zur nächstgelegenen Prüfstelle gefahren werden soll, um dort die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden. Die Fahrtroute ist dabei auf den direkten Weg zur Prüfstelle zu beschränken; Umwege oder Fahrten zu anderen Zielen sind nicht zulässig. Dieser Sachverhalt ist bei der Antragstellung anzugeben.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Zulassungsbezirken, da das Bundesland in zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte aufgeteilt ist. Für Freiburg im Breisgau ist die Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau die zuständige Stelle; das vergebene Kennzeichenkürzel lautet FR.
Ein wichtiger regionaler Aspekt betrifft die Umweltzonen in Baden-Württemberg. Freiburg verfügt – wie auch Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg und Tübingen – über eine ausgewiesene Umweltzone. Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeitkennzeichen in diese Zonen einfahren, müssen die jeweils geltenden Schadstoffnormen erfüllen. In der Regel ist eine grüne Umweltplakette erforderlich. Fahrzeuge ohne gültige Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren – auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen.
Besonders restriktiv sind die Regelungen in Stuttgart: Dort gelten für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 Fahrverbote in der Umweltzone, die unabhängig von der Art des Kennzeichens Anwendung finden. Wenn Sie ein Fahrzeug durch Stuttgart überführen, prüfen Sie vorab, ob Ihr Fahrzeug die dort geltenden Anforderungen erfüllt.
Für Überführungsfahrten innerhalb Baden-Württembergs empfehlen wir grundsätzlich, die Route vorab auf mögliche Umweltzonen zu prüfen und die entsprechende Plakette rechtzeitig zu beschaffen.
Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau sind:
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |
Über unser Online-Portal ist die Beantragung unabhängig von diesen Zeiten jederzeit möglich.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen in Freiburg (Breisgau)
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen in Freiburg (Breisgau) online beantragen?
Ja. Die Beantragung erfolgt vollständig über unser Online-Portal. Ein persönliches Erscheinen bei der Kfz-Zulassung Freiburg im Breisgau ist nicht erforderlich. Sie laden die notwendigen Unterlagen digital hoch und erhalten alle relevanten Dokumente auf dem gleichen Weg.
Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen ist auf maximal 5 Tage befristet. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem bei der Antragstellung angegebenen Startdatum. Eine Verlängerung ist nicht möglich; bei Bedarf ist ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung im deutschen Straßenverkehr. Für Fahrten ins Ausland – insbesondere bei Fahrzeugexporten – ist ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich, das gesondert zu beantragen ist.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keine gültige HU hat?
In diesem Fall kann das Kurzzeitkennzeichen nur ausgestellt werden, wenn Sie das Fahrzeug ausschließlich zur nächstgelegenen Hauptuntersuchungsstelle überführen. Dieser Zweck ist bei der Antragstellung anzugeben. Jede andere Nutzung ist in diesem Fall nicht zulässig.
Welche Versicherung benötige ich für das Kurzzeitkennzeichen Freiburg (Breisgau)?
Sie benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nachgewiesen wird. Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer. Die eVB-Nummer muss auf das jeweilige Fahrzeug und den Fahrzeugtyp ausgestellt sein.
Kann ich dasselbe Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrten nutzen?
Das Kennzeichen ist für den gesamten Gültigkeitszeitraum von bis zu 5 Tagen nutzbar. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrere Fahrten grundsätzlich möglich. Es bleibt jedoch stets fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen Freiburg (Breisgau) für ein Wohnmobil?
Für Wohnmobile beträgt die Gebühr 199,00 €. Bitte beachten Sie, dass bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht der entsprechende Führerschein der Klasse C1 oder C vorzuweisen ist. Geben Sie die Gewichtsklasse Ihres Fahrzeugs korrekt im Antragsformular an.
Kurzzeitkennzeichen in Freiburg (Breisgau) – jetzt online beantragen →